Die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gehört mit zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine menschenrechtsorientierte und personenzentrierte gemeindepsychiatrische Versorgung und psychosoziale Praxis. Vor allem durch die UN-Behindertenrechtskonvention und durch das Bundesteilhabegesetz hat sich die Bedeutung von Partizipation in den verschiedenen psychiatrischen und psychosozialen Arbeitsfeldern erhöht.
Der betroffeneninitiierte und durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderte “Partizipative Landschaftstrialog Psychiatrie und psychosoziale Versorgung” hat in einem Zeitraum von zwei Jahren und mit einer Beteiligung von circa 60 Mitstreiter*innen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Menschenrechte und Partizipation in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung entwickelt. Diese richten sich an alle Beteiligten im psychosozialen Unterstützungssystem einschließlich politischer Entscheidungsträger* innen. Zu den Themenschwerpunkten der Handlungsempfehlungen gehören unter anderem:
- “die Förderung der Selbstbestimmung statt ersetzter Entscheidungsfindung/ Fremdbestimmung,
- Partizipation statt Fürsprache,
- Menschenrechtsorientierung statt Krankheitsversorgung,
- Vielfalt statt “Fertigtüten-Suppen-Angebote”,
- Peer-Kolleg*innen statt Teams ohne Erfahrungsexpertise,
- Alltagsnahe Unterstützungslandschaft statt Versorgungsinseln in Sonderwelten,
- zugängliche Antragsverfahren und transparente Zuständigkeiten statt Aktenberge im Behördendschungel,
- Übergänge statt Schnittstellen,
- Langfristige Förderung der Selbsthilfe und -vertretung statt Projektitis,
- Peerbeteiligung in der Lehre statt Exklusion von Erfahrungsexpertise”
Die vollständigen Handlungsempfehlungen können als freie PDF auf der Internetseite des Partizipativen Landschaftstrialogs abgerufen werden.