Fachtagung der BAG GPV “Unterbringung in besonderen Wohnformen (nach § 1906 BGB) – Perspektive oder Sackgasse?” am 27. und 28. Juni 2022

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema „Vermeidung von Zwang und Gewalt im psychiatrischen Hilfesystem“.

Von 2016 bis 2019 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft hierzu gemeinsam mit der Aktion Psychisch Kranke (APK) ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Projekt durchgeführt.

Ein wesentliches Ziel dieses Projektes bestand darin, zu prüfen, wie es gelingen kann, durch die Arbeit im GPV Zwang und Gewalt zu verringern und trotzdem die regionale Versorgungsverpflichtung umzusetzen. Im Mittelpunkt standen dabei die Fragen, welche praktischen, rechtlichen, strukturellen, methodischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und vor allem welche Haltungen benötigt werden, um so wenig Gewalt und Zwang wie möglich anzuwenden, die Zahl der geschlossenen Wohnheimplätze so gering wie möglich zu halten und diese in den GPV zu integrieren.

Mit der Tagung will die BAG GPV unter anderem den Fragen nachgehen, inwieweit geschlossene Wohnformen in der Eingliederungshilfe notwendig sind und welche Aufgaben und Funktionen sie erfüllen.

Wie sollten diese Bausteine gestaltet sein, um so wenig wie möglich die Rechte auf Selbstbestimmung der Betroffenen einzuschränken und so weitgehend wie möglich die Orientierung am Individuum (Personenorientierung) umzusetzen.

Kann Soziale Teilhabe im Freiheitsentzug gefördert werden? Damit verbindet sich unweigerlich die Frage, wie Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1906 BGB aussehen können und wie diese im regionalen Verbund umgesetzt werden können.

Weitere Informationen zur Anmeldung sowie das detaillierte Programm zur Tagung finden Sie hier.

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