Sein ganzes Leben verbrachte Julius Klingebiel in einer psychiatrischen Einrichtung. 1940 wurde der gelernte Schlosser mit 35 Lebensjahren in das Landesverwahrungshaus Göttingen eingewiesen. Wie viele andere körperlich, geistig oder psychisch behinderte Menschen während der Zeit im Nationalsozialismus, erlebte Julius Klingebiel zahlreiche einschneidende und traumatische Ereignisse.
Julius Klingebiel starb am 26. Mail 1965. Sein einzigartiges Kunstwerk hat er der Nachwelt im Rahmen einer Ausstellung hinterlassen. Erstmals kann die Ausstellung “Ausbruch in die Kunst von Julius Klingebiel Zelle Nr. 117” vom 1. bis 20. Oktober im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besichtigt werden.
Das Plakat der Ausstellung und weitere Informationen zum Leben und Werk von Julius Klingebiel finden Sie hier:
In der psychiatrischen Fachwelt werden Zwangsmaßnahmen und geschlossene Unterbringungen gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt bildet unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention sowie mehrere Gesetzesurteile des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs. Eine Zielgruppe, die besonders häufig von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen bedroht ist, sind erwachsene psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen und komplexen Hilfebedarfen. In der Fachwelt hat sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der umstrittene Begriff „Systemsprenger“ etabliert.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beschäftigen sich bereits seit Anfang der 2000er Jahre im Rahmen von Forschungsprojekten und fachlichen Initiativen intensiv mit der stationären und außerklinischen Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“. Ende des letzten Jahres wurden die Erkenntnisse und der aktuelle Forschungsstand in einem Bericht zur „Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht und Empfehlungen für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.
Anhand der Erkenntnisse kann für Mecklenburg-Vorpommern konstatiert werden, dass sich die Versorgungssituation gerade für psychisch erkrankte Menschen mit komplexen Hilfebedarfen in den letzten zehn Jahren verschlechtert hat. So werden häufig als wichtigste Gründe für die Unterbringung nicht personenbezogene Faktoren wie Aggressivität, Suizidalität oder die Schwere der Erkrankung genannt, sondern das Fehlen von geeigneten passgenauen Unterstützungsangeboten insbesondere im ambulanten Bereich. Auch die Anzahl der untergebrachten Personen aus anderen Bundesländern hat sich aufgrund von unzureichenden Steuerungsprozessen verdoppelt (Psychiatrietourismus).
Hier zeigt sich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen der psychiatrischen Versorgung bisher nicht gelungen ist, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Gleichzeitig sind die Aktivitäten der landesweiten und regionalen psychiatrischen Fachgremien sowie allgemeinen Steuerungsprozesse in der Hilfeplanung (Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren) in den letzten Jahren (nicht nur durch die COVID-19-Pandemie) sehr stark zurückgegangen, so dass die Entwicklung von passgenauen und alternativen Unterstützungsangeboten für diese Zielgruppe nur schwer umgesetzt werden kann und Versorgungsbedarfe nicht sichtbar werden.
Zur Verbesserung der Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“ empfiehlt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. unter anderem folgende Maßnahmen:
die Entwicklung von passgenauen und flexiblen personenzentrierten Hilfen für diese Zielgruppe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und der Teilhabeplanung,
eine stärkere regionale Vernetzung zwischen dem stationären und außerklinischen Bereich,
die Etablierung einer Expert*innenkommission zur Entwicklung von alternativen Lösungsvorschlägen im Falle einer geschlossenen Unterbringung,
Regionale Steuerungs- und Pflichtversorgung psychisch erkrankter Menschen unter Berücksichtigung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts zur Einschränkung des Psychiatrietourismus und
Stärkere Thematisierung von Zwangsmaßnahmen und Maßnahmen zur Prävention von Zwang in den einzelnen Kommunen.
Der Bericht „Aktuelle Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ kann in einer Lang- und in einer Kurzfassung hier heruntergeladen werden.
Darüber hinaus möchten wir Sie an unser virtuelles Diskussionsforum Zwang am 05.02.2021 zwischen 10:00 – 12.00 Uhr erinnern. Ausgehend von den Erkenntnissen des Berichtes sollen versorgungsrelevante Zusammenhänge, Lösungsmöglichkeiten zur Prävention von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen sowie Verbesserungen der Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen zusammen mit Angehörigen, Expert*innen aus der Forschung und Praxis sowie mit Expert*innen aus eigener Erfahrung diskutiert und erarbeitet werden.
In der psychosozialen Arbeit wird immer wieder über Klient*innen berichtet, die schwer erreichbar sind und nicht in der beabsichtigten Weise von den bestehenden Versorgungssystemen profitieren. Die Betroffenen zeichnen sich durch komplexe psychische und multiple Problemlagen aus. Für die Bezeichnung dieser unterschiedlichen Zielgruppen hat sich in der Literatur der Klinischen Sozialarbeit der Hard-to-reach-Begriff durchgesetzt.
Das Fachbuch “Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen” herausgegeben von Karsten Giertz, Lisa Große und Prof. Dr. Silke Gahleitner befasst sich mit der aktuellen Versorgungsproblematik der unterschiedlichen Zielgruppen, welche unter dem Oberbegriff Hard to reach zusammengefasst werden können. Hierzu zählen unter anderem psychisch erkrankte wohnungslose Menschen, geflüchtete Menschen mit schweren psychischen Problemlagen, psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen oder mit komorbiden Suchterkrankungen.
Zahlreiche Expert*innen beschreiben die prekäre Versorgungssituation der Klientel und stellen spezifische Handlungsmethoden und Interventionen zu ihrer Unterstützung vor. Hierzu zählen Handlungsmethoden und Bedingungen wirkungsvoller Unterstützung wie Beziehung, Partizipation, Sozialraumorientierung und die Bereitschaft, individuell passende Unterstützungsnetzwerke aufzubauen. Statt die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Klientel zu beklagen, zeigt das Fachbuch auf, die Versorgungstrukturen dem individuellen Bedarf entsprechend zu gestalten.
Zu den Herausgeber*innen:
Karsten Giertz ist Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Lisa Große ist Klinische Sozialarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Silke B. Gahleitner ist Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit in Berlin.
Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?
Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?
Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.
Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.
In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, zum Beispiel von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen.
Seit dem 01. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen. Sie bietet Menschen Beratung sowie Entschädigung, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht und dort körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren und/oder als Arbeitskraft ausgenutzt wurden. Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland sowie zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.
Entschädigungsansprüche können bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.
Die Stiftung bietet bei Kontaktaufnahme über ihre Anlauf- und Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland persönliche Beratung an, unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung, prüft die Voraussetzungen und leitet – sind diese erfüllt – die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter.
Die geschlossene Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird deutschlandweit kontrovers diskutiert. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), nach der eine geschlossene Unterbringung aufgrund einer psychischen Erkrankung gegen die Rechte der Menschen mit Behinderungen verstößt und die die Bundesregierung von Deutschland 2009 ratifizierte. Darüber hinaus liegen in Mecklenburg-Vorpommern keine etablierten qualitativen Standards für geschlossen geführte Wohnheime vor.
Auf der anderen Seite gibt es eine kleine Gruppe von psychisch erkrankten Menschen, welche aufgrund der schwere der Erkrankung nicht in den vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Angeboten angemessen versorgt werden kann. Für diese Zielgruppe bedarf es eine zeitweilige Betreuung in geschlossen geführte Einrichtungen. Mehrere Forschungsinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern haben ergeben, dass die hier zur Verfügung stehenden geschlossenen Plätze für Bürger*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ausreichen und die Angebote entlang der UN-BRK weiterentwickelt werden sollten.
Anlässlich einer Ausschreibung des Kommunalen Sozialhilfeverbandes Mecklenburg-Vorpommern für die Erweiterung der geschlossenen Kapazitäten in Ueckermünde wandte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in einem offenen Brief an den Sozialhilfeverband, um auf die Folgen einer Überversorgung mit mangelnden Qualitätsstandards hinzuweisen.
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