Mit dieser Weiterbildung sprechen wir Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einer Einrichtung der Sozialpsychiatrie an und qualifizieren Sie für einen staatlich anerkannten Abschluss. Die Weiterbildung zielt daraufhin, Sie als Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf psychosomatische Erkrankungen, deren Folgen und mögliche Hilfesysteme umfassend zu qualifizieren.
Sie basiert auf den Leitlinien der UN Behindertenrechtskonvention und darüber hinaus an dem „Landesrahmenvertrag für Mecklenburg Vorpommern nach § 131 Abs 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe“ sowie der „Ordnung über die Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie“.
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