In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, zum Beispiel von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen.
Seit dem 01. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen. Sie bietet Menschen Beratung sowie Entschädigung, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht und dort körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren und/oder als Arbeitskraft ausgenutzt wurden. Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland sowie zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.
Entschädigungsansprüche können bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.
Die Stiftung bietet bei Kontaktaufnahme über ihre Anlauf- und Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland persönliche Beratung an, unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung, prüft die Voraussetzungen und leitet – sind diese erfüllt – die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter.
Weitere Informationen finden Sie hier.