Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patient*innen dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sog. psychiatrische Patientenverfügung erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.
Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Nervenheilkunde e.V. ein Formular für eine Patientenverfügung samt umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen zum Umgang und konkrete Praxisempfehlungen rund um das Thema Patientenverfügung.
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