Orientierungshilfe: Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe

Seit geraumer Zeit ist Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des BTHG sind jedoch wirksam und von den Akteur*innen anzuwenden.

Vom BTHG haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann. Nicht alle werden aber wissen oder bereits gemerkt haben, was sich mit dem Gesetz für sie geändert hat oder ändern soll. Die Politik verkündete im Zuge seiner Verabschiedung, dass mit dem BTHG ein modernes Teilhabegesetz in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werde. Fortan stehe die Selbstbestimmung des/der Betroffenen und nicht länger die Fürsorge und Fremdbestimmung durch andere im Vordergrund. Der Reha-Prozess solle vereinheitlicht und vereinfacht werden und nicht zuletzt solle dem/der Berechtigten mehr von seinem/ihrem Einkommen und Vermögen übrigbleiben, wenn er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Aber offensichtlich kennen auch viele der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gesetzlichen Neuregelungen und ihre damit verbundenen neuen Rechte noch nicht oder nicht hinreichend genug. Aus diesem Grunde entwickelte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung diese Broschüre vor allem als Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen. Zudem zeigt die Broschüre auf, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen.

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