Stellungnahme zum Eckpunktepapier zur Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe in M.V.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes verpflichten sich die Leistungserbringer mit § 131 SGB IX im Rahmen der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe einheitliche Rahmenverträge abzuschließen, welche neben den Vergütungspauschalen, den Vergütungsbeiträgen, den Kostenarten, den Kostenbestandteilen und den Personalrichtwerten auch Grundsätze der Qualitätssicherung und der Wirksamkeitsdokumentation von Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten.
Mit diesem Vorgehen wurden die Prüfrechte der Leistungsträger gesetzlich gestärkt. Das Bundesteilhabegesetz zielt mit § 131 SGB IX einerseits darauf eine einheitliche Dokumentation der Wirksamkeit von Leistungen zur sozialen Teilhabe in der Praxis zu etablieren und anderseits eine effiziente Steuerung und Korrektur von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Sinne der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen. In vielen Bundesländern ist jedoch bis heute unklar, welche Verfahren zur Wirksamkeitsmessung geeignet sind. Darüber hinaus kritisieren Expert*innen, dass mit der gesetzlich etablierten Wirksamkeitsmessung Ökonomisierungstendenzen in der psychosozialen Praxis Vorschub geleitstet wird.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe ein angebotsbezogenes Vorgehen zur Wirksamkeitsmessung skizziert. Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern kein einheitliches Vorgehen zur Umsetzung der Anlage 7. In diesem Jahr wurde im Rahmen eines vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport geförderten Modellprojektes im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein Eckpunktepapier zur Erarbeitung von Kriterien zur Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entwickelt und von den verantwortlichen Projektpartner*innen veröffentlicht.
Anlässlich des Eckpunktepapiers möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Rahmen einer Stellungnahme die Gelegenheit nutzen, um auf wichtige Aspekte und Herausforderungen in der Umsetzung des Eckpunktepapiers und in der aktuellen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam zu machen.
Die Stellungnahme zum “Eckpunktepapier: Erarbeitung der Kriterien zur Wirksamkeit” kann hier heruntergeladen werden.