Qualifizierte Assistenz

Fortbildungsangebot “Methoden der qualifizierten Assistenz”

Die Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe verändern sich durch das Bundesteilhabegesetz in den nächsten Jahren grundlegend. Neben der Einführung eines neuen im Sozialrecht verbindlichen Behindertenbegriffes, der Aufhebung von institutionalisierten Prinzipien in Bezug auf den Zugang von Leistungen zur sozialen Teilhabe und der Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes lassen sich auch veränderte und erhöhte Anforderungen an die psychosoziale Praxis in der Eingliederungshilfe ausmachen. 

Im Zuge der neuen Regelungen besteht das übergeordnete Ziel von Leistungen zur sozialen Teilhabe darin, die Leistungsberechtigten zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Sozialraum zu befähigen, sie hierbei zu unterstützen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Für die psychosoziale Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe ist diese Perspektive handlungsweisend. Gerade die Einbeziehung des Sozialraums der Betreffenden in die direkte Arbeit, die partizipative Entscheidungsfindung und Beziehungsgestaltung mit den Betreffenden während des gesamten Unterstützungsprozesses, die Befähigung der Betreffenden zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung unter Berücksichtigung umweltbedingter Barrieren und Hindernissen sowie Kenntnisse der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Behinderung (ICF) und die Zusammenarbeit mit anderen Leistungsanbietern nehmen einen zentralen Stellenwert ein. Dies erfordert neben persönlichen, kreativen, kommunikativen oder erfahrungsbezogenen Kompetenzen von den Mitarbeitenden auch neue fachliche handlungsbezogene Kompetenzen.

Zu den zukünftigen Aufgaben der Mitarbeitenden, welche im Gesetz unter dem Begriff der qualifizierten Assistenz zusammengefasst werden, zählen folgende Leistungsbereiche:

  1. Leistungen zur allgemeinen Erledigungen des Alltages wie die Haushaltsführung
  2. Leistungen zur Gestaltung sozialer Beziehungen
  3. Leistungen zur persönlichen Lebensplanung
  4. Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  5. Leistungen zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
  6. Leistungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

Um das fachliche Profil der qualifizierten Assistenz im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige Umsetzung der einzelnen Leistungsbereiche zu stärken, entwickelte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. für seine Mitglieder und auch für externe Leistungsanbieter das Fortbildungsprogramm “Methoden der qualifizierten Assistenz”. Ausgehend von den praktischen Erfahrungen und Kompetenzen der Teilnehmenden vermitteln mehrere Fachexpert*innen praxisnah verschiedene Konzepte, Methoden und Instrumente zur fachlichen Ausgestaltung der qualifizierten Assistenz und zur Umsetzung von sozialen Teilhabeleistungen.   

Die aktuellen Fortbildungen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und den Flyer zu den “Methoden der qualifizierten Assistenz” finden Sie hier.