Von der Kostensteuerung zur Versorgungsverantwortung – Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. nimmt Stellung zum BTHG-Sonderbericht des Landesrechnungshofes

Von der Kostensteuerung zur Versorgungsverantwortung – Landesverband Sozialpsychiatrie MV nimmt Stellung zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat eine ausführliche Stellungnahme zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern zur Finanzierung und Steuerung der Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) veröffentlicht.

Der Landesrechnungshof benennt in seinem Bericht erhebliche strukturelle, organisatorische und finanzielle Herausforderungen bei der Umsetzung der Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Aus Sicht des Landesverbandes ist die Analyse wichtiger Ausgangspunkt für notwendige Reformen. Gleichzeitig darf die Debatte über die Zukunft der Eingliederungshilfe nicht auf Fragen der Kostenentwicklung und Wirtschaftlichkeit reduziert werden: „Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen benötigen verlässliche, personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützungsangebote. Selbstbestimmung, soziale Teilhabe und Gleichberechtigung müssen auch künftig die zentralen Leitziele der Eingliederungshilfe bleiben“, betont der Landesverband.

In seiner Stellungnahme hebt der Verband insbesondere folgende Handlungsfelder hervor:

  • Erhalt der personenzentrierten Bedarfsermittlung und des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten
  • Mehr Transparenz, Beteiligung und Planungssicherheit bei Reform- und Steuerungsprozessen
  • Einrichtung regionaler und landesweiter Steuerungsgremien für die psychosoziale Versorgung
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Eingliederungshilfe (SGB IX) und Gesundheitsversorgung (SGB V)
  • Qualitätsentwicklung auf Grundlage fachlicher und teilhabeorientierter Kriterien statt ausschließlich betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  • Stärkung sozialräumlicher Versorgungsstrukturen und gemeindepsychiatrischer Netzwerke
  • Ausbau von Prävention, Gesundheitsförderung und niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten
  • Entwicklung einer langfristigen Landesstrategie für die psychosoziale Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern

Eine nachhaltige Weiterentwicklung kann aus Sicht des Verbandes nur im gemeinsamen Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Leistungsträgern, Leistungserbringern, Selbsthilfe, Zu- und Angehörigen sowie Menschen mit eigener Erfahrung gelingen. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. erklärt ausdrücklich seine Bereitschaft, die hierfür notwendigen fachpolitischen Entwicklungs- und Reformprozesse konstruktiv zu begleiten und aktiv mitzugestalten.

Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Stellungnahme gegen Polizeiregister und pauschale Erfassung von psychisch erkrankten Menschen

Stellungnahme gegen Polizeiregister und pauschale Erfassung von psychisch erkrankten Menschen

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat eine Stellungnahme zu aktuellen sicherheitspolitischen Debatten über Menschen mit psychischen Erkrankungen veröffentlicht.

Hintergrund sind politische Forderungen nach Registern, erweiterten Meldepflichten sowie einem verstärkten Datenaustausch zwischen psychiatrischen Einrichtungen und Sicherheitsbehörden. Anlass hierfür sind öffentliche Debatten nach schweren Gewalttaten in Deutschland, bei denen teilweise psychische Erkrankungen der Täter*innen thematisiert wurden.

Der Landesverband warnt davor, psychische Erkrankungen pauschal mit Gefährlichkeit gleichzusetzen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass psychische Erkrankungen weit verbreitet sind, schwere Gewalttaten jedoch seltene Ereignisse bleiben. Die überwältigende Mehrheit psychisch erkrankter Menschen wird nicht straffällig und ist häufiger selbst von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt betroffen.

Aus Sicht des Landesverbandes drohen pauschale Registrierungs- und Erfassungsmaßnahmen die gesellschaftliche Stigmatisierung weiter zu verstärken, das Vertrauen in psychiatrische und psychosoziale Hilfen zu untergraben und Betroffene davon abzuhalten, frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Stellungnahme betont stattdessen die Bedeutung:

  • einer starken psychosozialen und psychiatrischen Versorgung,
  • gemeindenaher Hilfen,
  • früher Prävention,
  • aufsuchender und niedrigschwelliger Unterstützungsangebote,
  • einer besseren Vernetzung der Hilfesysteme,
  • sowie einer konsequenten Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen.

Gerade in Mecklenburg-Vorpommern erschweren große ländliche Räume, Fachkräftemangel und unzureichend ausgebaute Unterstützungsangebote vielerorts den Zugang zu verlässlicher Hilfe.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzt sich für eine menschenrechtsorientierte, gemeindenahe und diskriminierungsfreie Psychiatrie ein und fordert eine differenzierte öffentliche Debatte ohne Generalverdacht gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:

Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern psychisch belastet – Fachverband fordert Handeln

Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern psychisch belastet – Fachverband fordert Handeln

Angststörungen und Depressionen nehmen zu. / Besonders jugendliche Mädchen häufig betroffen.

Rostock – Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin stark belastet. Aktuelle Daten des DAK-Gesundheitsreports zeigen: Angststörungen, Depressionen und Essstörungen sind seit der Pandemie deutlich angestiegen und verharren auf hohem Niveau. Der Landesverband Sozialpsychiatrie MV fordert die Landespolitik, Kommunen und Leistungsträger daher dazu auf, entschlossen zu handeln und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um diesen Trend zu brechen.

Seit 2019 stiegen die Diagnosen von Angststörungen um 36 Prozent, Essstörungen um 21 Prozent und Depressionen um 19 Prozent. Besonders betroffen sind Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren – bei ihnen nehmen auch chronische Verläufe deutlich zu.

„Wir erleben keine kurzfristige Krise, sondern eine anhaltende Belastung junger Menschen“, erklärt Karsten Giertz, Geschäftsführer des Landesverbands. „Wenn sich psychische Erkrankungen früh verfestigen, steigen die Risiken für Bildungsabbrüche, soziale Isolation und langfristige gesundheitliche Probleme.“

Gleichzeitig bleibt ein großer Teil der Betroffenen ohne Hilfe: Schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit behandlungsbedürftigen psychischen Problemen nehmen keine Unterstützung in Anspruch – unter anderem wegen fehlender Angebote und Stigmatisierung.

Der Landesverband kritisiert, dass die öffentliche Debatte häufig zu kurz greift. Einseitige Forderungen – etwa nach pauschalen Social-Media-Verboten – würden den komplexen Ursachen psychischer Belastungen nicht gerecht. Stattdessen brauche es umfassende und langfristige Strategien. Der Verband fordert deshalb eine landesweite Gesamtstrategie zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Notwendig seien vor allem mehr niedrigschwellige, wohnortnahe Hilfen, mehr Präventionsangebote, eine bessere Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen sowie gezielte Unterstützung beim Übergang ins Erwachsenenalter.

Kritisch bewertet der Verband zudem mögliche Kürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Diese würden die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen: „Die psychische Gesundheit junger Menschen ist eine zentrale Zukunftsfrage für Mecklenburg-Vorpommern“, so Giertz. „Es braucht jetzt verlässliche Investitionen und nachhaltige Strukturen.“

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

Wahlprüfsteine des LSP M-V e.V. zur Landtagswahl MV 2026

Wahlprüfsteine des LSP M-V e.V. zur Landtagswahl MV 2026

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beteiligt sich anlässlich der Landtagswahl am 20. September 2026 mit eigenen Wahlprüfsteinen am politischen Diskurs.

Ziel ist es, die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen sichtbar zu machen und deren Belange stärker in der Sozial- und Gesundheitspolitik zu verankern.

Psychische Erkrankungen betreffen jährlich etwa 30 % der Bevölkerung in Deutschland – das entspricht rund 17,8 Millionen Menschen. Insbesondere aufgrund von aktuellen gesellschaftlichen und weltweiten Krisen nimmt die Häufigkeit von psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen in unserer Gesellschaft deutlich zu. Ein Teil dieser Betroffenen leidet an schweren und langanhaltenden Erkrankungen und ist auf umfassende medizinische sowie psychosoziale Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig stellen Menschen mit schweren seelischen Behinderungen etwa die Hälfte der Hilfeempfängerinnen und -empfänger im Bereich der Sozialhilfe.

Diese Zahlen verdeutlichen die hohe gesellschaftliche Relevanz und den dringenden politischen Handlungsbedarf.

Mit unseren Wahlprüfsteinen möchten wir zentrale Themen adressieren, den Dialog mit den Parteien fördern und zu nachhaltigen Verbesserungen in der Versorgung beitragen.

Die Wahlprüfsteine finden Sie hier als Download:

„Erinnern heißt, Verantwortung zu übernehmen“ Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. gedenkt NS-Opfern und fordert Verantwortung

Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. (kurz: LSP) an die Menschen, die während der NS-Zeit aufgrund psychischer Erkrankungen oder geistiger und körperlicher Behinderungen verfolgt, entrechtet und ermordet wurden. Das Gedenken begeht der Verband am Dienstag auf seiner jährlichen landesweiten Veranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN“ gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen und Kooperationspartner*innen.

Der Landesverband betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass das Erinnern an die nationalsozialistischen Verbrechen nicht allein historisch zu verstehen sei, sondern auch einen Bezug zur Gegenwart habe. „Die Geschichte zeigt, welche Folgen es haben kann, wenn Menschen ausgegrenzt werden und ihre Würde infrage gestellt wird“, erklärt Sandra Rieck, Vorständin des LSP.

Vor diesem Hintergrund weist der Verband auf aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen hin. Positionen, die gesellschaftliche Ausgrenzung normalisieren, soziale Sicherungssysteme infrage stellen oder Menschen nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit bewerten, stünden im Widerspruch zu einer menschenrechtsorientierten psychosozialen Versorgung. „Eine fachlich verantwortungsvolle psychosoziale Arbeit setzt voraus, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Erkrankung respektiert und unterstützt werden“, so Rieck.

Nach Einschätzung des Verbands können solche Haltungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen, Stigmatisierung verstärken und die Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen erschweren. Zudem bestehe die Gefahr, dass notwendige Unterstützungsangebote zunehmend unter Kosten- oder Nutzenaspekten betrachtet werden. „Psychosoziale Versorgung darf nicht unter Vorbehalt gestellt werden, sondern muss sich am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen orientieren“, betont Rieck.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie MV verweist auf seine fachliche und ethische Verantwortung für eine gemeindenahe, bedarfsorientierte und menschenrechtsbasierte psychosoziale Versorgung. Diese setze die Achtung der Menschenwürde, demokratische Werte sowie den Schutz vor Diskriminierung voraus. „Erinnerung bedeutet für uns auch, heute Verantwortung zu übernehmen und klar für Menschenrechte einzustehen“, so Rieck abschließend.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

Eingliederungshilfe in Gefahr: Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. warnt vor Einsparungen in Mecklenburg-Vorpommern

Eingliederungshilfe in Gefahr: Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. warnt vor Einsparungen in Mecklenburg-Vorpommern

Rund 200.000 psychisch erkrankte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern / Psychosoziale Angebote schaffen Stabilität

MV – In Mecklenburg-Vorpommern erkranken laut aktuellen Studien pro Jahr etwa 200.000 Erwachsene an einer psychischen Erkrankung. Rund 7.000 bis 15.000 von ihnen sind schwer und dauerhaft betroffen. Sie sind auf verlässliche Unterstützungsangebote wie betreutes Wohnen, Assistenz im Alltag und psychosoziale Begleitung angewiesen, um stabil leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. (kurz: LSP) warnt eindringlich vor den derzeit diskutierten Einsparungen in der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen seien keine freiwilligen Zusatzangebote, sondern eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung, Stabilität und Krisenprävention, wie es in einer aktuellen Stellungnahme des Verbands heißt.

Ein bundesweiter Vergleich zeigt: Mecklenburg-Vorpommern gibt pro Kopf am wenigsten Geld für Leistungen zur sozialen Teilhabe aus. Die bundesweit gestiegenen Kosten in der Eingliederungshilfe sind vor allem auf wachsende Verwaltungsausgaben zurückzuführen – nicht auf höhere Leistungen für die Betroffenen. „Die Folgen der Unterfinanzierung sind bereits heute sichtbar“, so Karsten Giertz, Geschäftsführer des Verbands. „Psychiatrische Kliniken bleiben belegt, weil notwendige Nachsorgeangebote fehlen. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen finden keinen Wohnplatz, geraten in Wohnungslosigkeit oder müssen in andere Bundesländer ausweichen. Besonders der ländliche Raum ist betroffen.“ Weitere Kürzungen würden diese Entwicklungen verschärfen. „Kurzfristige Einsparungen führen langfristig zu mehr Krisen, mehr Klinikaufenthalten und höheren Kosten für das Sozial- und Gesundheitssystem. Gleichzeitig drohen Qualitätsverluste, Fachkräfteabwanderung und der Abbau von Angeboten.“

Der Landesverband Sozialpsychiatrie MV fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, von weiteren Kürzungen abzusehen, die besonderen Bedarfe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen anzuerkennen und die Eingliederungshilfe als Investition in Teilhabe, Prävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verstehen. Die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss dabei handlungsleitend sein.

Der Landesverband steht gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen bereit, an tragfähigen und nachhaltigen Lösungen für eine zukunftsfähige psychosoziale Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern mitzuwirken.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

Solidarische Gesundheitsversorgung statt Ausgrenzung – der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. hat den Appell der Ärzte der Welt mitunterzeichnet

Für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und ein klares Bekenntnis zur Solidarität und für Zusammenhalt: dazu ruft Ärzte der Welt gemeinsam mit 136 Organisationen auf. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat den Appell ebenfalls unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Appells treten wir gegen Ausgrenzung und für einen gerechten und diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitssystem ein.

Den kompletten Aufruf finden Sie hier.

Stellungnahme “Demokratie ist gut für die psychische Gesundheit”

Stellungnahme “Demokratie ist gut für die psychische Gesundheit”

Landesverband Sozialpsychiatrie MV fordert Zusammenhalt gegen Rechts

MV – Anlässlich der am Wochenende anstehenden Wahlen in Sachsen und Thüringen spricht sich der Landesverband Sozialpsychiatrie MV e.V. in einer Stellungnahme für den Schutz demokratischer Werte aus. Demokratie sei nicht nur ein politisches System, heißt es in dem Papier, sondern die zentrale gesellschaftliche Grundlage für Frieden und Freiheit. Mit Blick auf die Bundestagswahlen 2025 und die Landtagswahlen 2026 in MV warnt der Verband vor einem Rechtsruck. „Demokratie ist gut für die Psyche“, fasst Geschäftsführer Karsten Giertz zusammen. „Diskriminierung, Hass und Hetze hingegen schaden unserer psychischen Gesundheit.“

Der Verband setze sich daher dafür ein, dass Grund- und Menschenrechte gesichert werden. Nur so hätten alle Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben, ihre Meinungen zu äußern und ihre Lebensumstände aktiv und vielfältig zu gestalten. „Dadurch entsteht ein Gefühl von sozialer Zugehörigkeit und Wertschätzung, das zentral ist für unsere psychische Stabilität und das individuelle Wohlbefinden“, so Giertz. Minderheiten und vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen würden geschützt – Kinder und Jugendliche seien in ihrer Entwicklung freier.

Mit Sorge beobachte der Verband die aktuellen politischen Entwicklungen, bei denen „demokratische Grundwerte nicht nur infrage gestellt, sondern gezielt angegriffen“ werden, wie es in der Stellungnahme heißt. Hass und Hetze würden zunehmend salonfähig – Menschen mit Migrationshintergrund sowie religiöse und sexuelle Minderheiten würden beschimpft, frauenfeindliche Positionen idealisiert, der Nationalsozialismus verharmlost und eine gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gefordert.

„Diskriminierung, Ausgrenzung und Hetze schaffen ein gesellschaftliches Klima der Angst und Unsicherheit, das sich negativ auf die psychische Gesundheit der Menschen auswirkt“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Personen, die sich aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Identität oder ihrer politischen Überzeugungen diskriminiert fühlen, sind einem erhöhten Risiko für psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen ausgesetzt.“

Der Verband appelliert daher an alle politischen Akteur*innen, sich aktiv für eine demokratische und inklusive Gesellschaft einzusetzen. Er fordert, dass Werte wie Toleranz, Respekt und Solidarität gefördert werden: „Demokratie ist nicht nur ein Recht, sondern eine Verantwortung, die wir gegenüber uns selbst und unseren Mitmenschen tragen.“

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation M-V zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychosozialen Unterstützungsangeboten zur Förderung der sozialen Teilhabe einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2022 die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden in regelmäßigen Treffen zweimal im Jahr umgesetzt wird. An der Landesarbeitsgruppe Partizipation beteiligen sich interessierte Personen aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bereich der Selbsthilfe und des Peer-Supportes, Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Mitarbeitende aus der sozialpsychiatrischen Praxis (Leistungserbringer und Leistungsträger).

Am 23.05.2023 setzte sich die Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern mit dem Thema „Aktuelle gesetzliche Grundlagen der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz“ auseinander. Im Fokus des Treffens standen der neue Behinderungsbegriff (§ 99 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX), das Gesamtplanverfahren (§§ 117 bis 121 SGB IX) und die Ermittlung von Wirksamkeit der Angebote in der Eingliederungshilfe (§§ 125 Abs. 1 und 2 sowie 128 Abs. 1 SGB IX). Im Rahmen von drei Arbeitsgruppen wurden aktuelle Barrieren in der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in diesen drei Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, welche in einem Positionspapier in Abstimmung mit den Mitgliedern der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurden.

Das Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe kann hier abgerufen werden:

Der interne Mitgliederbereich des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

In diesem Jahr startete der interne Mitgliederbereich des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf der Internetseite www.sozialpsychiatrie-mv.de.

Neben Informationen aus dem Landesverband enthält der Bereich aktuelle Fachinformationen zur psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und zur fachlichen Ausgestaltung von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Bereich der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem werden im internen Mietgliederbereich zahlreiche Arbeitshilfen für die psychiatrische und psychosoziale Praxis sowie Videovorträge von fachlichen Expert*innen und Erfahrungsexpert*innen zu psychischen Erkrankungen, Behandlungs- und Unterstützungskonzepten oder aus den vergangenen Fachveranstaltungen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthält der Mitgliederbereich die aktuellen Protokolle aus den Landesarbeitsgruppen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Auf den internen Mitgliederbereich können alle Mitarbeitenden aus den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zugreifen. Hierzu ist eine einmalige persönliche Registrierung mit vollständigem Namen und Angaben zur Mitgliedsorganisation notwendig. Nach einer Überprüfung und Freigabe sind im Anschluss alle Inhalte über die Anmeldung einsehbar.

Zum internen Mitgliederbereich gelangen Sie hier