Planungshilfe für deeskalierende psychiatrische Akutstationen

Der Einsatz von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen in der Psychiatrie wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Anlass bilden unter anderem die UN-Behindertenkonvention sowie mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, welche jegliche Formen von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen aufgrund einer psychischen Erkrankung als verfassungswidrig beurteilen. Im Zuge dieser politischen und fachlichen Diskussion kam es zu einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus entstanden mehrere Initiativen von Forschungseinrichtungen und Fachgesellschaften hinsichtlich der Prävention und Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sowie der Entwicklung von Alternativen.

Zahlreiche Forschungsaktivitäten berichten, dass auch die architektonische und bauliche Gestaltung von psychiatrischen Stationen einen maßgeblichen Einfluss auf das therapeutische Milieu sowie auf die Häufigkeit von aggressiven Zwischenfällen, Fixierungen und Isolierungen haben kann. So können zum Beispiel eine größere Raumaufteilung mit Rückzugsräumen, mehr Tageslicht auf den Stationen, eine größere Übersicht, werthaltige Möbel oder auch eine wohnlichere Ausstattung dazu beitragen, aggressive Vorfälle zu verringern und die Sicherheit für Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu verbessern.

Ausgehend von wissenschaftlichen Studien, Best-Practice-Beispielen und den Erfahrungen von Expert*innen des Landesfachbereites Psychiatrie von Niedersachsen veröffentlichte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Planungshilfe deeskalierende psychiatrische Akutstationen, die bei der Gestaltung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von psychiatrischen Stationen eine Orientierung für deeskalierende architektonisch-bauliche Veränderungen ermöglicht. Die Planungshilfe mit der dazugehörigen Checkliste kann hier auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung frei heruntergeladen werden.

Videovorlesungsreihe Anthropologische Psychiatrie zum Thema Gewalt in der Psychiatrie

An der Universitätsmedizin Hamburg-Eppendorf veranstaltet Thomas Bock jährlich eine Vorlesungsreihe zur Anthropologischen Psychiatrie. Aufgrund der COVID-19-Pandemie fand die Vorlesungsreihe im Wintersemester 2021/ 2022 in digitaler Form unter dem Schwerpunktthema “der Gewalt begegnen” statt. Dabei engagierten sich zahlreiche Expert*innen und Psychiatrieerfahrene sowie Angehörige. Darunter Ingo Schäfer, Candelaria Mahlke, Lieselotte Mahler, Gwen Schulz, Marion Ryan und Michaela Amering.

Unter dem Motto “Bock auf Dialog?” wurde Vorlesungsreihe als Videostream veröffentlicht und mit dem Einverständnis der Veranstalter*innen auf dieser Internetseite eingebettet. Unten können die einzelnen Vorlesungen zu Themen wie traumasensibles Arbeiten in der Psychiatrie, strukturelle Gewalt in der Psychiatrie, Gewalt in Familien oder psychische Erkrankungen und das Risiko von Gewalt angesehen werden.

1. Trauma-sensibel behandeln

Bestimmte Erfahrungen zwingen jeden von uns, aus der Realität auszusteigen. Auf diese Weise können Gewalterfahrungen auch zu psychischer Erkrankung beitragen. Vor allem soziale Beziehungen entscheiden, ob die Resilienz stärker ist. Noch ist die Psychiatrie vielfach zu unbeholfen mit dem Thema; tragen manche Strukturen und Erfahrungen zur Retraumatisierung bei. Was bedeutet es in diesem Zusammenhang traumasensibel zu behandeln? Wie kann die Psychiatrie die Folgen von Gewalterfahrungen bei Betroffenen besser erkennen und statt weiterer Belastungen zu ihrer Heilung beitragen? Prof. Schäfer gehört zu den führenden Experten zu Traumatisierungen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Thomas Bock im Gespräch mit Prof. Ingo Schäfer

2. Gemeinsame Sensibilisierung gegen Gewalt und Zwang

Das Erleben von Zwangsmaßnahmen kann sehr nachhaltig verunsichern, das Vertrauen in die Psychiatrie erschüttern, alte traumatische Erfahrungen beleben. Das mitzubekommen, ist in einer leider zunehmend arbeitsteiligen Psychiatrie nicht selbstverständlich. Aber wertvoll. Umgekehrt kann es auch für die betroffenen PatientInnen wichtig sein, mitzubekommen, dass Profis (hoffentlich) nicht leichtfertig Zwang ausüben, auch selber unter dieser Erfahrung leiden können. Das spricht für mehr Kontinuität im Umgang mit Krisen, für mehr Mobilität, für mehr systematische Nachbesprechungen wie auch für jede Art von Prävention. Es spricht aber auch für subjektorientierte Fortbildungen, in denen beide Seite authentisch zu Wort kommen. Von der trialogischen Entwicklung einer solchen Fortbildung berichtet Frau Dr. Candelaria Mahlke im Gespräch mit Thomas Bock. Nebenbei wird spürbar, welchen Wert partizipative Forschung in diesem Zusammenhang hat – ein Beitrag zur Sensibilisierung gegen Zwang und Gewalt.

3. Strukturelle Gewalt in der Psychiatrie – und mögliche Alternativen

Psychiatrie muss zuallererst Begegnungsraum sein. Dieselben Strukturen, die Begegnung erschweren, erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Zwang und Gewalt – zum Nachteil aller Beteiligten. Die Unterschiede im europäischen und im nationalen Vergleich sind erschreckend; sie haben am wenigsten mit Merkmalen der Patient*innen zu tun. Der Dialog ist ein engagiertes Plädoyer für die Vermeidung von Zwang und Gewalt – auf allen Ebenen. Und für ehrliche Nachbesprechungen, wenn es doch dazu kommt, um die Symmetrie der Beziehung wiederherzustellen. Auch brisante Themen werden angesprochen: Gibt es eine Zunahme von Gewalt unter Patient*innen oder in der Gesellschaft? Oder sind wir sensibler? Wird Gewalt psychiatrisiert? Wo sind wir zuständig und wo nicht? Wie sorgen wir uns um eine „Würde des Risikos“? Dr. Thomas Bock im Gespräch mit Dr. Lieselotte Mahler

4. Wenn Nähe gefährlich wird – Gedanken zum Schutz von Familien

Familie zu haben ist der wichtigste Prognosefaktor für einen positiven Verlauf von Psychosen. Zugleich ist der Nahbereich der Ort, an dem Menschen füreinander bedrohlich und gefährlich sein können – in beide Richtungen: So können gewaltsame und sexuelle Übergriffe zu Psychosen beitragen. Und umgekehrt kann das Risiko, sich durch Nähe bedroht zu fühlen, durch Psychosen gesteigert sein. Familie als Schutzraum und Tatort zugleich! Ein Grund zu verzweifeln? Oder Ausdruck der Spannweite des Lebens? Auf jeden Fall ein Argument für den Trialog und für eine lebensnahe Psychiatrie. Michaela Amering macht deutlich, dass das Ringen um Autonomie und die Ambivalenz von Bindung zutiefst menschlich ist. Sie berichtet von den Erfahrungen des Trialogs auf internationaler Ebene und interpretiert Dorothea Bucks Kernargument für den Trialog neu: Wenn wir uns wahrnehmen und wirklich miteinander reden, bringen wir uns zumindest nicht um! In der Psychiatrie! Und in Familien!? Pof. Dr. Thomas Bock im Gespräch mit Frau Prof. Dr. Michaela Amering.

5. Warum psychische Krankheit Gewalt nicht erklärt

Spektakuläre Morde werden oft vorschnell mit psychischer Erkrankung in Verbindung gebracht. Mit stigmatisierenden Folgen, zu denen die Medien beitragen. Die Angst vor psychisch Erkrankten wird so entgegen der statistischen Wahrscheinlichkeit immer weiter geschürt. Schützen wir uns so vor der Einsicht in das Menschen-Mögliche? Wenn Menschen gewalttätig werden, hat das fast immer andere Gründe als die der psychischen Erkrankung. Seit Kain und Abel töten Menschen – aus Habsucht, Eifersucht, Gier … oder in Kriegen potenziert durch gesellschaftliche / wirtschaftliche Interessen. Viel häufiger werden Menschen mit psychischer Sensibilität / Erkrankung Opfer – aus unterschiedlichen Gründen. Der Referent ist führender Forensiker, hat also viel Einblick in die Abgründe unserer Seele. Im Gespräch geht es auch um die allgemeinen Lebenserfahrungen biographische Hintergründe von Tätern, um Gewalt in der Psychiatrie und um die Frage, ob Gewalt gesellschaftlich wirklich zunimmt oder eher unsere Sensibilität für dieses Thema. Ein humanistisches Plädoyer für Respekt gegenüber allen Menschen, ihrer Gewordenheit und ihrer Entwicklungschancen. Prof. Dr. Thomas Bock im Gespräch mit Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

6. Der Gewalt begegnen – und ihr vorbeugen

Im Trialog begegnen sich potentielle Opfer und Täter – auf allen Seiten und Ebenen. Die Familie ist für sehr viele wichtigster Schutzraum und gleichzeitig manchmal Tatort. Schaffen wir das gemeinsam zu thematisieren? Gewalterfahrung spielt eine Rolle bei der Entstehung, im Verlauf und bei der Behandlung vieler psychischer Erkrankungen. Wie können wir das Risiko traumatischer Erfahrungen reduzieren? Was muss geschehen zum Schutz des Nahbereichs? Wie muss eine Psychiatrie aufgestellt sein, die weitgehend ohne Zwang auskommt und zugleich Übergriffen von und zwischen PatientInnen wirksam begegnet? Wie können präventive Maßnahmen, Trauma-sensible Hilfen, aufsuchende Teams, Peer-Support und eine insgesamt andere Konzeption von Akutpsychiatrie dazu beitragen? Dr. Thomas Bock im Gespräch mit Dr. Sabine Schütze (Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Open Dialogue-Trainerin), Marion Ryan (Angehörigenbegleiterin) und Gwen Schulz (Genesungsbegleiterin).

7. „Die Geträumten“ – zu Ingeborg Bachmann und Paul Celan

Sprachlich wunderschön und vielschichtig sind die Gedichte Paul Celans und Ingeborg Bachmanns. Ihre Texte sind auch als ein Ausdruck von Erfahrungen von Gewalt und Zerstörung des 20. Jahrhunderts zu lesen. Beider Leben endete in Selbstzerstörung. In ihren Werken haben Celan und Bachmann einander dialogisch zugespielt und aufeinander angespielt, sowohl in ihrem Briefwechsel („Herzzeit“) als auch in ihrer Lyrik und Prosa. Wir erinnern an diese beiden großen Dichter der deutschsprachigen Nachkriegsliteratur. Prof. Dr. Thomas Bock im Gespräch mit Dr. Torsten Flögel und Verena Kammerer.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. jetzt auch auf YouTube

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. jetzt auch auf YouTube

Im Zuge der COVID-19-Pandemie waren und sind noch immer viele Verbände und Organisationen gezwungen einen großen Teil ihrer Aktivitäten und Veranstaltungen in digitaler Form umzusetzen. Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. musste für seine Themen und Veranstaltungen im vergangenen Jahr auf digitale Medien zurückgreifen und neue Formate entwickeln. Aus dieser Entwicklung heraus entstanden verschiedene Videobeiträge, Aufzeichnungen von Fachveranstaltungen und Kurzfilme, die wir nun im YouTube-Kanal des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. veröffentlicht haben und allen Interessierten zur Verfügung stellen möchten.

Ob zur Lebenssituation von Kindern psychisch belasteter Eltern, zur Stigmatisierung von psychisch erkrankten Menschen in unserer Gesellschaft, zum Thema Arbeit und psychische Gesundheut oder zur Versorgungssituation von schwer erreichbaren Klient*innen in der Psychiatrie, auf unserem YouTube-Kanal finden Sie verschiedene Beiträge zu unseren aktuellen Themen und Projekten. Zudem können Sie hier Aufzeichnungen von unseren Veranstaltung aus diesem Jahr ansehen.

Verfolgen Sie unsere Aktivitäten gerne auch auf unserem YouTube-Kanal.

Videovortrag “Schwer erreichbare Klient*innen in der sozialpsychiatrischen Versorgung”

In der psychosozialen Arbeit wird immer wieder über Klient*innen berichtet, die schwer erreichbar sind, die die professionellen Mitarbeiter*innen vor erheblichen Herausforderungen stellen und nicht in der beabsichtigten Weise von den bestehenden Versorgungssystemen profitieren. Die als schwer erreichbar bezeichneten Klient*innen treten in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der psychosozialen Versorgung auf. Ob wohnungslose Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, junge Erwachsene mit herausfordernden Verhaltensweisen oder erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und komorbiden Suchterkrankungen. Alle Zielgruppen zeichnen sich durch komplexe psychische und multiple Problemlagen aus.

Für die Bezeichnung dieser unterschiedlichen Zielgruppen hat sich in der Literatur der Hard-to-reach-Begriff durchgesetzt. Anlässlich der digitalen Mitgliederversammlung 2020 des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des im letzten Jahr veröffentlichten Fachbuches “Hard to reach: schwer erreichbare Klientel unterstützen” befassen sich Karsten Giertz und Lisa Große im Rahmen eines Videovortrages mit der aktuellen Versorgungsproblematik von Hard-to-reach-Klient*innen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung. Hierzu wurden die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu psychisch erkrankten wohnungslosen Menschen, psychisch erkrankten Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen und psychisch erkrankten Menschen mit einer intensiven Inanspruchnahme des psychiatrischen Versorgungssystems zusammengefasst. Ausgehend von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zeigen Sie Konsequenzen für die psychosoziale Praxis und Chancen für die psychiatrische Versorgung auf.

Zu den Referent*innen:

Karsten Giertz ist Sozialarbeiter und Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Lisa Große ist Klinische Sozialarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin.

Beide veröffentlichten im Oktober 2020 zusammen mit Prof. Dr. Silke B. Gahleitner und zahlreichen weiteren Autor*innen das Fachbuch “Hard to reach: schwer erreichbare Klientel unterstützen”

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier:

Ausstellung “Ausbruch in die Kunst von Julius Klingebiel Zelle Nr. 117”

Sein ganzes Leben verbrachte Julius Klingebiel in einer psychiatrischen Einrichtung. 1940 wurde der gelernte Schlosser mit 35 Lebensjahren in das Landesverwahrungshaus Göttingen eingewiesen. Wie viele andere körperlich, geistig oder psychisch behinderte Menschen während der Zeit im Nationalsozialismus, erlebte Julius Klingebiel zahlreiche einschneidende und traumatische Ereignisse.

Julius Klingebiel starb am 26. Mail 1965. Sein einzigartiges Kunstwerk hat er der Nachwelt im Rahmen einer Ausstellung hinterlassen. Erstmals kann die Ausstellung “Ausbruch in die Kunst von Julius Klingebiel Zelle Nr. 117” vom 1. bis 20. Oktober im Rathaus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besichtigt werden.

Das Plakat der Ausstellung und weitere Informationen zum Leben und Werk von Julius Klingebiel finden Sie hier:

Versorgungssituation von sog. Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern

In der psychiatrischen Fachwelt werden Zwangsmaßnahmen und geschlossene Unterbringungen gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt bildet unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention sowie mehrere Gesetzesurteile des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs. Eine Zielgruppe, die besonders häufig von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen bedroht ist, sind erwachsene psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen und komplexen Hilfebedarfen. In der Fachwelt hat sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der umstrittene Begriff „Systemsprenger“ etabliert. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beschäftigen sich bereits seit Anfang der 2000er Jahre im Rahmen von Forschungsprojekten und fachlichen Initiativen intensiv mit der stationären und außerklinischen Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“. Ende des letzten Jahres wurden die Erkenntnisse und der aktuelle Forschungsstand in einem Bericht zur „Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht und Empfehlungen für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.

Anhand der Erkenntnisse kann für Mecklenburg-Vorpommern konstatiert werden, dass sich die Versorgungssituation gerade für psychisch erkrankte Menschen mit komplexen Hilfebedarfen in den letzten zehn Jahren verschlechtert hat. So werden häufig als wichtigste Gründe für die Unterbringung nicht personenbezogene Faktoren wie Aggressivität, Suizidalität oder die Schwere der Erkrankung genannt, sondern das Fehlen von geeigneten passgenauen Unterstützungsangeboten insbesondere im ambulanten Bereich. Auch die Anzahl der untergebrachten Personen aus anderen Bundesländern hat sich aufgrund von unzureichenden Steuerungsprozessen verdoppelt (Psychiatrietourismus). 

Hier zeigt sich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen der psychiatrischen Versorgung bisher nicht gelungen ist, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Gleichzeitig sind die Aktivitäten der landesweiten und regionalen psychiatrischen Fachgremien sowie allgemeinen Steuerungsprozesse in der Hilfeplanung (Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren) in den letzten Jahren (nicht nur durch die COVID-19-Pandemie) sehr stark zurückgegangen, so dass die Entwicklung von passgenauen und alternativen Unterstützungsangeboten für diese Zielgruppe nur schwer umgesetzt werden kann und Versorgungsbedarfe nicht sichtbar werden. 

Zur Verbesserung der Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“ empfiehlt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. unter anderem folgende Maßnahmen:  

  • die Entwicklung von passgenauen und flexiblen personenzentrierten Hilfen für diese Zielgruppe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und der Teilhabeplanung,  
  • eine stärkere regionale Vernetzung zwischen dem stationären und außerklinischen Bereich,  
  • die Etablierung einer Expert*innenkommission zur Entwicklung von alternativen Lösungsvorschlägen im Falle einer geschlossenen Unterbringung,  
  • Regionale Steuerungs- und Pflichtversorgung psychisch erkrankter Menschen unter Berücksichtigung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts zur Einschränkung des Psychiatrietourismus und  
  • Stärkere Thematisierung von Zwangsmaßnahmen und Maßnahmen zur Prävention von Zwang in den einzelnen Kommunen. 

Der Bericht „Aktuelle Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ kann in einer Lang- und in einer Kurzfassung hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus möchten wir Sie an unser virtuelles Diskussionsforum Zwang am 05.02.2021 zwischen 10:00 – 12.00 Uhr erinnern. Ausgehend von den Erkenntnissen des Berichtes sollen versorgungsrelevante Zusammenhänge, Lösungsmöglichkeiten zur Prävention von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen sowie Verbesserungen der Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen zusammen mit Angehörigen, Expert*innen aus der Forschung und Praxis sowie mit Expert*innen aus eigener Erfahrung diskutiert und erarbeitet werden.

Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen

In der psychosozialen Arbeit wird immer wieder über Klient*innen berichtet, die schwer erreichbar sind und nicht in der beabsichtigten Weise von den bestehenden Versorgungssystemen profitieren. Die Betroffenen zeichnen sich durch komplexe psychische und multiple Problemlagen aus. Für die Bezeichnung dieser unterschiedlichen Zielgruppen hat sich in der Literatur der Klinischen Sozialarbeit der Hard-to-reach-Begriff durchgesetzt.

Das Fachbuch “Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen” herausgegeben von Karsten Giertz, Lisa Große und Prof. Dr. Silke Gahleitner befasst sich mit der aktuellen Versorgungsproblematik der unterschiedlichen Zielgruppen, welche unter dem Oberbegriff Hard to reach zusammengefasst werden können. Hierzu zählen unter anderem psychisch erkrankte wohnungslose Menschen, geflüchtete Menschen mit schweren psychischen Problemlagen, psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen oder mit komorbiden Suchterkrankungen.

Zahlreiche Expert*innen beschreiben die prekäre Versorgungssituation der Klientel und stellen spezifische Handlungsmethoden und Interventionen zu ihrer Unterstützung vor. Hierzu zählen Handlungsmethoden und Bedingungen wirkungsvoller Unterstützung wie Beziehung, Partizipation, Sozialraumorientierung und die Bereitschaft, individuell passende Unterstützungsnetzwerke aufzubauen. Statt die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Klientel zu beklagen, zeigt das Fachbuch auf, die Versorgungstrukturen dem individuellen Bedarf entsprechend zu gestalten.

Zu den Herausgeber*innen:

Karsten Giertz ist Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Lisa Große ist Klinische Sozialarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Silke B. Gahleitner ist Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit in Berlin.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Eine Rezension von Prof. Dr. Jürgen Beushausen zum Buch kann hier gelesen werden.

Selbstbestimmung stärken – Zwang vermeiden

Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?

Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?

Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.

Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.

Stiftung “Anerkennung und Hilfe”

In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, zum Beispiel von ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen.

Seit dem 01. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe ihre Arbeit aufgenommen. Sie bietet Menschen Beratung sowie Entschädigung, die als Minderjährige in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht und dort körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren und/oder als Arbeitskraft ausgenutzt wurden. Dabei geht es um den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Westdeutschland sowie zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik.

Entschädigungsansprüche können bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden.

Die Stiftung bietet bei Kontaktaufnahme über ihre Anlauf- und Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland persönliche Beratung an, unterstützt beim Ausfüllen der Anmeldung, prüft die Voraussetzungen und leitet – sind diese erfüllt – die Anmeldung an die Geschäftsstelle weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Offener Brief an den Kommunalen Sozialverband zum weiteren Ausbau geschlossener Plätze in der Eingliederungshilfe

Die geschlossene Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird deutschlandweit kontrovers diskutiert. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), nach der eine geschlossene Unterbringung aufgrund einer psychischen Erkrankung gegen die Rechte der Menschen mit Behinderungen verstößt und die die Bundesregierung von Deutschland 2009 ratifizierte. Darüber hinaus liegen in Mecklenburg-Vorpommern keine etablierten qualitativen Standards für geschlossen geführte Wohnheime vor.

Auf der anderen Seite gibt es eine kleine Gruppe von psychisch erkrankten Menschen, welche aufgrund der schwere der Erkrankung nicht in den vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Angeboten angemessen versorgt werden kann. Für diese Zielgruppe bedarf es eine zeitweilige Betreuung in geschlossen geführte Einrichtungen. Mehrere Forschungsinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern haben ergeben, dass die hier zur Verfügung stehenden geschlossenen Plätze für Bürger*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ausreichen und die Angebote entlang der UN-BRK weiterentwickelt werden sollten.

Anlässlich einer Ausschreibung des Kommunalen Sozialhilfeverbandes Mecklenburg-Vorpommern für die Erweiterung der geschlossenen Kapazitäten in Ueckermünde wandte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in einem offenen Brief an den Sozialhilfeverband, um auf die Folgen einer Überversorgung mit mangelnden Qualitätsstandards hinzuweisen.

Der Brief kann hier eingesehen werden.