Der 27. Januar gilt als internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust sowie als nationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2008 steht dieser Tag auch im Zeichen der Opfergruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. In trialogischer Zusammenarbeit veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit 2008 gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner*innen und Akteur*innen die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” in Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit des Nationalsozialismus.
Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen am nationalen Gedenktag für die NS-Opfer zu erinnern, zu trauern und wachzurütteln.
Wir rufen in diesem Jahr unsere Mitglieder und landesweit dazu auf, durch regionale Aktionen am 27. Januar 2023 ein gemeinsames Zeichen des Erinnerns an die Opfer des Nationalsozialismus und gegen Faschismus und Menschenfeindlichkeit zu setzen.
Wir wollen insbesondere die Erinnerung an die zu lange vergessenen Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns wachhalten.
Wir wollen dies durch eine landesweite Schweigeminute am 27. Januar 2023 um 10:00 Uhr ausdrücken.
Wir möchten Eure bzw. Ihre regionalen Besuche bzw. Aktionen an Orten des Gedenkens, z.B. an Stolpersteinen, an den einzelnen Mahnmalen, in Gedenkstunden in Psychosozialen Einrichtungen oder im Gemeinwesen – online zusammenführen und am 27.01.2023 ab 19:00 Uhr dokumentieren.
„Nur wenn die „Euthanasie“-Toten uns ohne Unterlass an die stets offenen Wunden der Psychiatrie erinnern, sind sie vielleicht nicht umsonst gestorben.“ Prof. Dr. Klaus Dörner (1933 – 2022)
Die Momente des Gedenkens bitten wir, per Foto festzuhalten und dieses bitte an uns unter LV@sozialpsychiatrie-mv.de zu übersenden (Fotos als JGP- oder PNG-Bild-Datei als Anhang der E-Mail einfügen).
Wir danken allen für das Engagement und wollen damit gemeinsam unsere Haltung für ein vielfältiges und solidarisches Zusammenleben heute zum Ausdruck bringen.
Weitere Informationen und den Aufruf zum Weiterleiten als PDF finden Sie hier:
Vorschlag zur Schaffung sektoren- und rechtskreisübergreifender Komplexleistungen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Bedarf
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (SMI = severe mental illness) haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs, insbesondere aus SGB V und IX, aber auch aus SGB II/III, VI, VIII, XI und XII, sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent).
Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organisiert haben.
Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplexleistungen verbinden. Gemeint sind
eine personell kontinuierliche Bezugsbegleitung mit Anker- und Lotsenfunktion, idealerweise für die gesamte Dauer der Hilfsbedürftigkeit, und
eine fallbezogene intensive Vernetzung und Koordination aller beteiligten Dienste unter Einschluss des/der Hilfesuchenden und ihres/seines privaten sozialen Umfelds.
Diese Leistungen werden von der einschlägigen S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN mit höchsten Evidenzgraden empfohlen, zu erbringen durch gemeindepsychiatrische multiprofessionelle Teams. Im „Funktionalen Basismodell gemeindepsychiatrischer Versorgung“ von Steinhart und Wienberg sind sie, bezogen auf deutsche Rahmenbedingungen, detailliert beschrieben.
Solche sektoren- und rechtskreisübergreifenden Leistungen sind – im Unterschied zu Hilfen für psychisch erkrankte bzw. behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 43a SGB V, 46 SGB IX) – in keinem SGB-Band als Regelleistungen vorgesehen.
Bisherige Annäherungen
Da der Bedarf an Bezugsbegleitung und Vernetzung in der Arbeit mit SMI-Personen offenkundig ist und spürbar wird, haben diverse Erbringer von Regelleistungen sich bemüht, diese Funktionen in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren, auch ohne dafür eine eigene Leistungsvergütung zu erhalten. Das gilt beispielsweise für Institutsambulanzen, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Soziotherapeuten.
In den genannten Leistungsarten sind bei weitem nicht alle Anbieter in übergreifender Weise tätig. Außerdem bleiben sie in der Regel auf ihren jeweiligen Rechtskreis (SGB-Band) beschränkt.
Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen des Gesetzgebers und nachgeordneter Stellen gefehlt, übergreifende Komplexleistungen zu ermöglichen oder wenigstens die Koordination von Einzelleistungen (Case Management) auf den Weg zu bringen. Zu nennen wären hier das verpflichtende Entlassmanagement, die stationsäquivalente Behandlung, die Teilhabe- und Gesamtplanung im SGB IX, die berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie), das trägerübergreifende persönliche Budget u. v. m.
Alle genannten Maßnahmen sind entweder eng auf einzelne oder wenige Rechtskreise beschränkt geblieben oder nur an wenigen Stellen zum Tragen gekommen.
Das gilt bisher ebenso für Modellvorhaben und Selektivverträge sowie für Ansätze, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu erproben.
Somit steht weiterhin aus, mittels gesetzgeberischer Maßnahmen zu bewirken, dass die oben beschriebene leitliniengerechte Funktion rechtssicher eingeführt und so ausgestaltet wird, dass sie die folgenden Vorgaben erfüllt:
Sie muss trotz der sehr heterogenen Versorgungsstrukturen in allen Regionen angeboten werden können.
Sie muss unabhängig davon, an welcher Stelle des regionalen Versorgungssystems eine hilfebedürftige Person zunächst vorstellig wird, niederschwellig erreichbar sein.
Sie muss unabhängig davon sein, welche Kombination aus Einzelleistungen jemand erhält.
Sie muss ein Kooperationsgebot enthalten, um eine gemeinsame Planung und vernetzte Erbringung von Leistungen aus unterschiedlichen Rechtskreisen nicht nur zu ermöglichen, sondern herbeizuführen.
Vorschlag
Der Dachverband Gemeindepsychiatrie schlägt vor, in allen SGB-Bänden eine sektoren- und rechtskreisübergreifende Vernetzung aller Hilfen in Verbindung mit kontinuierlicher Bezugsbegleitung als neue, zusätzliche Regelleistung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einzuführen und die fallbezogene Zusammenarbeit über die Sektoren und Rechtskreise hinweg verbindlich vorzuschreiben (Kooperationsgebot).
Es sollte in allen beteiligten Rechtskreisen problemlos darstellbar sein, inwiefern bzw. in welchen Fällen diese Begleitungs- und Vernetzungsleistung aus der Sicht des jeweiligen Leistungsträgers begründet werden kann, d. h. welche Indikationen vorliegen müssen und welche Ziele erreicht werden sollen (Symptomreduktion, Teilhabe, Arbeitsplatz, Kindeswohl usw.). Eine übergreifende Übereinstimmung der Indikationen und Ziele wäre nicht erforderlich, so dass gewährleistet bliebe, dass jeder Kostenträger nur die für ihn spezifischen Leistungen finanziert.
Dann wären Fachkräfte der Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psycho- und Soziotherapeutinnen und –therapeuten ebenso wie Institutsambulanzen, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe sowie Pflegedienste oder Rehabilitationseinrichtungen berechtigtund verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen (SMI, komplexer Hilfebedarf)
alle beteiligten Dienste zu gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Klienten/Patienten und ihrer Angehörigen zu gemeinsamer Hilfeplanung und ‑durchführung einzuladen sowie
entsprechende Einladungen anderer, vorrangig in der Bezugsbetreuung stehender Dienste anzunehmen.
Solche übergreifenden Vernetzungen wären dann nicht damit verbunden, dass der Kostenträger des einladenden Dienstes die Teilnahme rechtskreisfremder Personen finanzieren müsste, die keine Leistungen aus seinem Zuständigkeitsbereich erbringen. Jeder Leistungsträger würde nur die Tätigkeit „seiner“ Leistungserbringer bezahlen.
Oben genannte, bereits bestehende Ansätze zu übergreifenden Komplexleistungen würden durch diesen Vorschlag nicht behindert oder unterlaufen, sondern in ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit gestärkt.
Ein zusätzliches, womöglich gemeinsames Verfahren der Leistungsträger zu Hilfeplanung, Qualitätsstandards, Zulassungsberechtigungen, Vergütungen usw. wäre nicht erforderlich. Jeder Leistungsträger könnte die neue Leistung nach seinen eingespielten Regularien ausgestalten.
Es würde sich weiterhin erübrigen, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu fordern. Die Erfahrung mit allen uns bekannten Anläufen in dieser Richtung lehrt, dass eine solche Ko-Finanzierung besonders schwer auf den Weg zu bringen wäre.
Dagegen gibt es viele bereits etablierte Formen der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern, bis hin zur Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden in etlichen Regionen. Solche regionsspezifischen Verbünde sind der geeignete Rahmen und Ausgangspunkt für die intensive Zusammenarbeit aller Dienste.
Köln, im Oktober 2022
Nils Greve Vorsitzender
Die Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden:
Jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder einer Behinderung soll an der Gesellschaft teilhaben können und voll in die Gemeinschaft einbezogen werden. Das ist die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Was bedeutet das konkret?
Auf dem 1. Bielefelder Teilhabekongress geben Beiträge aus Wissenschaft und Praxis hierzu viele Anregungen. Organisiert wird die Veranstaltung am 15. und 16. Juni 2023 von den v. Bodelschwingsche Stiftungen Bethel und der medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld.
Weitere Informationen zum Programm und zu den Anmeldungen finden Sie hier.
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen weisen in vielen Lebensbereichen erhebliche Beeinträchtigungen auf. Besonders in der beruflichen und sozialen Teilhabe sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einem hohen Exklusionsrisiko ausgesetzt. Das subjektive Gefühl des sozialen Eingebundenseins und eine gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit oder bezahlte berufliche Beschäftigung gehören jedoch mit zu den wichtigsten gesundheitsrelevanten Faktoren, welche sich positiv auf die Genesung und soziale Teilhabe auswirken. Um die Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern, werden in den letzten Jahren vermehrt recovery- sowie stärkenorientierte Versorgungsmodelle, -konzepte und Interventionen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung diskutiert.
Darüber hinaus stellen die in den vergangenen Jahren umgesetzten Novellierungen der Sozialgesetzbücher die Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation vor neuen Anforderungen. Sie müssen ihre Leistungen nun verstärkt personenzentriert und unter möglichst großer Partizipation der Teilnehmer*innen erbringen. Individuell ausgestaltete und maßgeschneiderte Rehabilitationsverläufe sollen die Wirksamkeit erhöhen und nicht zuletzt auch zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit führen. Voraussetzung dafür ist auf Seiten der Leistungserbringer die Abkehr vom Maßnahmedenken hin zu einer individualisierten Prozesssteuerung, die Ressourcen und Interessen der Teilnehmer*innen ebenso im Fokus hat wie deren Bedarfe und die Barrieren des Lebensumfelds. Mit dieser Anforderung wächst die Bedeutung einer personenzentrierten und zielgerichteten Prozesssteuerung sprunghaft.
In der neuen Ausgabe der Zeitschrift Die Berufliche Rehabilitation stellen Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Prof. Dr. Corinna Ehlers (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim) das stärkenorientierte Case Management als ein Handlungsansatz zur Förderung von Recovery und zur Gestaltung der personenzentrierten Unterstützung bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in der beruflichen Rehabilitation vor.
Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift finden Sie hier.
Anlässlich der Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen aufgrund von psychischen Belastungen und diversen Bedarfen in der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit psychischen Erkrankungen organisiert der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und den Akteur*innen aus dem Rehapro-Projekt IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben seit dem letzten Jahr das Forum Arbeit und psychische Gesundheit. Im Rahmen eines Austausches mit den Akteur*innen aus der Selbsthilfe, aus der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung, aus den Gesundheitswissenschaften und aus der Wirtschaft soll das Thema Arbeit und psychische Gesundheit in regelmäßigen Online-Veranstaltungen und Diskussionen in Mecklenburg-Vorpommern weiter vertieft werden.
Unter dem Motto Zukunft Inklusiver Arbeitsmarkt · Zurück ins Berufsleben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte findet auch in diesem Jahr zur Woche der Seelischen Gesundheit am 19. Oktober zwischen 14:00 bis 17:00 Uhr das Online-Forum Arbeit und psychische Gesundheit statt. Den diesjährigen thematischen Schwerpunkt bildet die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Denn das Potential und die inklusive Kraft von Arbeit ist insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigen und/ oder Erkrankungen enorm. Die Teilhabe am Arbeitsleben gibt uns einen Stellenwert im Leben und in unserer Gesellschaft. Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen sehen die Arbeit daher als wesentlichen Faktor zur Stabilisierung ihrer Gesundheit an.
In der Praxis bleibt die Verwirklichung des bestehenden Rechts auf Arbeit und Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dennoch vielerorts eine Zukunftsvision, denn sowohl im sozialpsychiatrischen Unterstützungssystem als auch auf dem Arbeitsmarkt gelingt es noch nicht ausreichend, Inklusion zu ermöglichen. Umso wichtiger sind regionale Initiativen und Modellvorhaben, die Wege zurück ins Berufsleben erproben und ermöglichen sowie wichtige Schritte in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes eröffnen.
Neben Fachbeiträgen zur Bedeutung von Arbeit für die Genesung und soziale Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie zu den Auswirkungen von Stigmatisierung als einstellungsbedingte Barriere für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Arbeit werden die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Rehapro-Projekt IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben vorgestellt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und die Veranstaltung wird online über Cisco Webex durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail zeitnah vor der Veranstaltung. Hierzu ist eine Anmeldung bis zum 14. Oktober 2022 unter Angabe des Veranstaltungstitels an LV@sozialpsychiatrie-mv.de nötig. Weiter Informationen zum Programm finden Sie hier im Flyer zur Veranstaltung.
Unter dem Motto “Die Zukunft der Sozialpsychiatrie – Positionen, Ideen, Diskussionen und Perspektiven” fand am 10. und 11. Juni in Berlin eine Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. statt. Den Hintergrund der Tagung bildeten gesellschaftliche Veränderungen, welche neue Herausforderungen an die Sozialpsychiatrie stellen und einen Diskussionsprozess im Verband anregten.
Im Rahmen der Tagung setzte sich die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. zusammen mit ihren Gästen (selbst-)kritisch mit den Konzepten und Grundsätzen der Sozialpsychiatrie auseinander. Ziel war es, gemeinsame Perspektiven für die Sozialpsychiatrie und sozialpsychiatrische Versorgung zu entwickeln. Diese sollten sich auf wissenschaftliche Ansätze, praktische Konzepte und Methoden, bestehende Versorgungsstrukturen sowie auf übergreifende politische Handlungsstrategien für die Zukunft beziehen. Dabei standen im Zentrum der Tagung fünf „Schlüsselbegriffe“ (Subjekt, Alltag, Normalität, Krankheit, Partizipation), die in den Hauptvorträgen und in vertiefenden Workshops bearbeitet wurden.
Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde von den Veranstalter*innen eingeladen und gebeten im Rahmen eines Workshops zum Thema Subjekt und subjektorientierte Psychiatrie eine Einführung in das Handlungskonzept des Capability Approach zu geben. Hierzu stellte Karsten Giertz aus dem Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgehend von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur sozialen Teilhabe und Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen die zentralen theoretischen Annahmen des Capability Approach vor. Im Anschluss diskutierten die Workshopteilnehmer*innen Perspektiven und Konsequenzen für die sozialpsychiatrische Praxis und Versorgung.
Die Dokumentation der Veranstaltung kann hier auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. eingesehen werden.
Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.
Am 08. November 2022 startet das erste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern e.V. in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Interessierte Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen und psychosozialen Praxis, Psychiatrieerfahrene und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind herzlich eingeladen, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen. Hierzu melden Sie sich gerne mit dem Stichwort LAG Partizipation unter LV@sozialpsychiatrie-mv.de an.
Weitere Informationen zu den Hintergründen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch in einem Beitrag in der nächsten Ausgabe unserer kostenlosen Online-Zeitschrift Sozialpsychiatrie M-V, die am 15. Juni erscheint und hier frei als PDF abrufbar ist.
Unser Jahr 2021 im Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Seit 1995 engagiert sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen und an der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Trotz der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie konnte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Kooperationspartner*innen im Jahr 2021 zahlreiche Initiativen, Gremien- und Netzwerkaktivitäten, Modellprojekte, Qualifizierungsmaßnahmen und andere Aktivitäten umsetzen.
Ein besonderer Schwerpunkt im Jahr 2021 lag neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychiatrische und psychosoziale Versorgung von Mecklenburg-Vorpommern auf die Herausforderungen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Hierzu wurden ausgehend von den Rückmeldungen der Verbandsmitglieder und den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Anfang des Jahres wichtige Themenschwerpunkte zusammengetragen und im Rahmen von verschiedenen Initiativen und Aktivitäten bearbeitet. Zudem wurden zur Unterstützung der Mitarbeitenden aus der sozialpsychiatrischen Praxis verschiedene Fortbildungsformate zum Bundesteilhabegesetz und zur fachlichen Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen zur Förderung der sozialen Teilhabe entwickelt und umgesetzt.
Im Zusammenhang mit den Aktivitäten im Modellprojekt „Adoleszenzpsychiatrie“, im Rehapro-Projekt „IPS-Coaching“, im Präventionsprogramm „Verrückt? Na Und!“ und in der „Landeskoordinierung zur Entwicklung von sektorenverbindenden Strukturen und Konzepten für die (verbesserte) Versorgung von Kindern aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien“ bearbeitete der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zahlreiche Fachthemen, die gegenwärtig allgemein bundesweit diskutiert werden und zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention beitragen. Um die verbandsinterne und öffentliche Kommunikation zu verbessern, wurde im Berichtsjahr auch der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit durch die Möglichkeiten von neuen digitalen Medien, Formaten und Softwareprodukten weiterentwickelt.
Zusammenfassend können wir hervorheben, dass unsere Initiativen und Vereinsarbeit, trotz der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 zum Großteil erfolgreich umgesetzt werden konnten. Ohne die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, Projektpartner*innen, dem Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und vieler anderer Institutionen, Akteur*innen sowie unseren Fördermittelgebern, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, wäre dies kaum möglich gewesen. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen für die gute Zusammenarbeit und Ihr Engagement im Jahr 2021 bedanken.
Alle näheren Informationen zum Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., zu den Mitgliedern und Aktivitäten, Initiativen, Veröffentlichungen sowie zu den Projekten im Jahr 2021 können in unserem aktuellen Jahresbericht nachgelesen werden.
Rückblick 27. Mitgliederversammlung und Fachtagung “Sozialpsychiatrie heute – keine Zukunft ohne Partizipation!?”
27. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Die 27. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. fand am 17. Mai 2022 statt. Aufgrund der im Vorfeld bestehenden Unsicherheiten und Schutzmaßnahmen durch die COVID-19-Pandemie fand die Mitgliederversammlung wie im vergangenen Jahr als hybride Veranstaltung in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Neben der Abstimmung und Diskussion des Jahresberichtes 2021, des Jahresabschlussberichtes 2021 und des Haushaltsplanes für 2022 wurden die geplanten Aktivitäten und Projekte für das Jahr 2022 des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. vorgestellt.
Ohne das Engagement seiner Mitglieder wären die Aktivitäten, Initiativen und Projekte des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. nicht möglich. Besonders die Arbeit der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Sandra Rieck (Hauptamtlicher Vorstand von Das Boot Wismar e.V.), Andreas Zobel (Bereichsleiter der Diakonie Güstrow e.V.), Hans Christian Offermann (Geschäftsführer der HESTIA Pflege- und Heimeinrichtung GmbH), Heike Nitzke (Geschäftsführerin der Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Olaf Waehnke (Geschäftsführer der Uhlenhaus Group), Stefan Paulaeck (Bereichsleiter der GGP mbH) und den Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission Stepahnie Mahnke (Das Boot Wismar e.V.) und Sven Melchert (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin) wurden während der Mitgliederversammlung gewürdigt.
Würdigung der anwesenden Vorstandsmitglieder: Andreas Zobel, Heike Nitzke, Stefan Paulaeck & Karsten Giertz (von links nach rechts)
Ein besonderer Dank galt auf der Mitgliederversammlung auch den Sprecher*innen der Landesarbeitsgruppen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., die im Rahmen ihres Engagements den fachlichen Austausch und die interne Verbandsarbeit maßgeblich prägen und bereichern. Zu den Landesarbeitsgruppensprecher*innen gehören Jenny Loose-Baumeister (AWO Sozialdienst Rostock gGmbH), Yvonne Radtke (Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Lutz Hoffmann (Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH), Heike Nitzke (Volkssolidarität Uecker Randow e.V.), Kerstin Lenz (GBS Behindertenhilfe Gützkow), Katrin Tampke (GGP mbH), Sandra Rieck (Das Boot Wismar e.V.), Karin Niebergall-Sippel (Diakoniewerk Westmecklenburg-Schwerin), Marcus Keidel (HELIOS Hanseklinikum Stralsund) und Franziska Berthold (GGP mbH).
Würdigung der anwesenden Landesarbeitsgruppensprecher*innen: Heike Nitzke, Karin Niebergall-Sippel, Kerstin Lenz & Karsten Giertz (von links nach rechts)
Wir aus der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bedanken uns herzlich bei allen genannten Mitgliedern für das besondere Engagement und die Unterstützung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Fachtagung “Sozialpsychiatrie heute – keine Zukunft ohne Partizipation!?”
Im Anschluss der Mitgliederversammlung fand die Fachtagung “Sozialpsychiatrie heute – keine Zukunft ohne Partizipation!?” statt. Die Fachtagung wurde gemeinsam mit dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. organisiert.
Den fachlichen Hintergrund der Tagung bildeten die verschiedenen Formen der aktiven Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei der Entwicklung, Planung, Umsetzung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten, welche in den letzten Jahren durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten, durch Peer Support sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen haben.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.
Andreas Zobel (links) & Alexander Weiß (rechts)
Andreas Zobel (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Alexander Weiß (EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V.) eröffneten die Veranstaltung und begrüßten alle Teilnehmenden. Prof. Dr. Michael Wright (ehemals Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Mitglied im Netzwerk für Partizipative Gesundheitsforschung – PartNet) ging in seinem Grußwort auf die Bedeutung von Partizipation im Gesundheitswesen und in der Forschung ein. Anschließend gab Jörg Utschakowski (Referatsleiter Psychiatrie und Sucht des Senats für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der freien Hansestadt Bremen) in seinem Vortrag einen Einblick in die Hintergründe, Voraussetzungen und verschiedenen Formen der Zusammenarbeit von Expert*innen durch Erfahrung und Expert*innen durch Ausbildung ein. Dabei beschrieb er, welche Chancen und Nutzen sich aus dieser Zusammenarbeit für die Entwicklung einer personenzentrierten und menschenrechtsorientierten Sozialpsychiatrie ergeben. Hermann Stemmler (Vorstand Aktion Psychisch kranke e.V., Vorstand NetzG, Bundesnetzwerk Selbsthilfe Seelische Gesundheit) widmete sich ebenfalls der Bedeutung von Peer Counseling und Peer Support. Neben den notwendigen Voraussetzungen für eine partizipativ-orientierte psychiatrische Versorgung ging er auf die Effekte ein, welche sich durch Peer- Support und Peer Counseling für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für die psychiatrische Versorgungslandschaft ergeben.
Übertragung des Grußwortes von Prof. Dr. Michael Wright
Zum Abschluss der Tagung stellten Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Nicole Heyden (EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V.) die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern vor, die derzeit gemeinsam durch den Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und durch den Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Mecklenburg-Vorpommern organisiert und entwickelt wird. In der anschließenden Diskussion tauschten sich die Tagungsteilnehmer*innen und Referent*innen über wichtige Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer Landesarbeitsgruppe Partizipation in der psychiatrischen Versorgung von Mecklenburg-Vorpommern aus.
Im Namen der Veranstalter*innen bedanken wir uns bei allen Referent*innen und Teilnehmer*innen für die Unterstützung der Tagung und die anregende Diskussion.
Die Tagungsdokumentation mit den Vorträgen können Sie hier einsehen:
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