Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen

In der psychosozialen Arbeit wird immer wieder über Klient*innen berichtet, die schwer erreichbar sind und nicht in der beabsichtigten Weise von den bestehenden Versorgungssystemen profitieren. Die Betroffenen zeichnen sich durch komplexe psychische und multiple Problemlagen aus. Für die Bezeichnung dieser unterschiedlichen Zielgruppen hat sich in der Literatur der Klinischen Sozialarbeit der Hard-to-reach-Begriff durchgesetzt.

Das Fachbuch “Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen” herausgegeben von Karsten Giertz, Lisa Große und Prof. Dr. Silke Gahleitner befasst sich mit der aktuellen Versorgungsproblematik der unterschiedlichen Zielgruppen, welche unter dem Oberbegriff Hard to reach zusammengefasst werden können. Hierzu zählen unter anderem psychisch erkrankte wohnungslose Menschen, geflüchtete Menschen mit schweren psychischen Problemlagen, psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen oder mit komorbiden Suchterkrankungen.

Zahlreiche Expert*innen beschreiben die prekäre Versorgungssituation der Klientel und stellen spezifische Handlungsmethoden und Interventionen zu ihrer Unterstützung vor. Hierzu zählen Handlungsmethoden und Bedingungen wirkungsvoller Unterstützung wie Beziehung, Partizipation, Sozialraumorientierung und die Bereitschaft, individuell passende Unterstützungsnetzwerke aufzubauen. Statt die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Klientel zu beklagen, zeigt das Fachbuch auf, die Versorgungstrukturen dem individuellen Bedarf entsprechend zu gestalten.

Zu den Herausgeber*innen:

Karsten Giertz ist Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Lisa Große ist Klinische Sozialarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Silke B. Gahleitner ist Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit in Berlin.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Eine Rezension von Prof. Dr. Jürgen Beushausen zum Buch kann hier gelesen werden.

Selbstbestimmung stärken – Zwang vermeiden

Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?

Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?

Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.

Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.

Abgehängt und chancenlos? – Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

Teilhabe ist das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis in der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig ist der Teilhabebegriff bislang konturlos: Die theoretische Ableitung und differenzierte Informationen über Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen in der Eingliederungshilfe fehlten bislang.

In der BAESCAP-Studie wurden diejenigen gefragt, die sonst bei jeder großen Erhebung außen vor bleiben: fast 1900 Nutzer*innen sozialpsychiatrischer Leistungen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie wurden befragt zu ihrer Familiensituation, zu Freundschaften, zu ihrer Ausbildung, zum Beruf und zu ihren Stigmaerfahrungen. Welche Teilhabemöglichkeiten und -hindernisse erleben sie?

Die Ergebnisse der Studie liefern erste Antworten: Trotz Eingliederungshilfe sind sie vielfach abgehängt und chancenlos.

Doch was bedeutet Teilhabe, das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis, eigentlich konkret und wie kann sie theoretisch abgeleitet werden? Welche Facetten des Lebens greifen wir heraus, welche sind wichtig? Die Autorinnen und Autoren verankern Teilhabe auf theoretischer Ebene im Capabilities Approach, sie diskutieren den Teilhabebegriff auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes und sie zeigen auf, was auf sozialpolitischer Ebene nötig ist.

Informationen zu den Herausgebern: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet 1995, ist der unabhängige Fachverband von Anbietern, die im Land Mecklenburg- Vorpommern in der Unterstützung psychisch kranker und behinderter Menschen unmittelbar tätig sind. Er setzt sich ein für eine an der Person des Einzelnen orientierte Psychiatrie und damit für eine dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Prof. Dr. Andreas Speck lehrt und forscht zu Sozialpsychologie, Sozialpsychiatrie und Gender/Diversity im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung der Hochschule Neu­brandenburg, er ist im Vorstand des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg­-Vorpommern e. V. Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V.

Eine Rezension zum Buch finden Sie hier.

Positionspapier des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur UN-Behindertenrechtkonvention

Am 13. Dezember 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als ein Menschenrechtsübereinkommen beschlossen und am 3. Mai 2008 in Kraft gesetzt.

Die Bundesregierung von Deutschland ratifizierte die UN-Behindertenrechtkonvention am 15. März 2009. Mit der Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichteten sich die Vertragsstatten dazu, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen zu ermöglichen.

Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzte sich auf der 18. Mitgliederversammlung mit der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander und formulierte am 14. Juni 2018 in Wismar ein Positionspapier. Zusammen mit seinen Mitgliedern setzt sich der Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in allen relevanten Funktionsbereichen der UN-Behindertenrechtkonvention dafür ein, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen voranzutreiben.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus – Mitglieder- und Fachveranstaltung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.

Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.

Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.

Stiftung “Anerkennung und Hilfe”

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, zum Beispiel von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen.

Seit dem 01. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen. Sie bietet Menschen Beratung sowie Entschädigung, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht und dort körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren und/oder als Arbeitskraft ausgenutzt wurden. Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland sowie zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.

Entschädigungsansprüche können bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.

Die Stiftung bietet bei Kontaktaufnahme über ihre Anlauf- und Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland persönliche Beratung an, unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung, prüft die Voraussetzungen und leitet – sind diese erfüllt – die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rundum ambulant

Psychisch schwer erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf erhalten die notwendige Hilfe immer noch vorwiegend in der stationären Versorgung. Dabei zeigen die Erkenntnisse aus der internationalen Begleitforschung, dass stationäre Versorgung durch gute ambulante Arbeit ersetzt werden kann. Vor allem für Assertive Community Treatment, Home Treatment, Peerarbeit, Housing First oder Supported Employment liegt eine beeindruckende Evidenz vor. In Deutschland gibt es bisher wenig Erfahrung mit vergleichbaren Versorgungsmodellen. Ende 2016 brachten Ingmar Steinhart und Günther Wienberg das Buch „Rundum ambulant“ heraus. Ausgehend von dem Funktionalen Basismodell und der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapie bei schweren psychischen Erkrankungen plädieren die Herausgeber für eine stärkere Etablierung multiprofessioneller gemeindeintegrierter Versorgung. In dem Fachbuch werden zahlreiche Modellprojekte aus dem deutschen Sprachraum vorgestellt und deren Umsetzung diskutiert.

Das Funktionale Basismodell psychiatrischer Versorgung in der Gemeinde richtet sich konsequent am psychisch erkrankten Menschen aus: Nicht die bestehenden Versorgungsstrukturen, sondern die Bedarfe und Bedürfnisse psychisch schwer erkrankter Menschen bestimmen die Perspektive. Das Buch beschreibt Behandlungs- und Unterstützungsfunktionen, erweckt sie an Beispielen zum Leben und definiert zugleich einen Mindeststandard für gemeindepsychiatrische Behandlungs- und Teilhabeleistungen. Ein Vademecum für Anbieter, Planer und Forschende!

Zu den Herausgebern: Prof. Dr. phil. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V., Prof. Dr. P.H. Günther Wienberg, Jahrgang 1953, Dipl.-Psychologe, seit 2000 Mitglied im Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Lehrbeauftragter an der Hochschule Fulda, Fachbereich Sozialwesen, Mitglied der Aktion Psychisch Kranke e. V.; Arbeitsschwerpunkte: Versorgung Abhängigkeitskranker, Psychoedukation, Prozesse und Strukturen der psychiatrischen Versorgung.

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Psychische Störung(en) bei Menschen mit Intelligenzminderung – Herausforderungen für die Behindertenhilfe!?

Psychische Störungen stellen bei Menschen mit Intelligenzminderungen oder Doppeldiagnosen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung stellen eine große Herausforderung für Behandelnde und Mitarbeitende dar.

In Kooperation mit dem Dietrich Bonhoeffer Klinikum führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Neubrandenburg am 29.01.2016 eine Fachtagung durch. Zahlreiche Expert*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Behinderten- und Eingliederungshilfe gaben einen Einblick in die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen und Intelligenzminderungen aus der Perspektive von Praxis und Forschung.

Weitere Informationen zur Fachtagung und die Tagungsdokumentation finden Sie hier.

Offener Brief an den Kommunalen Sozialverband zum weiteren Ausbau geschlossener Plätze in der Eingliederungshilfe

Die geschlossene Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird deutschlandweit kontrovers diskutiert. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), nach der eine geschlossene Unterbringung aufgrund einer psychischen Erkrankung gegen die Rechte der Menschen mit Behinderungen verstößt und die die Bundesregierung von Deutschland 2009 ratifizierte. Darüber hinaus liegen in Mecklenburg-Vorpommern keine etablierten qualitativen Standards für geschlossen geführte Wohnheime vor.

Auf der anderen Seite gibt es eine kleine Gruppe von psychisch erkrankten Menschen, welche aufgrund der schwere der Erkrankung nicht in den vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Angeboten angemessen versorgt werden kann. Für diese Zielgruppe bedarf es eine zeitweilige Betreuung in geschlossen geführte Einrichtungen. Mehrere Forschungsinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern haben ergeben, dass die hier zur Verfügung stehenden geschlossenen Plätze für Bürger*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ausreichen und die Angebote entlang der UN-BRK weiterentwickelt werden sollten.

Anlässlich einer Ausschreibung des Kommunalen Sozialhilfeverbandes Mecklenburg-Vorpommern für die Erweiterung der geschlossenen Kapazitäten in Ueckermünde wandte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in einem offenen Brief an den Sozialhilfeverband, um auf die Folgen einer Überversorgung mit mangelnden Qualitätsstandards hinzuweisen.

Der Brief kann hier eingesehen werden.

Stellungnahme zur Sozialhilfefinanzierung

Anlässlich des Gesetzesentwurfes zum Sozialhilfefinanzierungsgesetzes verfasste der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 29.04.2013 eine Stellungnahme, die an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern adressiert wurde.

Die Stellungnahme griff wichtige Punkte auf wie eine stärkere Förderung der Ambulantisierung sozialpsychiatrischer Angebote in Mecklenburg-Vorpommern, qualitative Ausgestaltung dieser Angebote, Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Fachkräftemangels, Möglichkeiten der Finanzierung von Komplexleistungen und fallunspezifischen Leistungen als integraler Bestandteil regionaler Unterstützungsnetzwerke sowie die Stärkung und Koordination personenzentrierter Hilfen.

Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden: