3. Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention in Mecklenburg-Vorpommern
Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die Rechte für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland wesentlich gestärkt. Zwangsmaßnahmen oder -behandlungen aufgrund einer psychischen Erkrankung dürfen demnach nur als ultima ratio im Kontext der psychiatrischen Versorgung angewendet werden. Trotz dieser Entwicklung gibt es immer noch Menschen mit psychischen Erkrankungen, welche in geschlossene Wohnformen untergebracht sind. Das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. haben sich in den letzten Jahren intensiv mit dieser Zielgruppe im Rahmen von Forschungsinitiativen und im Austausch mit der Praxis auseinandergesetzt.
Im Rahmen unserer Initiativen stellten wir fest, dass es neben dem Personenkreis der forensischen Patient*innen eine kleine Anzahl von Patient*innen in Mecklenburg-Vorpommern gibt, für die aufgrund der Schwere der Erkrankung und im Zusammenhang mit einer bestehenden Fremd- oder Eigengefährdung geschlossene Wohnplätze vorgehalten werden müssen. Nach einer Bestandsaufnahme konnte für Mecklenburg-Vorpommern auch festgestellt werden, dass die verfügbaren geschlossenen Kapazitäten für den Bedarf in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend sind.
Allerdings konnten wir auch zeigen, dass viele der in den geschlossenen Wohneinrichtungen untergebrachten Personen, nach einer Phase der Stabilisierung nicht entlassen werden können, weil geeignete Nachsorgeangebote oder konkrete Steuerungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern fehlen. Im Zuge der mangelnden Steuerung hat sich die geschlossene Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen aus anderen Bundesländern in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren deutlich erhöht. Viele der Träger sind durch die fehlende Finanzierung und durch die fehlenden Steuerungsprozesse von freien Platzkapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern dazu angehalten bei Anfragen aus anderen Bundesländern ihre freien Plätze zu belegen, um die komplexen Unterstützungsleistungen in diesem Bereich zu refinanzieren.
Für die Personen, welche fern von ihren Herkunftsorten in Mecklenburg-Vorpommern untergebracht werden, verschlechtern sich allerdings die Möglichkeiten einer schnellen Eingliederung außerhalb des geschlossenen Bereichs. Gleichzeitig führt diese Situation auch dazu, dass psychisch erkrankte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern – für die eine zeitweilige Unterbringung in ein hochstrukturiertes Setting notwendig ist – keine freien Platzkapazitäten in ihrer Heimatregion vorfinden und in andere Bundesländer vermittelt werden müssen.
Auf diese Versorgungsproblematik wird bereits seit Jahren aufmerksam gemacht. Es wurden vom Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seinen Mitgliedern auch konkrete Vorschläge und Initiativen für eine Verbesserung der Versorgungssituation von geschlossen untergebrachten psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, die jedoch bisher nur unzureichend von der Landesregierung Beachtung gefunden haben.
- Welche Handlungsbedarfe sehen Sie bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern und wie wollen Sie sich programmatisch in der Landespolitik damit einbringen?
- Welche gesundheits- und sozialpolitischen Maßnahmen planen Sie für eine bedarfsgerechte, personenzentrierte psychiatrische und psychosoziale Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern?
- Sind von Ihrer Seite sozial- oder gesundheitspolitische Initiativen beabsichtigt, welche die oben beschriebene Versorgungsproblematik verbessern?
4. Umsetzung Bundesteilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern
Die psychiatrische Versorgungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich aufgrund von gesetzlichen Reformprozessen in einem Umgestaltungsprozess, welcher Einfluss auf die Verwaltung, Struktur, Finanzierung und Praxis verschiedener Institutionen, Organisationen und Träger nimmt. Das übergeordnete Ziel der Reformbemühungen ist unter anderem die Stärkung der Rolle psychisch erkrankter Menschen, die Förderung ihrer Selbstbestimmung und sozialen Teilhabe sowie die Flexibilisierung des Versorgungsangebotes von unterschiedlichen Leistungsbereichen (z. B. medizinische Leistungen, pflegerische Leistungen, Leitungen zur Teilhabe an Bildung und sozialen Teilhabe) hin zu der Umsetzung einer personenzentrierten Versorgung.