Videovortrag Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren fachlich gestalten

Unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Ziele der leistungsberechtigten Person übernimmt der Kostenträger der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz im Gesamtplanverfahren die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Fallsteuerung. Die Mitarbeitenden der qualifizierten Assistenz übernehmen dabei eher eine untergeordnete Rolle. Gleichzeitig bewegen sie sich im Rahmen der Unterstützung an der Schnittstelle zwischen Bedarfsermittlung und Hilfeplanung beziehungsweise an der Schnittstelle der leistungsberechtigten Person und dem Kostenträger der Eingliederungshilfe. Deshalb sind auch sie dazu angehalten, neben Kenntnissen der ICF-Nomenklatur, mit den Leistungsberechtigten zusammen umfangreiche Informationen zu erheben, um eine personenzentrierte Unterstützung zu ermöglichen. Als Grundlage bedarf es ein fachlich fundiertes methodisches Vorgehen, das sich an der ICF und dem biopsychosozialen Modell orientiert. 

Im Rahmen eines Videovortrages gibt Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) einen Einblick in die Grundlagen, Methoden und ethischen Prinzipien der psychosozialen Diagnostik. Im Zentrum steht dabei das mehrdimensionale Rahmenmodell psychosozialer Diagnostik nach Gahleitner und Pauls. Neben einer theoretischen Einführung in die klassifikatorische Diagnostik, in die Biographie- und Lebensweltdiagnostik sowie in die Ressourcenmatrix wird die praktische Umsetzung des Modells anhand eines Fallbeispiels im Rahmen der qualifizierten Assistenz verdeutlicht.

Das Video mit Zusatzmaterial ist ausschließlich für Mitglieder des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. hier im internen Bereich auf unserer Internetseite einsehbar.


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