Der 113. Internationale Frauentag 2024

In jeder Gesellschaft ist der Grad der weiblichen Emanzipation (Freiheit) das natürliche Maß der allgemeinen Emanzipation (von Charles Fourier).

Der Internationale Frauentag wurde zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Kampf um Gleichberechtigung, Emanzipation und mit der Einführung des Wahlrechts für Frauen 1911 in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz und in den USA veranstaltet. Die Vereinten Nationen führten 1921 den Internationalen Frauentag als jährlichen Welttag am 8. März ein. Neben dem Bundesland Berlin, das den 8. März bereits seit 2019 als gesetzlichen Feiertag würdigt, wurde der Internationale Frauentag im vergangenen Jahr auch in Mecklenburg-Vorpommern erstmals als gesetzlicher Feiertag von der Landesregierung ernannt.

Trotz vieler positiver Entwicklungen im Bereich der Gleichberechtigung von Frauen ist der Zugang für junge Mädchen und Frauen zu Bildung und Arbeit sowie die Möglichkeiten und Sicherheiten für ein selbstbestimmtes Lebens nicht immer gegeben. Auch in Deutschland wird die Gleichberechtigung von Frauen in vielen Bereichen nur unzureichend berücksichtigt und noch nicht ausreichend umgesetzt. Noch immer werden Frauen im Bereich Familie oder auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sowie gesellschaftlicher Diskriminierung und Sexismus ausgesetzt. Zudem haben auch antifeministische und patriarchische Einstellungen in der deutschen Gesellschaft in den letzten Jahren wieder an Einfluss gewonnen.

Anlässlich des 113. Internationalen Frauentages möchten wir vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen in unserer Gesellschaft aufmerksam machen und uns zu Gleichberechtigung, Diversität und Solidarität in unserer Gesellschaft positionieren.

Vielfalt ohne Alternative!!!

Es geht uns alle an.

Es ist mehr als ein Alarmzeichen. Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher.

In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen. Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage.

Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.

Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern.

Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen.

Es geht uns alle an.

Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen.

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. unterstützt das Positionspapier der Psychosozialen Zentren in MV zu den Unterbringungsbedingungen für Geflüchtete

Psychosoziale Zentren in Mecklenburg-Vorpommern fordern gemeinsam mit zahlreichen Organisationen und Personen menschenwürdige Unterbringungsbedingungen für Geflüchtete

Zum Weltgeflüchtetentag zeigen sich die Psychosozialen Zentren in Mecklenburg-Vorpommern besorgt und appellieren in einem Positionspapier gemeinsam mit Organisationen der Zivil- und Beratungslandschaft sowie Personen aus Lehre und Wissenschaft für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen von Geflüchteten.

Unter den Unterzeichnenden sind unter anderem Professor*innen aus Neubrandenburg und Rostock, der Landesverband für Sozialpsychiatrie Mecklenburg Vorpommern e.V., der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V., die RAA Schwerin e.V, MIGRANET-MV, STARK MACHEN e.V., Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt LOBBI MV und zahlreiche weitere Organisationen und Personen.

In dem Positionspapier sprechen sich die Psychosozialen Zentren und die Unterzeichnenden unter anderem für eine Überarbeitung der sog. Gemeinschaftsunterkunftsverordnung, eine zentrale Lage der Unterkünfte mit ausreichender Infrastruktur, für ein Fachkräftegebot zur Betreuung von Geflüchteten, für ein Clearing-Verfahren zur Erfassung vulnerabler Personen und deren adäquate Unterbringung sowie für eine maximale Verweildauer von 6 Monaten in Unterkünften aus. Außerdem fordern sie von verantwortlichen Akteur*innen eine couragierte Haltung und ein deutliches Bekenntnis zur Aufnahme von Geflüchteten, um auf Offenheit und Verständigung in der Aufnahmegesellschaft hinzuwirken.

Das Positionspapier kann hier eingesehen werden.

Bestandsaufnahme zur psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Mecklenburg-Vorpommern: Zunahme von psychischen Problemen in jungen Jahren

Landesverband fordert bessere Unterstützung für erkrankte Kinder und Jugendliche

Kinder in Mecklenburg-Vorpommern sind besonders gefährdet, psychisch zu erkranken. Anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni macht der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit einer Bestandsaufnahme auf diese Situation aufmerksam.

Etwa 250.000 Kinder und Jugendliche leben in Mecklenburg-Vorpommern. Nach aktuellen Schätzungen leiden etwa 50.000 von ihnen an psychischen Störungen oder Auffälligkeiten. Obwohl die Lebensbedingungen von jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile einen hohen Stellenwert eingenommen haben, gibt es noch Luft nach oben, wie der Bericht zeigt: Wenige Hilfsangebote, weite Wege und hohe Arbeitslosigkeit – im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern lassen sich mehrere Faktoren finden, die das Risiko für junge Menschen erhöhen, im Laufe ihres Lebens psychisch zu erkranken. „Im Nordosten ist die Armutsquote mit 18 Prozent besonders hoch“, sagt Karsten Giertz, Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der mit seinem Team aktuelle Studien und Veröffentlichungen zusammengefasst hat. „Das ist problematisch, denn gerade in sozial benachteiligten Familien fehlt es oft an Ressourcen und Informationen, um psychische Belastungen zu bewältigen.“

Trotz der Risiken und Einschränkungen, die mit einer psychischen Störung zusammenhängen, suchen nur wenige junge Menschen Hilfe. Die Gründe dafür sind vielfältig. So belegen Studien, dass Betroffene besonders in Mecklenburg-Vorpommern fürchten, wegen ihrer Krankheit diskriminiert zu werden und deswegen gar nicht erst nach Therapiemöglichkeiten suchen.  Zudem zeigt sich Versorgungslage in Mecklenburg-Vorpommern im Bericht als prekär: Sowohl Behandlungsplätze in Kliniken als auch außerklinische Angebote sind, besonders in ländlichen Regionen, rar gesät – oder gar nicht vorhanden. Deutlich wird dies im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Auf etwa 9.000 Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen kommen aktuell 27 Kinder- und Jugendpsychiater*innen /-psychotherapeut*innen sowie 21 stationäre Betten und 28 Tagesklinikplätze. „Eine deutliche Unterversorgung, die neben langen Wartezeiten zu Chronifizierung und weiteren Krankheitsfolgen führen kann“, resümiert Giertz.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert daher, dass Angebote flächendeckend ausgebaut werden. „Um die Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche zu verbessern, benötigen wir neue und kreative Lösungen“, so Giertz. Dabei seien sowohl digitale Angebote als auch Angebote zur Früherkennung notwendig. „Gerade schwere psychische Erkrankungen beginnen im Jugendalter und lassen sich durch frühes Eingreifen reduzieren.“ Neue Angebote bedürfen jedoch neuer Rahmenbedingungen: So wird das Thema psychische Gesundheit laut Giertz auf sozialpolitischer Ebene zu selten berücksichtigt – „und das, obwohl psychische Erkrankungen zu den häufigsten Beeinträchtigungen in der deutschen Bevölkerung gehören“. Zentrale Aufgabe sei, die Finanzierung für Projekten sicherzustellen – „und zwar nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern langfristig.“

Die vollständige Bestandsaufnahme zur psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:

Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. zur Schaffung von Komplexleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Vorschlag zur Schaffung sektoren- und rechtskreisübergreifender Komplexleistungen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Bedarf

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (SMI = severe mental illness) haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs, insbeson­dere aus SGB V und IX, aber auch aus SGB II/III, VI, VIII, XI und XII, sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent).

Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organi­siert haben.

Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplex­leistungen verbinden. Gemeint sind

  • eine personell kontinuierliche Bezugsbegleitung mit Anker- und Lotsenfunktion, idealerweise für die gesamte Dauer der Hilfsbedürftigkeit, und
  • eine fallbezogene intensive Vernetzung und Koordination aller beteiligten Dienste unter Einschluss des/der Hilfesuchenden und ihres/seines privaten sozialen Umfelds.

Diese Leistungen werden von der einschlägigen S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN  mit höchsten Evidenzgraden empfohlen, zu erbringen durch gemeindepsychiatrische multiprofessionelle Teams. Im „Funktionalen Basismodell gemeindepsychiatrischer Versorgung“ von Steinhart und Wienberg sind sie, bezogen auf deutsche Rahmenbedingungen, detailliert beschrieben.

Solche sektoren- und rechtskreisübergreifenden Leistungen sind – im Unterschied zu Hilfen für psychisch erkrankte bzw. behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 43a SGB V, 46 SGB IX) – in keinem SGB-Band als Regelleistungen vorgesehen.

Bisherige Annäherungen

Da der Bedarf an Bezugsbegleitung und Vernetzung in der Arbeit mit SMI-Personen offenkundig ist und spürbar wird, haben diverse Erbringer von Regelleistungen sich bemüht, diese Funktionen in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren, auch ohne dafür eine eigene Leistungsvergütung zu erhalten. Das gilt beispielsweise für Institutsambulanzen, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Soziotherapeuten.

In den genannten Leistungsarten sind bei weitem nicht alle Anbieter in übergreifender Weise tätig. Außerdem bleiben sie in der Regel auf ihren jeweiligen Rechtskreis (SGB-Band) beschränkt.

Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen des Gesetzgebers und nachgeordneter Stellen gefehlt, übergreifende Komplexleistungen zu ermöglichen oder wenigstens die Koordination von Einzelleistungen (Case Management) auf den Weg zu bringen. Zu nennen wären hier das verpflichtende Entlassmanagement, die stationsäquivalente Behandlung, die Teilhabe- und Gesamtplanung im SGB IX, die berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie), das trägerübergreifende persönliche Budget u. v. m.

Alle genannten Maßnahmen sind entweder eng auf einzelne oder wenige Rechtskreise beschränkt geblieben oder nur an wenigen Stellen zum Tragen gekommen.

Das gilt bisher ebenso für Modellvorhaben und Selektivverträge sowie für Ansätze, leistungs­trägerübergreifende Finanzierungen zu erproben.

Somit steht weiterhin aus, mittels gesetzgeberischer Maßnahmen zu bewirken, dass die oben beschriebene leitliniengerechte Funktion rechtssicher eingeführt und so ausgestaltet wird, dass sie die folgenden Vorgaben erfüllt:

  • Sie muss trotz der sehr heterogenen Versorgungsstrukturen in allen Regionen angeboten werden können.
  • Sie muss unabhängig davon, an welcher Stelle des regionalen Versorgungssystems eine hilfebedürftige Person zunächst vorstellig wird, niederschwellig erreichbar sein.
  • Sie muss unabhängig davon sein, welche Kombination aus Einzelleistungen jemand erhält.
  • Sie muss ein Kooperationsgebot enthalten, um eine gemeinsame Planung und vernetzte Erbringung von Leistungen aus unterschiedlichen Rechtskreisen nicht nur zu ermöglichen, sondern herbeizuführen.

Vorschlag

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie schlägt vor, in allen SGB-Bänden eine sektoren- und rechtskreisübergreifende Vernetzung aller Hilfen in Verbindung mit kontinuierlicher Bezugsbegleitung als neue, zusätzliche Regelleistung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einzuführen und die fallbezogene Zusammenarbeit über die Sektoren und Rechtskreise hinweg verbindlich vorzuschreiben (Kooperationsgebot).

Es sollte in allen beteiligten Rechtskreisen problemlos darstellbar sein, inwiefern bzw. in welchen Fällen diese Begleitungs- und Vernetzungsleistung aus der Sicht des jeweiligen Leistungsträgers begründet werden kann, d. h. welche Indikationen vorliegen müssen und welche Ziele erreicht werden sollen (Symptomreduktion, Teilhabe, Arbeitsplatz, Kindeswohl usw.). Eine übergreifende Übereinstimmung der Indikationen und Ziele wäre nicht erforderlich, so dass gewährleistet bliebe, dass jeder Kostenträger nur die für ihn spezifischen Leistungen finanziert.

Dann wären Fachkräfte der Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psycho- und Soziotherapeutinnen und –therapeuten ebenso wie Institutsambulanzen, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe sowie Pflegedienste oder Rehabilitationseinrichtungen berechtigt und verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen (SMI, komplexer Hilfebedarf)

  • alle beteiligten Dienste zu gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Klienten/Patienten und ihrer Angehörigen zu gemeinsamer Hilfeplanung und ‑durchführung einzuladen sowie
  • entsprechende Einladungen anderer, vorrangig in der Bezugsbetreuung stehender Dienste anzunehmen.

Solche übergreifenden Vernetzungen wären dann nicht damit verbunden, dass der Kostenträger des einladenden Dienstes die Teilnahme rechtskreisfremder Personen finanzieren müsste, die keine Leistungen aus seinem Zuständigkeitsbereich erbringen. Jeder Leistungsträger würde nur die Tätigkeit „seiner“ Leistungserbringer bezahlen.

Oben genannte, bereits bestehende Ansätze zu übergreifenden Komplexleistungen würden durch diesen Vorschlag nicht behindert oder unterlaufen, sondern in ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit gestärkt.

Ein zusätzliches, womöglich gemeinsames Verfahren der Leistungsträger zu Hilfeplanung, Qualitätsstandards, Zulassungsberechtigungen, Vergütungen usw. wäre nicht erforderlich. Jeder Leistungsträger könnte die neue Leistung nach seinen eingespielten Regularien ausgestalten.

Es würde sich weiterhin erübrigen, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu fordern. Die Erfahrung mit allen uns  bekannten Anläufen in dieser Richtung lehrt, dass eine solche Ko-Finanzierung besonders schwer auf den Weg zu bringen wäre.

Dagegen gibt es viele bereits etablierte Formen der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern, bis hin zur Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden in etlichen Regionen. Solche regionsspezifischen Verbünde sind der geeignete Rahmen und Ausgangspunkt für die intensive Zusammenarbeit aller Dienste.


Köln, im Oktober 2022

Nils Greve
Vorsitzender

Die Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden:

Pressemitteilung zum Welttag der seelischen Gesundheit der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg

Am Welttag der seelischen Gesundheit informiert die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Landkreises NWM über die zentralen Anlaufstellen und Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige. Seelische Erkrankungen können jeden betreffen. Häufig scheuen sich Betroffene und Angehörige mit ihren Belastungen offen umzugehen. Dabei steigt die Zahl der Betroffenen seit einigen Jahren stetig. Die Situation hat sich für viele durch Corona-Maßnahmen sowie schwierige soziale Lagen, Weltgeschehen und Krisen verschärft. Die Barmer Krankenkasse ermittelte für Nordwestmecklenburg eine Zunahme von 2,7 Fehltagen je Beschäftigten im Jahr 2010 auf 4,5 Fehltage im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg von über 60 Prozent. Im Bundesschnitt fehlten Beschäftigte durchschnittlich 3,9 Tage wegen eines seelischen Leidens. In Mecklenburg-Vorpommern waren es durchschnittlich 4,3 Tage je Erwerbsperson im Jahr 2021 (Quelle: BARMER Gesundheitsreport 2022).

Laut der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V sind in Deutschland jedes Jahr etwa 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Das entspricht rund 17,8 Millionen betroffenen Personen, von denen pro Jahr nur 18,9 % Kontakt zu Leistungsanbietern aufnehmen (Quelle: Factsheet 2022 DGPPN).

Im Landkreis NWM finden Sie Unterstützung bei vielen verschiedenen Anlaufstellen. Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises NWM ist eine zentrale Anlaufstelle. Das Team berät Betroffene und Angehörige kostenlos, vermittelt Hilfen und ist wohnortnah mit Außensprechstunden erreichbar. Hausbesuche sind bei Bedarf möglich. Informationen finden Sie auf der Website www.nordwestmecklenburg.de, E-Mail: spdi@nordwestmecklenburg.de.

Wer den Austausch mit anderen Betroffenen sucht, kann sich an die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen des ASB Kreisverbandes Wismar Nordwestmecklenburg e.V. wenden: Tel.: 03841 222616, E-Mail: kiss@asbwismar.de.

Vom 10. bis 20. Oktober 2022 findet die bundesweite Woche der Seelischen Gesundheit unter dem Motto Reden hebt die Stimmung statt (https://www.seelischegesundheit.net/).

Informationen zu den Wochen der seelischen Gesundheit im Landkreis Nordwestmecklenburg im Oktober finden Sie hier.

Seelische Erkrankungen sind behandelbar! Nehmen Sie Kontakt auf! Sie sind nicht allein!

Die Stellungnahme können Sie hier auch als PDF abrufen:

22 Wochen Warten – Jeder Tag ist einer zu viel! Die Pedition der Deutschen Depressionsliga

Jährlich weisen etwa 28 % der Erwachsenen in Deutschland Merkmale von einer behandlungsbedürftigen psychischen oder psychosomatischen Erkrankung auf. Psychische und psychosomatische Belastungen oder Erkrankungen gehen mit viel Leid für die Betroffenen und Angehörigen sowie mit weiteren psychosozialen Folgebelastungen (Stigmatisierung, verminderte Lebensqualität, berufliche Beeinträchtigungen etc.) einher. Bei den meisten psychischen Erkrankungen empfehlen die psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachgesellschaft Unterstützung durch eine psychotherapeutische Behandlungen. Allerdings liegt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz bei 22 Wochen. Bei vielen Betroffenen verschlechtert sich dadurch die Lebenssituation und der Leidensdruck nimmt erheblich zu. Anlässlich dieser prekären Versorgungssituation fordert die Deutsche Depressionsliga mit Ihrer Pedition die Bundesregierung dazu auf, nicht länger zu warten, und endlich etwas zu verändern. Die Pedition wird am 10. Oktober 2022, dem Welttag der Seelischen Gesundheit, an die Bundesregierung übergeben. Wenn Sie sich an der Pedition beteiligen möchten, finden Sie hier den Zugang: #22WochenWarten

Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2022

Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2022

Jedes Jahr weisen ca. 28 % der Menschen aus der Allgemeinbevölkerung Merkmale von mindestens einer psychischen Erkrankung auf. Damit treten psychische Störungen genauso häufig auf wie zum Beispiel andere Volkskrankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes. Etwa 1 bis 2 % der Menschen sind durch die schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer psychischen Erkrankungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen beeinträchtigt. Zudem müssen sie aufgrund von komplexen Behandlungsbedarfen langwierig medizinische und psychosoziale Hilfen in Anspruch nehmen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung von Deutschland umfasst dieser Anteil ca. 680 Tausend bis 1 Million Menschen in einem Alter von 18 bis 60 Lebensjahren.

Obwohl es sich bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, um einen weitverbreiteten Personenkreis handelt, gehören sie immer noch zu einer Bevölkerungsgruppe, welche in hohem Maße gesellschaftlichen Stigmatisierungsprozessen und Teilhabebarrieren ausgesetzt ist. Anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2022 möchten wir vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf die aktuelle Situation und auf die bestehenden gesellschaftlichen Teilhabebarrieren von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie auf notwendige Handlungsmaßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Stellungnahme zur COVID-19-bedingten Sonderauszahlung und zur fehlenden Anerkennung von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe

Stellungnahme zur COVID-19-bedingten Sonderauszahlung und zur fehlenden Anerkennung von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe

Seit zwei Jahren schränkt die COVID-19-Pandemie den Alltag vieler Menschen ein. Vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien, alleinlebende Menschen, ältere Menschen, Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Menschen in schwierigen Lebenslagen sind von den Folgen der Pandemie sowie von den pandemiebedingten Schutzmaßnahmen besonders betroffen.

Zahlreiche Mitarbeitende setzen sich im Sozial- und Gesundheitswesen seit zwei Jahren unter schwierigen Bedingungen dafür ein, die psychosoziale, pflegerische und medizinische Versorgungssituation in Deutschland aufrechtzuerhalten. Der Einsatz und das Engagement dieser Menschen trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit sozialen, psychischen, körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren nicht im extremen Maße verschlechtert hat. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sind die Mitarbeitenden des Gesundheits- und Sozialwesens aber auch erhöhten Belastungen ausgesetzt. So entstehen belastende Situationen hier sowohl im beruflichen (hohes Risiko einer Infektion, Arbeit mit Risikogruppen oder auch schwer erkrankten COVID-19-Pantien*innen, Quarantänemaßnahmen etc.) als auch im privaten Bereich (Shutdown, Kontakteinschränkungen, Kinderbetreuung etc.).  

Wir vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßen, dass sich die politischen Entscheidungsträger*innen zum zweiten mal dafür eingesetzt haben, während der Pandemie für Mitarbeiter*innen im Kranken- und Pflegebereich eine sogenannte Corona-Prämie auszuzahlen. Die Corona-Prämie vermittelt vonseiten der Politik eine symbolische Anerkennung und öffentliche Wertschätzung im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Herausforderungen, die diese Berufsgruppen täglich zu bewältigen haben.

Foto von Karolina Grabowska von Pexels

Allerdings bedauern wir, dass die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, welche ebenfalls unter schwierigen Bedingungen wichtige psychosoziale Unterstützungsleistungen für  Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen leisten, wieder von einer Sonderauszahlung ausgeschlossen wurden. Auch in diesem Bereich haben sich die Infektionszahlen unter den Mitarbeiter*innen deutlich erhöht. Für die restlichen Kolleg*innen führen diese Situationen zu Mehrbelastungen insbesondere, wenn sie die zusätzliche Betreuungsleistungen übernehmen und vertreten müssen.

Allgemein wird aus der Praxis berichtet, dass die Belastungen größer geworden sind, verbunden mit der Unsicherheit Infektionen möglicherweise in den eigenen Kreis der Klient*innen bzw. Kolleg*innen einzutragen. Zusätzlich führen auch die regelmäßigen Testungen sowie das Tragen von Masken, Schutzkleidung usw. zu Dauerbelastungen. Gleichzeitig ist es vielen Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe nicht möglich, sich und ihre familiären Angehörigen vor einer COVID-19-Infektion durch Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu schützen.

Unsere Mitglieder berichten auch, dass die pandemiebedingte Sonderauszahlung, insbesondere, wo sowohl Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Pflege als auch aus dem Bereich der Eingliederungshilfe täglich zusammenarbeiten, zu großer Unruhe geführt hat. Aufgrund des knappen Personalbudget in der Finanzierung der Eingliederungshilfe ist es vielen Trägern und Vereinen nicht möglich selbst eine Corona-Prämie auszuzahlen. Auch die fehlende öffentliche Anerkennung würde darüber nicht kompensiert werden können.

In den vergangenen Wochen haben mehrere Träger und Verbände der Eingliederungshilfe auf diese Situation in Form von Anfragen und Schreiben aufmerksam gemacht, die vonseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport leider oftmals unbeantwortet blieben.  

Allgemein bedauern wir, dass diese große Gruppe von Mitarbeiter*innen, von der Politik bisher viel zu selten beachtet und im öffentlichen Diskurs teilweise überhaupt nicht thematisiert wird, obwohl es sich hierbei um eine wichtige Berufsgruppe handelt, die sich täglich auch in schwierigen gesellschaftlichen Situationen für die Belange von benachteiligten Menschen einsetzt und damit auch einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt sowie für die gesellschaftliche Stabilität leistet.

Im Rahmen dieser Stellungnahme fordern wir die politischen Entscheidungsträger*innen und Fraktionen auf, sich zukünftig für eine bessere öffentliche Anerkennung für die Mitarbeiter*innen in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen.

Die Stellungnahme kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes verpflichten sich die Leistungserbringer mit § 131 SGB IX im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe einheitliche Rahmenverträge abzuschließen, welche neben den Vergütungspauschalen, den Vergütungsbeiträgen, den Kostenarten, den Kostenbestandteilen und den Personalrichtwerten auch Grundsätze der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitsdokumentation von Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten.

Mit diesem Vorgehen wurden die Prüfrechte der Leistungsträger gesetzlich gestärkt. Das Bundesteilhabegesetz zielt mit § 131 SGB IX einerseits darauf eine einheitliche Dokumentation der Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Praxis zu etablieren und anderseits eine effiziente Steuerung und Korrektur von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Sinne der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen. In vielen Bundesländern ist jedoch bis heute unklar, welche Verfahren zur Wirksamkeitsmessung geeignet sind. Darüber hinaus kritisieren Expert*innen, dass mit der gesetzlich etablierten Wirksamkeitsmessung Ökonomisierungstendenzen in der psychosozialen Praxis Vorschub geleitstet wird.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe ein angebotsbezogenes Vorgehen zur Wirksamkeitsmessung skizziert. Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern kein einheitliches Vorgehen zur Umsetzung der Anlage 7. In diesem Jahr wurde im Rahmen eines vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport geförderten Modellprojektes im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Eckpunktepapier zur Erarbeitung von Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entwickelt und von den verantwortlichen Projektpartner*innen veröffentlicht.

Anlässlich des Eckpunktepapiers möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Rahmen einer Stellungnahme die Gelegenheit nutzen, um auf wichtige Aspekte und Herausforderungen in der Umsetzung des Eckpunktepapiers und in der aktuellen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Die Stellungnahme zum “Eckpunktepapier: Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit” kann hier heruntergeladen werden.