Dokumentation der 28. Mitgliederversammlung und Jahresfachtagung Sozialraumorientierung 2023

Austausch mit Aussicht – Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. tagte in Wismar

Rechts die Ostsee, links der weite Blick über die Hansestadt Wismar: Mit dem Technologiezentrum am Alten Holzhafen hat der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. einen besonderen Tagungsort für seine 28. Mitgliederversammlung gewählt. In maritimer Umgebung kamen am 5. Mai 2023 die Mitglieder zusammen, um über aktuelle Ereignisse zu beraten und neue Vorhaben anzugehen. Im Anschluss fand die Fachtagung „Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings“ statt.

Blick vom Veranstaltungsort auf den Hafen in Wismar

Mitgliederversammlung: Rolle rückwärts – und Blick nach vorn

Der Vorstand eröffnete den Tag und hieß alle Mitglieder herzlich willkommen. Andreas Zobel, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., führte durch die Tagesordnung, die zügig – aber dadurch nicht minder gründlich – abgearbeitet wurde. Jahresbericht, Jahresabschluss, Haushaltsplan und der Bericht der Rechnungsprüfungskommission wurden vorgestellt und einstimmig angenommen. Die Beitragsordnung wurde geprüft und den Änderungen mehrheitlich zugestimmt.

Würdigung des Vorstandes (von links nach rechts): Karsten Giertz, Heike Nitzke, Olaf H. Waehnke, Sandra Rieck, Stefan Paulaeck, Andreas Zobel, Hans-Christian Offermann & Antje Werner

Der Vorstand bedanke sich bei den Mitgliedsorganisationen und den Arbeitsgruppen für ihr Engagement, das sie im Jahr 2022 in die Arbeit des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg e.V. eingebracht haben. Engagement und Motivation zeigten auch die Mitarbeiterinnen der Landesfachstelle: Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien, die sich und ihr Anliegen auf der Tagung vorstellten. Mit konkreten Maßnahmen und Vernetzungspartnern im ganzen Bundesland wollen sie die Situation der betroffenen Familien nachhaltig verbessern.

Anschließend eröffnete das Vorstandsmitglied Stefan Paulaeck die freie Diskussion, in der es unter anderem um die defizitäre Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen im stationären Bereich ging. Einigkeit bestand bei allen Mitgliedern über die wichtige und weiter zu stärkende Rolle von EX-IN und der Genesungsbegleitung in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung. Prinzipiell werde aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch das Bundesteilhabegesetz und anderer Reformprozesse jedoch eine „Rolle rückwärts“ in der Sozialpsychiatrie von Mecklenburg-Vorpommern befürchtet.

Austausch am Stand des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Passende Worte für einen positiven Tagungsabschluss fand die Vorstandsvorsitzende Sandra Rieck, die die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen betonte und darin eine gute Grundlage für die weitere Arbeit des Landesverbandes sah.

Fachtagung fordert Umstrukturierung durch Zusammenarbeit

Gemeinsam mit dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. lud der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Anschluss zur Fachtagung „Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings“. Zahlreiche Fachleute aus Mecklenburg-Vorpommern kamen zusammen, um die Bedeutung des Konzepts Sozialraumorientierung und von sozialraumorientierten Unterstützungsformen zu ergründen.

Alexander Weiß (Vorstandsvorsitzender EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V.) & Andreas Zobel

Bereits zu Beginn wies Sandra Rieck in ihrem Grußwort daraufhin, dass wir ein gemeinsames Verständnis von Sozialraumorientierung aus verschiedenen Kontexten heraus brauchen und die Tagung hierzu einen Beitrag dazu leisten möchte. Der Diskurs wurde durch Fachvorträge und Workshops angeregt. So stellten Prof. Dr. Stefan Godehardt-Bestmann (IU Internationale Hochschule) und Prof Dr. Dieter Röh (HAW Hamburg) in ihren Impulsreferaten heraus, dass es eines ganzheitlichen Verständnisses in der Sozialpsychiatrie bedarf: Da Angebote oftmals zu funktional seien und die Bedarfe der Hilfesuchenden zu individuell, solle das Fachpersonal sich stärker am Alltag der Klient*innen orientieren. Im Fokus stand dabei die Zusammenarbeit: Strukturen öffnen, Gemeinsames nutzen, fachlich unterstützen – nur gemeinsam könne eine Umstrukturierung gelingen.

Konsens bestand unter allen Teilnehmenden darin, dass für die Umsetzung Ressourcen notwendig sind: Geld und Zeit stünden allerdings nur den wenigsten in ausreichender Menge zur Verfügung. Auch an gesetzlichen Rahmenbedingungen mangele es oft. Besonders in den Workshops zu SOTERIA und forensischer Nachsorge wurde zudem deutlich, dass Angebote in Mecklenburg-Vorpommern rar gesät und oftmals nicht zielführend sind.

Auf einer Podiumsdiskussion berichteten Vertreter*innen unterschiedlicher Sektoren von ihren Erfahrungen. So sei ein struktureller Ausbau von Angeboten sowie eine Vernetzung unter Betroffenen für Hilfesuchende gewinnbringend. Dabei dürften nicht die Bedürfnisse der Angehörigen übersehen werden. „Der Klient soll nicht nur überleben, sondern in Lebendigkeit geführt werden“, betonte Genesungsbegleiter Frank Hammerschmidt (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.).

Auch in den Pausen wurde – bei guter Aussicht und bestem Sonnenschein – weiter diskutiert. Genau dieser offene Dialog sei wichtig, resümierte Andreas Zobel in seinem Schlusswort. „Wir können stolz auf die Dinge sein, die wir erarbeitet haben – der Handlungsbedarf aber ist immens.“

Präsentationen der Impulsvorträge und der Workshops

Nächstes Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern am 23. Mai 2023

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakoniekonische werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt wird.

Am 23. Mai 2023 findet in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. das nächste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation statt. Die Teilnahme ist kostenlos und sowohl in digitaler Form als auch in Präsenzform möglich. Interessierte Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Psychiatrieerfahrene und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind eingeladen, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen.

Die Einladung mit der Tagesordnung und den Informationen für die Anmeldung finden Sie hier:

Weitere Informationen zur Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern können Sie hier einsehen.

Fachtagung „Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings“ am 05. Mai 2023 in Wismar

Seit Jahren wird eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Ausrichtung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Deutschland diskutiert. Vor allem mit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher personenzentriert und sozialraumorientiert auszurichten.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die erfolgreiche Umsetzung der Konzepte Personenzentrierung und Sozialraumorientierung in der Praxis von höchster Relevanz. Allerdings fand eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Konzept Sozialraumorientierung und mit den spezifischen sozialraumorientierten Unterstützungsmethoden unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Sozialpsychiatrie bisher nur unzureichend statt.

Insbesondere in hochstrukturierten Settings wie den besonderen und geschlossenen Wohnformen sowie bei Klient*innen mit komplexen Unterstützungsbedarfen bestehen diverse Herausforderungen bei der Umsetzung von personenzentrierten und sozialraumorientierten Unterstützungsformen.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. veranstalten deshalb am 05. Mai 2023 zwischen 09:00 und 16:30 Uhr eine Fachtagung zu diesem Thema. Die Veranstaltung findet im Technologie Zentrum, Alter Holzhafen 19 in 23966 Wismar statt. Im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops soll ein Diskurs in Mecklenburg-Vorpommern angeregt werden, der sowohl die fachlichen und rechtlichen Anforderungen als auch die Herausforderungen in der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungen aufgreift. Im Vorfeld der Fachtagung veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seine 28. Mitgliederversammlung.

Die Einladung und das finale Programm sowie die Informationen zur Anmeldung finden Sie hier im Programm:

Broschüre zur rechtlichen Betreuung psychisch erkrankter Menschen für Angehörige

Im Verlauf einer psychischen Erkrankung kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen der psychisch Erkrankte eine Entscheidung treffen müsste, dies aber nicht kann, weil er die Notwendigkeit, zu handeln, nicht erkennt oder nicht fähig ist, sich für das Notwendige zu entscheiden. Andere, auch nächste Angehörige, können diese Entscheidung nicht ohne weiteres für ihn treffen, sie müssen hierzu legitimiert sein. Diese Legitimation kann eine (schon vorher erteilte) Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung sein. Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der gerichtlich angeordneten Betreuung sind im Betreuungsrecht geregelt.

Foto von Pixabay

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, unterliegt das Betreuungsrecht aktuell einem grundlegenden Wandeln. Hierbei handelt es sich, um den größten Reformprozess seit der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Zu den wichtigsten Inhalten gehört die Stärkung der Selbstbestimmung der betreuten Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Qualitätssicherung der beruflichen rechtlichen Betreuung, die Anbindung ehrenamtlicher Betreuer*innen an Betreuungsvereine, die Modernisierung des Vormundschaftsrechts sowie Regelungen im Notvertretungsrecht für Ehegatten.

Mittlerweile gibt es viele Informationsmöglichkeiten zum Betreuungsrecht, die jedoch auf die Besonderheiten der rechtlichen Betreuung für psychisch Kranke und seelisch Behinderte nicht näher eingehen. Es macht doch einen Unterschied, ob jemand aufgrund einer körperlichen, geistigen oder eben einer psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. Die Besonderheit liegt darin, dass die verschiedenen psychischen Krankheitsbilder und Behinderungen „instabil“ sind, d. h. der Betroffene ist oft nur zeitweise so gestört, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Das hat erhebliche, sich von anderen Behinderungsarten unterscheidende Auswirkungen auf die Frage, ob überhaupt, wann und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich wird, und auch darauf, wie der Betreuer sein Amt zu führen hat.

Aus diesem Grund veröffentlichte Landesverband Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Juristen Dr. Gerwald Meesmann die Broschüre „Die rechtliche Betreuung psychisch kranker Menschen: Was Angehörige wissen müssten Informationen, Fragen und Antworten für Angehörige“. Anliegen dieser Schrift ist es, auf die speziellen, psychisch Erkranktekrankte betreffenden Fragen der rechtlichen Betreuung einzugehen.

Die Broschüre ist hier als PDF abrufbar.

Broschüre Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe in leichter Sprache und für Fachkräfte

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.

Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Umsetzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe nach § 37a SGB IX eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.

Die Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates Schleswig-Holstein, dem PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH und dem damaligen Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in Orientierung an den Landesrahmenvertrag SGB IX SH erarbeitet. Die Broschüre kann hier für Fachkräfte und in leichter Sprache abgerufen werde.

Soziale Teilhabe durch ehrenamtliches Engagement unterstützen: Borschüre des Projektes SeelenBürger

Im Zusammenhang mit den zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen – wie der erhöhten Belastung des Gesundheitssystems durch den demographischen Wandel oder der Ressourcenknappheit infolge des Klimawandels – spielen die natürlich gegebenen sozialen Ressourcen der Gesellschaft (z. B. Nachbarschaft, informelle Unterstützungsformen, ehrenamtliches Engagement) neben den etablierten privaten und öffentlich Unterstützungsformen eine wichtige Ergänzung, um vor allem die gesellschaftliche Solidarität zu fördern, sozialbenachteiligten Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und sozialer Vereinsamung entgegenzuwirken.

Seit Jahren beschäftigt sich der Landesverband Gemeindepsychiatrie Baden-Württemberg e.V. mit der Mitwirkung von ehrenamtlich engagierten Bürger*innen in der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Durch die Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen soll die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen gefördert sowie gesellschaftliche Barrieren wie Stigmatisierung abgebaut werden. Um dieses Vorhaben zu realisieren wurde das Projekt SeelenBürger geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative, die die Wertschätzung und Zukunftsentwicklung des Ehrenamtes sowie eine Steigerung der Attraktivität dieser wichtigen Tätigkeit unter sich ständig verändernden Strukturen thematisiert. Im Zuge dieses Projektes entstand die Broschüre „Ehrenamtliche in der Gemeindepsychiatrie“, welche ausgehend von den regionalen Projekterfahrungen als Leitfaden für Organisationen und Interessierte dient, um die Bemühungen weiterer Akteur*innen zur Gewinnung und Bindung von Bürgerhelfer*innen zu unterstützen.

Neben der kostenfreien digitalen Ausgabe steht die Broschüre auch als Druckexemplar für 3,00 €* (Versandkosten und Bearbeitungsgebühr) zur Verfügung und kann per E-Mail unter info(at)gemeindepsychiatrie-bw.de bestellt werden. Die digitale Ausgabe kann hier als Download heruntergeladen werden.

Digitales Programm Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN“ 2023

ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN

Landesweite Gedenkveranstaltung 2023


Der 27. Januar gilt als internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust sowie als nationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2008 steht dieser Tag auch im Zeichen der Opfergruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. In trialogischer Zusammenarbeit veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit 2008 gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner*innen und Akteur*innen die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN“ in Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit des Nationalsozialismus.

Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen am nationalen Gedenktag für die NS-Opfer zu erinnern, zu trauern und wachzurütteln.

Im Namen der Veranstalter*innen

Grußwort

Stefanie Drese

Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Eröffnung

Sandra Rieck

Im Namen der Veranstalter*innen und als Vorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Beitrag aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen

Undine Gutschow

EX-IN Erfahrungsexpertin aus Wismar

Filmischer Beitrag

„Der schöne leichte Tod“ aus dem Jahr 1994 vom Regisseur und Grimme-Preisträger Michael Krull

Rückblick Landesweite Gedenkveranstaltung 2023: Bilder des Gedenkens aus den verschiedenen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern

Aufruf zum Landesweiten Gedenken ERINNERN — BETRAUERN — WACHRÜTTELN am 27. Januar 2023

Wir rufen in diesem Jahr unsere Mitglieder und landesweit dazu auf, durch regionale Aktionen am 27. Januar 2023 ein gemeinsames Zeichen des Erinnerns an die Opfer des Nationalsozialismus und gegen Faschismus und Menschenfeindlichkeit zu setzen.

Wir wollen insbesondere die Erinnerung an die zu lange vergessenen Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns wachhalten.

Wir wollen dies durch eine landesweite Schweigeminute am 27. Januar 2023 um 10:00 Uhr ausdrücken.

Wir möchten Eure bzw. Ihre regionalen Besuche bzw. Aktionen an Orten des Gedenkens, z.B. an Stolpersteinen, an den einzelnen Mahnmalen, in Gedenkstunden in Psychosozialen Einrichtungen oder im Gemeinwesen – online zusammenführen und am 27.01.2023 ab 19:00 Uhr dokumentieren.

„Nur wenn die „Euthanasie“-Toten uns ohne Unterlass an die stets offenen Wunden der Psychiatrie erinnern, sind sie vielleicht nicht umsonst gestorben.“ Prof. Dr. Klaus Dörner (1933 – 2022)

Die Momente des Gedenkens bitten wir, per Foto festzuhalten und dieses bitte an uns unter LV@sozialpsychiatrie-mv.de zu übersenden (Fotos als JGP- oder PNG-Bild-Datei als Anhang der E-Mail einfügen).

Wir danken allen für das Engagement und wollen damit gemeinsam unsere Haltung für ein vielfältiges und solidarisches Zusammenleben heute zum Ausdruck bringen.

Weitere Informationen und den Aufruf zum Weiterleiten als PDF finden Sie hier:

Im Namen der Veranstalter*innen

Sandra Rieck und Karsten Giertz

(Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe „Methoden der qualifizierten Assistenz“ 2023

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe „Methoden der qualifizierten Assistenz“ 2023

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer sozialen Teilhabe zu fördern. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu wieder das Weiterbildungsangebot „Methoden der qualifizierten Assistenz“ an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt. 

Dauer: 8 Seminare jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr

Inhalte:

  • Aktuelle Bedarfe in der sozialen Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
  • Einführung Bundesteilhabegesetz
  • Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistung
  • Capability Approach
  • Biopsychosoziales Modell von psychischer Krankheit und Gesundheit
  • Die ICF und die ICF Score Sets in der Praxis
  • Recovery, Salutogenese, Resilienz, Ressourcen- und Stärkenorientierung in der qualifizierenden Assistenz
  • Theoretische Grundlagen und Anwendung der psychosozialen Diagnostik
  • Grundlagen professioneller Beziehungsarbeit
  • Methoden der Angehörigen-, Netzwerk- und Sozialraumarbeit
  • Methoden der unterstützenden Entscheidungsfindung
  • Strategien im Umgang mit spezifischen Arbeitsbelastungen

Kosten: Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 800 Euro, Externe Träger und Einrichtungen 950 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Flyer:

Melden Sie sich gerne bei:

Karsten Giertz

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Carl-Hopp-Str. 19a, 18057 Rostock

Telefon: 0381 – 873 942 30, E-Mail: Karsten.Giertz@sozialpsychiatrie-mv.

Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. zur Schaffung von Komplexleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Vorschlag zur Schaffung sektoren- und rechtskreisübergreifender Komplexleistungen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Bedarf

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (SMI = severe mental illness) haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs, insbeson­dere aus SGB V und IX, aber auch aus SGB II/III, VI, VIII, XI und XII, sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent).

Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organi­siert haben.

Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplex­leistungen verbinden. Gemeint sind

  • eine personell kontinuierliche Bezugsbegleitung mit Anker- und Lotsenfunktion, idealerweise für die gesamte Dauer der Hilfsbedürftigkeit, und
  • eine fallbezogene intensive Vernetzung und Koordination aller beteiligten Dienste unter Einschluss des/der Hilfesuchenden und ihres/seines privaten sozialen Umfelds.

Diese Leistungen werden von der einschlägigen S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN  mit höchsten Evidenzgraden empfohlen, zu erbringen durch gemeindepsychiatrische multiprofessionelle Teams. Im „Funktionalen Basismodell gemeindepsychiatrischer Versorgung“ von Steinhart und Wienberg sind sie, bezogen auf deutsche Rahmenbedingungen, detailliert beschrieben.

Solche sektoren- und rechtskreisübergreifenden Leistungen sind – im Unterschied zu Hilfen für psychisch erkrankte bzw. behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 43a SGB V, 46 SGB IX) – in keinem SGB-Band als Regelleistungen vorgesehen.

Bisherige Annäherungen

Da der Bedarf an Bezugsbegleitung und Vernetzung in der Arbeit mit SMI-Personen offenkundig ist und spürbar wird, haben diverse Erbringer von Regelleistungen sich bemüht, diese Funktionen in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren, auch ohne dafür eine eigene Leistungsvergütung zu erhalten. Das gilt beispielsweise für Institutsambulanzen, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Soziotherapeuten.

In den genannten Leistungsarten sind bei weitem nicht alle Anbieter in übergreifender Weise tätig. Außerdem bleiben sie in der Regel auf ihren jeweiligen Rechtskreis (SGB-Band) beschränkt.

Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen des Gesetzgebers und nachgeordneter Stellen gefehlt, übergreifende Komplexleistungen zu ermöglichen oder wenigstens die Koordination von Einzelleistungen (Case Management) auf den Weg zu bringen. Zu nennen wären hier das verpflichtende Entlassmanagement, die stationsäquivalente Behandlung, die Teilhabe- und Gesamtplanung im SGB IX, die berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie), das trägerübergreifende persönliche Budget u. v. m.

Alle genannten Maßnahmen sind entweder eng auf einzelne oder wenige Rechtskreise beschränkt geblieben oder nur an wenigen Stellen zum Tragen gekommen.

Das gilt bisher ebenso für Modellvorhaben und Selektivverträge sowie für Ansätze, leistungs­trägerübergreifende Finanzierungen zu erproben.

Somit steht weiterhin aus, mittels gesetzgeberischer Maßnahmen zu bewirken, dass die oben beschriebene leitliniengerechte Funktion rechtssicher eingeführt und so ausgestaltet wird, dass sie die folgenden Vorgaben erfüllt:

  • Sie muss trotz der sehr heterogenen Versorgungsstrukturen in allen Regionen angeboten werden können.
  • Sie muss unabhängig davon, an welcher Stelle des regionalen Versorgungssystems eine hilfebedürftige Person zunächst vorstellig wird, niederschwellig erreichbar sein.
  • Sie muss unabhängig davon sein, welche Kombination aus Einzelleistungen jemand erhält.
  • Sie muss ein Kooperationsgebot enthalten, um eine gemeinsame Planung und vernetzte Erbringung von Leistungen aus unterschiedlichen Rechtskreisen nicht nur zu ermöglichen, sondern herbeizuführen.

Vorschlag

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie schlägt vor, in allen SGB-Bänden eine sektoren- und rechtskreisübergreifende Vernetzung aller Hilfen in Verbindung mit kontinuierlicher Bezugsbegleitung als neue, zusätzliche Regelleistung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einzuführen und die fallbezogene Zusammenarbeit über die Sektoren und Rechtskreise hinweg verbindlich vorzuschreiben (Kooperationsgebot).

Es sollte in allen beteiligten Rechtskreisen problemlos darstellbar sein, inwiefern bzw. in welchen Fällen diese Begleitungs- und Vernetzungsleistung aus der Sicht des jeweiligen Leistungsträgers begründet werden kann, d. h. welche Indikationen vorliegen müssen und welche Ziele erreicht werden sollen (Symptomreduktion, Teilhabe, Arbeitsplatz, Kindeswohl usw.). Eine übergreifende Übereinstimmung der Indikationen und Ziele wäre nicht erforderlich, so dass gewährleistet bliebe, dass jeder Kostenträger nur die für ihn spezifischen Leistungen finanziert.

Dann wären Fachkräfte der Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psycho- und Soziotherapeutinnen und –therapeuten ebenso wie Institutsambulanzen, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe sowie Pflegedienste oder Rehabilitationseinrichtungen berechtigt und verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen (SMI, komplexer Hilfebedarf)

  • alle beteiligten Dienste zu gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Klienten/Patienten und ihrer Angehörigen zu gemeinsamer Hilfeplanung und ‑durchführung einzuladen sowie
  • entsprechende Einladungen anderer, vorrangig in der Bezugsbetreuung stehender Dienste anzunehmen.

Solche übergreifenden Vernetzungen wären dann nicht damit verbunden, dass der Kostenträger des einladenden Dienstes die Teilnahme rechtskreisfremder Personen finanzieren müsste, die keine Leistungen aus seinem Zuständigkeitsbereich erbringen. Jeder Leistungsträger würde nur die Tätigkeit „seiner“ Leistungserbringer bezahlen.

Oben genannte, bereits bestehende Ansätze zu übergreifenden Komplexleistungen würden durch diesen Vorschlag nicht behindert oder unterlaufen, sondern in ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit gestärkt.

Ein zusätzliches, womöglich gemeinsames Verfahren der Leistungsträger zu Hilfeplanung, Qualitätsstandards, Zulassungsberechtigungen, Vergütungen usw. wäre nicht erforderlich. Jeder Leistungsträger könnte die neue Leistung nach seinen eingespielten Regularien ausgestalten.

Es würde sich weiterhin erübrigen, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu fordern. Die Erfahrung mit allen uns  bekannten Anläufen in dieser Richtung lehrt, dass eine solche Ko-Finanzierung besonders schwer auf den Weg zu bringen wäre.

Dagegen gibt es viele bereits etablierte Formen der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern, bis hin zur Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden in etlichen Regionen. Solche regionsspezifischen Verbünde sind der geeignete Rahmen und Ausgangspunkt für die intensive Zusammenarbeit aller Dienste.


Köln, im Oktober 2022

Nils Greve
Vorsitzender

Die Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden: