Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus – Mitglieder- und Fachveranstaltung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.

Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.

Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.

Stiftung “Anerkennung und Hilfe”

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, zum Beispiel von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen.

Seit dem 01. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen. Sie bietet Menschen Beratung sowie Entschädigung, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht und dort körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren und/oder als Arbeitskraft ausgenutzt wurden. Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland sowie zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.

Entschädigungsansprüche können bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.

Die Stiftung bietet bei Kontaktaufnahme über ihre Anlauf- und Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland persönliche Beratung an, unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung, prüft die Voraussetzungen und leitet – sind diese erfüllt – die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rundum ambulant

Psychisch schwer erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf erhalten die notwendige Hilfe immer noch vorwiegend in der stationären Versorgung. Dabei zeigen die Erkenntnisse aus der internationalen Begleitforschung, dass stationäre Versorgung durch gute ambulante Arbeit ersetzt werden kann. Vor allem für Assertive Community Treatment, Home Treatment, Peerarbeit, Housing First oder Supported Employment liegt eine beeindruckende Evidenz vor. In Deutschland gibt es bisher wenig Erfahrung mit vergleichbaren Versorgungsmodellen. Ende 2016 brachten Ingmar Steinhart und Günther Wienberg das Buch „Rundum ambulant“ heraus. Ausgehend von dem Funktionalen Basismodell und der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapie bei schweren psychischen Erkrankungen plädieren die Herausgeber für eine stärkere Etablierung multiprofessioneller gemeindeintegrierter Versorgung. In dem Fachbuch werden zahlreiche Modellprojekte aus dem deutschen Sprachraum vorgestellt und deren Umsetzung diskutiert.

Das Funktionale Basismodell psychiatrischer Versorgung in der Gemeinde richtet sich konsequent am psychisch erkrankten Menschen aus: Nicht die bestehenden Versorgungsstrukturen, sondern die Bedarfe und Bedürfnisse psychisch schwer erkrankter Menschen bestimmen die Perspektive. Das Buch beschreibt Behandlungs- und Unterstützungsfunktionen, erweckt sie an Beispielen zum Leben und definiert zugleich einen Mindeststandard für gemeindepsychiatrische Behandlungs- und Teilhabeleistungen. Ein Vademecum für Anbieter, Planer und Forschende!

Zu den Herausgebern: Prof. Dr. phil. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V., Prof. Dr. P.H. Günther Wienberg, Jahrgang 1953, Dipl.-Psychologe, seit 2000 Mitglied im Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Lehrbeauftragter an der Hochschule Fulda, Fachbereich Sozialwesen, Mitglied der Aktion Psychisch Kranke e. V.; Arbeitsschwerpunkte: Versorgung Abhängigkeitskranker, Psychoedukation, Prozesse und Strukturen der psychiatrischen Versorgung.

Eine Rezension zum Buch finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Buch sind hier zu finden.

Psychische Störung(en) bei Menschen mit Intelligenzminderung – Herausforderungen für die Behindertenhilfe!?

Psychische Störungen stellen bei Menschen mit Intelligenzminderungen oder Doppeldiagnosen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung stellen eine große Herausforderung für Behandelnde und Mitarbeitende dar.

In Kooperation mit dem Dietrich Bonhoeffer Klinikum führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Neubrandenburg am 29.01.2016 eine Fachtagung durch. Zahlreiche Expert*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Behinderten- und Eingliederungshilfe gaben einen Einblick in die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen und Intelligenzminderungen aus der Perspektive von Praxis und Forschung.

Weitere Informationen zur Fachtagung und die Tagungsdokumentation finden Sie hier.

Offener Brief an den Kommunalen Sozialverband zum weiteren Ausbau geschlossener Plätze in der Eingliederungshilfe

Die geschlossene Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird deutschlandweit kontrovers diskutiert. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), nach der eine geschlossene Unterbringung aufgrund einer psychischen Erkrankung gegen die Rechte der Menschen mit Behinderungen verstößt und die die Bundesregierung von Deutschland 2009 ratifizierte. Darüber hinaus liegen in Mecklenburg-Vorpommern keine etablierten qualitativen Standards für geschlossen geführte Wohnheime vor.

Auf der anderen Seite gibt es eine kleine Gruppe von psychisch erkrankten Menschen, welche aufgrund der schwere der Erkrankung nicht in den vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Angeboten angemessen versorgt werden kann. Für diese Zielgruppe bedarf es eine zeitweilige Betreuung in geschlossen geführte Einrichtungen. Mehrere Forschungsinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern haben ergeben, dass die hier zur Verfügung stehenden geschlossenen Plätze für Bürger*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ausreichen und die Angebote entlang der UN-BRK weiterentwickelt werden sollten.

Anlässlich einer Ausschreibung des Kommunalen Sozialhilfeverbandes Mecklenburg-Vorpommern für die Erweiterung der geschlossenen Kapazitäten in Ueckermünde wandte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in einem offenen Brief an den Sozialhilfeverband, um auf die Folgen einer Überversorgung mit mangelnden Qualitätsstandards hinzuweisen.

Der Brief kann hier eingesehen werden.

Stellungnahme zur Sozialhilfefinanzierung

Anlässlich des Gesetzesentwurfes zum Sozialhilfefinanzierungsgesetzes verfasste der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 29.04.2013 eine Stellungnahme, die an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern adressiert wurde.

Die Stellungnahme griff wichtige Punkte auf wie eine stärkere Förderung der Ambulantisierung sozialpsychiatrischer Angebote in Mecklenburg-Vorpommern, qualitative Ausgestaltung dieser Angebote, Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Fachkräftemangels, Möglichkeiten der Finanzierung von Komplexleistungen und fallunspezifischen Leistungen als integraler Bestandteil regionaler Unterstützungsnetzwerke sowie die Stärkung und Koordination personenzentrierter Hilfen.

Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden:

Stellungnahme Inklusion

Anlässlich des Vorhabens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern das Übereinkommen der Vereinten Nation über die Rechte der Menschen von Behinderungen in Form eines Maßnahmeplans in konkreten Schritten umzusetzen, formulierte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 17.04.2013 eine Stellungnahme.

Die Stellungnahme können Sie hier abrufen.