Rückblick Landesweite Gedenkveranstaltung “ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” am 27.01.2025 in Schwerin

Der 27. Januar als der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz 1945 wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog mit Zustimmung aller Fraktionen für die Bundesrepublik zum offiziellen „Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus“ proklamiert, vor allem in dem Willen „die Erinnerung wach zu halten für die lebendige Wirklichkeit in Gegenwart und Zukunft“, wie er im Bundestag begründete. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte den 27.01. im Jahre 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. 

Seit 2008 steht dieser Tag in Mecklenburg-Vorpommern auch im Zeichen einer langen Zeit tabuisierten und verschwiegenen Opfergruppe: den Menschen mit psychischen oder anderen Erkrankungen, geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der Erbgesundheitsgesetze und der sog. T 4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden.

Mit der Übernahme der Macht am 30. Januar 1933 wurden die rassebiologischen Vorstellungen der Nationalsozialisten zur staatlichen Politik in Deutschland. Bereits ein halbes Jahr später verabschiedete die Regierung das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, auf dessen Grundlage deutsche Erbgesundheitsgerichte bis 1945 über 400.000 Menschen sterilisieren ließen. Die Radikalisierung der NS-Rassenpolitik gipfelte in den „Euthanasie“- Morden an erkrankten und behinderten Menschen. Per 01.09.1939 ermächtigte Adolf Hitler ausgewählte Ärzt*innen, Pfleger*innen und Hebammen zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. 1940/41 wurden reichsweit über 70.000 Patient*innen aus Nervenheilanstalten, auch aus dem heutigen Mecklenburg-Vorpommern, in sechs Tötungsanstalten ermordet. Zwar wurde diese geheime „Aktion T 4“ im August 1941 eingestellt, doch das Töten ging dezentral in den Anstalten weiter.

Heutigen Forschungen zufolge wurden mindestens 296.000 erkrankte und behinderte Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus bis 1945 ermordet: durch gezielte „Ausmerze“, durch Hungerkost, in den sog. „Kinderfachabteilungen“, wie es sie auch in Schwerin gab. Letztendlich waren die Vergasungsanlagen in den Tötungsanstalten die Erprobungsfelder für die dann einsetzende Massenvernichtung der jüdischen Bevölkerung und anderer Bevölkerungsgruppen und ethnischer Minderheiten.

Religiöses Gedenken durch Bischof Tilman Jeremias und Michelle “Charly” Storch in der Kapelle der HELIOS Kliniken Schwerin

In diesem Jahr veranstaltete der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit zahlreichen regionalen Kooperationspartnern wie der Landeshauptstadt Schwerin, den HELIOS Kliniken Schwerin, dem Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH, dem Verein “Das Boot” Wismar e.V., dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Vielfalter gGmbH, der Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH und der Landeszentrale für politische Bildung MV e.V. die Landesweiten Gedenkveranstaltung “ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” in Schwerin.

Blick in den Festsaal der HELIOS Kliniken Schwerin

An der Veranstaltung nahmen über 260 Teilnehmer*innen teil. Neben einem religiösen Gedenken in der Kapelle der HELIOS Kliniken Schwerin durch den Bischof Tilman Jeremias wurde in der anschließenden Fachveranstaltung im Festsaal der HELIOS Kliniken Schwerin auf die historische Forschung zu den regionalen Geschehnissen im Rahmen der NS-“Euthanasie” geschaut und der Bezug zum Heute hergestellt. Unterstützt wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Andreas Broocks (HELIOS Kliniken Schwerin), Dr. Rico Badenschier (Oberbürgermeister Schwerin) und Stefanie Drese (Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport M-V), die in ihren Grußworten im Zusammenhang mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen auf die wichtige Bedeutung dieser Veranstaltung hinwiesen und sich bei den zahlreichen Teilnehmer*innen und den Organisator*innen der Veranstaltung bedankten.

Dr. Jörk Pink von den HELIOS Kliniken Schwerin gab zu Beginn einen Einblick zu den historischen Geschehnissen in der ehemaligen schweriner Heilanstalt Sachsenberg/ Lewenberg und zur Aufarbeitungsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern. Im Anschluss berichtete Michelle “Charly” Storch (Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V.) in einem Erfahrungsbericht, welche Bedeutung der Perspektive von Menschen mit psychischen Erkrankungen eine personenzentrierte und menschrechtsorientierte Behandlung- und Unterstützung einnimmt und welche Herausforderungen und Barrieren gerade für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen heute noch bestehen. Zum Abschluss zogen Kristina Timmermann (Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH), Sandra Rieck und Frank Hammerschmidt (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) Konsequenzen aus dem Vergangenen für einen menschenwürdigen Umgang in unserer Gesellschaft und Alltag.

Nach einem Imbiss ging es für die Teilnehmer*innen weiter zur Einweihung des Erlebnisorts “Erinnern erleben” auf dem Gelände des Kinderzentrums Mecklenburg gGmbH. Hierzu gaben die beiden Künsterlinnen Anke Meixner und Dörte Michaelis einen Einblick die konzeptionelle Entwicklung sowie künstlerische und handwerkliche Umsetzung des Erlebnisortes. Mit einer Lesung der mehrfach ausgezeichneten Autorin und Bundesverdienstkreuzträgerin Helga Schubert endete die diesjährige Landesweite Gedenkveranstaltung. Im Rahmen der Lesung begaben sich die Teilnehmer*innen auf die Spurensuche der NS-Verbrechen in Mecklenburg-Vorpommern und setzten sich mit den heutigen Erinnerungsorten auf dem Gelände der HELIOS Kliniken Schwerin mit den Lehren aus dieser Zeit auseinander.

Im Namen der Veranstalter*innen bedanken wir uns bei allen Beteiligten, Teilnehmer*innen und Referent*innen für die gelungene Veranstaltung.

Gemeinsames Bild der Veranstalter*innen am Erlebnisort “Erinnern erleben”: Frank Hammerschmidt, Sandra Rieck, Kristina Timmermann, Dörte Michaelis, Anke Meixner, Helga Schubert und Karsten Giertz (v.l.r.)

30 Jahre Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. – Festveranstaltung und Fachtagung am 14. und 15. Mai 2025

Kooperation und kooperative Behandlungs- und Unterstützungsformen in der psychiatrischen Versorgung: Perspektiven nach 50 Jahren Psychiatrie-Enquete.

Jährlich weisen etwa 28 Prozent der Erwachsenen und 23 Prozent der Kinder- und Jugendlichen in Deutschland Merkmale einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung auf. Rund ein bis zwei Prozent von ihnen leiden an den schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer psychischen Erkrankung, die mit einer intensiven Inanspruchnahme von psychiatrischen und psychosozialen Beratungs-, Behandlungs- und Unterstützungsangeboten einhergehen. In der angloamerikanischen Fachliteraturetablierte sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der Begriff „Severe Mental Illness“ (dt.„schwere psychische Erkrankungen“).

Im Zuge der Psychiatrie-Enquete hat sich in den letzten 50 Jahren für die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland ein differenziertes Versorgungssystem mit verschiedenen Beratungs-, Behandlungs- und Unterstützungsformen entwickelt. Dennoch weisen betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch immer zahlreiche psychosoziale Gesundheitsbeeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabeeinschränkungen auf.

So gehen schwere psychische Erkrankungen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung mit einem erhöhten Risiko für Beschäftigungslosigkeit, Armut, Verschuldung, Wohnungslosigkeit, Viktimisierung, komorbide somatische Erkrankungen und mit einer vorzeitigen Sterblichkeit einher. Gerade im Bereich der Sozialen Teilhabe ist das Risiko für Exklusionsprozesse besonders hoch. Darüber hinaus gehören Menschen mitschweren psychischen Erkrankungen immer noch zu einer Zielgruppe, die erheblichen Stigmatisierungsprozessen und einstellungsbedingten Barrieren in der Bevölkerung ausgesetzt ist.

Aufgrund dieser Risiken bedarf es in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung systemübergreifender und nachhaltiger kooperativer Behandlungs- und Unterstützungsformen, um Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen adäquat zu versorgen. Anlässlich des 50. Jubiläums der Psychiatrie-Enquete beschäftigt sich die Fachtagung mit dem Thema „Kooperation und kooperative Behandlungs-, Rehabilitation- und Unterstützungsformen in der psychiatrischen Versorgung: Perspektiven nach 50 Jahren Psychiatrie-Enquete“. Am Vorabend der Tagung wird das 30. Jubiläum des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. begangen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier:

Solidarische Gesundheitsversorgung statt Ausgrenzung – der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. hat den Appell der Ärzte der Welt mitunterzeichnet

Für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und ein klares Bekenntnis zur Solidarität und für Zusammenhalt: dazu ruft Ärzte der Welt gemeinsam mit 136 Organisationen auf. Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat den Appell ebenfalls unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des gemeinsamen Appells treten wir gegen Ausgrenzung und für einen gerechten und diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitssystem ein.

Den kompletten Aufruf finden Sie hier.

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2025

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2025

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer sozialen Teilhabe zu fördern. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu wieder das Weiterbildungsangebot „Methoden der qualifizierten Assistenz“ an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt. 

Dauer: 8 Seminare jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr

Inhalte:

  • Aktuelle Bedarfe in der sozialen Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
  • Einführung Bundesteilhabegesetz
  • Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistung
  • Capability Approach
  • Biopsychosoziales Modell von psychischer Krankheit und Gesundheit
  • Die ICF und die ICF Score Sets in der Praxis
  • Recovery, Salutogenese, Resilienz, Ressourcen- und Stärkenorientierung in der qualifizierenden Assistenz
  • Theoretische Grundlagen und Anwendung der psychosozialen Diagnostik
  • Grundlagen professioneller Beziehungsarbeit
  • Methoden der Angehörigen-, Netzwerk- und Sozialraumarbeit
  • Methoden der unterstützenden Entscheidungsfindung
  • Strategien im Umgang mit spezifischen Arbeitsbelastungen

Kosten: Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 800 Euro, Externe Träger und Einrichtungen 950 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Flyer:

Melden Sie sich gerne bei:

Karsten Giertz

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Carl-Hopp-Str. 19a, 18057 Rostock

Telefon: 0381 – 873 942 30, E-Mail: Karsten.Giertz@sozialpsychiatrie-mv.

Protokoll der letzten LAG Partizipation Mecklenburg-Vorpommern vom 12. November 2024

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.

Am 12. November 2024 fand das letzte Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. Im Zentrum des Austausches standen partizipative und empowermentfördernde Arbeitsformen in sozialen Organisationen. Außerdem beschäftigte sich die Landesarbeitsgruppe mit verschiedenen Projekten zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Das Protokoll des letzten Treffens der Landesarbeitsgruppe kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Orientierungshilfe: Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe

Seit geraumer Zeit ist Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des BTHG sind jedoch wirksam und von den Akteur*innen anzuwenden.

Vom BTHG haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann. Nicht alle werden aber wissen oder bereits gemerkt haben, was sich mit dem Gesetz für sie geändert hat oder ändern soll. Die Politik verkündete im Zuge seiner Verabschiedung, dass mit dem BTHG ein modernes Teilhabegesetz in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werde. Fortan stehe die Selbstbestimmung des/der Betroffenen und nicht länger die Fürsorge und Fremdbestimmung durch andere im Vordergrund. Der Reha-Prozess solle vereinheitlicht und vereinfacht werden und nicht zuletzt solle dem/der Berechtigten mehr von seinem/ihrem Einkommen und Vermögen übrigbleiben, wenn er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Aber offensichtlich kennen auch viele der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gesetzlichen Neuregelungen und ihre damit verbundenen neuen Rechte noch nicht oder nicht hinreichend genug. Aus diesem Grunde entwickelte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung diese Broschüre vor allem als Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen. Zudem zeigt die Broschüre auf, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nächstes Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern am 12. November 2024

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakoniewerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt wird.

Am 12. November 2024 findet im Ökohaus, Hermannstraße 36 in 18055 Rostock das nächste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation statt. Die Teilnahme ist kostenlos und sowohl in digitaler Form als auch in Präsenzform möglich. Interessierte Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Psychiatrieerfahrene und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind eingeladen, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen.

Die Einladung mit der Tagesordnung und den Informationen für die Anmeldung finden Sie hier:

Weitere Informationen zur Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern können Sie hier einsehen.

Patientenverfügung und psychische Gesundheit

Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patient*innen dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sog. psychiatrische Patientenverfügung erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.

Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Nervenheilkunde e.V. ein Formular für eine Patientenverfügung samt umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen zum Umgang und konkrete Praxisempfehlungen rund um das Thema Patientenverfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Save the Date: Feier und Fachtagung anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. am 14. und 15. Mai 2025

Jeder Mensch erfährt in seinem Leben emotionale Krisen oder ist psychischen Belastungssituationen ausgesetzt. Unter günstigen Bedingungen ist es möglich derartige Herausforderungen ohne langfristige Folgen zu überwinden. Allerdings können solche Herausforderungen auch mit anhaltenden sozialen oder beruflichen Problemen, einer schweren psychischen Erkrankung sowie der Notwendigkeit der längerfristigen Inanspruchnahme von psychosozialen und psychiatrischen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten einhergehen.

Für diese Menschen setzen wir uns beim Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. gemeinsam unseren Mitgliedsorganisationen seit 1995 im Rahmen von sozialpolitischen Initiativen, Qualifizierungsmaßnahmen, Netzwerkarbeit, Modellprojekten, Veröffentlichungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Fachtagungen ein. Als sozialpsychiatrischer Fachverband verfolgen wir dabei unter anderem das Ziel, ausgehend von den besonderen Bedarfen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen die psychiatrische und psychosoziale Versorgung orientiert an menschrechtsorientierten, personenzentrierten, sozialraumorientierten und sektorübergreifenden Prinzipien weiterzuentwickeln. Zudem setzen wir uns für die Förderung der Inklusion und gesellschaftlichen Gleichberechtigung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Kooperationspartner*innen und weiteren Gästen möchten wir im Rahmen einer abendlichen Festveranstaltung am 14. Mai 2025 und einer ganztägigen Fachtagung am 15. Mai 2025 das 30-jährige Jubiläum des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. in Schwerin feiern.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung veröffentlichen wir in den nächsten Wochen über unsere E-Mail-Verteiler, Social-Media-Kanälen und unter www.sozialpsychiatrie-mv.de

Buchtipp: Selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz – Die WIE-WOHNEN-Studien

Im deutschsprachigen Raum fehlen Studien zur Wirksamkeit der Wohnunterstützung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Es fehlen auch übergreifende und empirisch validierte Standards der Struktur- und Prozessqualität von Assistenzangeboten zum Wohnen. Im vorliegenden Band werden die Ergebnisse eines Forschungsverbundes aus Deutschland und der Schweiz zur Assistenz beim Wohnen dokumentiert. Dabei wird nicht nur die Ausgangslage beschrieben, sondern aus den Studienergebnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet für die Praxis der Assistenz, für die Sozialpolitik und die künftige Forschung.

Zentrale Erkenntnisse sind u.a.: Assistenzleistungen beim Wohnen sind wirksam. Sie haben positive Effekte insbesondere auf die soziale Teilhabe, die erlebte psychische Belastung und die subjektive Lebensqualität. Und: Assistenz beim Wohnen in der eigenen Wohnung ist ebenso wirksam wie die Assistenz in besonderen Wohnformen.

Damit Assistenz- und Behandlungsleistungen ihre volle Wirksamkeit entfalten können, sollten sie von mobilen multiprofessionellen gemeindepsychiatrischen Teams »wie aus einer Hand« erbracht werden. Ein Struktur- und Prozessstandard für solche Teams wird beschrieben.

Für den Transfer der Forschungsergebnisse werden Qualitätskriterien für selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz mittels der »Modelltreue-Skala Selbstbestimmtes Wohnen (MSSW)« definiert und online zur Verfügung gestellt. Damit kann man mit jedem Assistenzangebot feststellen, wo man steht – und wo man vielleicht noch besser werden kann.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Als E-Book steht das Buch hier kostenlos als Download zur Verfügung.