Broschüre Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe in leichter Sprache und für Fachkräfte

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.

Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Umsetzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe nach § 37a SGB IX eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.

Die Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates Schleswig-Holstein, dem PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH und dem damaligen Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in Orientierung an den Landesrahmenvertrag SGB IX SH erarbeitet. Die Broschüre kann hier für Fachkräfte und in leichter Sprache abgerufen werde.

Soziale Teilhabe durch ehrenamtliches Engagement unterstützen: Borschüre des Projektes SeelenBürger

Im Zusammenhang mit den zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen – wie der erhöhten Belastung des Gesundheitssystems durch den demographischen Wandel oder der Ressourcenknappheit infolge des Klimawandels – spielen die natürlich gegebenen sozialen Ressourcen der Gesellschaft (z. B. Nachbarschaft, informelle Unterstützungsformen, ehrenamtliches Engagement) neben den etablierten privaten und öffentlich Unterstützungsformen eine wichtige Ergänzung, um vor allem die gesellschaftliche Solidarität zu fördern, sozialbenachteiligten Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und sozialer Vereinsamung entgegenzuwirken.

Seit Jahren beschäftigt sich der Landesverband Gemeindepsychiatrie Baden-Württemberg e.V. mit der Mitwirkung von ehrenamtlich engagierten Bürger*innen in der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Durch die Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen soll die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen gefördert sowie gesellschaftliche Barrieren wie Stigmatisierung abgebaut werden. Um dieses Vorhaben zu realisieren wurde das Projekt SeelenBürger geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative, die die Wertschätzung und Zukunftsentwicklung des Ehrenamtes sowie eine Steigerung der Attraktivität dieser wichtigen Tätigkeit unter sich ständig verändernden Strukturen thematisiert. Im Zuge dieses Projektes entstand die Broschüre „Ehrenamtliche in der Gemeindepsychiatrie“, welche ausgehend von den regionalen Projekterfahrungen als Leitfaden für Organisationen und Interessierte dient, um die Bemühungen weiterer Akteur*innen zur Gewinnung und Bindung von Bürgerhelfer*innen zu unterstützen.

Neben der kostenfreien digitalen Ausgabe steht die Broschüre auch als Druckexemplar für 3,00 €* (Versandkosten und Bearbeitungsgebühr) zur Verfügung und kann per E-Mail unter info(at)gemeindepsychiatrie-bw.de bestellt werden. Die digitale Ausgabe kann hier als Download heruntergeladen werden.

Digitales Programm Landesweite Gedenkveranstaltung “ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” 2023

ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN

Landesweite Gedenkveranstaltung 2023


Der 27. Januar gilt als internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust sowie als nationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2008 steht dieser Tag auch im Zeichen der Opfergruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. In trialogischer Zusammenarbeit veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit 2008 gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner*innen und Akteur*innen die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” in Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit des Nationalsozialismus.

Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen am nationalen Gedenktag für die NS-Opfer zu erinnern, zu trauern und wachzurütteln.

Im Namen der Veranstalter*innen

Grußwort

Stefanie Drese

Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Eröffnung

Sandra Rieck

Im Namen der Veranstalter*innen und als Vorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Beitrag aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen

Undine Gutschow

EX-IN Erfahrungsexpertin aus Wismar

Filmischer Beitrag

„Der schöne leichte Tod“ aus dem Jahr 1994 vom Regisseur und Grimme-Preisträger Michael Krull

Rückblick Landesweite Gedenkveranstaltung 2023: Bilder des Gedenkens aus den verschiedenen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern

Aufruf zum Landesweiten Gedenken ERINNERN — BETRAUERN — WACHRÜTTELN am 27. Januar 2023

Wir rufen in diesem Jahr unsere Mitglieder und landesweit dazu auf, durch regionale Aktionen am 27. Januar 2023 ein gemeinsames Zeichen des Erinnerns an die Opfer des Nationalsozialismus und gegen Faschismus und Menschenfeindlichkeit zu setzen.

Wir wollen insbesondere die Erinnerung an die zu lange vergessenen Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns wachhalten.

Wir wollen dies durch eine landesweite Schweigeminute am 27. Januar 2023 um 10:00 Uhr ausdrücken.

Wir möchten Eure bzw. Ihre regionalen Besuche bzw. Aktionen an Orten des Gedenkens, z.B. an Stolpersteinen, an den einzelnen Mahnmalen, in Gedenkstunden in Psychosozialen Einrichtungen oder im Gemeinwesen – online zusammenführen und am 27.01.2023 ab 19:00 Uhr dokumentieren.

„Nur wenn die „Euthanasie“-Toten uns ohne Unterlass an die stets offenen Wunden der Psychiatrie erinnern, sind sie vielleicht nicht umsonst gestorben.“ Prof. Dr. Klaus Dörner (1933 – 2022)

Die Momente des Gedenkens bitten wir, per Foto festzuhalten und dieses bitte an uns unter LV@sozialpsychiatrie-mv.de zu übersenden (Fotos als JGP- oder PNG-Bild-Datei als Anhang der E-Mail einfügen).

Wir danken allen für das Engagement und wollen damit gemeinsam unsere Haltung für ein vielfältiges und solidarisches Zusammenleben heute zum Ausdruck bringen.

Weitere Informationen und den Aufruf zum Weiterleiten als PDF finden Sie hier:

Im Namen der Veranstalter*innen

Sandra Rieck und Karsten Giertz

(Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2023

Neuer Durchgang der Fortbildungsreihe “Methoden der qualifizierten Assistenz” 2023

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer sozialen Teilhabe zu fördern. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu wieder das Weiterbildungsangebot „Methoden der qualifizierten Assistenz“ an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt. 

Dauer: 8 Seminare jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr

Inhalte:

  • Aktuelle Bedarfe in der sozialen Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
  • Einführung Bundesteilhabegesetz
  • Qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistung
  • Capability Approach
  • Biopsychosoziales Modell von psychischer Krankheit und Gesundheit
  • Die ICF und die ICF Score Sets in der Praxis
  • Recovery, Salutogenese, Resilienz, Ressourcen- und Stärkenorientierung in der qualifizierenden Assistenz
  • Theoretische Grundlagen und Anwendung der psychosozialen Diagnostik
  • Grundlagen professioneller Beziehungsarbeit
  • Methoden der Angehörigen-, Netzwerk- und Sozialraumarbeit
  • Methoden der unterstützenden Entscheidungsfindung
  • Strategien im Umgang mit spezifischen Arbeitsbelastungen

Kosten: Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. 800 Euro, Externe Träger und Einrichtungen 950 Euro

Weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Flyer:

Melden Sie sich gerne bei:

Karsten Giertz

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Carl-Hopp-Str. 19a, 18057 Rostock

Telefon: 0381 – 873 942 30, E-Mail: Karsten.Giertz@sozialpsychiatrie-mv.

Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. zur Schaffung von Komplexleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Vorschlag zur Schaffung sektoren- und rechtskreisübergreifender Komplexleistungen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Bedarf

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (SMI = severe mental illness) haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs, insbeson­dere aus SGB V und IX, aber auch aus SGB II/III, VI, VIII, XI und XII, sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent).

Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organi­siert haben.

Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplex­leistungen verbinden. Gemeint sind

  • eine personell kontinuierliche Bezugsbegleitung mit Anker- und Lotsenfunktion, idealerweise für die gesamte Dauer der Hilfsbedürftigkeit, und
  • eine fallbezogene intensive Vernetzung und Koordination aller beteiligten Dienste unter Einschluss des/der Hilfesuchenden und ihres/seines privaten sozialen Umfelds.

Diese Leistungen werden von der einschlägigen S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN  mit höchsten Evidenzgraden empfohlen, zu erbringen durch gemeindepsychiatrische multiprofessionelle Teams. Im „Funktionalen Basismodell gemeindepsychiatrischer Versorgung“ von Steinhart und Wienberg sind sie, bezogen auf deutsche Rahmenbedingungen, detailliert beschrieben.

Solche sektoren- und rechtskreisübergreifenden Leistungen sind – im Unterschied zu Hilfen für psychisch erkrankte bzw. behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 43a SGB V, 46 SGB IX) – in keinem SGB-Band als Regelleistungen vorgesehen.

Bisherige Annäherungen

Da der Bedarf an Bezugsbegleitung und Vernetzung in der Arbeit mit SMI-Personen offenkundig ist und spürbar wird, haben diverse Erbringer von Regelleistungen sich bemüht, diese Funktionen in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren, auch ohne dafür eine eigene Leistungsvergütung zu erhalten. Das gilt beispielsweise für Institutsambulanzen, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Soziotherapeuten.

In den genannten Leistungsarten sind bei weitem nicht alle Anbieter in übergreifender Weise tätig. Außerdem bleiben sie in der Regel auf ihren jeweiligen Rechtskreis (SGB-Band) beschränkt.

Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen des Gesetzgebers und nachgeordneter Stellen gefehlt, übergreifende Komplexleistungen zu ermöglichen oder wenigstens die Koordination von Einzelleistungen (Case Management) auf den Weg zu bringen. Zu nennen wären hier das verpflichtende Entlassmanagement, die stationsäquivalente Behandlung, die Teilhabe- und Gesamtplanung im SGB IX, die berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie), das trägerübergreifende persönliche Budget u. v. m.

Alle genannten Maßnahmen sind entweder eng auf einzelne oder wenige Rechtskreise beschränkt geblieben oder nur an wenigen Stellen zum Tragen gekommen.

Das gilt bisher ebenso für Modellvorhaben und Selektivverträge sowie für Ansätze, leistungs­trägerübergreifende Finanzierungen zu erproben.

Somit steht weiterhin aus, mittels gesetzgeberischer Maßnahmen zu bewirken, dass die oben beschriebene leitliniengerechte Funktion rechtssicher eingeführt und so ausgestaltet wird, dass sie die folgenden Vorgaben erfüllt:

  • Sie muss trotz der sehr heterogenen Versorgungsstrukturen in allen Regionen angeboten werden können.
  • Sie muss unabhängig davon, an welcher Stelle des regionalen Versorgungssystems eine hilfebedürftige Person zunächst vorstellig wird, niederschwellig erreichbar sein.
  • Sie muss unabhängig davon sein, welche Kombination aus Einzelleistungen jemand erhält.
  • Sie muss ein Kooperationsgebot enthalten, um eine gemeinsame Planung und vernetzte Erbringung von Leistungen aus unterschiedlichen Rechtskreisen nicht nur zu ermöglichen, sondern herbeizuführen.

Vorschlag

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie schlägt vor, in allen SGB-Bänden eine sektoren- und rechtskreisübergreifende Vernetzung aller Hilfen in Verbindung mit kontinuierlicher Bezugsbegleitung als neue, zusätzliche Regelleistung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einzuführen und die fallbezogene Zusammenarbeit über die Sektoren und Rechtskreise hinweg verbindlich vorzuschreiben (Kooperationsgebot).

Es sollte in allen beteiligten Rechtskreisen problemlos darstellbar sein, inwiefern bzw. in welchen Fällen diese Begleitungs- und Vernetzungsleistung aus der Sicht des jeweiligen Leistungsträgers begründet werden kann, d. h. welche Indikationen vorliegen müssen und welche Ziele erreicht werden sollen (Symptomreduktion, Teilhabe, Arbeitsplatz, Kindeswohl usw.). Eine übergreifende Übereinstimmung der Indikationen und Ziele wäre nicht erforderlich, so dass gewährleistet bliebe, dass jeder Kostenträger nur die für ihn spezifischen Leistungen finanziert.

Dann wären Fachkräfte der Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psycho- und Soziotherapeutinnen und –therapeuten ebenso wie Institutsambulanzen, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe sowie Pflegedienste oder Rehabilitationseinrichtungen berechtigt und verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen (SMI, komplexer Hilfebedarf)

  • alle beteiligten Dienste zu gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Klienten/Patienten und ihrer Angehörigen zu gemeinsamer Hilfeplanung und ‑durchführung einzuladen sowie
  • entsprechende Einladungen anderer, vorrangig in der Bezugsbetreuung stehender Dienste anzunehmen.

Solche übergreifenden Vernetzungen wären dann nicht damit verbunden, dass der Kostenträger des einladenden Dienstes die Teilnahme rechtskreisfremder Personen finanzieren müsste, die keine Leistungen aus seinem Zuständigkeitsbereich erbringen. Jeder Leistungsträger würde nur die Tätigkeit „seiner“ Leistungserbringer bezahlen.

Oben genannte, bereits bestehende Ansätze zu übergreifenden Komplexleistungen würden durch diesen Vorschlag nicht behindert oder unterlaufen, sondern in ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit gestärkt.

Ein zusätzliches, womöglich gemeinsames Verfahren der Leistungsträger zu Hilfeplanung, Qualitätsstandards, Zulassungsberechtigungen, Vergütungen usw. wäre nicht erforderlich. Jeder Leistungsträger könnte die neue Leistung nach seinen eingespielten Regularien ausgestalten.

Es würde sich weiterhin erübrigen, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu fordern. Die Erfahrung mit allen uns  bekannten Anläufen in dieser Richtung lehrt, dass eine solche Ko-Finanzierung besonders schwer auf den Weg zu bringen wäre.

Dagegen gibt es viele bereits etablierte Formen der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern, bis hin zur Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden in etlichen Regionen. Solche regionsspezifischen Verbünde sind der geeignete Rahmen und Ausgangspunkt für die intensive Zusammenarbeit aller Dienste.


Köln, im Oktober 2022

Nils Greve
Vorsitzender

Die Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden:

Save the Date 1. Bielefelder Teilhabekongress am 15. und 16. Juni 2023

Jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder einer Behinderung soll an der Gesellschaft teilhaben können und voll in die Gemeinschaft einbezogen werden. Das ist die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Was bedeutet das konkret?

Auf dem 1. Bielefelder Teilhabekongress geben Beiträge aus Wissenschaft und Praxis hierzu viele Anregungen. Organisiert wird die Veranstaltung am 15. und 16. Juni 2023 von den v. Bodelschwingsche Stiftungen Bethel und der medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld.

Weitere Informationen zum Programm und zu den Anmeldungen finden Sie hier.

Erstes Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern am 08. November 2022

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.

Am 08. November 2022 startet das erste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Wir laden alle interessierten Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen und psychosozialen Praxis und Versorgung, Psychiatrieerfahrene und auch Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen ein, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenlos und sowohl in digitaler als auch in präsenter Form möglich.

Die Tagesordnung und weitere Informationen zur Anmeldung für das erste Treffen sowie das entsprechende Konzept zur Initiative in Umgangssprache finden Sie hier als PDF:  

Berufliche Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen durch stärkenorientiertes Case Management

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen weisen in vielen Lebensbereichen erhebliche Beeinträchtigungen auf. Besonders in der beruflichen und sozialen Teilhabe sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einem hohen Exklusionsrisiko ausgesetzt. Das subjektive Gefühl des sozialen Eingebundenseins und eine gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit oder bezahlte berufliche Beschäftigung gehören jedoch mit zu den wichtigsten gesundheitsrelevanten Faktoren, welche sich positiv auf die Genesung und soziale Teilhabe auswirken. Um die Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern, werden in den letzten Jahren vermehrt recovery- sowie stärkenorientierte Versorgungsmodelle, -konzepte und Interventionen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung diskutiert.

Darüber hinaus stellen die in den vergangenen Jahren umgesetzten Novellierungen der Sozialgesetzbücher die Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation vor neuen Anforderungen. Sie müssen ihre Leistungen nun verstärkt personenzentriert und unter möglichst großer Partizipation der Teilnehmer*innen erbringen. Individuell ausgestaltete und maßgeschneiderte Rehabilitationsverläufe sollen die Wirksamkeit erhöhen und nicht zuletzt auch zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit führen. Voraussetzung dafür ist auf Seiten der Leistungserbringer die Abkehr vom Maßnahmedenken hin zu einer individualisierten Prozesssteuerung, die Ressourcen und Interessen der Teilnehmer*innen ebenso im Fokus hat wie deren Bedarfe und die Barrieren des Lebensumfelds. Mit dieser Anforderung wächst die Bedeutung einer  personenzentrierten und zielgerichteten Prozesssteuerung sprunghaft.

In der neuen Ausgabe der Zeitschrift Die Berufliche Rehabilitation stellen Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Prof. Dr. Corinna Ehlers (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim) das stärkenorientierte Case Management als ein Handlungsansatz zur Förderung von Recovery und zur Gestaltung der personenzentrierten Unterstützung bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in der beruflichen Rehabilitation vor.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift finden Sie hier.

2. Forum Arbeit und psychische Gesundheit online am 19. Oktober 2022

Anlässlich der Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen aufgrund von psychischen Belastungen und diversen Bedarfen in der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit psychischen Erkrankungen organisiert der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und den Akteur*innen aus dem Rehapro-Projekt IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben seit dem letzten Jahr das Forum Arbeit und psychische Gesundheit. Im Rahmen eines Austausches mit den Akteur*innen aus der Selbsthilfe, aus der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung, aus den Gesundheitswissenschaften und aus der Wirtschaft soll das Thema Arbeit und psychische Gesundheit in regelmäßigen Online-Veranstaltungen und Diskussionen in Mecklenburg-Vorpommern weiter vertieft werden.

Unter dem Motto Zukunft Inklusiver Arbeitsmarkt · Zurück ins Berufsleben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte findet auch in diesem Jahr zur Woche der Seelischen Gesundheit am 19. Oktober zwischen 14:00 bis 17:00 Uhr das Online-Forum Arbeit und psychische Gesundheit statt. Den diesjährigen thematischen Schwerpunkt bildet die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Denn das Potential und die inklusive Kraft von Arbeit ist insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigen und/ oder Erkrankungen enorm. Die Teilhabe am Arbeitsleben gibt uns einen Stellenwert im Leben und in unserer Gesellschaft. Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen sehen die Arbeit daher als wesentlichen Faktor zur Stabilisierung ihrer Gesundheit an.

In der Praxis bleibt die Verwirklichung des bestehenden Rechts auf Arbeit und Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dennoch vielerorts eine Zukunftsvision, denn sowohl im sozialpsychiatrischen Unterstützungssystem als auch auf dem Arbeitsmarkt gelingt es noch nicht ausreichend, Inklusion zu ermöglichen. Umso wichtiger sind regionale Initiativen und Modellvorhaben, die Wege zurück ins Berufsleben erproben und ermöglichen sowie wichtige Schritte in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes eröffnen.

Neben Fachbeiträgen zur Bedeutung von Arbeit für die Genesung und soziale Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie zu den Auswirkungen von Stigmatisierung als einstellungsbedingte Barriere für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Arbeit werden die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Rehapro-Projekt IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben vorgestellt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und die Veranstaltung wird online über Cisco Webex durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail zeitnah vor der Veranstaltung. Hierzu ist eine Anmeldung bis zum 14. Oktober 2022 unter Angabe des Veranstaltungstitels an LV@sozialpsychiatrie-mv.de nötig. Weiter Informationen zum Programm finden Sie hier im Flyer zur Veranstaltung.