Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit und psychosoziale Versorgung in M-V

Seit dem 11. März 2020 ist der Alltag in Deutschland durch die COVID-19-Pandemie deutlich eingeschränkt. Weltweit sind 192 Länder und Regionen von der Pandemie betroffen. Die Anzahl der vom Coronavirus infizierten Personen lässt sich nach dem Johns Hopkins University and Medical Center auf knapp 165 Millionen schätzen (Stand 25.05.2021). Etwa 3 Millionen Menschen sind im Zusammenhang mit dem Virus verstorben. In Deutschland wurden über 3,4 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert und über 86 Tausend fielen dem Virus hierzulande zum Opfer. 

Neben der tatsächlichen Gesundheitsgefahr durch das Virus sind die Menschen zusätzlich existenziellen Belastungen unter anderem wegen des wirtschaftlichen Stillstandes und der fortwährenden Verordnungen in vielen Branchen ausgesetzt. Durch die Lockdowns, Hygiene-Maßnahmen und Kontakteinschränkungen zur Verringerung des Infektionsgeschehens ist das öffentliche und soziale Leben über mehrere Monate hinweg deutlich eingeschränkt. Für viele Menschen und Familien geht die soziale Isolation mit erheblichen psychosozialen Belastungen wie Einsamkeit, Sorge um Familienmitglieder, erhöhter Stress oder Angst einher. Vor allem Personen mit einer ausgeprägten Vulnerabilität für psychische Beeinträchtigungen oder mit vorbestehenden psychischen Erkrankungen sind besonders von den Folgen der sozialen Isolation betroffen.

Auch wenn seit einigen Wochen deutliche Lockerungen und eine signifikante Reduktion der Inzidenzzahlen zu beobachten sind, wirkten sich die COVID-19-bedingten Einschränkungen in den vergangenen Monaten im erheblichen Maße auf die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung von gesellschaftlich benachteiligten Gruppen in Deutschland aus. Hierzu gehören unter anderem erwachsene Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder, Jugendliche und Familien oder ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Bei allen Gruppen sind nach wie vor die Lebensqualität, die psychosoziale, die psychiatrische und die allgemeine gesundheitliche Versorgung durch die pandemiebedingten Schutzmaßnahmen deutlich eingeschränkt.

Nach über einem Jahren Pandemie machen nationale und internationale Studien auf die negativen Langzeitfolgen aufmerksam, welche bei einem Großteil der genannten Zielgruppen mit einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit und einer Zunahme von psychosozialen Problemlagen einhergeht. Aber auch Mitarbeitende der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung leiden massiv unter den Pandemiebedingungen.

Im Rahmen einer Stellungnahme möchten wir der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgehend von den Erfahrungen aus der Praxis und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf die überwiegend prekäre Versorgungs- und Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen während der Pandemie aufmerksam machen. Zudem wollen wir auf die Langzeitfolgen der pandemiebedingten Maßnahmen im Hinblick auf die psychische Gesundheit verweisen. Unser Anliegen besteht darin, durch Empfehlungen eine Verbesserung der gesundheitlichen Prävention, Behandlung und Versorgung vor allem für besonders vulnerable Personengruppen in Mecklenburg-Vorpommern anzuregen.

Zu den Empfehlungen zählen unter anderem:

  1. Stärkere Berücksichtigung der Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit in der Politik zur Pandemiebekämpfung von Mecklenburg-Vorpommern
  2. Fokussierung stark beeinträchtigter und vulnerabler Zielgruppen bei der Gesundheitsprävention während und nach der Pandemie
  3. Ausbau von aufsuchenden psychosozialen Unterstützungs- und Beratungsangeboten
  4. Ausbau und Finanzierung von digitalen Unterstützung- und Beratungsangeboten
  5. Differenzierung der Schutzverordnungen und Maßnahmen hinsichtlich der Unterstützungsbedarfe von psychisch erkrankten Menschen
  6. Unterstützung von Trägern und Einrichtungen des Gesundheit- und Sozialwesens zur Reduktion der psychischen Belastungen während der Pandemie bei den Mitarbeitenden

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Forschungsprojekt zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychiatrische und psychosoziale Versorgung in M-V

Seit dem 11. März 2020 ist der Alltag in Mecklenburg-Vorpommern durch die COVID-19-Pandemie deutlich eingeschränkt. Neben der tatsächlichen Gesundheitsgefahr durch das Virus sind die Menschen zusätzlich existentiellen und psychosozialen Belastungen aufgrund des wirtschaftlichen Stillstandes und der allgemeinen Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsgeschehen wie Lockdowns, Hygiene-Vorschriften, Verordnungen oder Kontakteinschränkungen ausgesetzt. Psychisch erkrankte Menschen sind hiervon in besonderer Weise betroffen.  

Das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Universitätsmedizin Rostock und der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. führen seit April 2021 in gemeinsamer Kooperation zwei Forschungsprojekte durch, die sich mit den aktuellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychiatrische Versorgung von psychisch erkrankten Menschen und auf die psychiatrischen und psychosozialen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen.

Im Zentrum steht eine allgemeine Statuserhebung zur aktuellen Versorgungssituation sowie zu den inhaltlichen, personellen und strukturellen Veränderungen aufseiten der psychiatrischen und psychosozialen Angebote während des Lockdowns durch zwei Online-Befragungen. Im Anschluss sollen die Perspektiven und Erfahrungen von Patient*innen und Expert*innen im Rahmen von Interviews in einzelnen Angeboten erhoben werden.

Die beiden Forschungsprojekte schließen sämtliche Angebote, Einrichtungen und Institutionen der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ein (z. B. Angebote der Eingliederungshilfe, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychiatrische und psychosomatische Kliniken, berufliche Rehabilitation, Begegnungs- und Tagestätten, niedergelassene Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Nervenärzt*innen).

Neben der allgemeinen Bestandsaufnahme besteht das Ziel beider Forschungsinitiativen darin, Empfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln, um den langfristigen Folgen der Pandemie auf die psychiatrische und psychosoziale Versorgung entgegenzuwirken sowie die soziale Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen auch in besonderen gesellschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern aufrechtzuerhalten.

Bitte unterstützen Sie diese Initiativen und nehmen Sie sich ein wenig Zeit, die beiden Online-Befragungen zu beantworten. Die Links werden Ihnen Anfang Mai zugesandt.

Danke für Ihre Unterstützung

Prof. Dr. Michael Kölch (Universitätsmedizin Rostock), Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V.) und Ingmar Steinhart (Institut Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V.)

Für weitere Informationen wenden Sie sich an: lv@sozialpsychiatrie-mv.de 

Weitere Informationen finden Sie auch hier.     

Untersuchung zur Versorgungssituation von Kindern aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern

Psychische Erkrankungen von Eltern können sich nachteilig auf die Familie und Elternschaft auswirken. So weisen Kinder mit psychisch erkrankten Eltern ein hohes Risiko auf, selbst eine psychische Störung zu entwickeln. In der Praxis fehlt es häufig an bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten für Eltern mit psychischen Erkrankungen oder Kindern von psychisch belasteten Eltern. In den vergangenen Jahren fand die Problematik von Kindern psychisch und/oder suchtbelasteter Eltern zunehmend Interesse in der Fachöffentlichkeit. Im Zuge dieses Interesses entstanden zahlreiche Projekte deren Schwerpunkt darin besteht, psychischen Auffälligkeiten von Kindern aufgrund familiärer psychischer Belastungen entgegenzuwirken.

Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern führte das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock eine Untersuchung zur aktuellen Versorgungslandschaft für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern durch. Das Ziel der Untersuchung bestand darin, Handlungsvorschläge für die Verbesserung der Situation von Kindern mit psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Vernetzung und Kooperation der einzelnen zuständigen Akteur*innen (Jugendämter, Kliniken, Schulen, Kindertagestätten etc.) ausbaufähig ist. Viele der Angebote für diese Zielgruppe befinden sich im städtischen Bereich, sodass insbesondere für Kinder aus dem ländlichen Bereich eine Unterversorgung und mangelnde Erreichbarkeit zu den Angeboten besteht. Zudem mangelt es an alterskontinuierlichen Angeboten, insbesondere für Kinder im Grundschulalter und im Jugendalter. Hierbei handelt es sich um sensible Phasen, welche durch Übergänge und altersspezifische Herausforderungen geprägt sind und besondere Unterstützung benötigen. Darüber hinaus sind viele der Unterstützungsangebote im Rahmen von Projektförderstrukturen zeitlich befristet. Eine systematische Einbeziehung der vorhandenen Angebote in die etablierten Versorgungsstrukturen für Familien mit psychischen und/oder suchtbezogenen Belastungen konnte nicht identifiziert werden, sodass sich hier Handlungsbedarfe ergeben.

Zusammenfassend können auf der Grundlage der Erkenntnisse folgende Empfehlungen abgeleitet werden:

  • der Aufbau eines regionalen, verbindlichen Netzwerks zur systematisierten Kooperation und verbesserten Kommunikation zwischen den verschiedenen Hilfesystemen (v. a. Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, Schule, Psychiatrieerfahrene, Angehörige, etc.) einschließlich der Klärung von Verantwortlichkeiten und Festlegung verbindlicher Ansprechpartner*innen in den unterschiedlichen Unterstützungssystemen
  • die Stärkung des interdisziplinären Versorgungssystems und SGB-übergreifender Leistungen für psychisch und suchtbelastete Familien, z. B. in Form von schriftlichen Kooperationsverträgen und/oder der Etablierung verbindlicher, interdisziplinärer, kollegialer Fallbesprechungen (Jugendamt und Gesundheitsamt) zur Feststellung des familienspezifischen Bedarfes und zur Klärung der Leistungsfinanzierung
  • die Verortung der regionalen Steuerung in den Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • der Aufbau verbindlicher und multidisziplinärer Koordinationsstrukturen nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf landesweiter Ebene, insbesondere ineinandergreifender Prozesse von Sozial-, Psychiatrie- und Jugendhilfeplanung
  • der flächendeckende Ausbau und die nachhaltige Umsetzung bedarfsgerechter und alterskontinuierlicher Angebote für die Zielgruppe “Kinder aus psychisch und/ oder suchtbelasteten Familien”, die nur über gesicherte Finanzierungsstrukturen gelingen kann
  • die systematisierte, quantitative Erhebung der Zielgruppe, die Identifizierung fehlender oder nicht ausreichend angepasster Hilfen in den verschiedenen Versorgungsregionen sowie standardisierte Dokumentation und Evaluation der bestehenden Hilfsangebote
  • eine abgestimmte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen für Fach- und Lehrkräfte und die Bereitstellung zielgruppengerechter Informationen in allen beteiligten Institutionen
  • die Förderung der Inanspruchnahme und zugleich die Sensibilisierung nicht-professioneller Angebote im Sozialraum, sodass eine langfristige, nicht-stigmatisierende Unterstützung gelingen kann (z. B. in Schulen, KiTas, Kultur- und Sportvereinen).

Weitere Informationen finden Sie hier im vollständigen Abschlussbericht:

Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-BRK in M-V

Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) 2009 verpflichtete sich die Bundesregierung von Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, um die psychiatrische Versorgung den menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigung die volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Obwohl sich die Rechte von psychisch erkrankten Menschen in Deutschland verbessert haben, gibt es in vielen Bereichen immer noch deutlichen Handlungsbedarf. Anlässlich des Entwurfes des Maßnahmeplans 2.0 der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlichte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Stellungnahme, die wesentliche Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen

In der psychosozialen Arbeit wird immer wieder über Klient*innen berichtet, die schwer erreichbar sind und nicht in der beabsichtigten Weise von den bestehenden Versorgungssystemen profitieren. Die Betroffenen zeichnen sich durch komplexe psychische und multiple Problemlagen aus. Für die Bezeichnung dieser unterschiedlichen Zielgruppen hat sich in der Literatur der Klinischen Sozialarbeit der Hard-to-reach-Begriff durchgesetzt.

Das Fachbuch “Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen” herausgegeben von Karsten Giertz, Lisa Große und Prof. Dr. Silke Gahleitner befasst sich mit der aktuellen Versorgungsproblematik der unterschiedlichen Zielgruppen, welche unter dem Oberbegriff Hard to reach zusammengefasst werden können. Hierzu zählen unter anderem psychisch erkrankte wohnungslose Menschen, geflüchtete Menschen mit schweren psychischen Problemlagen, psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen oder mit komorbiden Suchterkrankungen.

Zahlreiche Expert*innen beschreiben die prekäre Versorgungssituation der Klientel und stellen spezifische Handlungsmethoden und Interventionen zu ihrer Unterstützung vor. Hierzu zählen Handlungsmethoden und Bedingungen wirkungsvoller Unterstützung wie Beziehung, Partizipation, Sozialraumorientierung und die Bereitschaft, individuell passende Unterstützungsnetzwerke aufzubauen. Statt die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Klientel zu beklagen, zeigt das Fachbuch auf, die Versorgungstrukturen dem individuellen Bedarf entsprechend zu gestalten.

Zu den Herausgeber*innen:

Karsten Giertz ist Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Lisa Große ist Klinische Sozialarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Silke B. Gahleitner ist Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit in Berlin.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Eine Rezension von Prof. Dr. Jürgen Beushausen zum Buch kann hier gelesen werden.

Zugang zur Psychotherapie für Menschen mit intensiven und komplexen Unterstützungsbedarfen

Die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen gilt in vielen Leitlinien neben der psychiatrischen und psychopharmakologischen Behandlung bei vielen Krankheitsbildern als Behandlung der ersten Wahl. Allerdings erhalten nur wenige Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Zugang zu entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Vor allem psychisch erkrankte Menschen mit komplexen und umfangreichen Hilfebedarfen werden von der psychotherapeutischen Versorgung nahezu ausgeschlossen.

Anlässlich des BARMER Arztreport 2020 zum Thema “Psychotherapie – veränderter Zugang, verbesserte Versorgung” widmete sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. der psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Erkenntnisse und Positionen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Auseinandersetzung mit dem BARMER Arztreport wurden in jeweils zwei Dokumenten zusammengefasst.

Position des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erkenntnisse des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Abgehängt und chancenlos? – Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

Teilhabe ist das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis in der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig ist der Teilhabebegriff bislang konturlos: Die theoretische Ableitung und differenzierte Informationen über Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen in der Eingliederungshilfe fehlten bislang.

In der BAESCAP-Studie wurden diejenigen gefragt, die sonst bei jeder großen Erhebung außen vor bleiben: fast 1900 Nutzer*innen sozialpsychiatrischer Leistungen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie wurden befragt zu ihrer Familiensituation, zu Freundschaften, zu ihrer Ausbildung, zum Beruf und zu ihren Stigmaerfahrungen. Welche Teilhabemöglichkeiten und -hindernisse erleben sie?

Die Ergebnisse der Studie liefern erste Antworten: Trotz Eingliederungshilfe sind sie vielfach abgehängt und chancenlos.

Doch was bedeutet Teilhabe, das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis, eigentlich konkret und wie kann sie theoretisch abgeleitet werden? Welche Facetten des Lebens greifen wir heraus, welche sind wichtig? Die Autorinnen und Autoren verankern Teilhabe auf theoretischer Ebene im Capabilities Approach, sie diskutieren den Teilhabebegriff auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes und sie zeigen auf, was auf sozialpolitischer Ebene nötig ist.

Informationen zu den Herausgebern: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet 1995, ist der unabhängige Fachverband von Anbietern, die im Land Mecklenburg- Vorpommern in der Unterstützung psychisch kranker und behinderter Menschen unmittelbar tätig sind. Er setzt sich ein für eine an der Person des Einzelnen orientierte Psychiatrie und damit für eine dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Prof. Dr. Andreas Speck lehrt und forscht zu Sozialpsychologie, Sozialpsychiatrie und Gender/Diversity im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung der Hochschule Neu­brandenburg, er ist im Vorstand des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg­-Vorpommern e. V. Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V.

Eine Rezension zum Buch finden Sie hier.

Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus – Mitglieder- und Fachveranstaltung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.

Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.

Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.

Stellungnahme zum Entwurf der Umsetzung des Gesamtplanverfahren

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Gesamtplankonferenz (§ 119 SGB IX) als ein verbindliches Verfahren zur genaueren Planung der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechts der leistungsberechtigten Person und der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses gesetzlich verankert.

Zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte eine Unterarbeitsgruppe der landesarbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eine Prozessbeschreibung. Aus der Perspektive der psychiatrischen Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychisch Erkrankungen setzte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Prozessbeschreibung auseinander und veröffentlichte seine Ergebnisse im Rahmen einer Stellungnahme, welche hier abgerufen werden kann.

Veranstaltung Bundesteilhabegesetz – Chancen und Herausforderungen

Im Rahmen der 22. Mitgliederversammlung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 21 Juli 2017 in Schwerin eine Fachveranstaltung zu dem Bundesteilhabgesetz und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch.

Neben einer Einführung zum aktuellen Forschungsstand zur Teilhabe- und Versorgungssituation von schwer psychisch erkrankten Menschen in Deutschland durch Prof. Dr. Ingmar Steinhart (Projektleiter Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und zu den Chancen und Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes für Leistungserbringer durch Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht Reinhold Hohage (Kanzlei Hohage, may & Partner Hamburg), berichteten Hartmut Renken (Abteilungsleiter Soziales und Integration Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern) und Jör Rabe (Direktor Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes und einer einheitlichen Teilhabeplanung in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Anschluss folgte eine trialogisch besetzte Podiumsdiskussion.

Weitere Informationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.