Fachtagung “Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings” am 05. Mai 2023 in Wismar

Seit Jahren wird eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Ausrichtung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Deutschland diskutiert. Vor allem mit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher personenzentriert und sozialraumorientiert auszurichten.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die erfolgreiche Umsetzung der Konzepte Personenzentrierung und Sozialraumorientierung in der Praxis von höchster Relevanz. Allerdings fand eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Konzept Sozialraumorientierung und mit den spezifischen sozialraumorientierten Unterstützungsmethoden unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Sozialpsychiatrie bisher nur unzureichend statt.

Insbesondere in hochstrukturierten Settings wie den besonderen und geschlossenen Wohnformen sowie bei Klient*innen mit komplexen Unterstützungsbedarfen bestehen diverse Herausforderungen bei der Umsetzung von personenzentrierten und sozialraumorientierten Unterstützungsformen.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. veranstalten deshalb am 05. Mai 2023 zwischen 09:00 und 16:30 Uhr eine Fachtagung zu diesem Thema. Die Veranstaltung findet im Technologie Zentrum, Alter Holzhafen 19 in 23966 Wismar statt. Im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops soll ein Diskurs in Mecklenburg-Vorpommern angeregt werden, der sowohl die fachlichen und rechtlichen Anforderungen als auch die Herausforderungen in der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungen aufgreift. Im Vorfeld der Fachtagung veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seine 28. Mitgliederversammlung.

Die Einladung und das finale Programm sowie die Informationen zur Anmeldung finden Sie hier im Programm:

Broschüre Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe in leichter Sprache und für Fachkräfte

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.

Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Umsetzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe nach § 37a SGB IX eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.

Die Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates Schleswig-Holstein, dem PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH und dem damaligen Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in Orientierung an den Landesrahmenvertrag SGB IX SH erarbeitet. Die Broschüre kann hier für Fachkräfte und in leichter Sprache abgerufen werde.

Soziale Teilhabe durch ehrenamtliches Engagement unterstützen: Borschüre des Projektes SeelenBürger

Im Zusammenhang mit den zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen – wie der erhöhten Belastung des Gesundheitssystems durch den demographischen Wandel oder der Ressourcenknappheit infolge des Klimawandels – spielen die natürlich gegebenen sozialen Ressourcen der Gesellschaft (z. B. Nachbarschaft, informelle Unterstützungsformen, ehrenamtliches Engagement) neben den etablierten privaten und öffentlich Unterstützungsformen eine wichtige Ergänzung, um vor allem die gesellschaftliche Solidarität zu fördern, sozialbenachteiligten Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und sozialer Vereinsamung entgegenzuwirken.

Seit Jahren beschäftigt sich der Landesverband Gemeindepsychiatrie Baden-Württemberg e.V. mit der Mitwirkung von ehrenamtlich engagierten Bürger*innen in der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Durch die Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen soll die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen gefördert sowie gesellschaftliche Barrieren wie Stigmatisierung abgebaut werden. Um dieses Vorhaben zu realisieren wurde das Projekt SeelenBürger geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative, die die Wertschätzung und Zukunftsentwicklung des Ehrenamtes sowie eine Steigerung der Attraktivität dieser wichtigen Tätigkeit unter sich ständig verändernden Strukturen thematisiert. Im Zuge dieses Projektes entstand die Broschüre „Ehrenamtliche in der Gemeindepsychiatrie“, welche ausgehend von den regionalen Projekterfahrungen als Leitfaden für Organisationen und Interessierte dient, um die Bemühungen weiterer Akteur*innen zur Gewinnung und Bindung von Bürgerhelfer*innen zu unterstützen.

Neben der kostenfreien digitalen Ausgabe steht die Broschüre auch als Druckexemplar für 3,00 €* (Versandkosten und Bearbeitungsgebühr) zur Verfügung und kann per E-Mail unter info(at)gemeindepsychiatrie-bw.de bestellt werden. Die digitale Ausgabe kann hier als Download heruntergeladen werden.

Kostenloses Fortbildungsangebot “Stärkenorientierte Fallberatung in der sozialpsychiatrischen Praxis”

Kostenloses Fortbildungsangebot “Stärkenorientierte Fallberatung in der sozialpsychiatrischen Praxis”

In den letzten Jahren wurde im Zusammenhang mit zahlreichen gesetzlichen Reformen, Leitlinien und Empfehlungen eine recovery-, ressourcen- und stärkenorientierte Perspektive in der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung verankert. In der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung ist jedoch oftmals noch unklar, wie die individuellen Stärken und Ressourcen von Klient*innen für den Behandlungs- und Unterstützungsprozess konkret nutzbar gemacht werden können.

Zur Unterstützung der Mitarbeitenden in der Praxis bietet auch in diesem Jahr der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit Prof. Dr. Corinna Ehlers das kostenlose Online-Fortbildungsangebot der stärkenorientierten Fallberatung an drei Terminen an. Die Fallberatung ist ein Unterstützungsangebot für Mitarbeitende in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung. Im kollegialen Austausch können Haltungen reflektiert, (komplexe) Fallsituationen analysiert und die Anwendung von Methoden und Instrumenten erprobt werden. Zu Beginn jeder Sitzung erfolgt eine kurze inhaltliche Einführung und im Anschluss werden ausgewählte Instrumente anhand von Fallbeispielen – die die Teilnehmer*innen einbringen – angewendet und besprochen.  Die Teilnehmer*innen können vor allem die Treffen nutzen, um sich praxisnah auszutauschen, voneinander zu lernen und so ihre Professionalität zu stärken.  

Die kostenlose Fallberatung richtet sich an Mitarbeitende aus den Mitgliedseinrichtungen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Die Termine und weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier im Flyer:

Eine kurze allgemeine Einführung in die Theorien und Methoden der stärkenorientierten Praxis im Kontext der qualifizierten Assistenz finden Sie hier in einem Buchbeitrag von Corinna Ehlers und Karsten Giertz. 

Save the Date “Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings” am 05. Mai 2023

Seit Jahren wird eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Ausrichtung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Deutschland diskutiert. Vor allem mit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher personenzentriert und sozialraumorientiert auszurichten.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die erfolgreiche Umsetzung der Konzepte Personenzentrierung und Sozialraumorientierung in der Praxis von höchster Relevanz. Allerdings fand eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Konzept Sozialraumorientierung und mit den spezifischen sozialraumorientierten Unterstützungsmethoden unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Sozialpsychiatrie bisher nur unzureichend statt.

Insbesondere in hochstrukturierten Settings wie den besonderen und geschlossenen Wohnformen sowie bei Klient*innen mit komplexen Unterstützungsbedarfen bestehen diverse Herausforderungen bei der Umsetzung von personenzentrierten und sozialraumorientierten Unterstützungsformen.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. veranstalten deshalb am 05. Mai 2023 zwischen 09:00 und 16:30 Uhr eine Fachtagung zu diesem Thema. Die Veranstaltung findet im Technologie Zentrum, Alter Holzhafen 19 in 23966 Wismar statt.

Im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops soll ein Diskurs in Mecklenburg-Vorpommern angeregt werden, der sowohl die fachlichen und rechtlichen Anforderungen als auch die Herausforderungen in der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungen aufgreift. Im Vorfeld der Fachtagung veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seine 28. Mitgliederversammlung. Die Einladung und das finale Programm werden Ende Februar veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialpsychiatrie-mv.de.

Die Einladung als PDF finden Sie hier:

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2023

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2023

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer sozialen Teilhabe zu fördern. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu wieder das Weiterbildungsangebot „Methoden der qualifizierten Assistenz“ an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt. 

Dauer: 8 Seminare jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr

Inhalte:

  • Aktuelle Bedarfe in der sozialen Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
  • Einführung Bundesteilhabegesetz
  • Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistung
  • Capability Approach
  • Biopsychosoziales Modell von psychischer Krankheit und Gesundheit
  • Die ICF und die ICF Score Sets in der Praxis
  • Recovery, Salutogenese, Resilienz, Ressourcen- und Stärkenorientierung in der qualifizierenden Assistenz
  • Theoretische Grundlagen und Anwendung der psychosozialen Diagnostik
  • Grundlagen professioneller Beziehungsarbeit
  • Methoden der Angehörigen-, Netzwerk- und Sozialraumarbeit
  • Methoden der unterstützenden Entscheidungsfindung
  • Strategien im Umgang mit spezifischen Arbeitsbelastungen

Kosten: Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 800 Euro, Externe Träger und Einrichtungen 950 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Flyer:

Melden Sie sich gerne bei:

Karsten Giertz

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Carl-Hopp-Str. 19a, 18057 Rostock

Telefon: 0381 – 873 942 30, E-Mail: Karsten.Giertz@sozialpsychiatrie-mv.

Neuerscheinung der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Sozialpsychiatrie M-V

Neben einem Rückblick zur diesjährigen Landesweiten Fachtagung Adoleszenzpsychiatrie und zur ersten Pflanzaktion des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Natur und psychische Gesundheit enthält die Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Sozialpsychiatrie M-V. zwei Fachbeiträge zur Geschichte der Sozialpädiatrie in Deutschland sowie zu den aktuellen Herausforderungen und fachlichen Anforderungen in der sozialraumorientierten Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz. Zudem informiert die Landesarbeitsgruppe Forensik des Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und die Landeskoordination: Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien über aktuelle Entwicklungen und geplante Aktivitäten im Jahr 2023. Weiterhin enthält die Ausgabe eine Veranstaltungsübersicht für das Jahr 2023 sowie zahlreiche Informationen über die Aktivitäten des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie von seinen Mitgliedern und Kooperationspartner*innen. Die Ausgabe kann hier frei als PDF heruntergeladen werden.

Bei der Zeitschrift Sozialpsychiatrie M-V handelt es sich, um den Rundbrief des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der über alle wesentlichen Entwicklungen zur Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern informiert. Darüber hinaus enthält der Rundbrief Informationen zu den Aktivitäten und Initiativen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seinen Mitgliedern. Den Zugang zu älteren Ausgaben finden Sie hier.

Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. zur Schaffung von Komplexleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Vorschlag zur Schaffung sektoren- und rechtskreisübergreifender Komplexleistungen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Bedarf

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (SMI = severe mental illness) haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs, insbeson­dere aus SGB V und IX, aber auch aus SGB II/III, VI, VIII, XI und XII, sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent).

Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organi­siert haben.

Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplex­leistungen verbinden. Gemeint sind

  • eine personell kontinuierliche Bezugsbegleitung mit Anker- und Lotsenfunktion, idealerweise für die gesamte Dauer der Hilfsbedürftigkeit, und
  • eine fallbezogene intensive Vernetzung und Koordination aller beteiligten Dienste unter Einschluss des/der Hilfesuchenden und ihres/seines privaten sozialen Umfelds.

Diese Leistungen werden von der einschlägigen S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN  mit höchsten Evidenzgraden empfohlen, zu erbringen durch gemeindepsychiatrische multiprofessionelle Teams. Im „Funktionalen Basismodell gemeindepsychiatrischer Versorgung“ von Steinhart und Wienberg sind sie, bezogen auf deutsche Rahmenbedingungen, detailliert beschrieben.

Solche sektoren- und rechtskreisübergreifenden Leistungen sind – im Unterschied zu Hilfen für psychisch erkrankte bzw. behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 43a SGB V, 46 SGB IX) – in keinem SGB-Band als Regelleistungen vorgesehen.

Bisherige Annäherungen

Da der Bedarf an Bezugsbegleitung und Vernetzung in der Arbeit mit SMI-Personen offenkundig ist und spürbar wird, haben diverse Erbringer von Regelleistungen sich bemüht, diese Funktionen in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren, auch ohne dafür eine eigene Leistungsvergütung zu erhalten. Das gilt beispielsweise für Institutsambulanzen, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Soziotherapeuten.

In den genannten Leistungsarten sind bei weitem nicht alle Anbieter in übergreifender Weise tätig. Außerdem bleiben sie in der Regel auf ihren jeweiligen Rechtskreis (SGB-Band) beschränkt.

Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen des Gesetzgebers und nachgeordneter Stellen gefehlt, übergreifende Komplexleistungen zu ermöglichen oder wenigstens die Koordination von Einzelleistungen (Case Management) auf den Weg zu bringen. Zu nennen wären hier das verpflichtende Entlassmanagement, die stationsäquivalente Behandlung, die Teilhabe- und Gesamtplanung im SGB IX, die berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie), das trägerübergreifende persönliche Budget u. v. m.

Alle genannten Maßnahmen sind entweder eng auf einzelne oder wenige Rechtskreise beschränkt geblieben oder nur an wenigen Stellen zum Tragen gekommen.

Das gilt bisher ebenso für Modellvorhaben und Selektivverträge sowie für Ansätze, leistungs­trägerübergreifende Finanzierungen zu erproben.

Somit steht weiterhin aus, mittels gesetzgeberischer Maßnahmen zu bewirken, dass die oben beschriebene leitliniengerechte Funktion rechtssicher eingeführt und so ausgestaltet wird, dass sie die folgenden Vorgaben erfüllt:

  • Sie muss trotz der sehr heterogenen Versorgungsstrukturen in allen Regionen angeboten werden können.
  • Sie muss unabhängig davon, an welcher Stelle des regionalen Versorgungssystems eine hilfebedürftige Person zunächst vorstellig wird, niederschwellig erreichbar sein.
  • Sie muss unabhängig davon sein, welche Kombination aus Einzelleistungen jemand erhält.
  • Sie muss ein Kooperationsgebot enthalten, um eine gemeinsame Planung und vernetzte Erbringung von Leistungen aus unterschiedlichen Rechtskreisen nicht nur zu ermöglichen, sondern herbeizuführen.

Vorschlag

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie schlägt vor, in allen SGB-Bänden eine sektoren- und rechtskreisübergreifende Vernetzung aller Hilfen in Verbindung mit kontinuierlicher Bezugsbegleitung als neue, zusätzliche Regelleistung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einzuführen und die fallbezogene Zusammenarbeit über die Sektoren und Rechtskreise hinweg verbindlich vorzuschreiben (Kooperationsgebot).

Es sollte in allen beteiligten Rechtskreisen problemlos darstellbar sein, inwiefern bzw. in welchen Fällen diese Begleitungs- und Vernetzungsleistung aus der Sicht des jeweiligen Leistungsträgers begründet werden kann, d. h. welche Indikationen vorliegen müssen und welche Ziele erreicht werden sollen (Symptomreduktion, Teilhabe, Arbeitsplatz, Kindeswohl usw.). Eine übergreifende Übereinstimmung der Indikationen und Ziele wäre nicht erforderlich, so dass gewährleistet bliebe, dass jeder Kostenträger nur die für ihn spezifischen Leistungen finanziert.

Dann wären Fachkräfte der Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psycho- und Soziotherapeutinnen und –therapeuten ebenso wie Institutsambulanzen, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe sowie Pflegedienste oder Rehabilitationseinrichtungen berechtigt und verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen (SMI, komplexer Hilfebedarf)

  • alle beteiligten Dienste zu gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Klienten/Patienten und ihrer Angehörigen zu gemeinsamer Hilfeplanung und ‑durchführung einzuladen sowie
  • entsprechende Einladungen anderer, vorrangig in der Bezugsbetreuung stehender Dienste anzunehmen.

Solche übergreifenden Vernetzungen wären dann nicht damit verbunden, dass der Kostenträger des einladenden Dienstes die Teilnahme rechtskreisfremder Personen finanzieren müsste, die keine Leistungen aus seinem Zuständigkeitsbereich erbringen. Jeder Leistungsträger würde nur die Tätigkeit „seiner“ Leistungserbringer bezahlen.

Oben genannte, bereits bestehende Ansätze zu übergreifenden Komplexleistungen würden durch diesen Vorschlag nicht behindert oder unterlaufen, sondern in ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit gestärkt.

Ein zusätzliches, womöglich gemeinsames Verfahren der Leistungsträger zu Hilfeplanung, Qualitätsstandards, Zulassungsberechtigungen, Vergütungen usw. wäre nicht erforderlich. Jeder Leistungsträger könnte die neue Leistung nach seinen eingespielten Regularien ausgestalten.

Es würde sich weiterhin erübrigen, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu fordern. Die Erfahrung mit allen uns  bekannten Anläufen in dieser Richtung lehrt, dass eine solche Ko-Finanzierung besonders schwer auf den Weg zu bringen wäre.

Dagegen gibt es viele bereits etablierte Formen der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern, bis hin zur Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden in etlichen Regionen. Solche regionsspezifischen Verbünde sind der geeignete Rahmen und Ausgangspunkt für die intensive Zusammenarbeit aller Dienste.


Köln, im Oktober 2022

Nils Greve
Vorsitzender

Die Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden:

Save the Date 1. Bielefelder Teilhabekongress am 15. und 16. Juni 2023

Jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder einer Behinderung soll an der Gesellschaft teilhaben können und voll in die Gemeinschaft einbezogen werden. Das ist die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Was bedeutet das konkret?

Auf dem 1. Bielefelder Teilhabekongress geben Beiträge aus Wissenschaft und Praxis hierzu viele Anregungen. Organisiert wird die Veranstaltung am 15. und 16. Juni 2023 von den v. Bodelschwingsche Stiftungen Bethel und der medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld.

Weitere Informationen zum Programm und zu den Anmeldungen finden Sie hier.

Abschlussbericht der Studie WiEWohnen Mecklenburg-Vorpommern

Unter der Projektleitung von Prof. Dr. Ingmar Steinhart und der Mitarbeit von Julia Schreiter, Sarah Jenderny, Ilka Toebe und Antje Werner führte das Institut für Sozialpsychiatrie des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zwischen 2017 und 2021 mit den Kooperationspartnern des Landkreises Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock das Forschungsprojekt „WiEWohnen“ (Wirksamkeit der Eingliederungshilfe Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen) in Mecklenburg-Vorpommern durch.

Das Forschungsprojekt beinhaltete die Erprobung von Instrumenten zur mehrdimensionalen Erfassung der Wirksamkeit und der Ergebnisqualität im Bereich der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Fokus der Untersuchung stand die wissenschaftliche Evaluation von Eingliederungshilfemaßnahmen im Bereich Wohnen, um Prädiktoren (verlaufsbeeinflussende Faktoren) für die Ergebnisqualität zu identifizieren und damit eine wissenschaftlich abgeleitete Grundlage für eine qualifizierte Zuweisung bzw. Empfehlung von Wohnunterstützungsangeboten für Menschen mit wesentlichen psychischen Beeinträchtigungen zu schaffen. Hierzu wurden Menschen mit wesentlichen psychischen Beeinträchtigungen, welche Eingliederungshilfeleistungen im Bereich Wohnen erhalten, mittels standardisierter Fragebögen zu inhaltlich relevanten Prädiktoren und Wirkungsindikatoren befragt.

Die Ergebnisse der Studie wurden erstmals am 20. Oktober 2022 im Rahmen des 11. Forschungsseminars Sozialpsychiatrie in Greifswald einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Der finale Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Studie kann nun hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Studie finden Sie demnächst auch hier. Im Rahmen eines Forschungsverbundes wurden bzw. werden weitere WiEWohnen-Projekte in Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Bern und Zürich realisiert.