Selbstbestimmung stärken – Zwang vermeiden

Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?

Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?

Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.

Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.

Abgehängt und chancenlos? – Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

Teilhabe ist das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis in der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig ist der Teilhabebegriff bislang konturlos: Die theoretische Ableitung und differenzierte Informationen über Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen in der Eingliederungshilfe fehlten bislang.

In der BAESCAP-Studie wurden diejenigen gefragt, die sonst bei jeder großen Erhebung außen vor bleiben: fast 1900 Nutzer*innen sozialpsychiatrischer Leistungen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie wurden befragt zu ihrer Familiensituation, zu Freundschaften, zu ihrer Ausbildung, zum Beruf und zu ihren Stigmaerfahrungen. Welche Teilhabemöglichkeiten und -hindernisse erleben sie?

Die Ergebnisse der Studie liefern erste Antworten: Trotz Eingliederungshilfe sind sie vielfach abgehängt und chancenlos.

Doch was bedeutet Teilhabe, das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis, eigentlich konkret und wie kann sie theoretisch abgeleitet werden? Welche Facetten des Lebens greifen wir heraus, welche sind wichtig? Die Autorinnen und Autoren verankern Teilhabe auf theoretischer Ebene im Capabilities Approach, sie diskutieren den Teilhabebegriff auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes und sie zeigen auf, was auf sozialpolitischer Ebene nötig ist.

Informationen zu den Herausgebern: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet 1995, ist der unabhängige Fachverband von Anbietern, die im Land Mecklenburg- Vorpommern in der Unterstützung psychisch kranker und behinderter Menschen unmittelbar tätig sind. Er setzt sich ein für eine an der Person des Einzelnen orientierte Psychiatrie und damit für eine dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Prof. Dr. Andreas Speck lehrt und forscht zu Sozialpsychologie, Sozialpsychiatrie und Gender/Diversity im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung der Hochschule Neu­brandenburg, er ist im Vorstand des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg­-Vorpommern e. V. Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V.

Eine Rezension zum Buch finden Sie hier.

Sozialräume in der Hansestadt Rostock. Eine wissenschaftliche Analyse

Die Gestaltung des demographischen Wandels ist für die kommunale Gebietskörperschaft eine facettenreiche Aufgabe und Herausforderung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Versorgung älterer Bürger*innen mit dementiellen und/oder anderen Erkrankungen. Um die Ausweitung stationärer Heimplätze auf das notwendige Maß zu begrenzen, sollte unserer Erachtens das politische Handeln in den Kommunen die ambulante Versorgung deutlich stärken. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die sozialräumliche Fokussierung der Pflege- und Sozialplanung ein. Mit dem Konzept „Sozialraum“ ist einerseits ein geographisch abzugrenzendes Territorium („Südstadt“) gemeint, der mit objektiven Kennzahlen beschreibbar ist: Einwohnerzahl, Altersstruktur etc. Andererseits ist ein Sozialraum aber auch ein subjektiv vermittelter Raum, in dem sich das Alltagsleben der Menschen konkret vollzieht und der so von den individuellen Wahrnehmungen und Deutungen geprägt ist. Das gilt besonders für ältere Menschen, deren Mobilität oft sehr eingeschränkt sein kann und die in ihrem unmittelbaren Alltagsvollzug von dem Sozialraum mit seinen konkreten Ressourcen und Begrenzungen abhängig sind. Das gilt besonders dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit oder eine chronische Erkrankung vorliegt oder sich zu entwickeln droht. Dann werden folgende Fragen drängend: Wie ist die Infrastruktur konkret gestaltet? Wie barrierearm oder barrierefrei ist die Wohnsituation? Wo hindern bauliche Barrieren den Zugang zu wichtigen Einrichtungen wie Ärzten, Ämtern oder den Supermarkt? Welche Qualität hat die Nachbarschaft oder das Vereinsleben? Wie erreichbar sind familiäre Netzwerke? Wer kann bei drohender oder akuter Pflegebedürftigkeit im Sozialraum beraten?

Um die ambulante Versorgung von älteren Menschen zu stärken, muss die sozialräumliche Infrastruktur unter Beteiligung aller dort lebenden Bürger*innen weiterentwickelt werden. Ausgehend von dieser Zielstellung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in der Südstadt und dem Stadtteil Lütten Klein eine Sozialraumanalyse im Rahmen des gerontopsychiatrischen Modellprojektes „Länger leben in Mecklenburg-Vorpommern“ durch. Dieses Modellprojekt wurde vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern finanziell unterstützt. Eine zusätzliche Unterstützung kam – für die Analyse in Lütten Klein – von der Hansestadt Rostock.

Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse und weitere Informationen zum Projekten finden Sie hier.