Zwangseinweisungen und -behandlungen im psychiatrischen Versorgungskontext gehören in Deutschland immer noch zu einer weitverbreiteten Praxis. Studien zufolge hat sich die Anzahl von ungewollten Klinikeinweisungen und Zwangsbehandlungen hierzulande trotz der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich erhöht. Von den Betroffenen und ihren Angehörigen werden Zwangseinweisungen und -behandlungen als besonders erniedrigend und belastend erlebt. Vor allem bei Patient*innen mit einem traumatischen Erfahrungshintergrund führen Zwangseinweisungen und -behandlungen oftmals zu einer Re-Traumatisierung.
In der Literatur werden gegenwärtig eine Reihe verschiedener Versorgungskonzepte und Interventionsstrategien zur Reduktion von Zwangseinweisungen und -behandlungen diskutiert. Ausgehend davon wurde die S3-Leitlinie Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Nervenheilkunde 2022 veröffentlicht, die eine Übersicht zu wissenschaftlichen Empfehlungen zur Verhinderung von Zwangsmaßnahmen und -behandlung sowie zur Reduktion von Aggression und Gewalt in der psychiatrischen Versorgung enthält.
Die Rheinische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (RGSP) fasst in einer aktuellen Broschüre die S3-Leitlinie “Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen” kurz und verständlich auf acht Seiten zusammen. Die Broschüre soll Profis, Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen eine Übersicht zu Verhaltensrichtlinien geben, um Zwangsmaßnahmen und Gewalt zu minimieren bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Broschüre steht hier als kostenloser Download zur Verfügung.