Vorankündigung Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Vorankündigung Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

In Deutschland weisen jedes Jahr etwa 28 % der Bürger*innen Merkmale von mindestens einer psychischen Erkrankung auf. Davon leiden 1 bis 2 % an den langanhaltenden und schweren Auswirkungen ihrer Erkrankung, wodurch sie deutliche Einschränkungen in den verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen (z. B. Ausbildung, Beruf, Wohnen oder Kommunikation) und komplexe Behandlungsbedarfe aufweisen sowie medizinische
Behandlungen oder psychosoziale Unterstützungsleistungen beanspruchen.

In der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX beträgt der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen rund 51 %. Davon erhalten 71 % Unterstützung in der eigenen Wohnung und 29 % in besonderen Wohnformen. Etwa 20 % nehmen Leistungsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen in Anspruch. Diese Angaben machen deutlich, dass es sich bei der Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe, um eine bedeutende Gruppe von Nutzer*innen handelt.

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Teilhabeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) verankert.

Psychisch erkrankte Menschen weisen in der Kommunikation, in der Wahrnehmung aber auch in der Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen besondere Bedarfe auf, wodurch Barrieren und Besonderheiten in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens entstehen, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens und die Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren können.

Im Rahmen der Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen möchte die Landesarbeitsgruppe Gesamtplan-/ Teilhabeplanverfahren, welche sich aus Akteur*innen der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Selbsthilfe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zusammensetzt, auf die besonderen Belange in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei psychisch erkrankten Menschen eingehen. Die Qualitätsstandards richten sich an alle Akteur*innen, die im Antragsverfahren, in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens und in der Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

Die Qualitätsstandards wurden in einer gestalteten Broschüre zusammengefasst. Die Broschüre wird demnächst über den Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. veröffentlicht.

Neue WHO-Leitlinien für gemeindenahe psychosoziale Dienste

Seit Jahren wird eine stärkere menschenrechtsorientierte und personenzentrierte Ausrichtung der psychiatrischen Versorgung und Behandlung in Deutschland diskutiert. Vor allem im Zusammenhang mit der immer noch weit verbreiteten Praxis von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen im Kontext der psychiatrischen Versorgung wird hierzulande der Handlungsbedarf deutlich.

Um die Akteur*innen der psychiatrischen Gesundheitsversorgung besser mit Informationen und Best-Practice-Beispielen dabei zu unterstützen, ihre psychiatrischen und psychosozialen Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen an den internationalen Menschenrechtsstandards und den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2021 im Rahmen ihrer QualityRights-Initiative eine Reihe von Leitlinien und Trainingsmanualen zur Förderung von personenzentrierten und menschenrechtsbasierten Ansätzen im Bereich der psychiatrischen Versorgung. Die Leitlinien, Materialien und Empfehlungen richten sich an alle Akteur*innen der psychiatrischen und psychosozialen Gesundheitsversorgung. Dazu gehören Regierungen, politische Entscheidungsträger*innen, Anbieter*innen von Behandlungs- und Unterstützungsleistungen, Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialfürsorge oder Verbände.

Dabei bildet der Leitfaden für gemeindenahe psychosoziale DiensteGuidance on community mental health services” die wichtigste Referenzquelle. In diesem Dokument werden verschiedene personenzentrierte und menschenrechtsbasierte Ansätze, Modellprojekte und bewährte Dienste auf der ganzen Welt im Bereich der psychischen Gesundheit vorgestellt und detailliert beschrieben sowie Empfehlungen für deren Implementierung in den nationalen Gesundheits- und Sozialsystemen gegeben.

Gefolgt wird das Dokument von sieben technischen Paketen, welche Qualitätsstandards und Trainingsmaterialien für zentrale Bereiche der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung umfassen. Hierzu zählen das technische Paket für psychosoziale Krisenangebote, das technische Paket für stationäre psychiatrische Behandlungsangebote, das technische Pakete für gemeindeorientierte psychiatrische Angebote, das technische Pakete für Angebote des Peersupportes, das technische Paket für aufsuchende psychiatrische Behandlungsangebote, das technische Paket für unterstützende Wohnformen und das technisch Paket für psychiatrische Versorgungsnetzwerke.

Darüber hinaus entwickelte die WHO eine Reihe von Schulungs- und Trainingsmaterialien zur Unterstützung der Akteur*innen, um die Qualitätsstandards in der Praxis zu etablieren, ursprüngliche Denkweisen und Handlungsweisen zu verändern sowie um die Rechte und Recovery von Menschen mit psychischen Erkrankungen und anderen Behinderungen zu verbessern. Die Materialien können hier frei abgerufen werden.

Neben diesen Leitlinien und Materialien entwickelt die WHO im Rahmen der QualityRights-Initiative aktuell auch Empfehlungen zur Überarbeitung von nationalen Gesetzen, um diese mit internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wurde die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) beauftragt die QualityRights-Leitlinien ins Deutsche zu übersetzen.

Digitales Programm zur Landesweiten Gedenkveranstaltung “ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” 2022

Der 27. Januar gilt als internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust sowie als nationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2008 steht dieser Tag auch im Zeichen der Opfergruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. In trialogischer Zusammenarbeit veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit 2008 gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner*innen und Akteur*innen die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” in Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit des Nationalsozialismus. In diesem Jahr wurde die Landesweite Gedenkveranstaltung mit Kooperationspartner*innen aus Rostock organisiert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie finden Sie das Programm hier in digitaler Form.

Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen am nationalen Gedenktag für die NS-Opfer zu erinnern, zu trauern und wachzurütteln.

Im Namen der Veranstalter*innen

Grußworte

Stefanie Drese

Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, zweiter stellvertretender Bürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Beitrag zum religiösen Gendenken an die Opfer der Euthanasie und Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus

Katrin Jeremias

Pastorin und Krankenhausseelsorgerin an der Universitätsmedizin Rostock

Eröffnung

Sandra Rieck

Im Namen der Veranstalter*innen und als Vorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Historischer Beitrag

Prof. Dr. med. habil. Ekkehardt Kumbier

Universitätsmedizin Rostock

Beiträge aus der Perspektiven von Menschen mit Behinderung

Margit Glasow

Journalistin aus Rostock

Undine Gutschow

EX-IN Erfahrungsexpertin aus Wismar

Filmischer Beitrag

„Der schöne leichte Tod“ aus dem Jahr 1994 vom Regisseur und Grimme-Preisträger Michael Krull

Bilder von der Kranzniederlegung

Dank

Wir bedanken uns bei allen Kooperationspartner*innen und Unterstützer*innen dieser Veranstaltung. Hierzu gehören die AWO Rostock gGmbH, der Verein „Das Boot“ Wismar e.V., die GGP Rostock mbH, die Evangelische Stiftung Michaelshof, das Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., die Landeszentrale für politische Bildung, die Psychiatriekoordination Frau Dr. Antje Wrociszewski der Universitäts- und Hansestadt Rostock, die Universitätsmedizin Rostock sowie die Universität Rostock.

Ein besonderer Dank gilt dem Regisseur und Grimme-Preisträger Michael Krull, der seinen zeitlosen Dokumentarfilm “Der schöne leichte Tod” aus dem Jahr 1994 und weitere Materialien zum Film dieser Veranstaltung zur freien Verfügung gestellt hat sowie Sandra Rieck, Prof. Dr. Ekkehardt Kumbier, Margit Glasow, Undine Gutschow und Katrin Jeremias für Ihre Beiträge.

Unterstützende Entscheidungsfindung: Leicht und gut gemacht

Nach Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

In einer immer komplexer werdenden Welt ist die Entscheidungsfindung bei vielen Angelegenheiten des Lebens jedoch viele Menschen nicht immer einfach. Auch Menschen mit Behinderungen werden auf der Suche nach geeigneten Angeboten, die sie bei der sozialen Teilhabe oder selbstbestimmten Lebensführung unterstützen, mit einer Vielzahl von Entscheidungsoptionen konfrontiert.

Um die Selbstbestimmung und aktive Handlungsfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung sowie ihren Unterstützer*innen zu fördern, entwickelte die Interessensgemeinschaft “Selbstbestimmt Leben” die Broschüre “Unterstützende Entscheidungsfindung: Leicht und gut gemacht”. Im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes wurde die Broschüre von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in mehreren Workshops und Redaktionstreffen entwickelt. Die Broschüre richtet sich an Menschen, die eine Entscheidung bezüglich potenzieller Unterstützungsmöglichkeiten zu treffen haben. Dabei verfolgt die Broschüre folgende Ziele:

  • Sie klärt über verschiedene Aspekte einer Entscheidung auf,
  • Sie gibt Anregungen, welche Möglichkeiten der Unterstützung genutzt werden können,
  • Sie stärkt dabei, eine eigene Entscheidungen zu treffen und
  • Sie hilft durch den Prozess der persönlichen Entscheidungsfindung.

Die Broschüre ist auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft Selbstbestimmt Leben in einer leichten und schweren Sprache zugänglich und kann frei als PDF heruntergeladen werden.

Foto von Engin Akyurt von Pexels

26. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

26. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 15. Oktober 2021 fand die 26. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unterlag die Mitgliederversammlung auch in diesem Jahr mehreren Einschränkungen und Auflagen. Mit der Unterstützung des Rostocker Foto- und Filmstudios Studio 301 konnte die Mitgliederversammlung im Rahmen einer hybriden Onlineveranstaltung und unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Andreas Zobel und Sandra Rieck

Neben der Abstimmung und Diskussion des Jahresberichtes 2020 und des Jahresabschlussberichtes 2020 wurden die sozialpolitischen Aktivitäten und Projekte des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. vorgestellt. In einer Diskussionsrunde beschäftigten sich Andreas Zobel (Bereichsleiter der Diakonie Güstrow e.V.), Frank Hammerschmidt (Genesungsbegleiter und Mitarbeiter des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.), Karsten Giertz (Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.), Sandra Rieck (Hauptamtlicher Vorstand von Das Boot Wismar e.V.) und Stefan Paulaeck (Bereichsleiter der GGP mbH) mit der Rolle und dem Selbstverständnis des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Kontext der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie im Kontext von aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen wie dem Bundesteilhabegesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Onlineveranstaltung im Studio 301 in Rostock

Darüber hinaus wurde in diesem Jahr die verschobene Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfungskommission des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. nachgeholt. Wir freuen uns, dass sich zur Wahl des ehrenamtlichen Vorstandes die ehemaligen Vorstandsmitglieder Sandra Rieck (Hauptamtlicher Vorstand von Das Boot Wismar e.V.), Andreas Zobel (Bereichsleiter der Diakonie Güstrow e.V.), Hans Christian Offermann (Geschäftsführer der HESTIA Pflege- und Heimeinrichtung GmbH), Heike Nitzke (Geschäftsführerin der Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Olaf Waehnke (Geschäftsführer der Uhlenhaus Group) und Stefan Paulaeck (Bereichsleiter der GGP mbH) zur Verfügung gestellt haben und von den Mitgliedern einstimmig gewählt wurden. Zudem freuen wir uns, dass sich auch die ehemaligen Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission Stepahnie Mahnke (Das Boot Wismar e.V.) und Sven Melchert (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin) erneut zur Wahl der Rechnungsprüfungskommission zur Verfügung gestellt haben und einstimmig von den Mitgliedern gewählt wurden.

Anwesende Vorstandmitglieder Sandra Rieck, Hans-Christian Offermann, Andreas Zobel und Stefan Paulaeck

Wir aus der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bedanken uns sehr herzlich bei allen genannten Mitgliedern für das ehrenamtliche Engagement, die Unterstützung und für die weitere Zusammenarbeit. Darüber hinaus bedanken wir uns bei den Sprecher*innen der Landesarbeitsgruppen, die durch ihr persönliches Engagement den fachlichen Austausch und die Verbandsarbeit maßgeblich prägen und bereichern. Zu den Landesarbeitsgruppensprecher*innen gehören Jenny Loose-Baumeister (AWO Sozialdienst Rostock gGmbH), Yvonne Radtke (Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Lutz Hoffmann (Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH), Heike Nitzke (Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Kerstin Lenz (GBS Behindertenhilfe Gützkow), Katrin Tampke (GGP mbH), Sandra Rieck (Das Boot Wismar e.V.), Karin Niebergall-Sippel (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin) und Franziska Berthold (GGP mbH).

Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Anlässlich der kommenden Land- und Bundestagswahl am 26.09.2021 veröffentlichten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., am 05.07.2021 unsere Wahlprüfsteine 2021, um auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam zu machen.

Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen. Hierzu gehören unter anderem die Förderung der psychischen Gesundheit in der Allgemeinbevölkerung durch Prävention, der Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes, die Förderung von ganzheitlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und junge Erwachsene mit psychischen Belastungen und die gesellschaftliche Aufwertung von Gesundheits- und Sozialberufen.

Die Wahlprüfsteine wurden von der CDU, FDP und der SPD in den letzten Wochen beantworten und werden im Folgenden zu den einzelnen Fragen aufgeführt.

1.1: Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?

Antwort der SPD

Das Aktionsbündnis für Gesundheit, ein Zusammenschluss von über 40 Akteur*innen mit gesundheitsförderlichem bzw. präventivem Bezug, hat für unser Land Gesundheitsziele entwickelt. Die Gesundheitsziele bilden eine Grundlage für die Priorisierung, Konzeptionierung und Umsetzung der Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention. Wir werden die nach Lebensphasen gegliederten Gesundheitsziele in der Gesundheitspolitik aktiv und geschlechtergerecht umsetzen, da wir Prävention für einen Schlüssel für ein gesundes Mecklenburg-Vorpommern halten. Die psychischen Belastungen werden voraussichtlich in den nächsten Jahren in vielen Lebenswelten zunehmen. Wir werden daher Ansätze unterstützen, die zu mehr Arbeitnehmerinnenschutz und zu mehr Prävention führen.

Antwort der CDU

Psychische Belastungen und Erkrankungen nehmen seit Jahren zu.

Die CDU M-V misst dem Thema der psychischen Gesundheit eine hohe Bedeutung bei und berücksichtigt dies in ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik. Bisherige Anstrengungen sind beispielsweise durch eine Ausweitung der Präventionsangebote zu intensivieren.

Gerade vor dem Hintergrund der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind ressortübergreifend weitere Maßnahmen notwendig. Mit dem Bundesprogramm “Aufholen nach Corona” stehen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Mittel für Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche bereit.

Antwort der FDP

Wir Freie Demokraten wollen das Thema psychische Gesundheit stärker ins Blickfeld der Gesundheitspolitik rücken. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sehen wir großen Nachholbedarf bei Ausbau flächendeckende Versorgungsstrukturen insbesondere im ambulanten Bereich. Deshalb wollen wir mit gezielten Maßnahmen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen.

Wahlprüfsteine des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. zur Bundes- und Landtagswahl 2021

Anlässlich der kommenden Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., im Rahmen unserer Wahlprüfsteine auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam machen. Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen.

Wir als landesweiter sozialpsychiatrischer Fachverband setzen uns mit unseren Mitgliedern und Netzwerkpartnern seit 1995 für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 30 % der Menschen aus der Allgemeinbevölkerung über Beeinträchtigungen durch eine psychische Erkrankung berichten. Dies entspricht etwa 17,8 Millionen Menschen in Deutschland.

Etwa 1 bis 2 % leiden an den schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer Erkrankung und benötigen intensive medizinische und psychosoziale Unterstützung. Aktuellen Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger zufolge beläuft sich der Anteil von Hilfeempfängerinnen und -empfänger mit schweren seelischen Behinderungen in Deutschland auf knapp 50 %. Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen einen hohen Anteil in der Gesellschaft ausmachen und deshalb in den sozialpolitischen Diskursen stärker berücksichtigt werden müssen.

Die Wahlprüfsteine können Sie hier auch als PDF frei herunterladen:

Unsere Wahlprüfsteine

1. Förderung von psychischer Gesundheit in der Bevölkerung durch Prävention

Die Ursachen von psychischen Erkrankungen sind sehr komplex und gehen mit zahlreichen biopsychosozialen Faktoren einher. Aus der Forschung wissen wir jedoch, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten Familien, Personen mit geringem Einkommen und in prekären Lebenslagen (z. B. Wohnungslosigkeit, mit Flucht- und/oder Migrationserfahrungen) sowie alleinlebende und sozial isolierte Menschen mit einem hohen Lebensalter ein besonders Risiko für eine schwere psychische Erkrankung mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen. Vor allem in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wird die frühzeitige Inanspruchnahme und der Zugang von geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Übersicht der zur Verfügung stehenden Angebote durch die geografischen Strukturen besonders erschwert.

  1. Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?
  2. Welche konkreten sozial- oder gesundheitspolitischen Initiativen sind Ihrerseits geplant, um sowohl präventive Maßnahmen als auch Bedarfsanalysen hinsichtlich der Unterstützungsnetzwerke und den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen?

2. Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

In der Bevölkerung von Deutschland zählen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen immer noch zu einer stigmatisierten Bevölkerungsgruppe. Vorurteile und Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen wirken sich negativ auf das gesamtgesellschaftliche Klima aus und erzeugen „unsichtbare Barrieren“ für die stigmatisierte Bevölkerungsgruppe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten zu partizipieren. Um auch für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen nachhaltig gesellschaftliche Barrieren abzubauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, bedarf es unserer Ansicht nach konkretere zielgruppenspezifische Handlungsmaßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern an denen sich Expertinnen und Experten aus eigener Erfahrung beteiligen.

  1. Welche Rahmenbedingungen wollen Sie schaffen, um Menschen mit einer Psychiatrieerfahrung derartige Beteiligungschancen zu eröffnen?
  2. Inwiefern haben Sie den Abbau von gesellschaftlicher Stigmatisierung in Ihrer Sozialpolitik mit aufgenommen?

Ankündigung zum Buch “Soziale Teilhabe professionell fördern: Grundlagen und Methoden der qualifizierten Assistenz”

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird ein Paradigmenwechsel im Bereich der Teilhabe und Rehabilitation eingeleitet. Menschen mit Behinderung sollen durch Leistungen der Sozialen Teilhabe stärker zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung befähigt werden. Hierzu wurden unter anderem die Leistungen der qualifizierte Assistenz eingeführt, die von den Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe neben persönlichen und erfahrungsbezogenen auch neue fachliche und handlungsbezogene Kompetenzen erfordern.

Die beiden Herausgeber Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Dieter Röh (HAW Hamburg) sowie die Herausgeberin Lisa Große (ASH Berlin) stellen mit der Unterstützung von zahlreichen Expert*innen im Fachbuch “Soziale Teilhabe professionell fördern” wichtige Grundlagen und Methoden vor, die das fachliche Profil der qualifizierten Assistenz schärfen und aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die einzelnen Grundlagen, Konzepte und Methoden werden vor dem Hintergrund von Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen einzeln und praxisbezogen vorgestellt. Daneben enthält das Buch zahlreiche Grafiken, Arbeitshilfen und Downloadmaterialien.

Das Fachbuch wird voraussichtlich im Oktober 2021 im Psychiatrie Verlag erscheinen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Versorgungssituation von sog. Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern

In der psychiatrischen Fachwelt werden Zwangsmaßnahmen und geschlossene Unterbringungen gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt bildet unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention sowie mehrere Gesetzesurteile des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs. Eine Zielgruppe, die besonders häufig von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen bedroht ist, sind erwachsene psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen und komplexen Hilfebedarfen. In der Fachwelt hat sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der umstrittene Begriff „Systemsprenger“ etabliert. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beschäftigen sich bereits seit Anfang der 2000er Jahre im Rahmen von Forschungsprojekten und fachlichen Initiativen intensiv mit der stationären und außerklinischen Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“. Ende des letzten Jahres wurden die Erkenntnisse und der aktuelle Forschungsstand in einem Bericht zur „Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht und Empfehlungen für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.

Anhand der Erkenntnisse kann für Mecklenburg-Vorpommern konstatiert werden, dass sich die Versorgungssituation gerade für psychisch erkrankte Menschen mit komplexen Hilfebedarfen in den letzten zehn Jahren verschlechtert hat. So werden häufig als wichtigste Gründe für die Unterbringung nicht personenbezogene Faktoren wie Aggressivität, Suizidalität oder die Schwere der Erkrankung genannt, sondern das Fehlen von geeigneten passgenauen Unterstützungsangeboten insbesondere im ambulanten Bereich. Auch die Anzahl der untergebrachten Personen aus anderen Bundesländern hat sich aufgrund von unzureichenden Steuerungsprozessen verdoppelt (Psychiatrietourismus). 

Hier zeigt sich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen der psychiatrischen Versorgung bisher nicht gelungen ist, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Gleichzeitig sind die Aktivitäten der landesweiten und regionalen psychiatrischen Fachgremien sowie allgemeinen Steuerungsprozesse in der Hilfeplanung (Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren) in den letzten Jahren (nicht nur durch die COVID-19-Pandemie) sehr stark zurückgegangen, so dass die Entwicklung von passgenauen und alternativen Unterstützungsangeboten für diese Zielgruppe nur schwer umgesetzt werden kann und Versorgungsbedarfe nicht sichtbar werden. 

Zur Verbesserung der Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“ empfiehlt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. unter anderem folgende Maßnahmen:  

  • die Entwicklung von passgenauen und flexiblen personenzentrierten Hilfen für diese Zielgruppe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und der Teilhabeplanung,  
  • eine stärkere regionale Vernetzung zwischen dem stationären und außerklinischen Bereich,  
  • die Etablierung einer Expert*innenkommission zur Entwicklung von alternativen Lösungsvorschlägen im Falle einer geschlossenen Unterbringung,  
  • Regionale Steuerungs- und Pflichtversorgung psychisch erkrankter Menschen unter Berücksichtigung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts zur Einschränkung des Psychiatrietourismus und  
  • Stärkere Thematisierung von Zwangsmaßnahmen und Maßnahmen zur Prävention von Zwang in den einzelnen Kommunen. 

Der Bericht „Aktuelle Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ kann in einer Lang- und in einer Kurzfassung hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus möchten wir Sie an unser virtuelles Diskussionsforum Zwang am 05.02.2021 zwischen 10:00 – 12.00 Uhr erinnern. Ausgehend von den Erkenntnissen des Berichtes sollen versorgungsrelevante Zusammenhänge, Lösungsmöglichkeiten zur Prävention von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen sowie Verbesserungen der Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen zusammen mit Angehörigen, Expert*innen aus der Forschung und Praxis sowie mit Expert*innen aus eigener Erfahrung diskutiert und erarbeitet werden.

Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-BRK in M-V

Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) 2009 verpflichtete sich die Bundesregierung von Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, um die psychiatrische Versorgung den menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigung die volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Obwohl sich die Rechte von psychisch erkrankten Menschen in Deutschland verbessert haben, gibt es in vielen Bereichen immer noch deutlichen Handlungsbedarf. Anlässlich des Entwurfes des Maßnahmeplans 2.0 der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlichte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Stellungnahme, die wesentliche Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden: