Antwort der FDP
Generell schließt die UN-Behindertenrechtskonvention gesetzliche Regelungen zur Psychiatrie nicht aus. Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen möglichst frei und selbstbestimmt leben können. Für eine bessere Personalausstattung und damit auch für eine bessere Patientenversorgung wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen.
3.3. Sind von Ihrer Seite sozial- oder gesundheitspolitische Initiativen beabsichtigt, welche die oben beschriebene Versorgungsproblematik verbessern?
Antwort der SPD
Die Fragen 3.1., 3.2. und 3.3. werden zusammengefasst beantwortet.
Mit der Weiterentwicklung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Fortschreibung des Maßnahmeplans der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir in dieser Wahlperiode gemeinsam und erfolgreich Regelungen und Maßnahmen getroffen, die dazu beitragen, dass Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Diesen Weg werden wir auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat beschreiten. Bereits im Maßnahmeplan wird deutlich, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, die einer konsequenten Fortschreibung und Überprüfung bedarf. Diese wollen wir auch in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben. Auf die Maßnahmen zur psychiatrischen und psychologischen Versorgung sind wir bereits in vorhergehenden Fragen eingegangen.
Antwort der CDU
Es wird auf die Antworten zu Frage 3.2. verwiesen.
4.1. Welche Rolle spielt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Ihrer Sozialpolitik?
Antwort der SPD
Die Fragen 4.1., 4.2. und 4.3. werden zusammengefasst beantwortet.
Das Bundesteilhabegesetz wurde in dieser Legislaturperiode umgesetzt und eröffnet den Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Umsetzung ist für die Sozialdemokratie ein Meilenstein bei der Neustrukturierung der Eingliederungshilfe. Durch die umfangreiche Reform mit der personenzentrierten Leistungserbringung erfolgt eine bedarfsgerechte und zielgenaue Förderung. Selbstverständlich müssen wir auch die Reform immer wieder auf den Prüfstand stellen und für mögliche Verbesserungen kämpfen. Aus diesem Grund treten wir dafür ein, dass die Ermittlung der Bedarfe in einem Integrierten Teilhabeplan MV und die Leistungsgewährung landeseinheitlich und transparent erfolgen.
Inklusion als die grundsätzliche Haltung der Wertschätzung der Vielfalt der Gesellschaft gilt es in dieses hineinzutragen. Die Wichtigkeit von Inklusion ist in den vergangenen Jahren immer mehr auf große Akzeptanz gestoßen. An der Hochschule Neubrandenburg sind über die Jahre mit dem Frida-Nadig-Institut für Inklusion und Organisationsentwicklung, der Inklusionswerkstatt Mecklenburg-Vorpommern, dem Studiengang Organisationsentwicklung und Inklusion sowie dem landesweiten Modellprojekt „Inklusive Bildung Mecklenburg-Vorpommern“ mehrere Initiativen und Projekte entstanden, die das Verständnis von Inklusion und Methoden zur Umsetzung fachpraktisch vermitteln. Wir wollen uns dafür einsetzen und prüfen, wie sich diese Angebote bündeln und stärken lassen, um Mecklenburg-Vorpommern noch inklusiver zu machen.
Antwort der CDU
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern nimmt eine wichtige Rolle ein, da sie ein wesentlicher Bestandteil ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und sicherzustellen.