Das zweite Treffen der Landesarbeitsgruppe Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. findet am 19. SSeptember 2025 online über Zoom statt-.
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Landesarbeitsgruppe Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren
Das erste Treffen der Landesarbeitsgruppe Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. findet am 21. März 2025 in Rostock statt. Eine online Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN“
Seit 2008 wird in Mecklenburg-Vorpommern jährlich in der trialogischen landesweiten Veranstaltungsreihe der Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen und körperlichen Behinderungen gedacht, welche im Nationalsozialismus zwangssterilisiert oder im Rahmen der „NS-Euthanasie“ auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns ermordet oder von hier in die Vernichtungslager deportiert wurden.
Auch im nächsten Jahr am 27. Januar 2025 findet die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN“ gemeinsam mit der Landeshauptstadt Schwerin und zahlreichen Kooperationspartner*innen aus Schwerin und Umgebung statt.
Videofachbeitrag: Familien mit psychisch erkrankten Mitgliedern
In seinem YouTube-Beitrag gibt der Wissenschaftler und Psychologe Prof. Dr. Johannes Jungbauer von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen einen Überblick zu den Auswirkungen von psychischen Erkrankungen auf Familienangehörige. Darüber hinaus wird beschrieben, wie die Belastungen der Familienangehörigen sowohl durch erkrankungsspezifische als auch durch beziehungsspezifische Faktoren entstehen.
Protokoll der letzten LAG Partizipation Mecklenburg-Vorpommern vom 12. November 2024
Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.
Am 12. November 2024 fand das letzte Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. Im Zentrum des Austausches standen partizipative und empowermentfördernde Arbeitsformen in sozialen Organisationen. Außerdem beschäftigte sich die Landesarbeitsgruppe mit verschiedenen Projekten zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Das Protokoll des letzten Treffens der Landesarbeitsgruppe kann hier eingesehen werden.
Weitere Informationen zur Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
Orientierungshilfe: Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe
Seit geraumer Zeit ist Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des BTHG sind jedoch wirksam und von den Akteur*innen anzuwenden.

Vom BTHG haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann. Nicht alle werden aber wissen oder bereits gemerkt haben, was sich mit dem Gesetz für sie geändert hat oder ändern soll. Die Politik verkündete im Zuge seiner Verabschiedung, dass mit dem BTHG ein modernes Teilhabegesetz in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werde. Fortan stehe die Selbstbestimmung des/der Betroffenen und nicht länger die Fürsorge und Fremdbestimmung durch andere im Vordergrund. Der Reha-Prozess solle vereinheitlicht und vereinfacht werden und nicht zuletzt solle dem/der Berechtigten mehr von seinem/ihrem Einkommen und Vermögen übrigbleiben, wenn er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.
Aber offensichtlich kennen auch viele der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gesetzlichen Neuregelungen und ihre damit verbundenen neuen Rechte noch nicht oder nicht hinreichend genug. Aus diesem Grunde entwickelte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung diese Broschüre vor allem als Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen. Zudem zeigt die Broschüre auf, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Leitlinien für eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung: Teilübersetzung der WHO Guidance
Seit Jahren wird eine stärkere menschenrechtsorientierte und personenzentrierte Ausrichtung der psychiatrischen Versorgung und Behandlung in Deutschland diskutiert. Vor allem im Zusammenhang mit der immer noch weit verbreiteten Praxis von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen im Kontext der psychiatrischen Versorgung wird hierzulande der Handlungsbedarf deutlich.

Um die Akteur*innen der psychiatrischen Gesundheitsversorgung besser mit Informationen und Best-Practice-Beispielen dabei zu unterstützen, ihre psychiatrischen und psychosozialen Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen an den internationalen Menschenrechtsstandards und den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2021 im Rahmen ihrer QualityRights-Initiative eine Reihe von Leitlinien und Trainingsmanualen zur Förderung von personenzentrierten und menschenrechtsbasierten Ansätzen im Bereich der psychiatrischen Versorgung. Die Leitlinien, Materialien und Empfehlungen richten sich an alle Akteur*innen der psychiatrischen und psychosozialen Gesundheitsversorgung. Dazu gehören Regierungen, politische Entscheidungsträger*innen, Anbieter*innen von Behandlungs- und Unterstützungsleistungen, Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialfürsorge oder Verbände.
Dabei bildet der Leitfaden für gemeindenahe psychosoziale Dienste “Guidance on community mental health services” die wichtigste Referenzquelle. In diesem Dokument werden verschiedene personenzentrierte und menschenrechtsbasierte Ansätze, Modellprojekte und bewährte Dienste auf der ganzen Welt im Bereich der psychischen Gesundheit vorgestellt und detailliert beschrieben sowie Empfehlungen für deren Implementierung in den nationalen Gesundheits- und Sozialsystemen gegeben. Die schweizerische Stiftung für psychische Gesundheit pro mente sana veröffetlichte nun eine Teilübersetzung der „Guidance on community mental health services“, die hier frei heruntergeladen werden kann.
Berufsbegleitende Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie

Mit dieser Weiterbildung sprechen wir Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einer Einrichtung der Sozialpsychiatrie an und qualifizieren Sie für einen staatlich anerkannten Abschluss. Die Weiterbildung zielt daraufhin, Sie als Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf psychosomatische Erkrankungen, deren Folgen und mögliche Hilfesysteme umfassend zu qualifizieren.
Sie basiert auf den Leitlinien der UN Behindertenrechtskonvention und darüber hinaus an dem „Landesrahmenvertrag für Mecklenburg Vorpommern nach § 131 Abs 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe“ sowie der „Ordnung über die Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie“.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kostenlose Online-Fachveranstaltung: Aktuelle Entwicklungen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen am 29. November 2024

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Reformbemühungen thematisiert, die darauf abzielen, vor allem Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen unter anderem die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe, die Umsetzung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen sowie die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Rahmen der Fachveranstaltung wird am 29. November von 09:30 bis ca. 12:30 Uhr anlässlich der Auflösung der Regierungskoalition über die Umsetzung der geplanten Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe informiert. Zudem werden die neuen Anforderungen an die psychosoziale Praxis und die Schnittstelle beim Übergang zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe thematisiert.
Die Fachveranstaltung ist ein kostenloses Angebot, das sich an alle Mitarbeitenden der Mitgliedsorganisationen, an die Mitglieder der Landesarbeitsgruppen Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Adoleszenzpsychiatrie und Landesarbeitsgruppe Gesamt-/ Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. richtet.
Neben der Referentin und Volljuristin Stefanie Ulrich wird die Veranstaltung von mehreren Verfahrenslots*innen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten von Mecklenburg-Vorpommern, die junge Menschen mit Beeinträchtigungen sowie deren Familien auf ihrem Weg zu entsprechenden Hilfen beraten und begleiten, unterstützt.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:
DFPP-Praxisempfehlung „Beziehungsgestaltung mit Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung“

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) ist eine häufige psychische Erkrankung. Menschen mit BPS brauchen vielfältige psychiatrische Hilfen; daher finden sich diese Personen in nahezu allen psychiatrischen Settings, ambulant und stationär, in der Kurzzeittherapie und Langzeitversorgung. In spezifischen Therapiestationen für Menschen mit einer BPS sind passende Hilfekonzepte meist sehr gut umgesetzt. Doch in nichtspezifischen Settings erleben Helfende und Pflegefachpersonen diese Patient*innen oder Klient*innen oft als herausfordernd. Teilweise können diese Teams keine stimmigen oder ausreichenden Hilfeangebote bieten.
Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) hat nun eine Praxisempfehlung entwickelt, die sich gezielt an Pflegefachpersonen und andere Professionelle in nicht-borderlinespezifischen Settings richtet. Sie listet „Dos and Dont´s“ und beschreibt viele hilfreiche Strategien für die Beziehungsgestaltung und bietet praktische Tipps.
Die Praxisempfehlung finden Sie hier.