Versorgungssituation von sog. Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern

In der psychiatrischen Fachwelt werden Zwangsmaßnahmen und geschlossene Unterbringungen gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt bildet unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention sowie mehrere Gesetzesurteile des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs. Eine Zielgruppe, die besonders häufig von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen bedroht ist, sind erwachsene psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen und komplexen Hilfebedarfen. In der Fachwelt hat sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der umstrittene Begriff „Systemsprenger“ etabliert. 

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beschäftigen sich bereits seit Anfang der 2000er Jahre im Rahmen von Forschungsprojekten und fachlichen Initiativen intensiv mit der stationären und außerklinischen Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“. Ende des letzten Jahres wurden die Erkenntnisse und der aktuelle Forschungsstand in einem Bericht zur „Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht und Empfehlungen für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.

Anhand der Erkenntnisse kann für Mecklenburg-Vorpommern konstatiert werden, dass sich die Versorgungssituation gerade für psychisch erkrankte Menschen mit komplexen Hilfebedarfen in den letzten zehn Jahren verschlechtert hat. So werden häufig als wichtigste Gründe für die Unterbringung nicht personenbezogene Faktoren wie Aggressivität, Suizidalität oder die Schwere der Erkrankung genannt, sondern das Fehlen von geeigneten passgenauen Unterstützungsangeboten insbesondere im ambulanten Bereich. Auch die Anzahl der untergebrachten Personen aus anderen Bundesländern hat sich aufgrund von unzureichenden Steuerungsprozessen verdoppelt (Psychiatrietourismus). 

Hier zeigt sich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen der psychiatrischen Versorgung bisher nicht gelungen ist, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Gleichzeitig sind die Aktivitäten der landesweiten und regionalen psychiatrischen Fachgremien sowie allgemeinen Steuerungsprozesse in der Hilfeplanung (Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren) in den letzten Jahren (nicht nur durch die COVID-19-Pandemie) sehr stark zurückgegangen, so dass die Entwicklung von passgenauen und alternativen Unterstützungsangeboten für diese Zielgruppe nur schwer umgesetzt werden kann und Versorgungsbedarfe nicht sichtbar werden. 

Zur Verbesserung der Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“ empfiehlt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. unter anderem folgende Maßnahmen:  

  • die Entwicklung von passgenauen und flexiblen personenzentrierten Hilfen für diese Zielgruppe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und der Teilhabeplanung,  
  • eine stärkere regionale Vernetzung zwischen dem stationären und außerklinischen Bereich,  
  • die Etablierung einer Expert*innenkommission zur Entwicklung von alternativen Lösungsvorschlägen im Falle einer geschlossenen Unterbringung,  
  • Regionale Steuerungs- und Pflichtversorgung psychisch erkrankter Menschen unter Berücksichtigung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts zur Einschränkung des Psychiatrietourismus und  
  • Stärkere Thematisierung von Zwangsmaßnahmen und Maßnahmen zur Prävention von Zwang in den einzelnen Kommunen. 

Der Bericht „Aktuelle Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ kann in einer Lang- und in einer Kurzfassung hier heruntergeladen werden.

Darüber hinaus möchten wir Sie an unser virtuelles Diskussionsforum Zwang am 05.02.2021 zwischen 10:00 – 12.00 Uhr erinnern. Ausgehend von den Erkenntnissen des Berichtes sollen versorgungsrelevante Zusammenhänge, Lösungsmöglichkeiten zur Prävention von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen sowie Verbesserungen der Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen zusammen mit Angehörigen, Expert*innen aus der Forschung und Praxis sowie mit Expert*innen aus eigener Erfahrung diskutiert und erarbeitet werden.

Untersuchung zur Versorgungssituation von Kindern aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern

Psychische Erkrankungen von Eltern können sich nachteilig auf die Familie und Elternschaft auswirken. So weisen Kinder mit psychisch erkrankten Eltern ein hohes Risiko auf, selbst eine psychische Störung zu entwickeln. In der Praxis fehlt es häufig an bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten für Eltern mit psychischen Erkrankungen oder Kindern von psychisch belasteten Eltern. In den vergangenen Jahren fand die Problematik von Kindern psychisch und/oder suchtbelasteter Eltern zunehmend Interesse in der Fachöffentlichkeit. Im Zuge dieses Interesses entstanden zahlreiche Projekte deren Schwerpunkt darin besteht, psychischen Auffälligkeiten von Kindern aufgrund familiärer psychischer Belastungen entgegenzuwirken.

Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern führte das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock eine Untersuchung zur aktuellen Versorgungslandschaft für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern durch. Das Ziel der Untersuchung bestand darin, Handlungsvorschläge für die Verbesserung der Situation von Kindern mit psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Vernetzung und Kooperation der einzelnen zuständigen Akteur*innen (Jugendämter, Kliniken, Schulen, Kindertagestätten etc.) ausbaufähig ist. Viele der Angebote für diese Zielgruppe befinden sich im städtischen Bereich, sodass insbesondere für Kinder aus dem ländlichen Bereich eine Unterversorgung und mangelnde Erreichbarkeit zu den Angeboten besteht. Zudem mangelt es an alterskontinuierlichen Angeboten, insbesondere für Kinder im Grundschulalter und im Jugendalter. Hierbei handelt es sich um sensible Phasen, welche durch Übergänge und altersspezifische Herausforderungen geprägt sind und besondere Unterstützung benötigen. Darüber hinaus sind viele der Unterstützungsangebote im Rahmen von Projektförderstrukturen zeitlich befristet. Eine systematische Einbeziehung der vorhandenen Angebote in die etablierten Versorgungsstrukturen für Familien mit psychischen und/oder suchtbezogenen Belastungen konnte nicht identifiziert werden, sodass sich hier Handlungsbedarfe ergeben.

Zusammenfassend können auf der Grundlage der Erkenntnisse folgende Empfehlungen abgeleitet werden:

  • der Aufbau eines regionalen, verbindlichen Netzwerks zur systematisierten Kooperation und verbesserten Kommunikation zwischen den verschiedenen Hilfesystemen (v. a. Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, Schule, Psychiatrieerfahrene, Angehörige, etc.) einschließlich der Klärung von Verantwortlichkeiten und Festlegung verbindlicher Ansprechpartner*innen in den unterschiedlichen Unterstützungssystemen
  • die Stärkung des interdisziplinären Versorgungssystems und SGB-übergreifender Leistungen für psychisch und suchtbelastete Familien, z. B. in Form von schriftlichen Kooperationsverträgen und/oder der Etablierung verbindlicher, interdisziplinärer, kollegialer Fallbesprechungen (Jugendamt und Gesundheitsamt) zur Feststellung des familienspezifischen Bedarfes und zur Klärung der Leistungsfinanzierung
  • die Verortung der regionalen Steuerung in den Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • der Aufbau verbindlicher und multidisziplinärer Koordinationsstrukturen nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf landesweiter Ebene, insbesondere ineinandergreifender Prozesse von Sozial-, Psychiatrie- und Jugendhilfeplanung
  • der flächendeckende Ausbau und die nachhaltige Umsetzung bedarfsgerechter und alterskontinuierlicher Angebote für die Zielgruppe “Kinder aus psychisch und/ oder suchtbelasteten Familien”, die nur über gesicherte Finanzierungsstrukturen gelingen kann
  • die systematisierte, quantitative Erhebung der Zielgruppe, die Identifizierung fehlender oder nicht ausreichend angepasster Hilfen in den verschiedenen Versorgungsregionen sowie standardisierte Dokumentation und Evaluation der bestehenden Hilfsangebote
  • eine abgestimmte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen für Fach- und Lehrkräfte und die Bereitstellung zielgruppengerechter Informationen in allen beteiligten Institutionen
  • die Förderung der Inanspruchnahme und zugleich die Sensibilisierung nicht-professioneller Angebote im Sozialraum, sodass eine langfristige, nicht-stigmatisierende Unterstützung gelingen kann (z. B. in Schulen, KiTas, Kultur- und Sportvereinen).

Weitere Informationen finden Sie hier im vollständigen Abschlussbericht:

Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-BRK in M-V

Im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) 2009 verpflichtete sich die Bundesregierung von Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, um die psychiatrische Versorgung den menschenrechtlichen Anforderungen anzupassen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigung die volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Obwohl sich die Rechte von psychisch erkrankten Menschen in Deutschland verbessert haben, gibt es in vielen Bereichen immer noch deutlichen Handlungsbedarf. Anlässlich des Entwurfes des Maßnahmeplans 2.0 der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlichte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Stellungnahme, die wesentliche Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.

Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen

In der psychosozialen Arbeit wird immer wieder über Klient*innen berichtet, die schwer erreichbar sind und nicht in der beabsichtigten Weise von den bestehenden Versorgungssystemen profitieren. Die Betroffenen zeichnen sich durch komplexe psychische und multiple Problemlagen aus. Für die Bezeichnung dieser unterschiedlichen Zielgruppen hat sich in der Literatur der Klinischen Sozialarbeit der Hard-to-reach-Begriff durchgesetzt.

Das Fachbuch “Hard to reach: Schwer erreichbare Klientel unterstützen” herausgegeben von Karsten Giertz, Lisa Große und Prof. Dr. Silke Gahleitner befasst sich mit der aktuellen Versorgungsproblematik der unterschiedlichen Zielgruppen, welche unter dem Oberbegriff Hard to reach zusammengefasst werden können. Hierzu zählen unter anderem psychisch erkrankte wohnungslose Menschen, geflüchtete Menschen mit schweren psychischen Problemlagen, psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen oder mit komorbiden Suchterkrankungen.

Zahlreiche Expert*innen beschreiben die prekäre Versorgungssituation der Klientel und stellen spezifische Handlungsmethoden und Interventionen zu ihrer Unterstützung vor. Hierzu zählen Handlungsmethoden und Bedingungen wirkungsvoller Unterstützung wie Beziehung, Partizipation, Sozialraumorientierung und die Bereitschaft, individuell passende Unterstützungsnetzwerke aufzubauen. Statt die mangelnde Anpassungsfähigkeit der Klientel zu beklagen, zeigt das Fachbuch auf, die Versorgungstrukturen dem individuellen Bedarf entsprechend zu gestalten.

Zu den Herausgeber*innen:

Karsten Giertz ist Geschäftsführer des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Lisa Große ist Klinische Sozialarbeiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice Salomon Hochschule Berlin und Silke B. Gahleitner ist Professorin für Klinische Psychologie und Sozialarbeit in Berlin.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Eine Rezension von Prof. Dr. Jürgen Beushausen zum Buch kann hier gelesen werden.

Zugang zur Psychotherapie für Menschen mit intensiven und komplexen Unterstützungsbedarfen

Die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen gilt in vielen Leitlinien neben der psychiatrischen und psychopharmakologischen Behandlung bei vielen Krankheitsbildern als Behandlung der ersten Wahl. Allerdings erhalten nur wenige Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Zugang zu entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Vor allem psychisch erkrankte Menschen mit komplexen und umfangreichen Hilfebedarfen werden von der psychotherapeutischen Versorgung nahezu ausgeschlossen.

Anlässlich des BARMER Arztreport 2020 zum Thema “Psychotherapie – veränderter Zugang, verbesserte Versorgung” widmete sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. der psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Erkenntnisse und Positionen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Auseinandersetzung mit dem BARMER Arztreport wurden in jeweils zwei Dokumenten zusammengefasst.

Position des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erkenntnisse des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Stellungnahme zum Entwurf der Umsetzung des Gesamtplanverfahren

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Gesamtplankonferenz (§ 119 SGB IX) als ein verbindliches Verfahren zur genaueren Planung der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechts der leistungsberechtigten Person und der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses gesetzlich verankert.

Zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte eine Unterarbeitsgruppe der landesarbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eine Prozessbeschreibung. Aus der Perspektive der psychiatrischen Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychisch Erkrankungen setzte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Prozessbeschreibung auseinander und veröffentlichte seine Ergebnisse im Rahmen einer Stellungnahme, welche hier abgerufen werden kann.

Veranstaltung Bundesteilhabegesetz – Chancen und Herausforderungen

Im Rahmen der 22. Mitgliederversammlung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 21 Juli 2017 in Schwerin eine Fachveranstaltung zu dem Bundesteilhabgesetz und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch.

Neben einer Einführung zum aktuellen Forschungsstand zur Teilhabe- und Versorgungssituation von schwer psychisch erkrankten Menschen in Deutschland durch Prof. Dr. Ingmar Steinhart (Projektleiter Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und zu den Chancen und Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes für Leistungserbringer durch Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht Reinhold Hohage (Kanzlei Hohage, may & Partner Hamburg), berichteten Hartmut Renken (Abteilungsleiter Soziales und Integration Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern) und Jör Rabe (Direktor Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes und einer einheitlichen Teilhabeplanung in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Anschluss folgte eine trialogisch besetzte Podiumsdiskussion.

Weitere Informationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.

6. Rostocker Psychiatrieforum

Recovery und Empowerment sind im Jahr 2017 längst keine neuen Konzepte mehr. Dennoch zeichnet die Praxis nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern ein doch eher trübes Bild bei der Ausrichtung der sozialpsychiatrischen Arbeit auf Genesung und Selbstbefähigung. Das Stiften von Hoffnung auf Genesung sowie die Förderung von Motivation zur Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit verlangen allen Beteiligten, insbesondere den (sozial)psychiatrisch Tätigen, noch engagiertes Arbeiten, enorme Selbstreflexion und maximale Veränderungsbereitschaft ab. So müssen Defizitorientierung, die Suche nach schnellen Lösungen, Fremdbestimmung und Resignation vor allem anderen Haltungen und Methoden weichen, damit sich Räume für individuelle Genesungswege erschließen. Denn Genesung ist möglich!

Unter dem Motto “ZUVERSICHT, AKZEPTANZ, SINNGEBUNG – wie Recovery und Empowerment individuelle Genesungswege ermöglichen” fand am 16. März 2017 im Rathaus Rostock das 6. Rostocker Psychiatrieforum statt. Im Fokus der Veranstaltung standen praxisorientierte Konzepte und Erfahrungsberichte von gelingenden Praxisbeispielen aus der Schweiz sowie weiteren Ausführungen zu den Schlüsselwerten des Recoverykoneptes von regionalen Expert*innen. Darüber hinaus wurden mehrere Workshops und Diskussionsrunden zu vielfältigen Themen angeboten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Positionspapier des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Flüchtlingsdebatte

Im Zuge der europäischen Flüchtlingskrise suchten mehrere Millionen Menschen in Deutschland nach Schutz vor Verfolgung, Unterkunft und einer neuen Perspektive für Ihr Leben. Die Aufnahme geflüchteter Menschen löst innerhalb der Gesellschaft in Deutschland kontroverse Diskussionen aus. Anlässlich dieser Entwicklung formulierte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein Positionspapier, dass Sie hier finden.

Foto von Ahmed akacha von Pexels

Psychische Störung(en) bei Menschen mit Intelligenzminderung – Herausforderungen für die Behindertenhilfe!?

Psychische Störungen stellen bei Menschen mit Intelligenzminderungen oder Doppeldiagnosen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung stellen eine große Herausforderung für Behandelnde und Mitarbeitende dar.

In Kooperation mit dem Dietrich Bonhoeffer Klinikum führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Neubrandenburg am 29.01.2016 eine Fachtagung durch. Zahlreiche Expert*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Behinderten- und Eingliederungshilfe gaben einen Einblick in die aktuelle Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen und Intelligenzminderungen aus der Perspektive von Praxis und Forschung.

Weitere Informationen zur Fachtagung und die Tagungsdokumentation finden Sie hier.