Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes verpflichten sich die Leistungserbringer mit § 131 SGB IX im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe einheitliche Rahmenverträge abzuschließen, welche neben den Vergütungspauschalen, den Vergütungsbeiträgen, den Kostenarten, den Kostenbestandteilen und den Personalrichtwerten auch Grundsätze der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitsdokumentation von Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten.

Mit diesem Vorgehen wurden die Prüfrechte der Leistungsträger gesetzlich gestärkt. Das Bundesteilhabegesetz zielt mit § 131 SGB IX einerseits darauf eine einheitliche Dokumentation der Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Praxis zu etablieren und anderseits eine effiziente Steuerung und Korrektur von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Sinne der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen. In vielen Bundesländern ist jedoch bis heute unklar, welche Verfahren zur Wirksamkeitsmessung geeignet sind. Darüber hinaus kritisieren Expert*innen, dass mit der gesetzlich etablierten Wirksamkeitsmessung Ökonomisierungstendenzen in der psychosozialen Praxis Vorschub geleitstet wird.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe ein angebotsbezogenes Vorgehen zur Wirksamkeitsmessung skizziert. Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern kein einheitliches Vorgehen zur Umsetzung der Anlage 7. In diesem Jahr wurde im Rahmen eines vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport geförderten Modellprojektes im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Eckpunktepapier zur Erarbeitung von Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entwickelt und von den verantwortlichen Projektpartner*innen veröffentlicht.

Anlässlich des Eckpunktepapiers möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Rahmen einer Stellungnahme die Gelegenheit nutzen, um auf wichtige Aspekte und Herausforderungen in der Umsetzung des Eckpunktepapiers und in der aktuellen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Die Stellungnahme zum “Eckpunktepapier: Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit” kann hier heruntergeladen werden.

Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Anlässlich der kommenden Land- und Bundestagswahl am 26.09.2021 veröffentlichten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., am 05.07.2021 unsere Wahlprüfsteine 2021, um auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam zu machen.

Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen. Hierzu gehören unter anderem die Förderung der psychischen Gesundheit in der Allgemeinbevölkerung durch Prävention, der Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes, die Förderung von ganzheitlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und junge Erwachsene mit psychischen Belastungen und die gesellschaftliche Aufwertung von Gesundheits- und Sozialberufen.

Die Wahlprüfsteine wurden von der CDU, FDP und der SPD in den letzten Wochen beantworten und werden im Folgenden zu den einzelnen Fragen aufgeführt.

1.1: Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?

Antwort der SPD

Das Aktionsbündnis für Gesundheit, ein Zusammenschluss von über 40 Akteur*innen mit gesundheitsförderlichem bzw. präventivem Bezug, hat für unser Land Gesundheitsziele entwickelt. Die Gesundheitsziele bilden eine Grundlage für die Priorisierung, Konzeptionierung und Umsetzung der Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention. Wir werden die nach Lebensphasen gegliederten Gesundheitsziele in der Gesundheitspolitik aktiv und geschlechtergerecht umsetzen, da wir Prävention für einen Schlüssel für ein gesundes Mecklenburg-Vorpommern halten. Die psychischen Belastungen werden voraussichtlich in den nächsten Jahren in vielen Lebenswelten zunehmen. Wir werden daher Ansätze unterstützen, die zu mehr Arbeitnehmerinnenschutz und zu mehr Prävention führen.

Antwort der CDU

Psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen seit Jahren zu.

Die CDU M-V misst dem Thema der psychischen Gesundheit eine hohe Bedeutung bei und berücksichtigt dies in ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik. Bisherige Anstrengungen sind beispielsweise durch eine Ausweitung der Präventionsangebote zu intensivieren.

Gerade vor dem Hintergrund der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind ressortübergreifend weitere Maßnahmen notwendig. Mit dem Bundesprogramm “Aufholen nach Corona” stehen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Mittel für Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche bereit.

Antwort der FDP

Wir Freie Demokraten wollen das Thema psychische Gesundheit stärker ins Blickfeld der Gesundheitspolitik rücken. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sehen wir großen Nachholbedarf bei Ausbau flächendeckende Versorgungsstrukturen insbesondere im ambulanten Bereich. Deshalb wollen wir mit gezielten Maßnahmen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen.

Ankündigung Themenheft zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Anlässlich der aktuellen Diskurse zum Thema Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe und der Umsetzung der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vorpommern für Leistungen der Eingliederungshilfe, plant der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Februar 2022 ein Themenheft zur Wirksamkeit und Wirksamkeitsmessung herauszugeben.  

Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit und Wirksamkeitsmessung im Kontext der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, welche Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Im Austausch mit der Praxis, der Selbsthilfe und der Wissenschaft beabsichtigt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. den Diskurs zur Wirksamkeit in der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen aufzunehmen und sich über verschiedene Perspektiven dem Thema Wirksamkeit in der psychosozialen Versorgung zu nähern.  

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. lädt seine Mitglieder und verschiedene Expert*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ein, sich an diesem Themenheft mit eigenen Beiträgen und Erfahrungen aus der Praxis zu beteiligen.

Sollten Sie Zeit und Interesse haben, informieren Sie uns im Vorfeld und reichen Sie gerne Ihre Beiträge bis zum 15. Januar 2022 an folgende Adresse ein: susanne.lauschke@sozialpsychiatrie-mv.de 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Veröffentlichung der Zeitschrift Sozialpsychiatrie M.V.

Nach langer Zeit haben wir mit der Onlinezeitschrift Sozialpsychiatrie M-V wieder den Rundbrief des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. aufgenommen. Mit dem Rundbrief möchten wir in regelmäßigen Abständen über relevante Entwicklungen in der sozialpsychiatrischen Versorgung sowie über die Aktivitäten, Initiativen und über den Stand der aktuellen Projekte des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seiner Mitglieder zu informieren.

Neben einem Rückblick zur Landesweiten Gedenkveranstaltung ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN 2021 geben wir in der aktuellen Ausgabe unter anderem einen Einblick in den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem berichten wir über die Hintergründen und den aktuellen Stand des Forschungsprojektes „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychiatrische und psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern“, das das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Kooperation mit dem Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gegenwärtig durchführt. Darüber hinaus enthält die aktuelle Ausgabe Informationen von unseren Mitgliedern und eine Übersicht zu psychiatriespezifischen Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Die aktuelle Ausgabe des Rundbriefes Sozialpsychiatrie M-V ist hier als freie PDF abrufbar.

Die nächste Ausgabe ist für Dezember 2021/ Januar 2022 vorgesehen. Eine Vorschau zu den geplanten Inhalten befindet sich auf der vorletzten Seite der aktuellen Ausgabe. Falls Sie Informationen oder Veranstaltungshinweise in der nächsten Ausgabe teilen möchten, melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle unter lv@sozialpsychiatrie-mv.de

Wahlprüfsteine des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. zur Bundes- und Landtagswahl 2021

Anlässlich der kommenden Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., im Rahmen unserer Wahlprüfsteine auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam machen. Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen.

Wir als landesweiter sozialpsychiatrischer Fachverband setzen uns mit unseren Mitgliedern und Netzwerkpartnern seit 1995 für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 30 % der Menschen aus der Allgemeinbevölkerung über Beeinträchtigungen durch eine psychische Erkrankung berichten. Dies entspricht etwa 17,8 Millionen Menschen in Deutschland.

Etwa 1 bis 2 % leiden an den schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer Erkrankung und benötigen intensive medizinische und psychosoziale Unterstützung. Aktuellen Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger zufolge beläuft sich der Anteil von Hilfeempfängerinnen und -empfänger mit schweren seelischen Behinderungen in Deutschland auf knapp 50 %. Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen einen hohen Anteil in der Gesellschaft ausmachen und deshalb in den sozialpolitischen Diskursen stärker berücksichtigt werden müssen.

Die Wahlprüfsteine können Sie hier auch als PDF frei herunterladen:

Unsere Wahlprüfsteine

1. Förderung von psychischer Gesundheit in der Bevölkerung durch Prävention

Die Ursachen von psychischen Erkrankungen sind sehr komplex und gehen mit zahlreichen biopsychosozialen Faktoren einher. Aus der Forschung wissen wir jedoch, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten Familien, Personen mit geringem Einkommen und in prekären Lebenslagen (z. B. Wohnungslosigkeit, mit Flucht- und/oder Migrationserfahrungen) sowie alleinlebende und sozial isolierte Menschen mit einem hohen Lebensalter ein besonders Risiko für eine schwere psychische Erkrankung mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen. Vor allem in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wird die frühzeitige Inanspruchnahme und der Zugang von geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Übersicht der zur Verfügung stehenden Angebote durch die geografischen Strukturen besonders erschwert.

  1. Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?
  2. Welche konkreten sozial- oder gesundheitspolitischen Initiativen sind Ihrerseits geplant, um sowohl präventive Maßnahmen als auch Bedarfsanalysen hinsichtlich der Unterstützungsnetzwerke und den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen?

2. Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

In der Bevölkerung von Deutschland zählen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen immer noch zu einer stigmatisierten Bevölkerungsgruppe. Vorurteile und Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen wirken sich negativ auf das gesamtgesellschaftliche Klima aus und erzeugen „unsichtbare Barrieren“ für die stigmatisierte Bevölkerungsgruppe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten zu partizipieren. Um auch für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen nachhaltig gesellschaftliche Barrieren abzubauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, bedarf es unserer Ansicht nach konkretere zielgruppenspezifische Handlungsmaßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern an denen sich Expertinnen und Experten aus eigener Erfahrung beteiligen.

  1. Welche Rahmenbedingungen wollen Sie schaffen, um Menschen mit einer Psychiatrieerfahrung derartige Beteiligungschancen zu eröffnen?
  2. Inwiefern haben Sie den Abbau von gesellschaftlicher Stigmatisierung in Ihrer Sozialpolitik mit aufgenommen?

Ankündigung zum Buch “Soziale Teilhabe professionell fördern: Grundlagen und Methoden der qualifizierten Assistenz”

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird ein Paradigmenwechsel im Bereich der Teilhabe und Rehabilitation eingeleitet. Menschen mit Behinderung sollen durch Leistungen der Sozialen Teilhabe stärker zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung befähigt werden. Hierzu wurden unter anderem die Leistungen der qualifizierte Assistenz eingeführt, die von den Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe neben persönlichen und erfahrungsbezogenen auch neue fachliche und handlungsbezogene Kompetenzen erfordern.

Die beiden Herausgeber Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Dieter Röh (HAW Hamburg) sowie die Herausgeberin Lisa Große (ASH Berlin) stellen mit der Unterstützung von zahlreichen Expert*innen im Fachbuch “Soziale Teilhabe professionell fördern” wichtige Grundlagen und Methoden vor, die das fachliche Profil der qualifizierten Assistenz schärfen und aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die einzelnen Grundlagen, Konzepte und Methoden werden vor dem Hintergrund von Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen einzeln und praxisbezogen vorgestellt. Daneben enthält das Buch zahlreiche Grafiken, Arbeitshilfen und Downloadmaterialien.

Das Fachbuch wird voraussichtlich im Oktober 2021 im Psychiatrie Verlag erscheinen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterbildungsangebot Methoden der qualifizierten Assistenz

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um psychisch erkrankte Menschen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer Teilhabe zu fördern.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet hierzu ein Weiterbildungsangebot an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt.

Nach einem erfolgreichen ersten Durchlauf der Fortbildungsveranstaltung führt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. einen weiteren Kurs ab September 2021 durch.

Bei Interesse melden Sie sich unter dem Veranstaltungstitel bei lv@sozialpsychiatrie-mv.de an.

Weitere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie hier.

Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-BRK in M-V

Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) 2009 verpflichtete sich die Bundesregierung von Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, um die psychiatrische Versorgung den menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigung die volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Obwohl sich die Rechte von psychisch erkrankten Menschen in Deutschland verbessert haben, gibt es in vielen Bereichen immer noch deutlichen Handlungsbedarf. Anlässlich des Entwurfes des Maßnahmeplans 2.0 der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlichte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Stellungnahme, die wesentliche Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

Weiterbildungsangebot Methoden der qualifizierten Assistenz

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um psychisch erkrankte Menschen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in Ihrer Teilhabe zu fördern.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu ein Weiterbildungsangebot an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Selbstbestimmung stärken – Zwang vermeiden

Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?

Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?

Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.

Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.