In den letzten Jahren wurde die psychische Gesundheit zunehmend als ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt. Viele Länder haben den Anspruch auf der Grundlage von internationalen Menschenrechtsstandards die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden in der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Zudem wird die Einführung von Gesetzen und Richtlinien thematisiert, die den Zugang zu qualitativ hochwertiger psychiatrischer Versorgung und Unterstützung sowie das Recht von Menschen mit psychischen Erkrankungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe garantieren. Zahlreiche Länder arbeiten daran, den Zugang zur psychiatrischen Versorgung zu verbessern, die Stigmatisierung und Diskriminierung von psychischen Erkrankungen in der Bevölkerung zu reduzieren und die partizipative Beteiligung von Personen mit Erfahrung in Rechtsreformprozessen und in der Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik zu fördern. Trotz des politischen Willens befinden sich die meisten Länder in einem frühen Reformstadium.
Um Länder besser in diesem Bereich zu unterstützen, hat die Weltgesundheitsorganisation gemeinsam mit dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Leitlinie „Psychische Gesundheit, Menschenrechte und Gesetzgebung: Leitlinien und Praxis“ entwickelt. Die Leitlinien schlägt zahlreiche Empfehlungen für die Entwicklung und Umsetzung einer menschenrechtsbasierten Gesetzgebung im Bereich der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung vor. Darin werden unter anderem rechtliche Bestimmungen dargelegt, die erforderlich sind, um die Deinstitutionalisierung und den Zugang zu qualitativ hochwertigen, personenzentrierten und gemeindenahen psychiatrischen Gesundheitsdiensten zu fördern. Die Leitlinie zeigt auf, wie Gesetze Stigmatisierung und Diskriminierung bekämpfen können, und bietet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von Zwang in psychiatrischen Diensten zugunsten von Praktiken, die die Rechte und die Würde der Menschen respektieren.
Die Leitlinie enthält außerdem wichtige Informationen, wie bei der Überprüfung, Verabschiedung, Umsetzung und Bewertung von Gesetzen im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden kann. Hierzu stellt die Leitlinie eine praktische Checkliste bereit, mit der Länder beurteilen können, ob ihre Gesetze mit den aktuellen Menschenrechtsstandards übereinstimmen.
Der Leitlinie richtet sich in erster Linie an Gesetzgeber*innen und politische Entscheidungsträger*innen, die direkt an der Ausarbeitung, Änderung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Rechtsvorschriften zur psychischen Gesundheit beteiligt sind. Die Leitlinie ist aber auch für Einzelpersonen oder Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie für jede Einrichtung im Bereich der psychischen Gesundheit, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Interesse.
Etwa 1 bis 2 % der Menschen in Deutschland leiden unter einer schizophrenen Erkrankung. Gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl betrifft das etwa eine Millionen Menschen. Bei der Schizophrenie handelt es sich um eine sehr heterogenes Störungsbild, das das Denken, die Gefühlswelt und das Realitätsgefühl beeinträchtigt. Die Diagnose Schizophrenie ist nicht nur für die Betroffenen eine Herausforderung, sondern auch für ihre Angehörigen.
In ihrer Dokumentation „Schizophrenie – Meine unheimliche Begleiterin“ porträtiert die NDR-Autorinnen Kira Gantner und Simone Horst die Schizophrenie als eine Erkrankung, die für viele immer noch mit Angst besetzt ist. Sie begleiten drei Menschen, die seit vielen Jahren mit der Diagnose Schizophrenie leben. Der Film zeigt, mit welchen Herausforderungen und Vorurteilen die Protagonist*innen kämpfen müssen und wie sie es trotzdem schaffen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Schonungslos offen sprechen die Menschen mit Schizophrenie in dieser Dokumentation über ihre Erkrankung. Darüber hinaus zeigt der Dokumentarfilm, welche Probleme und Herausforderungen vor allem in der ambulanten Behandlung und Versorgung bei dieser Zielgruppe bestehen.
Vernetzte und koordinierte Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen sind einerseits ein Thema mit langer Tradition, andererseits durch verschiedene aktuelle Entwicklungen neu belebt:
Im Bereich der Behandlung sind neue Möglichkeiten durch Modellprojekte nach § 64b SGB V, die KSVPsych-Richtlinie und durch die stationsäquivalente Behandlung entstanden. Das Bundesteilhabegesetz hat die Teilhabeplanung vor einigen Jahren verankert und die Gesamtplanung des Trägers der Eingliederungshilfe soll mit den Leistungen zur Pflege gemeinsam gestaltet werden.
Diese Beispiele zeigen, dass das Bewusstsein über das Erfordernis koordinierter Hilfen gewachsen ist. In der Praxis erleben wir folgerichtig verschiedene Initiativen, die sich um leistungsträgerübergreifende und koordinierte Hilfen bemühen, wie etwa in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden oder in anderen Modellen vernetzter Versorgung. Neben dieser geübten Praxis, die manchmal über gesetzliche Regelungen hinaus geht, stehen zugleich rechtliche Vorgaben, die nur rudimentär umgesetzt werden.
Diese Entwicklung birgt Risiken in sich. Es zeichnen sich zwei Szenarien ab:
(1) Weiterhin entwickelt jeder Leistungsbereich koordinierte Leistungen nur innerhalb seiner Leistungszuständigkeit. Dann treffen sich zur Abstimmung der koordinierten Hilfe in Zukunft nur noch die Fall- und Casemanager:innen verschiedener Leistungsträger mit den Menschen mit Leistungsansprüchen und die Versäulung wird weiter zementiert.
(2) Oder wir nähern uns endlich über verschiedene Einzelschritte einer Zukunft an, in denen jeder Leistungsbereich seinen Teil von Leistungen erbringt, und die Beteiligten einigen sich mit den Menschen mit Leistungsansprüchen darauf, dass die notwendige Koordination von eine:r der schon vorhandenen Akteur:innen übernommen wird.
Mit der Fachtagung „Vernetzte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund: Kooperation und gemeinsame Verantwortung“ soll aufgezeigt und erörtert werden, was heute schon möglich ist, wo aber noch Handlungs- und Steuerungsbedarfe bestehen. Die Fachtagung wird. Die Tagung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde am 6. November 2023 in Frankfurt am Main veranstaltet. Kooperationspartner sind die Aktion Psychisch Kranke, das Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit sowie der Dachverband Gemeindepsychiatrie.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier:
Am 06. und 07. November findet zum neunten Mal die Fachtagung „Kleine Held*innen in Not: Gesundheitsförderung und Prävention für Familien mit einem psychisch-/ suchterkrankten Elternteil“ statt.
Seit dem Jahr 2019, in dem der Bundesregierung die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Familien mit einem psychisch erkrankten / suchterkrankten Elternteil vorgelegt wurden, ist viel Zeit ins Land gegangen – aber hat sich auch vieles schon geändert? Dieser Frage möchten die Veranstalter*innen auf der diesjährigen Fachtagung „Kleine Held*innen in Not“ gemeinsam nachgehen, den aktuellen Umsetzungsstand interdisziplinär bewerten und nächste Handlungsschritte mit den Teilnehmenden gemeinsam identifizieren.
Die Sichtweisen der beteiligten Verbände und Organisationen aus Jugendhilfe, Suchthilfe sowie Gemeindepsychiatrie auf das bisher für die Zielgruppe „Psychisch und suchterkrankte Eltern und ihre Kinder” Erreichte werden in Vorträgen und Workshops vorgestellt – bezogen auf die vier Kernthesen zur Strukturierung der Handlungsbedarfe unter den Aspekten Zugänglichkeit, Komplexleistung, Lotsenfunktion sowie kommunale Gesamtstrategie.
Ergänzt wird dieser Themenkreis durch Workshops zum aktuellen Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen, mit dem besonderen Fokus auf den Aufbau und die Förderung von Länderprojekten. So werden wir die Individualisierung, den Familienbezug sowie das altersgemäße Hilfeangebot und den Stand des flächendeckenden Ausbaus betrachten. Wichtige Aspekte sind dabei die Möglichkeiten der direkten Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ohne vorherige Befassung des Jugendamtes, die Alltagsunterstützung sowie der Stand der Flexibilisierung von Leistungen, welche wechselnden Bedarfslagen Rechnung tragen sollten.
Auch der Stand der Zugänglichkeit der präventiven Leistungen für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen von psychisch belasteten / suchtbelasteten Familien in Kitas, Schulen und Kommunen sowie für ihre Eltern, finanziert durch Krankenkassen und Kommunen, ist ein wichtiges Thema, das bei der Tagung beleuchtet wird.
Der Aspekt der Schaffung von Komplexleistungen durch eine Verbesserung der Vernetzung bestehender Hilfs- und Unterstützungsangebote und -systeme ist ein weiteres Schwerpunktthema. Bei der Betrachtung soll vor allem eine enge, familienbezogene und systematisierte Kooperation zwischen den verschiedenen (Hilfe-)Systemen bei komplexen Bedarfslagen eines oder mehrerer Familienmitglieder im Vordergrund stehen.
Als vierter Schwerpunkt soll der Stand der Realisierung von Lots*innen betrachtet werden, die die Zugänge zu (weiteren) Hilfen und jeweils bedarfsgerechten Unterstützungsmaßnahmen an den Schnittstellen unterschiedlicher Leistungssysteme erleichtern. Dabei ist wesentlich, auch die gesetzlichen Möglichkeiten nicht nur der Hilfe zur Erziehung, sondern auch der Soziotherapie und des BTHG zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Programm und zur Tagung finden Sie hier:
Kinder erleben in ihrem Alltag immer wieder Trennungen. Sei es der Verlust des Lieblingsteddys, der Tod einer nahestehenden Person oder die Trennung der Eltern. Verlusterfahrungen haben eine große Bandbreite und rufen intensive Emotionen hervor. Eltern und Fachkräfte stehen dann oft vor der Herausforderung, Kinder in diesen anspruchsvollen Situationen zu begleiten. Wie das gelingen kann, möchte die Landesfachstelle KipsFam in der neuen Ausgabe ihres Newsletters BLICKPOST aufzeigen. Die Ausgabe fokussiert sich auf „Trennung und Verlust“ und lässt Expert*innen aus der Region zu Wort kommen, die sich mit Herz und Seele für betroffene Familien einsetzen:
Anika Waschkawitz von „Emotionsbewegung“
Frank Beese von der Landeskoordinierungsstelle Kinder von Inhaftierten in MV
Bindungstraining für Alleinerziehende “wir2”
Außerdem:
Neues rund um die Landesfachstelle
KipsFam Regio
aktuelle Termine und Highlights
Empfehlungen für Arbeit und Fachwelt
Die aktuelle Ausgabe des Newsletters können Sie hier als PDF herunterladen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. In Deutschland fand hierzu am 29. und 30. August 2023 die zweite und dritte Staatenprüfung statt. Im Vorfeld äußerten sich die freien Zivilgesellschaften und das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem eigenen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Der UN-Fachausschuss veröffentlichte seinen abschließenden Bericht Anfang dieses Monats.
In dem Bericht wurden die aktuellen gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Hierzu gehören unter anderem die Bundesinitiative Barrierefreiheit, das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Vormundschaftsgesetzes für Kinder und Erwachsene oder auch das Gesetz Kinder- Jugendstärkungsgesetz.
Der Ausschuss äußerte sich jedoch besorgt über die diskriminierende Verwendung des medizinischen Modells zur Definition von Behinderung in vielen Rechtsbereichen auf Bundes- und Landesebene. Darüber hinaus werden fehlende strukturelle Möglichkeiten und Ressourcen für die aktive Beteiligung von Interessenvertretungen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen in allen sie betreffenden sozialpolitischen Angelegenheiten bemängelt. Zudem kritisiert der Ausschuss die unzureichende Menschenrechtsperspektive in den Aktionsplänen der einzelnen Bundesländer sowie die fehlende systematische Überprüfung der UN-BRK-Umsetzung. Auch mangelnde Strategien zur Förderung der Achtung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung nachhaltiger Einstellungsänderungen in der Bevölkerung wurden in dem Staatenbericht angemahnt.
Mit großer Sorge betrachtet der Ausschuss die weitverbreiteten Zwangsunterbringungen, Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen bei Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege, Eingliederungshilfe, Psychiatrie und Forensik. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur „Verhandlungsunfähigkeit“ ist der Ausschuss besorgt über die Möglichkeiten einer unbefristeten Inhaftierung von Menschen mit Behinderungen in forensisch psychiatrische Pflegeeinrichtungen. In diesem Kontext werden unabhängige Beschwerdestellen und Rechtsbehelfsmechanismen in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie in psychiatrische und forensische Einrichtungen gefordert. Der Staatenbericht macht außerdem auf die noch immer bestehende Segregation von Menschen mit Behinderungen in institutionelle Einrichtungen, auf das Fehlen von Maßnahmen zur Förderung der Deinstitutionalisierung und auf bestehende Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen Unterstützungsleistungen in Bezug auf ihren Wohnort frei wählen zu können aufmerksam. Im Bereich der medizinischen und psychosozialen Versorgung werden grundsätzlich fehlende Mechanismen zur Überwindung der gesetzlichen Fragmentierung des Versorgungssystems und zur Sicherstellung von umfassenden und personenzentrierten Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen bemängelt. Auch im Bereich Arbeit und Bildung ist es in den letzten Jahren noch nicht gelungen geeignete Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungssystem und einen inklusiven Arbeitsmarkt sowie geeignete Unterstützungsformen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und komplexen Unterstützungsbedarfen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln und flächendeckend umzusetzen. So macht der Ausschuss unter anderem auf die immer noch bestehende hohe Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen, auf die hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen im geschützten Beschäftigungs- und Bildungsbereich sowie auf die niedrigen Übergangsraten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufmerksam.
Ausgehend von der Staatenprüfung formuliert der Fachausschuss für Deutschland eine Vielzahl an Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK. Zu den wichtigsten und nachdrücklichsten Empfehlungen gehören unter anderem:
Die Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, in den Umsetzungs- und Überprüfungsprozess der UN-BRK.
Die Entwicklung einer umfassenden Deinstitutionalisierungsstrategie mit konkreten Maßnahmen und der Freigabe von entsprechenden personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie mit der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.
Die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems und Arbeitsmarktes sowie die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit der Freigabe von entsprechenden Ressourcen und der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.
Im Vergleich zum vorherigen Bericht des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2015 lassen sich in Deutschland bisher nur wenige wegweisende Entwicklungen bei der UN-BRK-Umsetzung beobachten. Es bedarf weiterhin auf sozialpolitischer und gesellschaftlicher Ebene zahlreiche Anstrengungen, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und entsprechende Barrieren abzubauen. Als besondere Chance sind die aktuellen gesetzlichen und sozialpolitischen Maßnahmen anzusehen, welche zumindest erstmal formal dazu beitragen, dass sich die Rahmenbedingungen für die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessern. Einschätzungen zur konkreten Umsetzung und zu deren Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bleiben jedoch noch aus. Der vollständige Bericht der Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland kann hier frei eingesehen werden.
Woran scheitern Systeme der Polizei, Schule, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in komplexen Problemlagen? Gibt es Perspektiven für junge Menschen, die durch die Systeme gereicht werden und scheinbar ziellos und führungslos zwischen Maßnahmen der unterschiedlichsten Professionen und Straße hin und her wechseln? Wie kann es gelingen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen?
Eine wirkungsvolle Arbeit mit sogenannten Systemsprenger*innen bedarf einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen den Systemen. Voraussetzung dafür ist es, Angebote, Sprache, Konzepte, Rahmenbedingungen und Systemlogiken des jeweils anderen zu verstehen, immer wieder in den fachlichen Austausch zu gehen und gemeinsam Konzepte zu entwickeln, um darauf aufbauend eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.
Auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern arbeitet eine AG, die die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Umgang mit sog. „Systemsprenger*innen“ qualifizieren will. Als Ergebnis dieser Arbeit wurde der Fachtag „Multiprofessionelle Perspektiven in gemeinsamer Verantwortung für sog. Systemsprenger*innen” am 07. November 2023 in Güstrow AG konzipiert. Neben dem fachlichen Input und der praxisnahen Vorstellung regionaler und überregionaler Konzepte soll insbesondere die systemübergreifende Vernetzung lokaler Akteur*innen in Mecklenburg-Vorpommern im Mittelpunkt stehen.
Hierzu sind alle Akteur*innen unter anderem aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Fachtagung eingeladen. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier im Flyer und hier auf der Internetseite des Veranstalters.
In Deutschland erkranken jedes Jahr 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. Damit gehören psychische Erkrankungen neben Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen sind psychische Erkrankungen nicht nur mit unmittelbarem subjektivem Leid, sondern auch mit weiteren psychosozialen (Folge-) Belastungen wie gesellschaftlicher Stigmatisierung, ausbildungsbezogenen und beruflichen Beeinträchtigungen und verminderter Lebensqualität verbunden.
Um auf das Thema psychische Gesundheit und Erkrankungen sowie auf die unterschiedlichen Strategien der Bewältigung und auf das vielfältige Behandlungs- und Unterstützungsangebot in Deutschland aufmerksam zu machen, findet jährlich bundesweit die “Woche der Seelischen Gesundheit” vom 10. bis 20. Oktober 2023 statt.
In diesem Jahr setzt sich die Aktionswoche unter dem Motto „Zusammen der Angst das Gewicht nehmen” mit dem Thema Ängste in Krisenzeiten auseinander. Wie können wir persönlich und als Gesellschaft einen gesunden Umgang mit der allgemeinen Unsicherheit und Überforderung angesichts der globalen Krisen finden? Auch in Mecklenburg-Vorpommern fanden und finden finden anlässlich der “Woche der Seelischen Gesundheit” in den verschiedenen Regionen unterschiedliche Aktionen und Veranstaltungen statt. Bereits am 28. September 2023 veranstalteten der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeindepsychiatrische Verbund des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte zur Eröffnung der diesjährigen “Woche der Seelischen Gesundheit” einen Fachtag.
Eine Übersicht von allen Veranstaltungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:
Die Borderline-Persönlichkeitsstörung gehört zu einer psychischen Erkrankung, die mit viel Leid und psychosozialen Beeinträchtigungen einhergeht. Aufgrund der komplexen Unterstützungsbedarfe müssen Betroffene oftmals verschiedene psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.
Um Betroffene, Angehörige aber auch professionelle Mitarbeitende bei der Bewältigung der Borderline-Persönlichkeitsstörung zu unterstützen, veröffentlichen Ewald Rahn (Dachverband STEPPS e.V.) und Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) im Oktober 2023 die fünfte aktualisierte Neuauflage des Ratgebers „Borderline verstehen und bewältigen“. Die Neuauflage enthält zahlreiche Aktualisierungen unter anderem in Bezug auf die Diagnostik, Behandlung und Unterstützung der Borderline-Persönlichkeitsstörung. Neben Informationen für Betroffene und Professionelle wurde zudem erstmals die Perspektive der Angehörigen (inklusive minderjährige Kinder) und Freunde von Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung im Ratgeber explizit aufgegriffen. Der Ratgeber wurde erstmals auch durch ein Begleitbuch mit Übungen zur Selbsthilfe und zur Therapie ergänzt.
Der Ratgeber entstand aus der gemeinsamen Arbeit von Betroffenen und Behandelnden und informiert umfassend über alle Symptome und Alltagsprobleme, die zum Krankheitsbild der Borderline-Persönlichkeitsstörung gehören. Das Buch überzeugt durch die Vielfalt der Perspektiven, in welcher der fachliche Blick der Autoren durch persönliche Erfahrungen von Betroffenen ergänzt wird. Auch das Thema der Kooperation und Zusammenarbeit aller Perspektiven (Betroffene, Angehörige und Professionelle) wird im Ratgeber explizit aufgegriffen. Insbesondere die Alltagsbewältigung und der Erhalt der sozialen Beziehungen stehen im Fokus, die durch die Nähe-Distanz-Problematik oft gefährdet sind.
Beide Bücher erscheinen im Oktober 2023 im BALANCE Buch + Media Verlag. Weitere Informationen zu den Büchern finden Sie hier.
In den letzten Jahren haben Anschläge oder Angriffe von Personen mit Radikalisierungstendenzen und psychischen Beeinträchtigungen immer wieder für Aufsehen gesorgt. Dabei war zunächst häufig unklar, ob die Beweggründe eher im ideologischen Extremismus zu suchen sind oder sekundäre Folgen der psychischen Erkrankung darstellen. Tatsächlich verlaufen die Übergänge häufig fließend und beide Bereiche können sich wechselseitig beeinflussen. Dies erschwert die Diagnose der Ursachen und Motive sowie die Auswahl von passenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Gehört ein Fall in den Gesundheitsbereich oder sind die Beratungsstellen der Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit und der Deradikalisierung gefordert?
Angesichts der Schnittmengen zwischen diesen Bereichen veranstalteten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und die Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz in der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern am 5. September 2023 gemeinsam die Online-Fachtagung „Psychische Gesundheit und Radikalisierung“. Im Rahmen der Fachtagung standen die Kooperation und der Dialog zwischen den Sozial- und Gesundheitsberufen, Beratungsstellen der Extremismusprävention, Ämtern und Behörden sowie die multiprofessionelle Zusammenarbeit mit weiteren Akteur*innen im Mittelpunkt. Dabei verfolgten die Veranstalter*innen im Tagungsprogramm einen phänomenübergreifenden Ansatz. Neben den langjährigen Erfahrungen aus der Rechtsextremismus- und Islamismusprävention wurden die Erfahrungen aus der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Mecklenburg-Vorpommern einbezogen.
Andreas Zobel (stell. Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) bei der Moderation der Online-Tagung
An der Online-Fachtagung nahmen über 100 Teilnehmende unter anderem aus der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung, aus der Jugend- und Familienhilfe, aus Beratungsstellen der Radikalisierungsprävention, aus Sicherheitsbehörden sowie aus dem Bereich Schule und Bildung teil. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Andreas Zobel (stell. Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.), der auf die aktuelle Bedeutung des Tagungsthemas aufmerksam machte und die Teilnehmenden als Moderator durch das gesamte Programm führte.
In ihrem Grußwort ging die Vorständin des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Sandra Rieck auf die gegenwärtigen Herausforderungen in der psychosozialen Versorgung ein. Hierzu zählte sie beispielsweise Einsparungen bei wichtigen Beratungsangeboten im Bereich der Suchthilfe und im Bereich der Hilfe für geflüchtete Menschen, fehlende niedrigschwellige Behandlungs- und Unterstützungsformen für Menschen in schweren psychosozialen Krisen oder mangelnde Angebote der Prävention und Früherkennung. Dadurch sind viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einer Unterversorgung ausgesetzt. Diese Situation spiegelt sich auch in den aktuellen Diskursen zur Radikalisierungsprävention im Kontext von psychischen Belastungen und Erkrankungen wider. Gleichzeitig warnte sie vor Stigmatisierungs- und Kriminalisierungstendenzen gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sich aus den aktuellen Erkenntnissen nicht ableiten lassen, aber in den letzten Jahren die öffentliche Wahrnehmung in der Bevölkerung sehr stark prägen. Die Aufklärung und Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen sowie der fachliche Austausch zwischen den verschiedenen Akteur*innen der psychosozialen Versorgung und Radikalisierungsprävention sind daher notwendig, um die Versorgungssituation allgemein zu verbessern und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
Dr. Eckart Schörle von der Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz in der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern machte in seinem Grußwort darauf aufmerksam, wie wichtig die multiprofessionelle Zusammenarbeit in den einzelnen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern bei der Radikalisierungsprävention sowie bei der Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit ist. Er hob die gute Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hervor und betonte, dass das Veranstaltungsthema angesichts der hohen Zahl der Teilnehmer:innen offenbar einen Bedarf getroffen habe. Gerade der fachliche Austausch und die regionale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Akteur*innen sowie die unterschiedlichen Perspektiven auf Phänomene der politischen Radikalisierung seien wichtig, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Die Online-Fachtagung soll dazu beitragen, dass sich die Akteur*innen aus der psychosozialen Versorgung und aus dem Bereich der Radikalisierungsprävention untereinander kennen und weitere Initiativen zur Vernetzung daraus folgen können.
Nach den beiden Grußworten gab Prof. Dr. Marc Allroggen von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm einen Einblick in die empirischen Befunde zum Zusammenhang zwischen psychischen Erkrankungen und extremistischen Einstellungen. Nach einer Einführung in die Definition und Entwicklung von Extremismus und Radikalisierungsprozessen sowie deren Verbreitung in der deutschen Bevölkerung, wies er daraufhin, dass psychische Erkrankungen unter bestimmten Umständen einen Risikofaktor für extremistische Gewalttaten bilden können. Während in der Allgemeinbevölkerung etwa 47 % zustimmen, dass Menschen, die einen Terrorakt planen oder durchführen, oft oder meistens psychisch erkrankt sind, gehen Psychotherapeut*innen und Arzt*innen zu 64 % davon aus, dass extremistische Eistellung eher oder sehr mit psychischen Erkrankungen einhergehen. Studien zu diagnostizierten psychiatrischen Störungen bei extremistischem Täter*innen weisen allerdings auf eine deutliche Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung der befragten Zielgruppen und der Prävalenz von psychischen Erkrankungen bei verschiedenen extremistischen Täter*innen hin. So liegt die Häufigkeit von psychischen Störungen oder allgemeinen psychologischen Problemen bei identifizierten extremistischen Täter*innen nur zwischen 17 und 25 %. In der Allgemeinbevölkerung liegt diese Prävalenzrate zwischen 26 bis 33 %. Affektive, neurotische, belastungs- und somatoforme Störungen sowie Persönlichkeitsstörungen sind bei extremistischen Täter*innen besonders überrepräsentiert. Demnach lässt sich bei Menschen mit psychischen Erkrankungen per se kein erhöhtes Risiko für extremistische Straftaten vorfinden. Nur bei sogenannte Lone-Actor-Täter*innen (also Einzeltäter*innen) können psychische Erkrankungen zu einem erhöhten Risikofaktor gehören, da hier die Häufigkeit im Vergleich zu anderen Gruppen von Täter*innen zwischen 30 bis 40 % liegt. Insbesondere bei dieser Zielgruppe wird die Schnittstelle zwischen Radikalisierungsprävention und psychotherapeutischer bzw. psychiatrischer Behandlung deutlich. Allerdings geben ein Großteil der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen an, nicht qualifiziert genug zu sein, um entsprechende Behandlung und Therapie für diese Zielgruppe anzubieten. Gerade vor dem Hintergrund, dass psychische Störungen den Deradikalisierungsprozess erschweren, bedarf es Qualifizierung und weitere Netzwerkarbeit in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung.
Kerstin Sischka von dem psychotherapeutisch-psychiatrischen Beratungsnetzwerk NEXUS aus Berlin stellte verschiedene Fallkonstellationen an der Schnittstelle von Radikalisierungs- und Gesundheitsprävention vor. Sie berichtet über die Bedeutung von psychischen Problemlagen während der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung. So weisen 57 % der aussteigenden Personen psychische Probleme während ihrer Involvierung in extremistische Szenen auf. 88 % berichten über Suizidvorstellungen, Gewaltfantasien, Angststörungen oder depressive Verstimmungen während der Beratung. In diesem Kontext kommt der Vernetzung von Ausstiegsprogrammen und Gesundheitsberufen eine wichtige Bedeutung zu, da an dieser Schnittstellte primär entsprechende Angebote und Unterstützung für radikalisierte Personen mit psychischen Belastungen in der Ausstiegsberatung angeboten werden können. Zudem bestehen an dieser Schnittstelle Besonderheiten im Umgang mit islamistischer Radikalisierung, rechtsextremistischer Radikalisierung, Radikalisierungsprozessen im mittleren Lebensalter oder der Radikalisierung über Online-Medien auf die die Referentin im Einzelnen näher eingeht. Darüber hinaus weist sie daraufhin, dass politische extremistische Einstellungen allgemein in der Bevölkerung aufgrund von gesellschaftlichen Krisen in den letzten Jahren zugenommen haben und auch Mitarbeitende des Sozial- und Gesundheitswesens täglich mit politischen extremistischen Einstellungen bei Klient*innen und Kolleg*innen konfrontiert werden, wodurch ein Bedarf besteht, sich auch berufspolitisch stärker mit diesen Phänomenen auseinanderzusetzen.
Dr. Eckart Schörle (Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz), Andreas Zobel und Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) während der Podiumsdiskussion (von links nach rechts).
Einen Überblick zu den möglichen Schnittstellen zwischen Radikalisierungsprävention und sozialpsychiatrischer Versorgung gab der Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Karsten Giertz. Er ging auf die allgemeine Epidemiologie psychischer Erkrankungen in Deutschland und auf die aktuellen Herausforderungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern ein. Besonders die Stigmatisierung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die heterogenen Versorgungsstrukturen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten von Mecklenburg-Vorpommern, die Schwierigkeiten bei der Implementierung von leitliniengerechten Mindeststandards durch die geografische Flächenstruktur, fehlende niedrigschwellige Unterstützungsangebote insbesondere bei psychosozialen Krisen, die Unterversorgung im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung, der Fachkräftemangel sowie die Herausforderungen mit der Umsetzung von aktuellen Reformprozessen (z.B. Bundesteilhabegesetz, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) erschweren gegenwärtig eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychiatrische Versorgung. Gerade Zielgruppen mit komplexen Unterstützungsbedarfen wie auch psychisch belastete Personen mit Radikalisierungshintergrund sind von dieser Entwicklung betroffen. Um die Schnittstellen zwischen psychiatrischer Versorgung und Radikalisierungsprävention zu verbessern, bedarfs nach Ansicht des Referenten einen trialogischen Diskurs zu den Risikofaktoren und Ursachen bei Radikalisierungsprozessen im Kontext von psychischen Erkrankungen, einer gezielten Anti-Stigmaarbeit und -beratung bei Risikogruppen, übergreifende Qualifizierungsmaßnahmen im Umgang mit psychischen Erkrankungen und im Umgang mit Radikalisierungsprozessen sowie einer verbindlicheren regionalen Vernetzung zwischen Akteur*innen der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie Akteur*innen der Radikalisierungsprävention und Ausstiegsberatung.
Danach stellten Mitarbeitende des Beratungsnetzwerkes für Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern die verschiedenen Ausstiegsprojekte, Deradikalisierungs- und Beratungsangebote für Personen mit politischen Radikalisierungshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern vor. Anhand von Fallkonstellationen zeigten die Referent*innen den Tagungsteilnehmenden Bedarfe und Schnittstellenproblematiken in der Beratungspraxis auf. Hierzu zählten unter anderem Bedarfe nach einer besseren psychologischen Beratung, ambulanten und psychotherapeutischen Versorgung.
Zum Abschluss der Tagung fand unter der Moderation von Andreas Zobel eine Podiumsdiskussion zu den Potenzialen der multiprofessionellen Kooperation in Mecklenburg-Vorpommern im Kontext der Radikalisierungsprävention statt, an der sich Prof. Dr. Barbara Bräutigam (Hochschule Neubrandenburg, Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer), Dr. Eckart Schörle (Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz in der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern) und Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) beteiligten. Im Mittelpunkt der Diskussion standen weitere Vorhaben und Initiativen, um den übergreifenden Austausch zur Thematik in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzutreiben und die regionale Vernetzung zwischen den Akteur*innen zu fördern.
Im Namen der Veranstalter*innen bedanken wir uns bei allen Referent*innen und Teilnehmenden für die erfolgreiche Veranstaltung und für den angenehmen sowie informativen Austausch.
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