Abgehängt und chancenlos? – Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

Teilhabe ist das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis in der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig ist der Teilhabebegriff bislang konturlos: Die theoretische Ableitung und differenzierte Informationen über Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen in der Eingliederungshilfe fehlten bislang.

In der BAESCAP-Studie wurden diejenigen gefragt, die sonst bei jeder großen Erhebung außen vor bleiben: fast 1900 Nutzer*innen sozialpsychiatrischer Leistungen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie wurden befragt zu ihrer Familiensituation, zu Freundschaften, zu ihrer Ausbildung, zum Beruf und zu ihren Stigmaerfahrungen. Welche Teilhabemöglichkeiten und -hindernisse erleben sie?

Die Ergebnisse der Studie liefern erste Antworten: Trotz Eingliederungshilfe sind sie vielfach abgehängt und chancenlos.

Doch was bedeutet Teilhabe, das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis, eigentlich konkret und wie kann sie theoretisch abgeleitet werden? Welche Facetten des Lebens greifen wir heraus, welche sind wichtig? Die Autorinnen und Autoren verankern Teilhabe auf theoretischer Ebene im Capabilities Approach, sie diskutieren den Teilhabebegriff auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes und sie zeigen auf, was auf sozialpolitischer Ebene nötig ist.

Informationen zu den Herausgebern: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet 1995, ist der unabhängige Fachverband von Anbietern, die im Land Mecklenburg- Vorpommern in der Unterstützung psychisch kranker und behinderter Menschen unmittelbar tätig sind. Er setzt sich ein für eine an der Person des Einzelnen orientierte Psychiatrie und damit für eine dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Prof. Dr. Andreas Speck lehrt und forscht zu Sozialpsychologie, Sozialpsychiatrie und Gender/Diversity im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung der Hochschule Neu­brandenburg, er ist im Vorstand des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg­-Vorpommern e. V. Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V.

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Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus – Mitglieder- und Fachveranstaltung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.

Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.

Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.

Stellungnahme zum Entwurf der Umsetzung des Gesamtplanverfahren

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Gesamtplankonferenz (§ 119 SGB IX) als ein verbindliches Verfahren zur genaueren Planung der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechts der leistungsberechtigten Person und der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses gesetzlich verankert.

Zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte eine Unterarbeitsgruppe der landesarbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eine Prozessbeschreibung. Aus der Perspektive der psychiatrischen Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychisch Erkrankungen setzte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Prozessbeschreibung auseinander und veröffentlichte seine Ergebnisse im Rahmen einer Stellungnahme, welche hier abgerufen werden kann.

Veranstaltung Bundesteilhabegesetz – Chancen und Herausforderungen

Im Rahmen der 22. Mitgliederversammlung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 21 Juli 2017 in Schwerin eine Fachveranstaltung zu dem Bundesteilhabgesetz und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch.

Neben einer Einführung zum aktuellen Forschungsstand zur Teilhabe- und Versorgungssituation von schwer psychisch erkrankten Menschen in Deutschland durch Prof. Dr. Ingmar Steinhart (Projektleiter Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und zu den Chancen und Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes für Leistungserbringer durch Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht Reinhold Hohage (Kanzlei Hohage, may & Partner Hamburg), berichteten Hartmut Renken (Abteilungsleiter Soziales und Integration Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern) und Jör Rabe (Direktor Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes und einer einheitlichen Teilhabeplanung in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Anschluss folgte eine trialogisch besetzte Podiumsdiskussion.

Weitere Informationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.

6. Rostocker Psychiatrieforum

Recovery und Empowerment sind im Jahr 2017 längst keine neuen Konzepte mehr. Dennoch zeichnet die Praxis nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ein doch eher trübes Bild bei der Ausrichtung der sozialpsychiatrischen Arbeit auf Genesung und Selbstbefähigung. Das Stiften von Hoffnung auf Genesung sowie die Förderung von Motivation zur Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit verlangen allen Beteiligten, insbesondere den (sozial)psychiatrisch Tätigen, noch engagiertes Arbeiten, enorme Selbstreflexion und maximale Veränderungsbereitschaft ab. So müssen Defizitorientierung, die Suche nach schnellen Lösungen, Fremdbestimmung und Resignation vor allem anderen Haltungen und Methoden weichen, damit sich Räume für individuelle Genesungswege erschließen. Denn Genesung ist möglich!

Unter dem Motto “ZUVERSICHT, AKZEPTANZ, SINNGEBUNG – wie Recovery und Empowerment individuelle Genesungswege ermöglichen” fand am 16. März 2017 im Rathaus Rostock das 6. Rostocker Psychiatrieforum statt. Im Fokus der Veranstaltung standen praxisorientierte Konzepte und Erfahrungsberichte von gelingenden Praxisbeispielen aus der Schweiz sowie weiteren Ausführungen zu den Schlüsselwerten des Recoverykoneptes von regionalen Expert*innen. Darüber hinaus wurden mehrere Workshops und Diskussionsrunden zu vielfältigen Themen angeboten.

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Rundum ambulant

Psychisch schwer erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf erhalten die notwendige Hilfe immer noch vorwiegend in der stationären Versorgung. Dabei zeigen die Erkenntnisse aus der internationalen Begleitforschung, dass stationäre Versorgung durch gute ambulante Arbeit ersetzt werden kann. Vor allem für Assertive Community Treatment, Home Treatment, Peerarbeit, Housing First oder Supported Employment liegt eine beeindruckende Evidenz vor. In Deutschland gibt es bisher wenig Erfahrung mit vergleichbaren Versorgungsmodellen. Ende 2016 brachten Ingmar Steinhart und Günther Wienberg das Buch „Rundum ambulant“ heraus. Ausgehend von dem Funktionalen Basismodell und der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapie bei schweren psychischen Erkrankungen plädieren die Herausgeber für eine stärkere Etablierung multiprofessioneller gemeindeintegrierter Versorgung. In dem Fachbuch werden zahlreiche Modellprojekte aus dem deutschen Sprachraum vorgestellt und deren Umsetzung diskutiert.

Das Funktionale Basismodell psychiatrischer Versorgung in der Gemeinde richtet sich konsequent am psychisch erkrankten Menschen aus: Nicht die bestehenden Versorgungsstrukturen, sondern die Bedarfe und Bedürfnisse psychisch schwer erkrankter Menschen bestimmen die Perspektive. Das Buch beschreibt Behandlungs- und Unterstützungsfunktionen, erweckt sie an Beispielen zum Leben und definiert zugleich einen Mindeststandard für gemeindepsychiatrische Behandlungs- und Teilhabeleistungen. Ein Vademecum für Anbieter, Planer und Forschende!

Zu den Herausgebern: Prof. Dr. phil. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V., Prof. Dr. P.H. Günther Wienberg, Jahrgang 1953, Dipl.-Psychologe, seit 2000 Mitglied im Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Lehrbeauftragter an der Hochschule Fulda, Fachbereich Sozialwesen, Mitglied der Aktion Psychisch Kranke e. V.; Arbeitsschwerpunkte: Versorgung Abhängigkeitskranker, Psychoedukation, Prozesse und Strukturen der psychiatrischen Versorgung.

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Psychische Störung(en) bei Menschen mit Intelligenzminderung – Herausforderungen für die Behindertenhilfe!?

Psychische Störungen stellen bei Menschen mit Intelligenzminderungen oder Doppeldiagnosen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung stellen eine große Herausforderung für Behandelnde und Mitarbeitende dar.

In Kooperation mit dem Dietrich Bonhoeffer Klinikum führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Neubrandenburg am 29.01.2016 eine Fachtagung durch. Zahlreiche Expert*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Behinderten- und Eingliederungshilfe gaben einen Einblick in die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen und Intelligenzminderungen aus der Perspektive von Praxis und Forschung.

Weitere Informationen zur Fachtagung und die Tagungsdokumentation finden Sie hier.

Sozialräume in der Hansestadt Rostock. Eine wissenschaftliche Analyse

Die Gestaltung des demographischen Wandels ist für die kommunale Gebietskörperschaft eine facettenreiche Aufgabe und Herausforderung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Versorgung älterer Bürger*innen mit dementiellen und/oder anderen Erkrankungen. Um die Ausweitung stationärer Heimplätze auf das notwendige Maß zu begrenzen, sollte unserer Erachtens das politische Handeln in den Kommunen die ambulante Versorgung deutlich stärken. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die sozialräumliche Fokussierung der Pflege- und Sozialplanung ein. Mit dem Konzept „Sozialraum“ ist einerseits ein geographisch abzugrenzendes Territorium („Südstadt“) gemeint, der mit objektiven Kennzahlen beschreibbar ist: Einwohnerzahl, Altersstruktur etc. Andererseits ist ein Sozialraum aber auch ein subjektiv vermittelter Raum, in dem sich das Alltagsleben der Menschen konkret vollzieht und der so von den individuellen Wahrnehmungen und Deutungen geprägt ist. Das gilt besonders für ältere Menschen, deren Mobilität oft sehr eingeschränkt sein kann und die in ihrem unmittelbaren Alltagsvollzug von dem Sozialraum mit seinen konkreten Ressourcen und Begrenzungen abhängig sind. Das gilt besonders dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit oder eine chronische Erkrankung vorliegt oder sich zu entwickeln droht. Dann werden folgende Fragen drängend: Wie ist die Infrastruktur konkret gestaltet? Wie barrierearm oder barrierefrei ist die Wohnsituation? Wo hindern bauliche Barrieren den Zugang zu wichtigen Einrichtungen wie Ärzten, Ämtern oder den Supermarkt? Welche Qualität hat die Nachbarschaft oder das Vereinsleben? Wie erreichbar sind familiäre Netzwerke? Wer kann bei drohender oder akuter Pflegebedürftigkeit im Sozialraum beraten?

Um die ambulante Versorgung von älteren Menschen zu stärken, muss die sozialräumliche Infrastruktur unter Beteiligung aller dort lebenden Bürger*innen weiterentwickelt werden. Ausgehend von dieser Zielstellung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in der Südstadt und dem Stadtteil Lütten Klein eine Sozialraumanalyse im Rahmen des gerontopsychiatrischen Modellprojektes „Länger leben in Mecklenburg-Vorpommern“ durch. Dieses Modellprojekt wurde vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern finanziell unterstützt. Eine zusätzliche Unterstützung kam – für die Analyse in Lütten Klein – von der Hansestadt Rostock.

Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse und weitere Informationen zum Projekten finden Sie hier.

Stellungnahme zur Sozialhilfefinanzierung

Anlässlich des Gesetzesentwurfes zum Sozialhilfefinanzierungsgesetzes verfasste der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 29.04.2013 eine Stellungnahme, die an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern adressiert wurde.

Die Stellungnahme griff wichtige Punkte auf wie eine stärkere Förderung der Ambulantisierung sozialpsychiatrischer Angebote in Mecklenburg-Vorpommern, qualitative Ausgestaltung dieser Angebote, Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Fachkräftemangels, Möglichkeiten der Finanzierung von Komplexleistungen und fallunspezifischen Leistungen als integraler Bestandteil regionaler Unterstützungsnetzwerke sowie die Stärkung und Koordination personenzentrierter Hilfen.

Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden:

Fachtag Mobile Gerontopsychiatrie in Anklam

Infolge der Zunahme der Lebenserwartung wird es in den nächsten Jahrzehnten zu einer weiteren Zunahme dementiell und anderweitig gerontopychiatrisch erkrankter Menschen kommen. Diese und andere Herausforderungen des demografischen Wandels stellen vor allem ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern vor anspruchsvolle Aufgaben. Nur mit entsprechenden Handlungsansätzen und geeigneten Konzepten im Hinblick auf die Organisation und Finanzierung der Gesundheits- und Sozialsysteme kann langfristig eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung dieser Zielgruppe in dünn besiedelten ländlichen Räumen und besonders in strukturschwachen Regionen sichergestellt werden.

Aus diesem ergibt eine wesentliche Forderung an gute gemeindegerontopsychiatrische Versorgung, nämlich die nach primär aufsuchenden-mobilen Hilfestrukturen! Ferner muss das bestehende Hilfesystem insofern weiterentwickelt werden, dass für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen wohnortnahe personenzentrierte Angebote einer Gemeindegerontopsychiatrie im gewohnten Lebensumfeld ermöglicht werden, was zum Beispiel das Vorhandensein mobiler gerontopsychiatrischer Dienste/ Angebote, die multiprofessionell zusammengesetzt sind oder Assessment „vor Ort“ bedeutet. Darüber hinaus muss auch in der Arbeit mit gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen noch stärker das Prinzip der Aktivierung und Förderung ihrer Autonomie und Selbständigkeit – ihrer Ressourcen – und somit auch ihrer Mobilisierung Anwendung finden.

Vor dem beschriebenen Hintergrund fand am 02. Dezember 2011 in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität Greifswald – Ostvorpommern e.V. in Anklam die Fachveranstaltung des Modellprojektes “Länger Leben in Mecklenburg-Vorpommern” zum Thema “Mobile Gerontopsychiatrie” des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt.

Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier. Weitere Informationen zum Modellprojekt “Länger Leben in Mecklenburg-Vorpommern” finden Sie hier.