Die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen gilt in vielen Leitlinien neben der psychiatrischen und psychopharmakologischen Behandlung bei vielen Krankheitsbildern als Behandlung der ersten Wahl. Allerdings erhalten nur wenige Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Zugang zu entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Vor allem psychisch erkrankte Menschen mit komplexen und umfangreichen Hilfebedarfen werden von der psychotherapeutischen Versorgung nahezu ausgeschlossen.
Anlässlich des BARMER Arztreport 2020 zum Thema “Psychotherapie – veränderter Zugang, verbesserte Versorgung” widmete sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. der psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Erkenntnisse und Positionen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Auseinandersetzung mit dem BARMER Arztreport wurden in jeweils zwei Dokumenten zusammengefasst.
Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?
Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?
Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.
Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.
Am 13. Dezember 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als ein Menschenrechtsübereinkommen beschlossen und am 3. Mai 2008 in Kraft gesetzt.
Die Bundesregierung von Deutschland ratifizierte die UN-Behindertenrechtkonvention am 15. März 2009. Mit der Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichteten sich die Vertragsstatten dazu, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen zu ermöglichen.
Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzte sich auf der 18. Mitgliederversammlung mit der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander und formulierte am 14. Juni 2018 in Wismar ein Positionspapier. Zusammen mit seinen Mitgliedern setzt sich der Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in allen relevanten Funktionsbereichen der UN-Behindertenrechtkonvention dafür ein, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen voranzutreiben.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:
Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Gesamtplankonferenz (§ 119 SGB IX) als ein verbindliches Verfahren zur genaueren Planung der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechts der leistungsberechtigten Person und der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses gesetzlich verankert.
Zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte eine Unterarbeitsgruppe der landesarbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eine Prozessbeschreibung. Aus der Perspektive der psychiatrischen Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychisch Erkrankungen setzte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Prozessbeschreibung auseinander und veröffentlichte seine Ergebnisse im Rahmen einer Stellungnahme, welche hier abgerufen werden kann.
Im Zuge der europäischen Flüchtlingskrise suchten mehrere Millionen Menschen in Deutschland nach Schutz vor Verfolgung, Unterkunft und einer neuen Perspektive für Ihr Leben. Die Aufnahme geflüchteter Menschen löst innerhalb der Gesellschaft in Deutschland kontroverse Diskussionen aus. Anlässlich dieser Entwicklung formulierte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein Positionspapier, dass Sie hier finden.
Die geschlossene Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wird deutschlandweit kontrovers diskutiert. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), nach der eine geschlossene Unterbringung aufgrund einer psychischen Erkrankung gegen die Rechte der Menschen mit Behinderungen verstößt und die die Bundesregierung von Deutschland 2009 ratifizierte. Darüber hinaus liegen in Mecklenburg-Vorpommern keine etablierten qualitativen Standards für geschlossen geführte Wohnheime vor.
Auf der anderen Seite gibt es eine kleine Gruppe von psychisch erkrankten Menschen, welche aufgrund der schwere der Erkrankung nicht in den vorhandenen psychiatrischen und psychosozialen Angeboten angemessen versorgt werden kann. Für diese Zielgruppe bedarf es eine zeitweilige Betreuung in geschlossen geführte Einrichtungen. Mehrere Forschungsinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern haben ergeben, dass die hier zur Verfügung stehenden geschlossenen Plätze für Bürger*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ausreichen und die Angebote entlang der UN-BRK weiterentwickelt werden sollten.
Anlässlich einer Ausschreibung des Kommunalen Sozialhilfeverbandes Mecklenburg-Vorpommern für die Erweiterung der geschlossenen Kapazitäten in Ueckermünde wandte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in einem offenen Brief an den Sozialhilfeverband, um auf die Folgen einer Überversorgung mit mangelnden Qualitätsstandards hinzuweisen.
Anlässlich des Gesetzesentwurfes zum Sozialhilfefinanzierungsgesetzes verfasste der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 29.04.2013 eine Stellungnahme, die an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern adressiert wurde.
Die Stellungnahme griff wichtige Punkte auf wie eine stärkere Förderung der Ambulantisierung sozialpsychiatrischer Angebote in Mecklenburg-Vorpommern, qualitative Ausgestaltung dieser Angebote, Maßnahmen zur Entgegenwirkung des Fachkräftemangels, Möglichkeiten der Finanzierung von Komplexleistungen und fallunspezifischen Leistungen als integraler Bestandteil regionaler Unterstützungsnetzwerke sowie die Stärkung und Koordination personenzentrierter Hilfen.
Anlässlich des Vorhabens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern das Übereinkommen der Vereinten Nation über die Rechte der Menschen von Behinderungen in Form eines Maßnahmeplans in konkreten Schritten umzusetzen, formulierte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 17.04.2013 eine Stellungnahme.
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