Positionspapier des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur UN-Behindertenrechtkonvention

Am 13. Dezember 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als ein Menschenrechtsübereinkommen beschlossen und am 3. Mai 2008 in Kraft gesetzt.

Die Bundesregierung von Deutschland ratifizierte die UN-Behindertenrechtkonvention am 15. März 2009. Mit der Einführung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichteten sich die Vertragsstatten dazu, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen zu ermöglichen.

Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzte sich auf der 18. Mitgliederversammlung mit der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander und formulierte am 14. Juni 2018 in Wismar ein Positionspapier. Zusammen mit seinen Mitgliedern setzt sich der Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in allen relevanten Funktionsbereichen der UN-Behindertenrechtkonvention dafür ein, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen voranzutreiben.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

Veröffentlicht in Stellungnahmen, UN-BRK und verschlagwortet mit .