Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu ermöglichen, wurde unter anderem das Gesamtplanverfahren im Bundesteilhabegesetz als Verfahren zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfes und der Leistungsplanung gesetzlich verankert. Die in der Unterstützung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen beteiligten Akteur*innen, werden bei der Umsetzung des Gesamtplanverfahrens derzeit mit vielen rechtlichen Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten, Aufgaben und Verantwortungen konfrontiert.
Zur Unterstützung der Mitarbeitenden aus der psychosozialen Praxis bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 05. Juni 2023 zwischen 09:00 bis ca. 12:30 Uhr gemeinsam mit der Volljuristin Stefanie Ulrich eine kostenlose Online-Fortbildung zu den rechtlichen Grundlagen des Gesamtplanverfahrens an. Neben einer Einführung in die einzelnen Verfahrensschritte werden rechtliche und fachliche Argumentationshilfen für Mitarbeitende aus der psychosozialen Praxis vorgestellt, die leistungsberechtigte Personen dabei unterstützen können, dass das Gesamtplanverfahren unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts in der Praxis umgesetzt wird.
Die kostenlose Fortbildung richtet sich an alle Mitarbeitenden der Mitgliedsorganisationen sowie an die Mitglieder der Landesarbeitsgruppe Gesamt-/ Teilhabeplanverfahren des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. Weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier im Flyer.