Protokoll der letzten LAG Partizipation Mecklenburg-Vorpommern vom 12. November 2024

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.

Am 12. November 2024 fand das letzte Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. Im Zentrum des Austausches standen partizipative und empowermentfördernde Arbeitsformen in sozialen Organisationen. Außerdem beschäftigte sich die Landesarbeitsgruppe mit verschiedenen Projekten zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Das Protokoll des letzten Treffens der Landesarbeitsgruppe kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Orientierungshilfe: Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe

Seit geraumer Zeit ist Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des BTHG sind jedoch wirksam und von den Akteur*innen anzuwenden.

Vom BTHG haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann. Nicht alle werden aber wissen oder bereits gemerkt haben, was sich mit dem Gesetz für sie geändert hat oder ändern soll. Die Politik verkündete im Zuge seiner Verabschiedung, dass mit dem BTHG ein modernes Teilhabegesetz in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werde. Fortan stehe die Selbstbestimmung des/der Betroffenen und nicht länger die Fürsorge und Fremdbestimmung durch andere im Vordergrund. Der Reha-Prozess solle vereinheitlicht und vereinfacht werden und nicht zuletzt solle dem/der Berechtigten mehr von seinem/ihrem Einkommen und Vermögen übrigbleiben, wenn er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Aber offensichtlich kennen auch viele der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gesetzlichen Neuregelungen und ihre damit verbundenen neuen Rechte noch nicht oder nicht hinreichend genug. Aus diesem Grunde entwickelte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung diese Broschüre vor allem als Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen. Zudem zeigt die Broschüre auf, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2025

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2025

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer sozialen Teilhabe zu fördern. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu wieder das Weiterbildungsangebot „Methoden der qualifizierten Assistenz“ an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt. 

Dauer: 8 Seminare jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr

Inhalte:

  • Aktuelle Bedarfe in der sozialen Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
  • Einführung Bundesteilhabegesetz
  • Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistung
  • Capability Approach
  • Biopsychosoziales Modell von psychischer Krankheit und Gesundheit
  • Die ICF und die ICF Score Sets in der Praxis
  • Recovery, Salutogenese, Resilienz, Ressourcen- und Stärkenorientierung in der qualifizierenden Assistenz
  • Theoretische Grundlagen und Anwendung der psychosozialen Diagnostik
  • Grundlagen professioneller Beziehungsarbeit
  • Methoden der Angehörigen-, Netzwerk- und Sozialraumarbeit
  • Methoden der unterstützenden Entscheidungsfindung
  • Strategien im Umgang mit spezifischen Arbeitsbelastungen

Kosten: Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 800 Euro, Externe Träger und Einrichtungen 950 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Flyer:

Melden Sie sich gerne bei:

Karsten Giertz

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Carl-Hopp-Str. 19a, 18057 Rostock

Telefon: 0381 – 873 942 30, E-Mail: Karsten.Giertz@sozialpsychiatrie-mv.

Nächstes Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern am 12. November 2024

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakoniewerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt wird.

Am 12. November 2024 findet im Ökohaus, Hermannstraße 36 in 18055 Rostock das nächste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation statt. Die Teilnahme ist kostenlos und sowohl in digitaler Form als auch in Präsenzform möglich. Interessierte Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Psychiatrieerfahrene und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind eingeladen, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen.

Die Einladung mit der Tagesordnung und den Informationen für die Anmeldung finden Sie hier:

Weitere Informationen zur Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern können Sie hier einsehen.

Patientenverfügung und psychische Gesundheit

Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patient*innen dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sog. psychiatrische Patientenverfügung erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.

Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Nervenheilkunde e.V. ein Formular für eine Patientenverfügung samt umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen zum Umgang und konkrete Praxisempfehlungen rund um das Thema Patientenverfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Save the Date: Feier und Fachtagung anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. am 14. und 15. Mai 2025

Jeder Mensch erfährt in seinem Leben emotionale Krisen oder ist psychischen Belastungssituationen ausgesetzt. Unter günstigen Bedingungen ist es möglich derartige Herausforderungen ohne langfristige Folgen zu überwinden. Allerdings können solche Herausforderungen auch mit anhaltenden sozialen oder beruflichen Problemen, einer schweren psychischen Erkrankung sowie der Notwendigkeit der längerfristigen Inanspruchnahme von psychosozialen und psychiatrischen Unterstützungs- und Behandlungsangeboten einhergehen.

Für diese Menschen setzen wir uns beim Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. gemeinsam unseren Mitgliedsorganisationen seit 1995 im Rahmen von sozialpolitischen Initiativen, Qualifizierungsmaßnahmen, Netzwerkarbeit, Modellprojekten, Veröffentlichungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Fachtagungen ein. Als sozialpsychiatrischer Fachverband verfolgen wir dabei unter anderem das Ziel, ausgehend von den besonderen Bedarfen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen die psychiatrische und psychosoziale Versorgung orientiert an menschrechtsorientierten, personenzentrierten, sozialraumorientierten und sektorübergreifenden Prinzipien weiterzuentwickeln. Zudem setzen wir uns für die Förderung der Inklusion und gesellschaftlichen Gleichberechtigung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Kooperationspartner*innen und weiteren Gästen möchten wir im Rahmen einer abendlichen Festveranstaltung am 14. Mai 2025 und einer ganztägigen Fachtagung am 15. Mai 2025 das 30-jährige Jubiläum des Landesverbandes Sozialpsychiatrie M-V e.V. in Schwerin feiern.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung veröffentlichen wir in den nächsten Wochen über unsere E-Mail-Verteiler, Social-Media-Kanälen und unter www.sozialpsychiatrie-mv.de

Buchtipp: Selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz – Die WIE-WOHNEN-Studien

Im deutschsprachigen Raum fehlen Studien zur Wirksamkeit der Wohnunterstützung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Es fehlen auch übergreifende und empirisch validierte Standards der Struktur- und Prozessqualität von Assistenzangeboten zum Wohnen. Im vorliegenden Band werden die Ergebnisse eines Forschungsverbundes aus Deutschland und der Schweiz zur Assistenz beim Wohnen dokumentiert. Dabei wird nicht nur die Ausgangslage beschrieben, sondern aus den Studienergebnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet für die Praxis der Assistenz, für die Sozialpolitik und die künftige Forschung.

Zentrale Erkenntnisse sind u.a.: Assistenzleistungen beim Wohnen sind wirksam. Sie haben positive Effekte insbesondere auf die soziale Teilhabe, die erlebte psychische Belastung und die subjektive Lebensqualität. Und: Assistenz beim Wohnen in der eigenen Wohnung ist ebenso wirksam wie die Assistenz in besonderen Wohnformen.

Damit Assistenz- und Behandlungsleistungen ihre volle Wirksamkeit entfalten können, sollten sie von mobilen multiprofessionellen gemeindepsychiatrischen Teams »wie aus einer Hand« erbracht werden. Ein Struktur- und Prozessstandard für solche Teams wird beschrieben.

Für den Transfer der Forschungsergebnisse werden Qualitätskriterien für selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz mittels der »Modelltreue-Skala Selbstbestimmtes Wohnen (MSSW)« definiert und online zur Verfügung gestellt. Damit kann man mit jedem Assistenzangebot feststellen, wo man steht – und wo man vielleicht noch besser werden kann.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Als E-Book steht das Buch hier kostenlos als Download zur Verfügung.

Stellungnahme “Demokratie ist gut für die psychische Gesundheit”

Stellungnahme “Demokratie ist gut für die psychische Gesundheit”

Landesverband Sozialpsychiatrie MV fordert Zusammenhalt gegen Rechts

MV – Anlässlich der am Wochenende anstehenden Wahlen in Sachsen und Thüringen spricht sich der Landesverband Sozialpsychiatrie MV e.V. in einer Stellungnahme für den Schutz demokratischer Werte aus. Demokratie sei nicht nur ein politisches System, heißt es in dem Papier, sondern die zentrale gesellschaftliche Grundlage für Frieden und Freiheit. Mit Blick auf die Bundestagswahlen 2025 und die Landtagswahlen 2026 in MV warnt der Verband vor einem Rechtsruck. „Demokratie ist gut für die Psyche“, fasst Geschäftsführer Karsten Giertz zusammen. „Diskriminierung, Hass und Hetze hingegen schaden unserer psychischen Gesundheit.“

Der Verband setze sich daher dafür ein, dass Grund- und Menschenrechte gesichert werden. Nur so hätten alle Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben, ihre Meinungen zu äußern und ihre Lebensumstände aktiv und vielfältig zu gestalten. „Dadurch entsteht ein Gefühl von sozialer Zugehörigkeit und Wertschätzung, das zentral ist für unsere psychische Stabilität und das individuelle Wohlbefinden“, so Giertz. Minderheiten und vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen würden geschützt – Kinder und Jugendliche seien in ihrer Entwicklung freier.

Mit Sorge beobachte der Verband die aktuellen politischen Entwicklungen, bei denen „demokratische Grundwerte nicht nur infrage gestellt, sondern gezielt angegriffen“ werden, wie es in der Stellungnahme heißt. Hass und Hetze würden zunehmend salonfähig – Menschen mit Migrationshintergrund sowie religiöse und sexuelle Minderheiten würden beschimpft, frauenfeindliche Positionen idealisiert, der Nationalsozialismus verharmlost und eine gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gefordert.

„Diskriminierung, Ausgrenzung und Hetze schaffen ein gesellschaftliches Klima der Angst und Unsicherheit, das sich negativ auf die psychische Gesundheit der Menschen auswirkt“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Personen, die sich aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Identität oder ihrer politischen Überzeugungen diskriminiert fühlen, sind einem erhöhten Risiko für psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen ausgesetzt.“

Der Verband appelliert daher an alle politischen Akteur*innen, sich aktiv für eine demokratische und inklusive Gesellschaft einzusetzen. Er fordert, dass Werte wie Toleranz, Respekt und Solidarität gefördert werden: „Demokratie ist nicht nur ein Recht, sondern eine Verantwortung, die wir gegenüber uns selbst und unseren Mitmenschen tragen.“

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation M-V zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychosozialen Unterstützungsangeboten zur Förderung der sozialen Teilhabe einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2022 die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden in regelmäßigen Treffen zweimal im Jahr umgesetzt wird. An der Landesarbeitsgruppe Partizipation beteiligen sich interessierte Personen aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bereich der Selbsthilfe und des Peer-Supportes, Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Mitarbeitende aus der sozialpsychiatrischen Praxis (Leistungserbringer und Leistungsträger).

Am 23.05.2023 setzte sich die Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern mit dem Thema „Aktuelle gesetzliche Grundlagen der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz“ auseinander. Im Fokus des Treffens standen der neue Behinderungsbegriff (§ 99 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX), das Gesamtplanverfahren (§§ 117 bis 121 SGB IX) und die Ermittlung von Wirksamkeit der Angebote in der Eingliederungshilfe (§§ 125 Abs. 1 und 2 sowie 128 Abs. 1 SGB IX). Im Rahmen von drei Arbeitsgruppen wurden aktuelle Barrieren in der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in diesen drei Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, welche in einem Positionspapier in Abstimmung mit den Mitgliedern der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurden.

Das Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe kann hier abgerufen werden:

Online-Fortbildung “Einführung in die rechtlichen und fachlichen Veränderungen im Betreuungsrecht” am 11. Juli 2024

Zum 1. Januar 2023 trat eine umfassende Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Das neue Betreuungsrecht und die damit verbundenen Reformen haben auch für Fachkräfte in der Eingliederungshilfe einige relevante Änderungen mit sich gebracht. Einige wesentlichen Punkte betreffen unter anderem die Stärkung der Selbstbestimmung, die Qualitätsanforderungen an die rechtliche Betreuung, das Betreuungsverfahren und die Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden.

Zur Unterstützung von Mitarbeitenden aus der psychosozialen Praxis bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Online-Fortbildung zu den rechtlichen und fachlichen Veränderungen im Betreuungsrecht an. Neben einer Einführung in die aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden wichtige Aspekte in der Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und Leistungsträgern in der Eingliederungshilfe sowie der rechtlichen Betreuung thematisiert.

Foto von Zoran Zeremski von iStock

Dauer: Online-Seminar mit Fachinput und praxisbezogener Diskussion am 11. Juli 2024 von 10:00 bis ca. 15:30 Uhr.

Inhalte:

  • Einführung in die aktuellen rechtlichen Veränderungen im Bereich des Betreuungsrechts
  • Einblick in den aktuellen Umsetzungsstand der Betreuungsreform
  • Überblick zu den Aufgaben und Pflichten einer rechtlichen Betreuung
  • Funktionen der rechtlichen Betreuung im Zusammenhang mit Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • fachliche Orientierungshilfen für die Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und -trägern der Eingliederungshilfe sowie rechtlichen Betreuung

Weitere Informationen finden Sie hier im Flyer:

Kosten: Die Online-Fortbildung richtet sich ausschließlich an alle interessierten Mitarbeitenden aus den Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Die Kosten für eine Teilnahme betragen 100 Euro.

Melden Sie sich gerne bei:

Kathrin Boegner

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Carl-Hopp-Str. 19a, 18057 Rostock

Telefon: 0381 – 873 942 30, E-Mail: kathrin.boegner@sozialpsychiatrie-mv.de.