Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2025
Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer sozialen Teilhabe zu fördern.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu wieder das Weiterbildungsangebot „Methoden der qualifizierten Assistenz“ an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt.
Dauer: 8 Seminare jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr
Inhalte:
Aktuelle Bedarfe in der sozialen Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Einführung Bundesteilhabegesetz
Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistung
Capability Approach
Biopsychosoziales Modell von psychischer Krankheit und Gesundheit
Die ICF und die ICF Score Sets in der Praxis
Recovery, Salutogenese, Resilienz, Ressourcen- und Stärkenorientierung in der qualifizierenden Assistenz
Theoretische Grundlagen und Anwendung der psychosozialen Diagnostik
Grundlagen professioneller Beziehungsarbeit
Methoden der Angehörigen-, Netzwerk- und Sozialraumarbeit
Methoden der unterstützenden Entscheidungsfindung
Strategien im Umgang mit spezifischen Arbeitsbelastungen
Kosten: Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 800 Euro, Externe Träger und Einrichtungen 950 Euro
Weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Flyer:
Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.
Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakoniewerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt wird.
Am 12. November 2024 findet im Ökohaus, Hermannstraße 36 in 18055 Rostock das nächste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation statt. Die Teilnahme ist kostenlos und sowohl in digitaler Form als auch in Präsenzform möglich. Interessierte Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Psychiatrieerfahrene und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind eingeladen, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen.
Die Einladung mit der Tagesordnung und den Informationen für die Anmeldung finden Sie hier:
Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patient*innen dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sog. psychiatrische Patientenverfügung erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.
Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Nervenheilkunde e.V. ein Formular für eine Patientenverfügung samt umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen zum Umgang und konkrete Praxisempfehlungen rund um das Thema Patientenverfügung.
Jeder Mensch erfährt in seinem Leben emotionale Krisen oder ist psychischen Belastungssituationen ausgesetzt. Unter günstigen Bedingungen ist es möglich derartige Herausforderungen ohne langfristige Folgen zu überwinden. Allerdings können solche Herausforderungen auch mit anhaltenden sozialen oder beruflichen Problemen, einer schweren psychischen Erkrankung sowie der Notwendigkeit der längerfristigen Inanspruchnahme von psychosozialen und psychiatrischen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten einhergehen.
Für diese Menschen setzen wir uns beim Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. gemeinsam unseren Mitgliedsorganisationen seit 1995 im Rahmen von sozialpolitischen Initiativen, Qualifizierungsmaßnahmen, Netzwerkarbeit, Modellprojekten, Veröffentlichungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Fachtagungen ein. Als sozialpsychiatrischer Fachverband verfolgen wir dabei unter anderem das Ziel, ausgehend von den besonderen Bedarfen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen die psychiatrische und psychosoziale Versorgung orientiert an menschrechtsorientierten, personenzentrierten, sozialraumorientierten und sektorübergreifenden Prinzipien weiterzuentwickeln. Zudem setzen wir uns für die Förderung der Inklusion und gesellschaftlichen Gleichberechtigung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein.
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Kooperationspartner*innen und weiteren Gästen möchten wir im Rahmen einer abendlichen Festveranstaltung am 14. Mai 2025 und einer ganztägigen Fachtagung am 15. Mai 2025 das 30-jährige Jubiläum des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. in Schwerin feiern.
Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung veröffentlichen wir in den nächsten Wochen über unsere E-Mail-Verteiler, Social-Media-Kanälen und unter www.sozialpsychiatrie-mv.de
Im deutschsprachigen Raum fehlen Studien zur Wirksamkeit der Wohnunterstützung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Es fehlen auch übergreifende und empirisch validierte Standards der Struktur- und Prozessqualität von Assistenzangeboten zum Wohnen. Im vorliegenden Band werden die Ergebnisse eines Forschungsverbundes aus Deutschland und der Schweiz zur Assistenz beim Wohnen dokumentiert. Dabei wird nicht nur die Ausgangslage beschrieben, sondern aus den Studienergebnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet für die Praxis der Assistenz, für die Sozialpolitik und die künftige Forschung.
Zentrale Erkenntnisse sind u.a.: Assistenzleistungen beim Wohnen sind wirksam. Sie haben positive Effekte insbesondere auf die soziale Teilhabe, die erlebte psychische Belastung und die subjektive Lebensqualität. Und: Assistenz beim Wohnen in der eigenen Wohnung ist ebenso wirksam wie die Assistenz in besonderen Wohnformen.
Damit Assistenz- und Behandlungsleistungen ihre volle Wirksamkeit entfalten können, sollten sie von mobilen multiprofessionellen gemeindepsychiatrischen Teams »wie aus einer Hand« erbracht werden. Ein Struktur- und Prozessstandard für solche Teams wird beschrieben.
Für den Transfer der Forschungsergebnisse werden Qualitätskriterien für selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz mittels der »Modelltreue-Skala Selbstbestimmtes Wohnen (MSSW)« definiert und online zur Verfügung gestellt. Damit kann man mit jedem Assistenzangebot feststellen, wo man steht – und wo man vielleicht noch besser werden kann.
Stellungnahme “Demokratie ist gut für die psychische Gesundheit”
Landesverband Sozialpsychiatrie MV fordert Zusammenhalt gegen Rechts
MV – Anlässlich der am Wochenende anstehenden Wahlen in Sachsen und Thüringen spricht sich der Landesverband Sozialpsychiatrie MV e.V. in einer Stellungnahme für den Schutz demokratischer Werte aus. Demokratie sei nicht nur ein politisches System, heißt es in dem Papier, sondern die zentrale gesellschaftliche Grundlage für Frieden und Freiheit. Mit Blick auf die Bundestagswahlen 2025 und die Landtagswahlen 2026 in MV warnt der Verband vor einem Rechtsruck. „Demokratie ist gut für die Psyche“, fasst Geschäftsführer Karsten Giertz zusammen. „Diskriminierung, Hass und Hetze hingegen schaden unserer psychischen Gesundheit.“
Der Verband setze sich daher dafür ein, dass Grund- und Menschenrechte gesichert werden. Nur so hätten alle Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben, ihre Meinungen zu äußern und ihre Lebensumstände aktiv und vielfältig zu gestalten. „Dadurch entsteht ein Gefühl von sozialer Zugehörigkeit und Wertschätzung, das zentral ist für unsere psychische Stabilität und das individuelle Wohlbefinden“, so Giertz. Minderheiten und vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen würden geschützt – Kinder und Jugendliche seien in ihrer Entwicklung freier.
Mit Sorge beobachte der Verband die aktuellen politischen Entwicklungen, bei denen „demokratische Grundwerte nicht nur infrage gestellt, sondern gezielt angegriffen“ werden, wie es in der Stellungnahme heißt. Hass und Hetze würden zunehmend salonfähig – Menschen mit Migrationshintergrund sowie religiöse und sexuelle Minderheiten würden beschimpft, frauenfeindliche Positionen idealisiert, der Nationalsozialismus verharmlost und eine gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gefordert.
„Diskriminierung, Ausgrenzung und Hetze schaffen ein gesellschaftliches Klima der Angst und Unsicherheit, das sich negativ auf die psychische Gesundheit der Menschen auswirkt“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Personen, die sich aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Identität oder ihrer politischen Überzeugungen diskriminiert fühlen, sind einem erhöhten Risiko für psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen ausgesetzt.“
Der Verband appelliert daher an alle politischen Akteur*innen, sich aktiv für eine demokratische und inklusive Gesellschaft einzusetzen. Er fordert, dass Werte wie Toleranz, Respekt und Solidarität gefördert werden: „Demokratie ist nicht nur ein Recht, sondern eine Verantwortung, die wir gegenüber uns selbst und unseren Mitmenschen tragen.“
Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychosozialen Unterstützungsangeboten zur Förderung der sozialen Teilhabe einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.
Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2022 die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden in regelmäßigen Treffen zweimal im Jahr umgesetzt wird. An der Landesarbeitsgruppe Partizipation beteiligen sich interessierte Personen aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bereich der Selbsthilfe und des Peer-Supportes, Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Mitarbeitende aus der sozialpsychiatrischen Praxis (Leistungserbringer und Leistungsträger).
Am 23.05.2023 setzte sich die Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern mit dem Thema „Aktuelle gesetzliche Grundlagen der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz“ auseinander. Im Fokus des Treffens standen der neue Behinderungsbegriff (§ 99 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX), das Gesamtplanverfahren (§§ 117 bis 121 SGB IX) und die Ermittlung von Wirksamkeit der Angebote in der Eingliederungshilfe (§§ 125 Abs. 1 und 2 sowie 128 Abs. 1 SGB IX). Im Rahmen von drei Arbeitsgruppen wurden aktuelle Barrieren in der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in diesen drei Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, welche in einem Positionspapier in Abstimmung mit den Mitgliedern der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurden.
Das Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe kann hier abgerufen werden:
Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.
Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.
Am 13. Mai 2024 fand das dritte Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. im Zentrum des Austausches stand die Wahl der Landesarbeitsgruppensprecher*innen Erfahrungsperspektive, Angehörigenperspektive und Perspektive professionelle Berufsgruppen. Zudem wurde ein Positionspapier zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen in der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie deren Umsetzungsstand in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Außerdem beschäftigte sich die Landesarbeitsgruppe mit verschiedenen Projekten zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Das Protokoll des letzten Treffens der Landesarbeitsgruppe kann hier eingesehen werden.
Zum 1. Januar 2023 trat eine umfassende Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Das neue Betreuungsrecht und die damit verbundenen Reformen haben auch für Fachkräfte in der Eingliederungshilfe einige relevante Änderungen mit sich gebracht. Einige wesentlichen Punkte betreffen unter anderem die Stärkung der Selbstbestimmung, die Qualitätsanforderungen an die rechtliche Betreuung, das Betreuungsverfahren und die Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden.
Zur Unterstützung von Mitarbeitenden aus der psychosozialen Praxis bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Online-Fortbildung zu den rechtlichen und fachlichen Veränderungen im Betreuungsrecht an. Neben einer Einführung in die aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden wichtige Aspekte in der Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und Leistungsträgern in der Eingliederungshilfe sowie der rechtlichen Betreuung thematisiert.
Dauer: Online-Seminar mit Fachinput und praxisbezogener Diskussion am 11. Juli 2024 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr.
Inhalte:
Einführung in die aktuellen rechtlichen Veränderungen im Bereich des Betreuungsrechts
Einblick in den aktuellen Umsetzungsstand der Betreuungsreform
Überblick zu den Aufgaben und Pflichten einer rechtlichen Betreuung
Funktionen der rechtlichen Betreuung im Zusammenhang mit Leistungen zur sozialen Teilhabe
fachliche Orientierungshilfen für die Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und -trägern der Eingliederungshilfe sowie rechtlichen Betreuung
Kosten: Die Online-Fortbildung richtet sich ausschließlich an alle interessierten Mitarbeitenden aus den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Die Kosten für eine Teilnahme betragen 100 Euro.
Der 27. Januar gilt als internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust sowie als nationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2008 steht dieser Tag auch im Zeichen der Opfergruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. Mehr als 300.000 Menschen mit psychischen und anderen Erkrankungen und Behinderungen kamen während der NS-„Euthanasie“ ums Leben und mehr als 400.000 Menschen wurden Opfer von Zwangssterilisierungen.
In trialogischer Zusammenarbeit veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit 2008 gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner*innen und Akteur*innen die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” in Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit des Nationalsozialismus.
In diesem Jahr fand die Landesweite Gedenkveranstaltung in Kooperation mit dem Dietrich-Bonheoffer-Klinikum Neubrandenburg, dem Verein „Das Boot“ Wismar e.V., dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V., der RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e.V., dem Gemeindepsychiatrischen Verbund Mecklenburgische Seenplatte, dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Alt Rehse und Neubrandenburg statt.
Alt Rehse – ein Ort mit wechselvoller Geschichte
Bereits 2019 wurde eine Landesweite Gedenkveranstaltung in Alt Rehse veranstaltet. Aufgrund der besonderen Geschichte dieses Ortes im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik griffen die Organisator*innen in diesem Jahr Alt Rehse erneut neben Neubrandenburg als Veranstaltungsort auf.
Der kleine Ort Alt Rehse befindet sich direkt in der Nähe von Neubrandenburg am Tollensesee. 1934 ging der Ort an den Nationalsozialistischen Ärztebund, der auf Verlangen der Reichsärzteführung dort die „Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“ errichtete. Mehr als 10.000 Mediziner, Hebammen und Apotheker nahmen in dem zum Musterdorf umgebauten Ort von 1935 bis 1941 an ideologischen Schulungen teil. Die Seminare lehrten die Vorrangigkeit der Volksgesundheit vor der Gesundheit des Einzelnen sowie die völkische Blut- und Boden-Ideologie. Auf dem Lehrplan standen Themen wie “Rassenhygiene”, “Erbgesundheit” und “Der nationalsozialistische Arzt”. Ziel war es, eine medizinische Elite auszubilden, die die unmenschliche Ideologie der Nazis mit Überzeugung vertrat. Viele von ihnen waren später an Verbrechen wie der Zwangssterilisation und systematischen Ermordung von Menschen mit psychischen, körperlichen und geistigen Behinderungen beteiligt. Nach dem Nationalsozialismus wurde das Gelände rund um Alt Rehse unter anderem als Fortbildungsstätte für Lehrer*innen in der DDR oder als Erholungsstätte genutzt. Heute ist Alt Rehse als Tagungs- und Urlaubsort bekannt.
Zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus fand in der Dorfkirche von Alt Rehse eine religiöse Andacht mit Pastor Hartmuth Reincke von der Kirchengemeinde Penzlin – Mölln statt. Im Anschluss ging die EX-IN Erfahrungsexpertin Undine Gutschow in ihrer Lesung auf das Schicksal der Opfer der NS-„Euthanasie“ und ihren hinterbliebenen Angehörigen ein.
Veranstaltung zur Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“ in Neubrandenburg
Nach der öffentlichen Kranzniederlegung auf dem Gelände der Dorfkirche von Alt Rehse ging es für die Teilnehmer*innen zur anschließenden Veranstaltung nach Neubrandenburg in den Konferenzsaal des Dietrich-Bonheoffer-Klinikums. Dort begrüßte Dr. Rainer Kirchhefer (Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Dietrich-Bonheoffer-Klinikums) die Gäste. In seinem Grußwort setzte er sich kritisch mit der Rolle der helfenden Professionen bei der Vorbereitung und Durchführung der NS-„Euthanasie“ im Nationalsozialismus auseinander. Zudem wies er auf die Bedeutung der Landesweiten Gedenkveranstaltung im Zusammenhang mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen hin. In vielen gesellschaftlichen Diskursen haben demokratiefeindliche Einstellungen, die Ausgrenzung von sexuellen, ethnischen oder religiösen Minderheiten, Anfeindungen gegenüber politisch Andersdenkende und die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen deutlich zugenommen. Die Landesweite Gedenkveranstaltung trägt dazu bei, ein Zeichen für Toleranz und Solidarität zu setzen sowie Rassismus und Demokratiefeindlichkeit gemeinsam entgegenzutreten.
Die Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Sandra Rieck erinnerte in ihrem Grußwort an die Wegbegleiter*innen, die die Landesweite Gedenkveranstaltung seit 2008 aktiv mitprägten. Hierzu gehören unter anderem Käthe Schüler, Prof. Dr. Harald Freyberger und Prof. Dr. Klaus Dörner. In ihren Namen rief sie dazu auf, nicht nachzulassen, den Blick auf die Opfer der NS-„Euthanasie“ zu richten und die Rolle der helfenden Professionen während der NS-Zeit kritisch zu reflektieren. Sie forderte die Teilnehmenden auf, mit einer Haltung von Respekt und Toleranz gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Sinne der Menschenrechte und der UN-Behindertenkonvention zu gestalten und gegen alle Anfeindungen und Ausgrenzungen zu verteidigen.
Christian Kaiser aus dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzte sich in seinem Grußwort mit der gegenwärtigen Behandlung- und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auseinander. Noch immer werden Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft stigmatisiert oder von wichtigen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen. Viele Betroffene sind trotz der UN-Behindertenrechtskonvention Zwangsmaßahmen und -behandlungen in der Psychiatrie ausgesetzt oder in ihrer Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Zudem fehlt es in vielen Regionen an notwendigen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen. Allerdings können gegenwärtig aber auch viele positive Entwicklungen verzeichnet werden wie die Implementierung der Recovery-Orientierung in der psychiatrischen Behandlung, die Entwicklung der Selbsthilfe sowie die zunehmende Partizipation von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen Versorgung.
Der 1. stellvertretende Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg Peter Modemann bedankte sich bei den Organisator*innen für die Durchführung der Landesweiten Gedenkveranstaltung in Neubrandenburg. In seinem Grußwort gab er einen Überblick zur regionalen Gedenk- und Erinnerungskultur in Neubrandenburg. Er betonte wie wichtig diese Initiativen sind, um vor dem Hintergrund der NS-Geschichte rechtspopulistischen und antisemitistischen Entwicklungen in Deutschland entgegenzuwirken. Dabei wies er auf die Notwendigkeit hin, die Erinnerungs- und Gendenkkultur weiterzuentwickeln, um vor allem bei jüngeren Generationen das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wach zu halten.
In seinem Vortrag „Idylle, Ideologie und Verantwortung. Die „Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“ in Alt Rehse“ informierte Dr. Fabian Schwanzar (Geschäftsführer und Leiter der EBB Alt Rehse) zum aktuellen Stand der historischen Aufarbeitung um die Führerschule der Deutschen Ärzteschaft und über die Aktivitäten der Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte in Alt Rehse. Auf das Schicksal der polnischen Frauen im KZ-Außenlager Neubrandenburg ging Dr. Martin Müller-Butz von der Geschichtswerkstatt Zeitlupe der RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein. Am Beispiel der partizipativen und multimedialen Projektarbeit der Geschichtswerkstatt zeigte er auf, wie durch die direkte Einbeziehung von regionalen Akteur*innen bei der historischen Aufarbeitung und durch den Einsatz von aktivierenden künstlerischen Methoden, eine nachhaltige politische Bildungsarbeit umgesetzt sowie ein demokratieförderndes Geschichtsbewusstsein unterstützt werden kann. Zum Abschluss beschäftigte sich Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust (Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.) mit den Perspektiven, die sich aus der historischen Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“ für die Gegenwart ergeben. Dabei machte sie darauf aufmerksam, dass es notwendig ist, sich als Gesellschaft frühzeitig klar gegen Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Hass zu positionieren, um den Einfluss von antidemokratischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft zu verhindern.
Im Namen der Organisator*innen möchten wir uns nachträglich noch einmal bei allen Teilnehmenden und Referent*innen für die gelungene Veranstaltung bedanken. Einen Beitrag im NDR zur Landesweiten Gedenkveranstaltung 2024 finden Sie hier.
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