Borderline-Trialog M-V

Trialoge sind eine Form der Selbsthilfe. Sie schaffen eine Grundlage, um die Stigmatisierung in der Gesellschaft zu minimieren und ein besseres Verständnis füreinander aufzubringen. Dies ist möglich, da hier miteinander und nicht übereinander gesprochen wird. Trialoge sind keine Vortragsveranstaltung – es kommen alle zu Wort, die etwas sagen möchten, aber nicht müssen. Der Trialog ist kein Therapieersatz, sondern vielmehr eine Ergänzung und wichtiger Stützpfeiler.

Am 22. Oktober 2020 findet zwischen 18:00 und 20:00 Uhr der erste Trialog zum Thema “Borderline-Diagnoseverständnis” in Rostock statt. Die Treffen sollen zukünftig alle 6 Wochen stattfinden, genauere Details folgen zeitnah.

Einen Flyer mit weiteren Informationen, Ablauf und zu den Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie hier.

Selbstbestimmung stärken – Zwang vermeiden

Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?

Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?

Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.

Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.

Erinnern, Betrauern, Wachrütteln – 27.01.2020 in Güstrow

Mit dieser landesweiten Gedenkveranstaltung wird seit 2010 auf Initiative des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gemeinsam mit Vertretern der Angehörigen und der Psychiatrieerfahrenen, am 27. Januar in Mecklenburg-Vorpommern der Opfer der sogenannten „Euthanasie“ und Zwangssterilisationen in der NS-Zeit gedacht. Für die Psychiatrie in Deutschland ist die Zeit des Nationalsozialismus bis heute noch ein stellenweise tabuisiertes, zugleich aber wohl ihr dunkelstes Kapitel: Mehr als 300.000 Menschen – Kinder und Erwachsene – wurden auf Grund ihrer psychischen und/oder geistigen Beeinträchtigung systematisch ermordet. Mehr als 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Die seelischen Verwundungen und Stigmatisierungen reichen bis in die heutige Zeit hinein.  

Mehr als 2.200 Menschen waren in Mecklenburg von der sogenannten NS – „Euthanasie“ betroffen. Mindestens 5.000 Menschen wurden im Zuge der Erbgesundheitsgesetze in Mecklenburg zwangssterilisiert. Der Ort des Gedenkens wird in 2020 erstmalig die Stadt Güstrow sein. Die Opfergruppe der Menschen mit psychischen oder anderen Erkrankungen, geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der Erbgesundheitsgesetze und der sog.  T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden, kamen nicht nur aus psychiatrischen Kliniken, sondern auch Alten- und Pflegeheime, Gefängnisse, auch Kinderheime und Fürsorgeeinrichtungen beteiligten sich an diesen unfassbaren Taten. Diesen Spuren folgen wir in der diesjährigen Veranstaltung am 27.1.2020 in Güstrow und setzen uns mit den regionalen Geschehnissen auseinander. 

Wir laden Sie ganz herzlich ein, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren am nationalen Gedenktag für die NS-Opfer zu erinnern, zu trauern und wachzurütteln. 

Sandra Rieck (Koordination)  

Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. , Vorstandsvorsitzende 

Flyer:

Dokumentation:

Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus – Mitglieder- und Fachveranstaltung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.

Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.

Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.

Veranstaltung Bundesteilhabegesetz – Chancen und Herausforderungen

Im Rahmen der 22. Mitgliederversammlung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 21 Juli 2017 in Schwerin eine Fachveranstaltung zu dem Bundesteilhabgesetz und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch.

Neben einer Einführung zum aktuellen Forschungsstand zur Teilhabe- und Versorgungssituation von schwer psychisch erkrankten Menschen in Deutschland durch Prof. Dr. Ingmar Steinhart (Projektleiter Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und zu den Chancen und Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes für Leistungserbringer durch Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht Reinhold Hohage (Kanzlei Hohage, may & Partner Hamburg), berichteten Hartmut Renken (Abteilungsleiter Soziales und Integration Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern) und Jör Rabe (Direktor Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes und einer einheitlichen Teilhabeplanung in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Anschluss folgte eine trialogisch besetzte Podiumsdiskussion.

Weitere Informationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.

6. Rostocker Psychiatrieforum

Recovery und Empowerment sind im Jahr 2017 längst keine neuen Konzepte mehr. Dennoch zeichnet die Praxis nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ein doch eher trübes Bild bei der Ausrichtung der sozialpsychiatrischen Arbeit auf Genesung und Selbstbefähigung. Das Stiften von Hoffnung auf Genesung sowie die Förderung von Motivation zur Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit verlangen allen Beteiligten, insbesondere den (sozial)psychiatrisch Tätigen, noch engagiertes Arbeiten, enorme Selbstreflexion und maximale Veränderungsbereitschaft ab. So müssen Defizitorientierung, die Suche nach schnellen Lösungen, Fremdbestimmung und Resignation vor allem anderen Haltungen und Methoden weichen, damit sich Räume für individuelle Genesungswege erschließen. Denn Genesung ist möglich!

Unter dem Motto “ZUVERSICHT, AKZEPTANZ, SINNGEBUNG – wie Recovery und Empowerment individuelle Genesungswege ermöglichen” fand am 16. März 2017 im Rathaus Rostock das 6. Rostocker Psychiatrieforum statt. Im Fokus der Veranstaltung standen praxisorientierte Konzepte und Erfahrungsberichte von gelingenden Praxisbeispielen aus der Schweiz sowie weiteren Ausführungen zu den Schlüsselwerten des Recoverykoneptes von regionalen Expert*innen. Darüber hinaus wurden mehrere Workshops und Diskussionsrunden zu vielfältigen Themen angeboten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Psychische Störung(en) bei Menschen mit Intelligenzminderung – Herausforderungen für die Behindertenhilfe!?

Psychische Störungen stellen bei Menschen mit Intelligenzminderungen oder Doppeldiagnosen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung stellen eine große Herausforderung für Behandelnde und Mitarbeitende dar.

In Kooperation mit dem Dietrich Bonhoeffer Klinikum führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Neubrandenburg am 29.01.2016 eine Fachtagung durch. Zahlreiche Expert*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Behinderten- und Eingliederungshilfe gaben einen Einblick in die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen und Intelligenzminderungen aus der Perspektive von Praxis und Forschung.

Weitere Informationen zur Fachtagung und die Tagungsdokumentation finden Sie hier.

ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN – am 27.01.2015 in Wismar

Am 27. Januar 2015 fand die Gedenkveranstaltung für die Opfer der “Euthanasie” und Zwangssterilisierung in Mecklenburg-Vorpommern in der NS-Zeit in der Heiligen-Geist-Kirche und im Rathaus in Wismar statt.

Dokumentation der Gedenkveranstaltung:

Fachtag Mobile Gerontopsychiatrie in Anklam

Infolge der Zunahme der Lebenserwartung wird es in den nächsten Jahrzehnten zu einer weiteren Zunahme dementiell und anderweitig gerontopychiatrisch erkrankter Menschen kommen. Diese und andere Herausforderungen des demografischen Wandels stellen vor allem ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern vor anspruchsvolle Aufgaben. Nur mit entsprechenden Handlungsansätzen und geeigneten Konzepten im Hinblick auf die Organisation und Finanzierung der Gesundheits- und Sozialsysteme kann langfristig eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung dieser Zielgruppe in dünn besiedelten ländlichen Räumen und besonders in strukturschwachen Regionen sichergestellt werden.

Aus diesem ergibt eine wesentliche Forderung an gute gemeindegerontopsychiatrische Versorgung, nämlich die nach primär aufsuchenden-mobilen Hilfestrukturen! Ferner muss das bestehende Hilfesystem insofern weiterentwickelt werden, dass für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen wohnortnahe personenzentrierte Angebote einer Gemeindegerontopsychiatrie im gewohnten Lebensumfeld ermöglicht werden, was zum Beispiel das Vorhandensein mobiler gerontopsychiatrischer Dienste/ Angebote, die multiprofessionell zusammengesetzt sind oder Assessment „vor Ort“ bedeutet. Darüber hinaus muss auch in der Arbeit mit gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen noch stärker das Prinzip der Aktivierung und Förderung ihrer Autonomie und Selbständigkeit – ihrer Ressourcen – und somit auch ihrer Mobilisierung Anwendung finden.

Vor dem beschriebenen Hintergrund fand am 02. Dezember 2011 in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität Greifswald – Ostvorpommern e.V. in Anklam die Fachveranstaltung des Modellprojektes “Länger Leben in Mecklenburg-Vorpommern” zum Thema “Mobile Gerontopsychiatrie” des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt.

Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier. Weitere Informationen zum Modellprojekt “Länger Leben in Mecklenburg-Vorpommern” finden Sie hier.

ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN – Landesweite Gedenkveranstaltung 2010

ERINNERN: 27. Januar 1945: Soldaten der Roten Armee befreien die zurückgelassenen Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau und beenden deren Martyrium. Der 27. Januar erinnert heute an die über sechs Millionen Juden und die vielen anderen Opfer des nationalsozialistischen Rassen- und Größenwahns. 1996 erklärte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum nationalen Gedenktag in Deutschland „für die Opfer des Nationalsozialismus”. Er solle als „nachdenkliche Stunde inmitten der Alltagsarbeit” begangen werden. Die UNO erklärte 2005 den 27. Januar zum Holocaust-Gedenktag und zugleich zum Gedenktag für alle Genozide (Völkermorde) in der Welt. Wir gedenken heute auch einer lange vergessenen Opfergruppe: Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistigen und anderen Behinderungen. Hitler´s sogenannter „Euthanasie“-Erlass leitete 1939 die T4- Aktion und damit die systematische Ermordung von etwa 70.000 Menschen in Tötungsanstalten ein. Über 300.000 weitere kranke und behinderte Menschen wurden bis 1945 in Psychiatrischen Kliniken und sog. Fachabteilungen umgebracht, mehr als 400.000 Kinder und Erwachsene zwangssterilisiert. Eine Anerkennung als NS-Opfer wurde ihnen lange verwehrt, die Scham und das Stigma aber leben weiter.

BETRAUERN: Im Jahr 2008 richteten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie, der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen und der Landesverband der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker, in Stralsund die erste Gedenkveranstaltung für die Menschen aus, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit zu Opfern des Nationalsozialismus wurden, um ihrer selbst und ihrer Angehörigen zu gedenken und um sie zu trauern. Die Veranstaltung wechselt jährlich zu einem anderen, aus historischer Sicht für die Verbrechen des NS-Regimes bedeutsamen Ort in Mecklenburg-Vorpommern. Nach Stralsund und Rostock findet die dritte Veranstaltung in Schwerin statt.

WACHRÜTTELN: Angesichts heutiger rechtsextremer Bewegungen in Politik und Gesellschaft wollen wir mit unserer Veranstaltung dafür sensibilisieren, dass sich solche Ideologien in der Gesellschaft, aber auch in Lehre und Forschung nie wieder verfestigen und sich die Gräueltaten aus unserer Vergangenheit nicht wiederholen können.

Im Namen der Veranstalter

Sandra Rieck

Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier: