Im Verlauf einer psychischen Erkrankung kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen der psychisch Erkrankte eine Entscheidung treffen müsste, dies aber nicht kann, weil er die Notwendigkeit, zu handeln, nicht erkennt oder nicht fähig ist, sich für das Notwendige zu entscheiden. Andere, auch nächste Angehörige, können diese Entscheidung nicht ohne weiteres für ihn treffen, sie müssen hierzu legitimiert sein. Diese Legitimation kann eine (schon vorher erteilte) Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung sein. Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der gerichtlich angeordneten Betreuung sind im Betreuungsrecht geregelt.
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, unterliegt das Betreuungsrecht aktuell einem grundlegenden Wandeln. Hierbei handelt es sich, um den größten Reformprozess seit der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Zu den wichtigsten Inhalten gehört die Stärkung der Selbstbestimmung der betreuten Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Qualitätssicherung der beruflichen rechtlichen Betreuung, die Anbindung ehrenamtlicher Betreuer*innen an Betreuungsvereine, die Modernisierung des Vormundschaftsrechts sowie Regelungen im Notvertretungsrecht für Ehegatten.
Mittlerweile gibt es viele Informationsmöglichkeiten zum Betreuungsrecht, die jedoch auf die Besonderheiten der rechtlichen Betreuung für psychisch Kranke und seelisch Behinderte nicht näher eingehen. Es macht doch einen Unterschied, ob jemand aufgrund einer körperlichen, geistigen oder eben einer psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. Die Besonderheit liegt darin, dass die verschiedenen psychischen Krankheitsbilder und Behinderungen „instabil“ sind, d. h. der Betroffene ist oft nur zeitweise so gestört, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Das hat erhebliche, sich von anderen Behinderungsarten unterscheidende Auswirkungen auf die Frage, ob überhaupt, wann und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich wird, und auch darauf, wie der Betreuer sein Amt zu führen hat.
Aus diesem Grund veröffentlichte Landesverband Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Juristen Dr. Gerwald Meesmann die Broschüre “Die rechtliche Betreuung psychisch kranker Menschen: Was Angehörige wissen müssten Informationen, Fragen und Antworten für Angehörige”. Anliegen dieser Schrift ist es, auf die speziellen, psychisch Erkranktekrankte betreffenden Fragen der rechtlichen Betreuung einzugehen.
Die Broschüre ist hier als PDF abrufbar.