Handlungsempfehlungen Gleichberechtigte Partizipation

Die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gehört mit zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine menschenrechtsorientierte und personenzentrierte gemeindepsychiatrische Versorgung und psychosoziale Praxis. Vor allem durch die UN-Behindertenrechtskonvention und durch das Bundesteilhabegesetz hat sich die Bedeutung von Partizipation in den verschiedenen psychiatrischen und psychosozialen Arbeitsfeldern erhöht.

Der betroffeneninitiierte und durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderte “Partizipative Landschaftstrialog Psychiatrie und psychosoziale Versorgung” hat in einem Zeitraum von zwei Jahren und mit einer Beteiligung von circa 60 Mitstreiter*innen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Menschenrechte und Partizipation in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung entwickelt. Diese richten sich an alle Beteiligten im psychosozialen Unterstützungssystem einschließlich politischer Entscheidungsträger* innen. Zu den Themenschwerpunkten der Handlungsempfehlungen gehören unter anderem:

  • “die Förderung der Selbstbestimmung statt ersetzter Entscheidungsfindung/ Fremdbestimmung,
  • Partizipation statt Fürsprache,
  • Menschenrechtsorientierung statt Krankheitsversorgung,
  • Vielfalt statt “Fertigtüten-Suppen-Angebote”,
  • Peer-Kolleg*innen statt Teams ohne Erfahrungsexpertise,
  • Alltagsnahe Unterstützungslandschaft statt Versorgungsinseln in Sonderwelten,
  • zugängliche Antragsverfahren und transparente Zuständigkeiten statt Aktenberge im Behördendschungel,
  • Übergänge statt Schnittstellen,
  • Langfristige Förderung der Selbsthilfe und -vertretung statt Projektitis,
  • Peerbeteiligung in der Lehre statt Exklusion von Erfahrungsexpertise”

Die vollständigen Handlungsempfehlungen können als freie PDF auf der Internetseite des Partizipativen Landschaftstrialogs abgerufen werden.

Die neue Broschüre “Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplan-verfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen”

Die neue Broschüre “Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen”

In Deutschland weisen jedes Jahr etwa 28 % der Bürger*innen Merkmale von mindestens einer psychischen Erkrankung auf. Davon leiden 1 bis 2 % an den langanhaltenden und schweren Auswirkungen ihrer Erkrankung, wodurch sie deutliche Einschränkungen in den verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen (z. B. Ausbildung, Beruf, Wohnen oder Kommunikation) und komplexe Behandlungsbedarfe aufweisen sowie medizinische Behandlungen oder psychosoziale Unterstützungsleistungen beanspruchen.

In der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX beträgt der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen rund 51 %. Davon erhalten 71 % Unterstützung in der eigenen Wohnung und 29 % in besonderen Wohnformen. Etwa 20 % nehmen Leistungsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen in Anspruch. Diese Angaben machen deutlich, dass es sich bei der Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe, um eine bedeutende Gruppe von Nutzer*innen handelt.

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Teilhabeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfes verankert.

Psychisch erkrankte Menschen weisen in der Kommunikation, in der Wahrnehmung aber auch in der Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen verschiedene Bedarfe auf, wodurch Barrieren und Besonderheiten in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens entstehen, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens und die Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren können.

Im Rahmen der Qualitätsstandards möchte die Landesarbeitsgruppe Gesamtplan-/ Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., welche sich aus Akteur*innen der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Selbsthilfe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zusammensetzt, auf die besonderen Belange in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei Menschen mit psychischen Erkrankungen eingehen. Die Qualitätsstandards richten sich an alle Akteur*innen, die im Antragsverfahren, in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens und in der Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

Die Broschüre kann hier als freie PDF heruntergeladen und gerne weiter verteilt werden.

Wenn Sie die Inhalte der Broschüre und die Aktivitäten der Landesarbeitsgruppe Gesamt-/ Teilhabeplanverfahren besser kennenlernen wollen, möchten wir Sie zu einem Online-Austausch am 23. Mai 2022 von 10:00 bis 11:30 Uhr einladen. Bei Interesse können Sie sich unter dem Stichwort „Broschüre Qualitätsstandards Gesamtplanverfahren“ bis spätestens zum 16. Mai 2022 unter: lv@sozialpsychiatrie-mv.de anmelden.

Stärkenorientierte Fallarbeit in der sozialpsychiatrischen Praxis: Kostenloses Fortbildungsangebot für Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Stärkenorientierte Fallarbeit in der sozialpsychiatrischen Praxis: Ein kostenloses Fortbildungsangebot für Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

In den letzten Jahren wurde im Zusammenhang mit zahlreichen gesetzlichen Reformen, Leitlinien und Empfehlungen eine recovery-, ressourcen- und stärkenorientierte Perspektive in der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung verankert. Vor allem das Bundesteilhabegesetz hat dazu beigetragen, dass “die verfügbaren und aktivierbaren Selbsthilferessourcen des Leistungsberechtigten” sowohl im Gesamtplanverfahren bei der Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfes als auch in der direkten Umsetzung von Unterstützungsleistungen zur sozialen Teilhabe zu beachten und zu dokumentieren sind. In der psychosozialen und psychiatrischen Praxis ist jedoch oftmals noch unklar, wie die individuellen Stärken und Ressourcen von Klient*innen für den Unterstützungsprozess systematisch ermittelt und zur Förderung der sozialen Teilhabe konkret nutzbar gemacht werden können.

Die stärkenorientierte Fallberatung ist ein neues Fortbildungsangebot für Mitarbeitende der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Umsetzung von Instrumenten und Methoden der stärken- und ressourcenorientierten Arbeit. Begleitet und moderiert wird die stärkenorientierte Fallberatung von der Expertin Prof. Dr. Corinna Ehlers.

Im kollegialen Austausch können die Teilnehmer*innen Haltungen reflektieren, (komplexe) Fallsituationen analysieren und die Anwendung von Methoden der ressourcen- und stärkenorientierten Arbeit diskutieren. Zu Beginn jeder Sitzung erfolgt eine kurze inhaltliche und methodische Einführung zur stärkenorientierten Arbeit. Im Anschluss werden anonymisierte Fallbeispiele, die die Teilnehmer*innen selbst einbringen, strukturiert besprochen. Bei der Fallarbeit setzen die Teilnehmer*innen verschiedene Instrumente – wie die Stärkenkarte – ein und entwickeln Lösungsideen für ihre Praxis. Die Teilnehmer*innen können die Treffen nutzen, um sich praxisnah auszutauschen, voneinander zu lernen und so ihre Professionalität zu stärken.

Die stärkenorientierte Fallberatung ist ein kostenloses Angebot des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausschließlich für seine Mitglieder. Informationen zu den Terminen und Anmeldemodalitäten finden Sie hier oder im dazugehörigen Flyer der Veranstaltung.

Eine kurze allgemeine Einführung in die Theorien und Methoden der stärkenorientierten Praxis im Kontext der qualifizierten Assistenz finden Sie hier in einem Buchbeitrag von Corinna Ehlers und Karsten Giertz. 

Ankündigung Themenheft zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Ankündigung Themenheft zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes verpflichten sich die Leistungserbringer mit § 131 SGB IX im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe einheitliche Rahmenverträge abzuschließen, welche neben den Vergütungspauschalen, den Vergütungsbeiträgen, den Kostenarten, den Kostenbestandteilen und den Personalrichtwerten auch Grundsätze der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitsdokumentation von Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten.

Mit diesem Vorgehen wurden die Prüfrechte der Leistungsträger gesetzlich gestärkt. Das Bundesteilhabegesetz zielt mit § 131 SGB IX einerseits darauf ab eine einheitliche Dokumentation der Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Praxis zu etablieren und anderseits eine effiziente Steuerung und Korrektur von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Sinne der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen. In vielen Bundesländern ist jedoch unklar, welche Verfahren zur Wirksamkeitsmessung geeignet sind. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Anlage 7 im Landesrahmenvertrag ein angebotsbezogenes Vorgehen zur Wirksamkeitsmessung skizziert. Darüber hinaus kritisieren Expert*innen, dass mit der gesetzlich etablierten Wirksamkeitsmessung die Ökonomisierungstendenzen in der psychosozialen Praxis verschärft werden.

Im Rahmen eines Themenheftes nährt sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. dem Thema der Wirksamkeit und Wirksamkeitsmessung von Leistungen zur sozialen Teilhabe bei Menschen mit psychischen Erkrankungen an. Mehrere Autor*innen aus der Praxis, Selbsthilfe und Wissenschaft geben in ihren Beiträgen einen Einblick in die Herausforderungen sowie in die allgemeinen Grundlagen der Wirksamkeitsevaluation und diskutieren verschiedene Methoden der Wirksamkeitsmessung. Dabei werden vor allem die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie die Versorgungsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt.

Das Themenheft erscheint voraussichtlich am 28. April 2022 und kann hier auf der Internetseite als PDF frei heruntergeladen werden.

Vorankündigung Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Vorankündigung Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

In Deutschland weisen jedes Jahr etwa 28 % der Bürger*innen Merkmale von mindestens einer psychischen Erkrankung auf. Davon leiden 1 bis 2 % an den langanhaltenden und schweren Auswirkungen ihrer Erkrankung, wodurch sie deutliche Einschränkungen in den verschiedenen Funktions- und Lebensbereichen (z. B. Ausbildung, Beruf, Wohnen oder Kommunikation) und komplexe Behandlungsbedarfe aufweisen sowie medizinische
Behandlungen oder psychosoziale Unterstützungsleistungen beanspruchen.

In der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff. SGB IX beträgt der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen rund 51 %. Davon erhalten 71 % Unterstützung in der eigenen Wohnung und 29 % in besonderen Wohnformen. Etwa 20 % nehmen Leistungsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen in Anspruch. Diese Angaben machen deutlich, dass es sich bei der Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe, um eine bedeutende Gruppe von Nutzer*innen handelt.

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Teilhabeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) verankert.

Psychisch erkrankte Menschen weisen in der Kommunikation, in der Wahrnehmung aber auch in der Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen besondere Bedarfe auf, wodurch Barrieren und Besonderheiten in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens entstehen, die eine aktive Einbeziehung der Menschen in die einzelnen Schritte des Gesamtplanverfahrens und die Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren können.

Im Rahmen der Qualitätsstandards zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen möchte die Landesarbeitsgruppe Gesamtplan-/ Teilhabeplanverfahren, welche sich aus Akteur*innen der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Selbsthilfe des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zusammensetzt, auf die besonderen Belange in der Umsetzung und Durchführung des Gesamtplanverfahrens bei psychisch erkrankten Menschen eingehen. Die Qualitätsstandards richten sich an alle Akteur*innen, die im Antragsverfahren, in der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens und in der Koordination von Leistungen der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

Die Qualitätsstandards wurden in einer gestalteten Broschüre zusammengefasst. Die Broschüre wird demnächst über den Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. veröffentlicht.

Neues Fortbildungsangebot Adoleszentensensibles Arbeiten in der Sozialpsychiatrie

Der Lebensabschnitt der Adoleszenz kann vor allem für junge Menschen mit psychischen Erkrankungen eine besondere Herausforderung werden. Neben den ohnehin mit dieser Lebensphase verbundenen Entwicklungsaufgaben müssen junge Menschen mit psychischen Erkrankungen zusätzlich die krankheitsbedingten Belastungen bewältigen. Das ist nicht selten vor allem für die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen selbst und ihr soziales und professionelles Umfeld eine komplexe Aufgabe.    

Um Mitarbeitende aus den verschiedenen psychosozialen und psychiatrischen Arbeitsfeldern bei der Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen zu unterstützen, bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in diesem Jahr eine Fortbildungsveranstaltung an.  

Im Rahmen der Fortbildung werden in verschiedenen Seminaren aktuelle rechtliche Veränderungen, entwicklungspsychologische, psychiatrische und pädagogische Grundlagen sowie psychosoziale Methoden des adoleszentensensiblen Arbeitens mit jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen von renommierten Expert*innen praxisnah vorgestellt. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden sollen darüber hinaus wichtige Methoden und Konzepte der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie ein Überblick der bestehenden Versorgungslandschaft vermittelt werden.  

Weitere Informationen zur Fortbildung finden Sie hier im Flyer:

Informationen zu anderen Fortbildungsangeboten des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seinen Kooperationspartner*innen finden Sie hier. Eine Übersicht zu unseren aktuellen Initiativen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihren Familien finden Sie hier.

Neuerscheinung “Soziale Teilhabe professionell fördern: Grundlagen und Methoden der qualifizierten Assistenz”

Das Bundesteilhabegesetz fordert die qualifizierte Assistenz, die fachlich fundierte Begleitung, Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen für deren Umsetzung in der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen es noch keine Standards gibt, wohl aber hilfreiche Methoden. Die beiden Herausgeber Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Dieter Röh (HAW Hamburg) sowie die Herausgeberin Lisa Große (Alice Salomon Hochschule Berlin) stellen mit der Unterstützung von zahlreichen Expert*innen diese Methoden und Konzepte im Fachbuch „Soziale Teilhabe professionell fördern“ vor dem Hintergrund von Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen einzeln und praxisbezogen vor. Es handelt sich dabei um das erste Buch zur qualifizierten Assistenz im Bereich der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nach SGB IX. Grafiken, Handlungsempfehlungen und Downloadmaterialien unterstreichen die Praxisnähe dieses Handbuches.

Einen Flyer mit weiteren Informationen zum Inhalt finden Sie hier.

Eine Rezension zum Buch können Sie hier einsehen.

Zu den Herausgebern und der Herausgeberin:

Karsten Giertz, M.A.: ist Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Vorstandsvorsitzender im European Centre of Clinical Social Work e.V. und Mitglied im Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie in den Fachgruppen Sektion Klinische Sozialarbeit und Case Management der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit, DGSA. Er promoviert an der Universitätsmedizin Greifswald zur psychosozialen Versorgung von Borderline-Patient*innen und hat mehrere Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen für Soziale Arbeit.

Lisa Große, M.A.: Langjährige Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst, seit 2019 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin, Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen, zertifizierte Fachsozialarbeiterin für Klinische Sozialarbeit, Vorstand im European Centre of Clinical Social Work e.V., Mitglied in den Fachgruppen Case Management und Sektion Klinische Sozialarbeit der DGSA.

Prof. Dr. Dieter Röh: Jahrgang 1971, ist Professor für Wissenschaft Sozialer Arbeit im Department Soziale Arbeit der Fakultät Wirtschaft und Soziales an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Arbeitsschwerpunkte: Geschichte, Ethik, Theorien und Methoden Sozialer Arbeit; Klinische Sozialarbeit und Rehabilitation; Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie.

Neue Termine der Fortbildungsveranstaltung Methoden der qualifizierten Assistenz 2022

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer Teilhabe zu fördern.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet seit 2020 hierzu ein Weiterbildungsangebot an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen erbringen. Das Weiterbildungsangebot beinhaltet insgesamt 8 verschiedene Seminare zu unterschiedlichen Themen der qualifizierten Assistenz. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt.

Am 01. Februar 2022 startet der dritte Durchlauf des Weiterbildungsangebotes “Methoden der qualifizierten Assistenz”. Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden die einzelnen Veranstaltungen des Weiterbildungsangebotes überwiegend in digitaler Form stattfinden. Interessierte können sich bis zum 25. Januar 2022 unter lv@sozialpsychiatrie-mv.de melden. Die Termine und eine Übersicht zu den Inhalten des Fortbildungsangebotes können Sie hier abrufen.

Unterstützende Entscheidungsfindung: Leicht und gut gemacht

Nach Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

In einer immer komplexer werdenden Welt ist die Entscheidungsfindung bei vielen Angelegenheiten des Lebens jedoch viele Menschen nicht immer einfach. Auch Menschen mit Behinderungen werden auf der Suche nach geeigneten Angeboten, die sie bei der sozialen Teilhabe oder selbstbestimmten Lebensführung unterstützen, mit einer Vielzahl von Entscheidungsoptionen konfrontiert.

Um die Selbstbestimmung und aktive Handlungsfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung sowie ihren Unterstützer*innen zu fördern, entwickelte die Interessensgemeinschaft “Selbstbestimmt Leben” die Broschüre “Unterstützende Entscheidungsfindung: Leicht und gut gemacht”. Im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes wurde die Broschüre von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in mehreren Workshops und Redaktionstreffen entwickelt. Die Broschüre richtet sich an Menschen, die eine Entscheidung bezüglich potenzieller Unterstützungsmöglichkeiten zu treffen haben. Dabei verfolgt die Broschüre folgende Ziele:

  • Sie klärt über verschiedene Aspekte einer Entscheidung auf,
  • Sie gibt Anregungen, welche Möglichkeiten der Unterstützung genutzt werden können,
  • Sie stärkt dabei, eine eigene Entscheidungen zu treffen und
  • Sie hilft durch den Prozess der persönlichen Entscheidungsfindung.

Die Broschüre ist auf der Internetseite der Interessensgemeinschaft Selbstbestimmt Leben in einer leichten und schweren Sprache zugänglich und kann frei als PDF heruntergeladen werden.

Foto von Engin Akyurt von Pexels

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes verpflichten sich die Leistungserbringer mit § 131 SGB IX im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe einheitliche Rahmenverträge abzuschließen, welche neben den Vergütungspauschalen, den Vergütungsbeiträgen, den Kostenarten, den Kostenbestandteilen und den Personalrichtwerten auch Grundsätze der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitsdokumentation von Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten.

Mit diesem Vorgehen wurden die Prüfrechte der Leistungsträger gesetzlich gestärkt. Das Bundesteilhabegesetz zielt mit § 131 SGB IX einerseits darauf eine einheitliche Dokumentation der Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Praxis zu etablieren und anderseits eine effiziente Steuerung und Korrektur von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Sinne der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen. In vielen Bundesländern ist jedoch bis heute unklar, welche Verfahren zur Wirksamkeitsmessung geeignet sind. Darüber hinaus kritisieren Expert*innen, dass mit der gesetzlich etablierten Wirksamkeitsmessung Ökonomisierungstendenzen in der psychosozialen Praxis Vorschub geleitstet wird.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe ein angebotsbezogenes Vorgehen zur Wirksamkeitsmessung skizziert. Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern kein einheitliches Vorgehen zur Umsetzung der Anlage 7. In diesem Jahr wurde im Rahmen eines vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport geförderten Modellprojektes im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Eckpunktepapier zur Erarbeitung von Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entwickelt und von den verantwortlichen Projektpartner*innen veröffentlicht.

Anlässlich des Eckpunktepapiers möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Rahmen einer Stellungnahme die Gelegenheit nutzen, um auf wichtige Aspekte und Herausforderungen in der Umsetzung des Eckpunktepapiers und in der aktuellen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.

Die Stellungnahme zum “Eckpunktepapier: Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit” kann hier heruntergeladen werden.