Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2022

Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2022

Jedes Jahr weisen ca. 28 % der Menschen aus der Allgemeinbevölkerung Merkmale von mindestens einer psychischen Erkrankung auf. Damit treten psychische Störungen genauso häufig auf wie zum Beispiel andere Volkskrankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes. Etwa 1 bis 2 % der Menschen sind durch die schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer psychischen Erkrankungen in verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen beeinträchtigt. Zudem müssen sie aufgrund von komplexen Behandlungsbedarfen langwierig medizinische und psychosoziale Hilfen in Anspruch nehmen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung von Deutschland umfasst dieser Anteil ca. 680 Tausend bis 1 Million Menschen in einem Alter von 18 bis 60 Lebensjahren.

Obwohl es sich bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, um einen weitverbreiteten Personenkreis handelt, gehören sie immer noch zu einer Bevölkerungsgruppe, welche in hohem Maße gesellschaftlichen Stigmatisierungsprozessen und Teilhabebarrieren ausgesetzt ist. Anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2022 möchten wir vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf die aktuelle Situation und auf die bestehenden gesellschaftlichen Teilhabebarrieren von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie auf notwendige Handlungsmaßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Stellungnahme zur COVID-19-bedingten Sonderauszahlung und zur fehlenden Anerkennung von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe

Stellungnahme zur COVID-19-bedingten Sonderauszahlung und zur fehlenden Anerkennung von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe

Seit zwei Jahren schränkt die COVID-19-Pandemie den Alltag vieler Menschen ein. Vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien, alleinlebende Menschen, ältere Menschen, Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Menschen in schwierigen Lebenslagen sind von den Folgen der Pandemie sowie von den pandemiebedingten Schutzmaßnahmen besonders betroffen.

Zahlreiche Mitarbeitende setzen sich im Sozial- und Gesundheitswesen seit zwei Jahren unter schwierigen Bedingungen dafür ein, die psychosoziale, pflegerische und medizinische Versorgungssituation in Deutschland aufrechtzuerhalten. Der Einsatz und das Engagement dieser Menschen trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit sozialen, psychischen, körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren nicht im extremen Maße verschlechtert hat. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sind die Mitarbeitenden des Gesundheits- und Sozialwesens aber auch erhöhten Belastungen ausgesetzt. So entstehen belastende Situationen hier sowohl im beruflichen (hohes Risiko einer Infektion, Arbeit mit Risikogruppen oder auch schwer erkrankten COVID-19-Pantien*innen, Quarantänemaßnahmen etc.) als auch im privaten Bereich (Shutdown, Kontakteinschränkungen, Kinderbetreuung etc.).  

Wir vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßen, dass sich die politischen Entscheidungsträger*innen zum zweiten mal dafür eingesetzt haben, während der Pandemie für Mitarbeiter*innen im Kranken- und Pflegebereich eine sogenannte Corona-Prämie auszuzahlen. Die Corona-Prämie vermittelt vonseiten der Politik eine symbolische Anerkennung und öffentliche Wertschätzung im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Herausforderungen, die diese Berufsgruppen täglich zu bewältigen haben.

Foto von Karolina Grabowska von Pexels

Allerdings bedauern wir, dass die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, welche ebenfalls unter schwierigen Bedingungen wichtige psychosoziale Unterstützungsleistungen für  Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen leisten, wieder von einer Sonderauszahlung ausgeschlossen wurden. Auch in diesem Bereich haben sich die Infektionszahlen unter den Mitarbeiter*innen deutlich erhöht. Für die restlichen Kolleg*innen führen diese Situationen zu Mehrbelastungen insbesondere, wenn sie die zusätzliche Betreuungsleistungen übernehmen und vertreten müssen.

Allgemein wird aus der Praxis berichtet, dass die Belastungen größer geworden sind, verbunden mit der Unsicherheit Infektionen möglicherweise in den eigenen Kreis der Klient*innen bzw. Kolleg*innen einzutragen. Zusätzlich führen auch die regelmäßigen Testungen sowie das Tragen von Masken, Schutzkleidung usw. zu Dauerbelastungen. Gleichzeitig ist es vielen Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe nicht möglich, sich und ihre familiären Angehörigen vor einer COVID-19-Infektion durch Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu schützen.

Unsere Mitglieder berichten auch, dass die pandemiebedingte Sonderauszahlung, insbesondere, wo sowohl Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Pflege als auch aus dem Bereich der Eingliederungshilfe täglich zusammenarbeiten, zu großer Unruhe geführt hat. Aufgrund des knappen Personalbudget in der Finanzierung der Eingliederungshilfe ist es vielen Trägern und Vereinen nicht möglich selbst eine Corona-Prämie auszuzahlen. Auch die fehlende öffentliche Anerkennung würde darüber nicht kompensiert werden können.

In den vergangenen Wochen haben mehrere Träger und Verbände der Eingliederungshilfe auf diese Situation in Form von Anfragen und Schreiben aufmerksam gemacht, die vonseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport leider oftmals unbeantwortet blieben.  

Allgemein bedauern wir, dass diese große Gruppe von Mitarbeiter*innen, von der Politik bisher viel zu selten beachtet und im öffentlichen Diskurs teilweise überhaupt nicht thematisiert wird, obwohl es sich hierbei um eine wichtige Berufsgruppe handelt, die sich täglich auch in schwierigen gesellschaftlichen Situationen für die Belange von benachteiligten Menschen einsetzt und damit auch einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt sowie für die gesellschaftliche Stabilität leistet.

Im Rahmen dieser Stellungnahme fordern wir die politischen Entscheidungsträger*innen und Fraktionen auf, sich zukünftig für eine bessere öffentliche Anerkennung für die Mitarbeiter*innen in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen.

Die Stellungnahme kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes verpflichten sich die Leistungserbringer mit § 131 SGB IX im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe einheitliche Rahmenverträge abzuschließen, welche neben den Vergütungspauschalen, den Vergütungsbeiträgen, den Kostenarten, den Kostenbestandteilen und den Personalrichtwerten auch Grundsätze der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitsdokumentation von Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten.

Mit diesem Vorgehen wurden die Prüfrechte der Leistungsträger gesetzlich gestärkt. Das Bundesteilhabegesetz zielt mit § 131 SGB IX einerseits darauf eine einheitliche Dokumentation der Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Praxis zu etablieren und anderseits eine effiziente Steuerung und Korrektur von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Sinne der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen. In vielen Bundesländern ist jedoch bis heute unklar, welche Verfahren zur Wirksamkeitsmessung geeignet sind. Darüber hinaus kritisieren Expert*innen, dass mit der gesetzlich etablierten Wirksamkeitsmessung Ökonomisierungstendenzen in der psychosozialen Praxis Vorschub geleitstet wird.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe ein angebotsbezogenes Vorgehen zur Wirksamkeitsmessung skizziert. Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern kein einheitliches Vorgehen zur Umsetzung der Anlage 7. In diesem Jahr wurde im Rahmen eines vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport geförderten Modellprojektes im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Eckpunktepapier zur Erarbeitung von Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entwickelt und von den verantwortlichen Projektpartner*innen veröffentlicht.

Anlässlich des Eckpunktepapiers möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Rahmen einer Stellungnahme die Gelegenheit nutzen, um auf wichtige Aspekte und Herausforderungen in der Umsetzung des Eckpunktepapiers und in der aktuellen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Die Stellungnahme zum “Eckpunktepapier: Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit” kann hier heruntergeladen werden.

Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Anlässlich der kommenden Land- und Bundestagswahl am 26.09.2021 veröffentlichten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., am 05.07.2021 unsere Wahlprüfsteine 2021, um auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam zu machen.

Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen. Hierzu gehören unter anderem die Förderung der psychischen Gesundheit in der Allgemeinbevölkerung durch Prävention, der Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes, die Förderung von ganzheitlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und junge Erwachsene mit psychischen Belastungen und die gesellschaftliche Aufwertung von Gesundheits- und Sozialberufen.

Die Wahlprüfsteine wurden von der CDU, FDP und der SPD in den letzten Wochen beantworten und werden im Folgenden zu den einzelnen Fragen aufgeführt.

1.1: Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?

Antwort der SPD

Das Aktionsbündnis für Gesundheit, ein Zusammenschluss von über 40 Akteur*innen mit gesundheitsförderlichem bzw. präventivem Bezug, hat für unser Land Gesundheitsziele entwickelt. Die Gesundheitsziele bilden eine Grundlage für die Priorisierung, Konzeptionierung und Umsetzung der Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention. Wir werden die nach Lebensphasen gegliederten Gesundheitsziele in der Gesundheitspolitik aktiv und geschlechtergerecht umsetzen, da wir Prävention für einen Schlüssel für ein gesundes Mecklenburg-Vorpommern halten. Die psychischen Belastungen werden voraussichtlich in den nächsten Jahren in vielen Lebenswelten zunehmen. Wir werden daher Ansätze unterstützen, die zu mehr Arbeitnehmerinnenschutz und zu mehr Prävention führen.

Antwort der CDU

Psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen seit Jahren zu.

Die CDU M-V misst dem Thema der psychischen Gesundheit eine hohe Bedeutung bei und berücksichtigt dies in ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik. Bisherige Anstrengungen sind beispielsweise durch eine Ausweitung der Präventionsangebote zu intensivieren.

Gerade vor dem Hintergrund der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind ressortübergreifend weitere Maßnahmen notwendig. Mit dem Bundesprogramm “Aufholen nach Corona” stehen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Mittel für Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche bereit.

Antwort der FDP

Wir Freie Demokraten wollen das Thema psychische Gesundheit stärker ins Blickfeld der Gesundheitspolitik rücken. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sehen wir großen Nachholbedarf bei Ausbau flächendeckende Versorgungsstrukturen insbesondere im ambulanten Bereich. Deshalb wollen wir mit gezielten Maßnahmen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen.

Wahlprüfsteine des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. zur Bundes- und Landtagswahl 2021

Anlässlich der kommenden Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., im Rahmen unserer Wahlprüfsteine auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam machen. Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen.

Wir als landesweiter sozialpsychiatrischer Fachverband setzen uns mit unseren Mitgliedern und Netzwerkpartnern seit 1995 für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 30 % der Menschen aus der Allgemeinbevölkerung über Beeinträchtigungen durch eine psychische Erkrankung berichten. Dies entspricht etwa 17,8 Millionen Menschen in Deutschland.

Etwa 1 bis 2 % leiden an den schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer Erkrankung und benötigen intensive medizinische und psychosoziale Unterstützung. Aktuellen Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger zufolge beläuft sich der Anteil von Hilfeempfängerinnen und -empfänger mit schweren seelischen Behinderungen in Deutschland auf knapp 50 %. Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen einen hohen Anteil in der Gesellschaft ausmachen und deshalb in den sozialpolitischen Diskursen stärker berücksichtigt werden müssen.

Die Wahlprüfsteine können Sie hier auch als PDF frei herunterladen:

Unsere Wahlprüfsteine

1. Förderung von psychischer Gesundheit in der Bevölkerung durch Prävention

Die Ursachen von psychischen Erkrankungen sind sehr komplex und gehen mit zahlreichen biopsychosozialen Faktoren einher. Aus der Forschung wissen wir jedoch, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten Familien, Personen mit geringem Einkommen und in prekären Lebenslagen (z. B. Wohnungslosigkeit, mit Flucht- und/oder Migrationserfahrungen) sowie alleinlebende und sozial isolierte Menschen mit einem hohen Lebensalter ein besonders Risiko für eine schwere psychische Erkrankung mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen. Vor allem in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wird die frühzeitige Inanspruchnahme und der Zugang von geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Übersicht der zur Verfügung stehenden Angebote durch die geografischen Strukturen besonders erschwert.

  1. Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?
  2. Welche konkreten sozial- oder gesundheitspolitischen Initiativen sind Ihrerseits geplant, um sowohl präventive Maßnahmen als auch Bedarfsanalysen hinsichtlich der Unterstützungsnetzwerke und den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen?

2. Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

In der Bevölkerung von Deutschland zählen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen immer noch zu einer stigmatisierten Bevölkerungsgruppe. Vorurteile und Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen wirken sich negativ auf das gesamtgesellschaftliche Klima aus und erzeugen „unsichtbare Barrieren“ für die stigmatisierte Bevölkerungsgruppe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten zu partizipieren. Um auch für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen nachhaltig gesellschaftliche Barrieren abzubauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, bedarf es unserer Ansicht nach konkretere zielgruppenspezifische Handlungsmaßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern an denen sich Expertinnen und Experten aus eigener Erfahrung beteiligen.

  1. Welche Rahmenbedingungen wollen Sie schaffen, um Menschen mit einer Psychiatrieerfahrung derartige Beteiligungschancen zu eröffnen?
  2. Inwiefern haben Sie den Abbau von gesellschaftlicher Stigmatisierung in Ihrer Sozialpolitik mit aufgenommen?

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit und psychosoziale Versorgung in M-V

Seit dem 11. März 2020 ist der Alltag in Deutschland durch die COVID-19-Pandemie deutlich eingeschränkt. Weltweit sind 192 Länder und Regionen von der Pandemie betroffen. Die Anzahl der vom Coronavirus infizierten Personen lässt sich nach dem Johns Hopkins University and Medical Center auf knapp 165 Millionen schätzen (Stand 25.05.2021). Etwa 3 Millionen Menschen sind im Zusammenhang mit dem Virus verstorben. In Deutschland wurden über 3,4 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert und über 86 Tausend fielen dem Virus hierzulande zum Opfer. 

Neben der tatsächlichen Gesundheitsgefahr durch das Virus sind die Menschen zusätzlich existenziellen Belastungen unter anderem wegen des wirtschaftlichen Stillstandes und der fortwährenden Verordnungen in vielen Branchen ausgesetzt. Durch die Lockdowns, Hygiene-Maßnahmen und Kontakteinschränkungen zur Verringerung des Infektionsgeschehens ist das öffentliche und soziale Leben über mehrere Monate hinweg deutlich eingeschränkt. Für viele Menschen und Familien geht die soziale Isolation mit erheblichen psychosozialen Belastungen wie Einsamkeit, Sorge um Familienmitglieder, erhöhter Stress oder Angst einher. Vor allem Personen mit einer ausgeprägten Vulnerabilität für psychische Beeinträchtigungen oder mit vorbestehenden psychischen Erkrankungen sind besonders von den Folgen der sozialen Isolation betroffen.

Auch wenn seit einigen Wochen deutliche Lockerungen und eine signifikante Reduktion der Inzidenzzahlen zu beobachten sind, wirkten sich die COVID-19-bedingten Einschränkungen in den vergangenen Monaten im erheblichen Maße auf die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung von gesellschaftlich benachteiligten Gruppen in Deutschland aus. Hierzu gehören unter anderem erwachsene Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder, Jugendliche und Familien oder ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Bei allen Gruppen sind nach wie vor die Lebensqualität, die psychosoziale, die psychiatrische und die allgemeine gesundheitliche Versorgung durch die pandemiebedingten Schutzmaßnahmen deutlich eingeschränkt.

Nach über einem Jahren Pandemie machen nationale und internationale Studien auf die negativen Langzeitfolgen aufmerksam, welche bei einem Großteil der genannten Zielgruppen mit einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit und einer Zunahme von psychosozialen Problemlagen einhergeht. Aber auch Mitarbeitende der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung leiden massiv unter den Pandemiebedingungen.

Im Rahmen einer Stellungnahme möchten wir der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgehend von den Erfahrungen aus der Praxis und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf die überwiegend prekäre Versorgungs- und Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen während der Pandemie aufmerksam machen. Zudem wollen wir auf die Langzeitfolgen der pandemiebedingten Maßnahmen im Hinblick auf die psychische Gesundheit verweisen. Unser Anliegen besteht darin, durch Empfehlungen eine Verbesserung der gesundheitlichen Prävention, Behandlung und Versorgung vor allem für besonders vulnerable Personengruppen in Mecklenburg-Vorpommern anzuregen.

Zu den Empfehlungen zählen unter anderem:

  1. Stärkere Berücksichtigung der Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit in der Politik zur Pandemiebekämpfung von Mecklenburg-Vorpommern
  2. Fokussierung stark beeinträchtigter und vulnerabler Zielgruppen bei der Gesundheitsprävention während und nach der Pandemie
  3. Ausbau von aufsuchenden psychosozialen Unterstützungs- und Beratungsangeboten
  4. Ausbau und Finanzierung von digitalen Unterstützung- und Beratungsangeboten
  5. Differenzierung der Schutzverordnungen und Maßnahmen hinsichtlich der Unterstützungsbedarfe von psychisch erkrankten Menschen
  6. Unterstützung von Trägern und Einrichtungen des Gesundheit- und Sozialwesens zur Reduktion der psychischen Belastungen während der Pandemie bei den Mitarbeitenden

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-BRK in M-V

Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) 2009 verpflichtete sich die Bundesregierung von Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, um die psychiatrische Versorgung den menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigung die volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Obwohl sich die Rechte von psychisch erkrankten Menschen in Deutschland verbessert haben, gibt es in vielen Bereichen immer noch deutlichen Handlungsbedarf. Anlässlich des Entwurfes des Maßnahmeplans 2.0 der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlichte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Stellungnahme, die wesentliche Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

Corona und Menschen mit seelischen Belastungen und Behinderungen

Von Frank Hammerschmidt (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V)

Menschen mit seelischen Problemen / Behinderungen können sich nur sehr schlecht für ihre
Belange einsetzen oder gar organisieren. Ihre Symptome, wie Lethargie, chronische Erschöpfung, Ängste und Überforderung im Alltag, sowie auch massive Medikamentennebenwirkungen, machen sie zu instabil, um kontinuierlich in Vereinen und politisch Lobbyarbeit leisten zu können. So laufen sie Gefahr, nicht oder nicht angemessen berücksichtigt zu werden, wie das Verfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der BTHG – Entwicklungsbeteiligung zunächst gezeigt hat. Für Menschen mit seelischen Problemen hat sich die Art und Weise der Berichterstattung und Maßnahmen zur Handhabung der Corona- Pandemie in Deutschland, zu einem traumatisierenden und mitunter tödlichen Leidensdruck entwickelt. Mit diesen PsychoTraumen werden wir noch in Jahren zu tun haben, wenn „Corona“ längst vergessen sein wird. Mit Verlaub, die Art und Weise der Berichterstattung empfanden viele Menschen als Frontberichterstattung. Angst, Angst, Angst! Abschreckung, schreckliche Bilder, schlimme Szenarien, einhämmernd verbindend mit dem Wort Corona und Covid-19. So psychologisch eingeübt aufgeladen, bedarf es nur noch der Erwähnung eines dieser Wörter, um all die Ängste und Schreckensbilder ergänzt mit eigenen Sorgengedanken und eigenen Schreckensphantasien hervorzurufen. Corona gnadenlos auf allen Kanälen und Sondersendungen sogar gleichzeitig. Entfliehen zum Schutz der seelischen Gesundheit, unmöglich!

Destabilisierend für unsere Psyche, Verwirrung stiftend, wirkte auch die massive Veränderung, ja fast Auflösung der bisher vertrauten Programmstrukturen der öffentlichrechtlichen Sender. Seelisch belastete Menschen brauchen feste Strukturen ganz besonders zum Leben. Sie geben ihrem Alltag Orientierung, Stabilität, Verlässlichkeit und ganz besonders in Krisen inneren Halt. Ich höre zum Beispiel viel Deutschlandfunk, der meiner Wahrnehmung nach seine Programmstruktur Corona-bedingt auflöste und mit Mosaiksteinen jonglierte. Auf dessen Internetpräsens konnte ich meine Verwirrung nicht in Klarheit verwandeln. Inzwischen sind Sendeplätze und Struktur wieder hergestellt. Auch in Magazin-Sendungen unterhaltend- dokumentarischen Charakters, dominierte Corona. Fast genüsslich brachten Journalisten nahezu jede Lebensregung thematisch mit dem Angstwort in Verbindung. Alles was Kraft, Freude und Zuversicht oder auch nur Ablenkung von Ohnmacht und Verzweiflung geben könnte, wurde so vergiftet. Suizid erscheint da wieder attraktiv, Lebenswille erstirbt als überflüssig. Gerade in der ersten Zeit, wurden nur die Zahlen der Infizierten und Todesfälle angegeben. Es dauerte viel zu lange, bis endlich auch die Zahl der Genesenden bekannt gegeben wurde. Es braucht dringend so einen Nebelstreif von Hoffnung und Zuversicht, auch mit klaren Fakten kann man das!

Als Todesfälle sind nicht nur Suizide zu betrachten durch die erste Art des Umgangs mit der Corona-Pandemie, sondern auch kranke, alte und geschwächte Menschen verstarben vorzeitig, ausgelöst durch seelischen Dauerstress, der ihre Resilienz, Hoffnung und Selbstheilungskräfte erschöpfte. Sie tauchen in keiner Statistik auf, müssen aber unbedingt bei allen Abwägungen von verhältnismäßigen Entscheidungen zu Einschränkungen Berücksichtigung finden!

In großer Gefahr mit unerträglichem Leidensdruck sind auch Menschen mit Entwicklungstrauma, die Trauma bedingt, ohne Partner und eigener Familie alleinlebend, von zu wenig positiven Körperkontakt und Einsamkeit stark belastet sind.

Folgen bisherigen Corona Umgangs sind bei seelisch belasteten Menschen des Weiteren:

  • das Vermeiden von Arztbesuchen;
  • der Verzicht stationärer Therapie; selbst nach jahrelanger Wartezeit;
  • Vermeiden von öffentlichen Verkehrsmitteln;
  • Vermeiden von Situationen mit Maskenpflicht, weil sie schlecht Luft und Panikattacken bekommen oder
  • Traumatisierte fürchten sich vor Menschen mit Masken, weil sie Gefahren nicht mehr an der Mimik ablesen können;
  • Sozialkontaktverweigerung der Anderen wirkt wie zusätzlich Stigmatisierung,
  • Verlassenheit, Einsamkeit verstärkend;
  • Bekommen deutlich eine Atmosphäre der Anspannung, Aggressivität, Stress und zunehmende “Blockwart”-Mentalität ihrer Mitmenschen zu spüren;
  • wichtige Beziehungen, Freundschaften zerbrechen;
  • Kinder lernen und zeigen Sozialverhalten der Distanz, der sozialen Kälte, Körperfeindlichkeit, was als schmerzvolle Zurückweisung und Kälte empfunden wird.

Darum ist wichtig, für einen weiteren Umgang in der Krise dafür zu sorgen, dass psychologisches Feingefühl sich entfalten kann, dass ein lösungsorientierter Austausch und eine Feinabstimmung mit Menschen mit psychischen / seelischen Behinderungen erfolgen. Des Weiteren geht es darum, Hoffnung und Zuversicht zu schaffen und Klarheit und Orientierung zu generieren. Therapeutische Beziehungen müssen ermöglicht werden, statt Menschen mit Medikamenten in Einsamkeit/ Hilflosigkeit zu isolieren. Berücksichtigung muss finden, dass viele Menschen gar keinen Zugang zu Internet und Sozial-Medien haben und mit tollen Apps gar nichts anfangen können, besonders, wenn sie erschöpft, krank, belastet oder behindert sind. Generell kann konstituiert werden, dass punktuell auftretende Infektionen bitte nur mit punktuellen Maßnahmen bekämpft werden sollten. Keine Rückkehr zur pauschalen, großflächigen, massiven Einschränkungen!

Luft zum Leben und unbeschwerter Lebensfreude lassen!!!

Hochachtungsvoll

Frank Hammerschmidt mit Unterstützung des Vorstandes des Landesverband
Sozialpsychiatrie M-V e.V.

Den Text als PDF finden Sie auch hier.

Zugang zur Psychotherapie für Menschen mit intensiven und komplexen Unterstützungsbedarfen

Die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen gilt in vielen Leitlinien neben der psychiatrischen und psychopharmakologischen Behandlung bei vielen Krankheitsbildern als Behandlung der ersten Wahl. Allerdings erhalten nur wenige Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Zugang zu entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Vor allem psychisch erkrankte Menschen mit komplexen und umfangreichen Hilfebedarfen werden von der psychotherapeutischen Versorgung nahezu ausgeschlossen.

Anlässlich des BARMER Arztreport 2020 zum Thema “Psychotherapie – veränderter Zugang, verbesserte Versorgung” widmete sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. der psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Erkenntnisse und Positionen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Auseinandersetzung mit dem BARMER Arztreport wurden in jeweils zwei Dokumenten zusammengefasst.

Position des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erkenntnisse des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Selbstbestimmung stärken – Zwang vermeiden

Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?

Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?

Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.

Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.