Stellungnahme zur COVID-19-bedingten Sonderauszahlung und zur fehlenden Anerkennung von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe

Seit zwei Jahren schränkt die COVID-19-Pandemie den Alltag vieler Menschen ein. Vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien, alleinlebende Menschen, ältere Menschen, Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Menschen in schwierigen Lebenslagen sind von den Folgen der Pandemie sowie von den pandemiebedingten Schutzmaßnahmen besonders betroffen.

Zahlreiche Mitarbeitende setzen sich im Sozial- und Gesundheitswesen seit zwei Jahren unter schwierigen Bedingungen dafür ein, die psychosoziale, pflegerische und medizinische Versorgungssituation in Deutschland aufrechtzuerhalten. Der Einsatz und das Engagement dieser Menschen trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit sozialen, psychischen, körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den letzten Jahren nicht im extremen Maße verschlechtert hat. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sind die Mitarbeitenden des Gesundheits- und Sozialwesens aber auch erhöhten Belastungen ausgesetzt. So entstehen belastende Situationen hier sowohl im beruflichen (hohes Risiko einer Infektion, Arbeit mit Risikogruppen oder auch schwer erkrankten COVID-19-Pantien*innen, Quarantänemaßnahmen etc.) als auch im privaten Bereich (Shutdown, Kontakteinschränkungen, Kinderbetreuung etc.).  

Wir vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßen, dass sich die politischen Entscheidungsträger*innen zum zweiten mal dafür eingesetzt haben, während der Pandemie für Mitarbeiter*innen im Kranken- und Pflegebereich eine sogenannte Corona-Prämie auszuzahlen. Die Corona-Prämie vermittelt vonseiten der Politik eine symbolische Anerkennung und öffentliche Wertschätzung im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Herausforderungen, die diese Berufsgruppen täglich zu bewältigen haben.

Foto von Karolina Grabowska von Pexels

Allerdings bedauern wir, dass die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe, welche ebenfalls unter schwierigen Bedingungen wichtige psychosoziale Unterstützungsleistungen für  Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen leisten, wieder von einer Sonderauszahlung ausgeschlossen wurden. Auch in diesem Bereich haben sich die Infektionszahlen unter den Mitarbeiter*innen deutlich erhöht. Für die restlichen Kolleg*innen führen diese Situationen zu Mehrbelastungen insbesondere, wenn sie die zusätzliche Betreuungsleistungen übernehmen und vertreten müssen.

Allgemein wird aus der Praxis berichtet, dass die Belastungen größer geworden sind, verbunden mit der Unsicherheit Infektionen möglicherweise in den eigenen Kreis der Klient*innen bzw. Kolleg*innen einzutragen. Zusätzlich führen auch die regelmäßigen Testungen sowie das Tragen von Masken, Schutzkleidung usw. zu Dauerbelastungen. Gleichzeitig ist es vielen Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe nicht möglich, sich und ihre familiären Angehörigen vor einer COVID-19-Infektion durch Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu schützen.

Unsere Mitglieder berichten auch, dass die pandemiebedingte Sonderauszahlung, insbesondere, wo sowohl Mitarbeiter*innen aus dem Bereich der Pflege als auch aus dem Bereich der Eingliederungshilfe täglich zusammenarbeiten, zu großer Unruhe geführt hat. Aufgrund des knappen Personalbudget in der Finanzierung der Eingliederungshilfe ist es vielen Trägern und Vereinen nicht möglich selbst eine Corona-Prämie auszuzahlen. Auch die fehlende öffentliche Anerkennung würde darüber nicht kompensiert werden können.

In den vergangenen Wochen haben mehrere Träger und Verbände der Eingliederungshilfe auf diese Situation in Form von Anfragen und Schreiben aufmerksam gemacht, die vonseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport leider oftmals unbeantwortet blieben.  

Allgemein bedauern wir, dass diese große Gruppe von Mitarbeiter*innen, von der Politik bisher viel zu selten beachtet und im öffentlichen Diskurs teilweise überhaupt nicht thematisiert wird, obwohl es sich hierbei um eine wichtige Berufsgruppe handelt, die sich täglich auch in schwierigen gesellschaftlichen Situationen für die Belange von benachteiligten Menschen einsetzt und damit auch einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt sowie für die gesellschaftliche Stabilität leistet.

Im Rahmen dieser Stellungnahme fordern wir die politischen Entscheidungsträger*innen und Fraktionen auf, sich zukünftig für eine bessere öffentliche Anerkennung für die Mitarbeiter*innen in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen.

Die Stellungnahme kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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