Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychosozialen Unterstützungsangeboten zur Förderung der sozialen Teilhabe einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.
Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2022 die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden in regelmäßigen Treffen zweimal im Jahr umgesetzt wird. An der Landesarbeitsgruppe Partizipation beteiligen sich interessierte Personen aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bereich der Selbsthilfe und des Peer-Supportes, Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Mitarbeitende aus der sozialpsychiatrischen Praxis (Leistungserbringer und Leistungsträger).
Am 23.05.2023 setzte sich die Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern mit dem Thema „Aktuelle gesetzliche Grundlagen der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz“ auseinander. Im Fokus des Treffens standen der neue Behinderungsbegriff (§ 99 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX), das Gesamtplanverfahren (§§ 117 bis 121 SGB IX) und die Ermittlung von Wirksamkeit der Angebote in der Eingliederungshilfe (§§ 125 Abs. 1 und 2 sowie 128 Abs. 1 SGB IX). Im Rahmen von drei Arbeitsgruppen wurden aktuelle Barrieren in der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in diesen drei Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, welche in einem Positionspapier in Abstimmung mit den Mitgliedern der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurden.
Das Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe kann hier abgerufen werden: