In den letzten Jahren wurde die psychische Gesundheit zunehmend als ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt. Viele Länder haben den Anspruch auf der Grundlage von internationalen Menschenrechtsstandards die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden in der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Zudem wird die Einführung von Gesetzen und Richtlinien thematisiert, die den Zugang zu qualitativ hochwertiger psychiatrischer Versorgung und Unterstützung sowie das Recht von Menschen mit psychischen Erkrankungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe garantieren. Zahlreiche Länder arbeiten daran, den Zugang zur psychiatrischen Versorgung zu verbessern, die Stigmatisierung und Diskriminierung von psychischen Erkrankungen in der Bevölkerung zu reduzieren und die partizipative Beteiligung von Personen mit Erfahrung in Rechtsreformprozessen und in der Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik zu fördern. Trotz des politischen Willens befinden sich die meisten Länder in einem frühen Reformstadium.
Um Länder besser in diesem Bereich zu unterstützen, hat die Weltgesundheitsorganisation gemeinsam mit dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Leitlinie „Psychische Gesundheit, Menschenrechte und Gesetzgebung: Leitlinien und Praxis“ entwickelt. Die Leitlinien schlägt zahlreiche Empfehlungen für die Entwicklung und Umsetzung einer menschenrechtsbasierten Gesetzgebung im Bereich der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung vor. Darin werden unter anderem rechtliche Bestimmungen dargelegt, die erforderlich sind, um die Deinstitutionalisierung und den Zugang zu qualitativ hochwertigen, personenzentrierten und gemeindenahen psychiatrischen Gesundheitsdiensten zu fördern. Die Leitlinie zeigt auf, wie Gesetze Stigmatisierung und Diskriminierung bekämpfen können, und bietet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von Zwang in psychiatrischen Diensten zugunsten von Praktiken, die die Rechte und die Würde der Menschen respektieren.
Die Leitlinie enthält außerdem wichtige Informationen, wie bei der Überprüfung, Verabschiedung, Umsetzung und Bewertung von Gesetzen im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden kann. Hierzu stellt die Leitlinie eine praktische Checkliste bereit, mit der Länder beurteilen können, ob ihre Gesetze mit den aktuellen Menschenrechtsstandards übereinstimmen.
Der Leitlinie richtet sich in erster Linie an Gesetzgeber*innen und politische Entscheidungsträger*innen, die direkt an der Ausarbeitung, Änderung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Rechtsvorschriften zur psychischen Gesundheit beteiligt sind. Die Leitlinie ist aber auch für Einzelpersonen oder Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie für jede Einrichtung im Bereich der psychischen Gesundheit, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Interesse.
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