3.1. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern und wie wollen Sie sich programmatisch in der Landespolitik damit einbringen?
Antwort der SPD
Die Fragen 3.1., 3.2. und 3.3. werden zusammengefasst beantwortet.
Mit der Weiterentwicklung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Fortschreibung des Maßnahmeplans der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir in dieser Wahlperiode gemeinsam und erfolgreich Regelungen und Maßnahmen getroffen, die dazu beitragen, dass Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Diesen Weg werden wir auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat beschreiten. Bereits im Maßnahmeplan wird deutlich, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, die einer konsequenten Fortschreibung und Überprüfung bedarf. Diese wollen wir auch in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben. Auf die Maßnahmen zur psychiatrischen und psychologischen Versorgung sind wir bereits in vorhergehenden Fragen eingegangen.
Antwort der CDU
Grundsätzlich kann Folgendes festgehalten werden: Mit der Fortschreibung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) in Mecklenburg-Vorpommern wurde dieser erst kürzlich umfangreich überarbeitet und weiterentwickelt. Es handelt sich dabei jedoch um einen fortlaufenden und keinesfalls abgeschlossenen Prozess, an dem im Wesentlichen alle Ressorts und Ministerien beteiligt sind. Richtlinie dabei sind u.a. die Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wichtige Erkenntnisse wird mit Sicherheit die Überprüfung der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, und damit auch in M-V, durch den entsprechenden UN-Fachausschuss liefern. Mit ersten Ergebnissen ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.
Antwort der FDP
Generell schließt die UN-Behindertenrechtskonvention gesetzliche Regelungen zur Psychiatrie nicht aus. Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen möglichst frei und selbstbestimmt leben können. Für eine bessere Personalausstattung und damit auch für eine bessere Patientenversorgung wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen.
3.2. Welche gesundheits- und sozialpolitischen Maßnahmen planen Sie für eine bedarfsgerechte, personenzentrierte psychiatrische und psychosoziale Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern?
Antwort der SPD
Die Fragen 3.1., 3.2. und 3.3. werden zusammengefasst beantwortet.
Mit der Weiterentwicklung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Fortschreibung des Maßnahmeplans der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir in dieser Wahlperiode gemeinsam und erfolgreich Regelungen und Maßnahmen getroffen, die dazu beitragen, dass Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Diesen Weg werden wir auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat beschreiten. Bereits im Maßnahmeplan wird deutlich, dass es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, die einer konsequenten Fortschreibung und Überprüfung bedarf. Diese wollen wir auch in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben. Auf die Maßnahmen zur psychiatrischen und psychologischen Versorgung sind wir bereits in vorhergehenden Fragen eingegangen.
Antwort der CDU
Die CDU M-V setzt sich grundsätzlich für eine sektorenübergreifende Planung der medizinischen Versorgung in Verbindung mit der Bildung von Clustern ein. Dies gilt auch für die psychiatrische und psychologische Versorgung. Der Neuordnungsprozess muss schnellstmöglich angestoßen werden. Wichtig ist, den Fachkräftebedarf, insbesondere in der Fläche, zu sichern, um ausreichend Behandlungsmöglichkeiten anbieten zu können.