Kein Paradigmenwechsel trotz UN-BRK und eine fehlende Menschenrechtsperspektive in der Psychiatrie!!!
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei aufgefordert über Parallelberichte diesen Prozess zu unterstützen und ihre Einschätzungen vorzulegen.
In diesem Monat veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte als offizielle nationale Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK seinen Parallelbericht. Neben den vielen positiven Entwicklungen wie Aktionsplänen zur UN-BRK-Umsetzung im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht kritisiert der Bericht, dass die Umsetzungsdynamik im Bund, in den Bundesländern und Kommunen deutlich nachgelassen hat. Vor allem in den Bereichen Partizipation, Arbeit und Beschäftigung, inklusive Bildung, Vermeidung von Zwang und Selbstbestimmung bestehen erhebliche Handlungsbedarfe.
Nach 14 Jahren UN-BRK hat es laut dem Bericht keine wirklichen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft zur Förderung der Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gegeben. Des Weiteren kritisiert die Monitoring-Stelle in diesem Zusammenhang „eine fehlgeleitete Inklusionsrhetorik, wonach unterschiedliche Akteure aus Politik und Gesellschaft Sonderstrukturen als Teil eines inklusiven Systems bezeichnen.“ Dadurch werden Doppelstrukturen flächendeckend und im Kern unverändert beibehalten.
Zudem fehlen ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit sowie notwendige diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen als Grundvoraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe. Vor allem im Bereich der psychiatrischen Versorgung fehlt es laut dem Bericht an einer menschenrechtlichen Ausrichtung, an einer Orientierung am biopsychosozialen Modell und an der flächendeckenden Umsetzung der unterstützenden Entscheidungsfindung.
In der Gesamtschau kritisiert das Institut für Menschenrechte, dass Deutschland „bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternimmt, um die Konvention umzusetzen. Die verfügbaren Mittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 UN-BRK wurden und werden nicht ausgeschöpft. Erneut vermisst die Monitoring-Stelle in den Berichten des Vertragsstaats im laufenden Prüfverfahren eine selbstkritische und vertiefte Auseinandersetzung mit bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten.“
Der Bericht und weitere Informationen können hier eingesehen werden.