In diesem Jahr findet am 25., 26. und 27. September 2023 die diesjährige Fachtagung der Aktion Psychisch Kranker e.V. in Berlin statt. An den ersten beiden Tagungstagen (25. und 26. September) werden die “Perspektiven der psychiatrischen Krankenhäuser – Mit und ohne Bett”dargestellt und diskutiert. Im Fokus stehen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in der Krankenhausreform folgende Themen:
Konzepte und Strategien zur Weiterentwicklung der Behandlungsqualität
Konzepte und Lösungswege für eine entsprechende Personalbemessung bzw. -entwicklungen, Finanzierungssystematiken und Krankenhausplanung
Wege und Konzepte für mehr Ambulantisierung und Flexibilisierung
Personenzentriertes Versorgungsmanagement und die Kooperation im Gemeindepsychiatrischen Verbund
Patienten- und menschenrechtliche Perspektiven in Bezug auf Partizipation, Selbstbestimmung, Zwangsvermeidung und Beschwerdemanagement
Krankenhausbehandlung und (medizinische) Rehabilitation und Teilhabe
Der Fachkräftemangel und notwendige Transformationen werden zudem als Querschnittsthematik im Fokus stehen.
Am dritten Tagungstag (27. September) wird in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit (NetzG) und weiteren Selbsthilfeorganisationen ein Selbsthilfefachtag zum Thema “Prävention und Selbstfürsorge”stattfinden. Thematische Schwerpunkte werden sein:
Bedeutung von primärer und sekundärer Prävention
Perspektiven der beteiligten Selbsthilfeorganisationen
mögliche und bereits praktizierte Beiträge von Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfeinitiativen im Sinne der sekundären Prävention (Selbstfürsorge)
Verhältnis von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
Zusammenarbeit der Angehörigen und der Professionellen in der Prävention
Weitere Informationen zur Tagung und zum Programm finden Sie hier.
Die Sozialpsychiatrie ist ein wichtiges Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Im Zuge antipsychiatrischer Impulse in den 1960er Jahren und der Psychiatrie Enquête 1975 hat sich die Sozialpsychiatrie als sozialer Zweig der Psychiatrie herausgebildet, welche die biopsychosozialen Zusammenhänge bei der Entstehung, Aufrechterhaltung und Behandlung von psychischen Erkrankungen betont sowie als sozialpolitische Bewegung wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen setzt. Sozialarbeitende gehören zu einer wichtigen Berufsgruppe in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Auch die Soziale Arbeit als Profession hat viele Fachdiskurse innerhalb der Sozialpsychiatrie beeinflusst. Dabei sind die sozialpsychiatrisch geprägten Arbeitsfelder sehr komplex. Spezielles Fachwissen und umfangreiche Handlungskompetenzen werden bei den dort tätigen Fachkräften vorausgesetzt. In vielen Studiengängen der Sozialen Arbeit ist die Sozialpsychiatrie sowie allgemein die psychiatrische und psychosoziale Versorgung von psychisch erkrankten Menschen als spezifisches Arbeitsfeld eher unterrepräsentiert. Gerade im Zusammenhang mit dem sogenannten „Belogna-Prozess“ kam es im Studium der Sozialen Arbeit zu einer Verkürzung der Studienzeit und Verdichtung von Lerninhalten und Themen. Ebenso richtet sich die Fachliteratur zu psychischen Erkrankungen sowie deren Unterstützung und Behandlung oftmals an psychiatrische, pflegerische und psychotherapeutische Professionen oder an Mitarbeitende, welche in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen tätig sind. Von daher besteht ein Bedarf an Fachliteratur, welche sich ausgehend von der Sozialen Arbeit als eigenständige Profession mit spezifischen Konzepten, Methoden und Diskursen im Bereich der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und im Arbeitsfeld der Sozialpsychiatrie beschäftigt.
Vor diesem Hintergrund erschien 2022 im Kohlhammer Verlag das Fachbuch “Sozialpsychiatrie als Handlungsfeld der Sozialen Arbeit” von Dieter Röh und Elisabeth Schreieder. Das Fachbuch ist eine hervorragende, kompakte und verständliche Einführung für Studierende der Sozialen Arbeit, welche sich mit dem Handlungsfeld Sozialpsychiatrie auseinandersetzen möchten. Durch Fallbeispiele ist es der Autorin und dem Autor gelungen die theoretischen Grundlagen, Methoden und Konzepte auch für Studierende ohne Praxiserfahrungen anschaulich darzustellen. Zudem haben die Autorin und der Autor die spezifische Rolle der Sozialen Arbeit als eigenständige und wichtige Profession im Handlungsfeld der Sozialpsychiatrie fundiert herausgearbeitet und nachvollziehbar dargestellt. Neben einer allgemeinen Einführung zeigt das Buch außerdem wichtige Weiterentwicklungsbedarfe innerhalb der Sozialpsychiatrie auf.
Die vollständige Rezension zum Buch von Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) finden Sie hier.
Die Schwierigsten zuerst! Dieser alte sozialpsychiatrische Leitsatz wird leider in der Praxis kaum umgesetzt. Menschen, die auf Grund ihrer psychischen Erkrankung einen besonders komplexen Assistenzbedarf haben, nicht gut in Gruppen leben können, starke Suchterscheinungen oder herausforderndes Verhalten aufweisen oder zusätzlich im größeren Umfang pflegerische Unterstützung benötigen, finden in vielen Region oftmals kein passendes Angebot.
Aus diesem Grund veranstaltet der Verein Sozialpsychiatrie e.V. am 07. Juli 2023 in Tübingen unter dem Motto „Systemsprenger*innen – Fehler im System? Auf dem Weg zu einem sozialpsychiatrischen Angebot für Menschen, für die es in der Region (noch) kein passendes Angebot gibt“ eine Fachveranstaltung. Neben mehreren Fachexpert*innen beteiligt sich auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Mitarbeiterin Lisa Große im Rahmen von zwei Fachvorträgen zur wissenschaftlichen Forschung und zu möglichen Unterstützungsformen für diese Zielgruppe an der Fachtagung.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier.
In Deutschland bestehen zahlreiche Angebote zur beruflichen Rehabilitation, zur Bildung und Arbeit sowie zum Zuverdienst, jedoch wird die berufliche Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen hierzulande nur unzureichend realisiert. Die Ursachen sind vielfältig. Schwere psychische Erkrankungen gehen oftmals mit sekundären Erkrankungsfolgen einher, die dazu führen, dass die notwendigen Voraussetzungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt – wie Schul- und Ausbildungsabschlüsse – fehlen. Ebenso zählen arbeitsbezogene Barrieren wie die gesellschaftliche Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen, fehlende Reintegrationsangebote oder aber auch eine mangelnde schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern zu weiteren Faktoren, die die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen erschweren.
Ebenfalls lässt sich feststellen, dass die Zahl von Arbeitsfehlzeiten, Erwerbsunfähigkeit und Frühberentung aufgrund von psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren in Deutschland deutlich gestiegen sind. Nicht selten stehen erkrankungsbedingte Fehlzeiten und berufliche Frühberentungen mit arbeitsbezogenen und gesundheitsbeeinträchtigenden Belastungen im Zusammenhang. Es scheint, dass gesellschaftliche Veränderungen in der Arbeitswelt – wie erhöhte Flexibilitäts-, Komplexitäts- und Mobilitätsanforderungen – sowie Beschleunigungsprozesse aufgrund technischer (digitaler) und kultureller Veränderungen mit beruflichen Überforderungen einhergehen, die bei einem Teil der Bevölkerung zu körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen.
Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. soll das Thema Arbeit und berufliche Beschäftigung im Kontext von psychischer Gesundheit und Erkrankung umfangreich thematisiert werden. Neben einführenden Beiträgen zur aktuellen beruflichen Situation und den Bedarfen von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen werden Best-Practice-Beispiele zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen in praxisnahen Workshops vorgestellt. Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beteiligt sich an der Jahrestagung und stellt im Workshop „Vernetzung und Personenzentrierung durch Supported Employment und Supported Education: Erfahrungen mit der Implementierung“ das Reha-Pro-Projekt: IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben vor und gibt einen Impulsbeitrag zu neuen Konzepten in der Arbeitswelt und ihre Bedeutung für die Gemeindepsychiatrie.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.
Austausch mit Aussicht – Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. tagte in Wismar
Rechts die Ostsee, links der weite Blick über die Hansestadt Wismar: Mit dem Technologiezentrum am Alten Holzhafen hat der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. einen besonderen Tagungsort für seine 28. Mitgliederversammlung gewählt. In maritimer Umgebung kamen am 5. Mai 2023 die Mitglieder zusammen, um über aktuelle Ereignisse zu beraten und neue Vorhaben anzugehen. Im Anschluss fand die Fachtagung „Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings“ statt.
Mitgliederversammlung: Rolle rückwärts – und Blick nach vorn
Der Vorstand eröffnete den Tag und hieß alle Mitglieder herzlich willkommen. Andreas Zobel, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., führte durch die Tagesordnung, die zügig – aber dadurch nicht minder gründlich – abgearbeitet wurde. Jahresbericht, Jahresabschluss, Haushaltsplan und der Bericht der Rechnungsprüfungskommission wurden vorgestellt und einstimmig angenommen. Die Beitragsordnung wurde geprüft und den Änderungen mehrheitlich zugestimmt.
Der Vorstand bedanke sich bei den Mitgliedsorganisationen und den Arbeitsgruppen für ihr Engagement, das sie im Jahr 2022 in die Arbeit des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg e.V. eingebracht haben. Engagement und Motivation zeigten auch die Mitarbeiterinnen der Landesfachstelle: Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien, die sich und ihr Anliegen auf der Tagung vorstellten. Mit konkreten Maßnahmen und Vernetzungspartnern im ganzen Bundesland wollen sie die Situation der betroffenen Familien nachhaltig verbessern.
Anschließend eröffnete das Vorstandsmitglied Stefan Paulaeck die freie Diskussion, in der es unter anderem um die defizitäre Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen im stationären Bereich ging. Einigkeit bestand bei allen Mitgliedern über die wichtige und weiter zu stärkende Rolle von EX-IN und der Genesungsbegleitung in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung. Prinzipiell werde aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch das Bundesteilhabegesetz und anderer Reformprozesse jedoch eine „Rolle rückwärts“ in der Sozialpsychiatrie von Mecklenburg-Vorpommern befürchtet.
Passende Worte für einen positiven Tagungsabschluss fand die Vorstandsvorsitzende Sandra Rieck, die die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen betonte und darin eine gute Grundlage für die weitere Arbeit des Landesverbandes sah.
Fachtagung fordert Umstrukturierung durch Zusammenarbeit
Gemeinsam mit dem Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. lud der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Anschluss zur Fachtagung „Personenzentrierte und sozialraumorientierte Unterstützung in hochstrukturierten Behandlungs- und Betreuungssettings“. Zahlreiche Fachleute aus Mecklenburg-Vorpommern kamen zusammen, um die Bedeutung des Konzepts Sozialraumorientierung und von sozialraumorientierten Unterstützungsformen zu ergründen.
Bereits zu Beginn wies Sandra Rieck in ihrem Grußwort daraufhin, dass wir ein gemeinsames Verständnis von Sozialraumorientierung aus verschiedenen Kontexten heraus brauchen und die Tagung hierzu einen Beitrag dazu leisten möchte. Der Diskurs wurde durch Fachvorträge und Workshops angeregt. So stellten Prof. Dr. Stefan Godehardt-Bestmann (IU Internationale Hochschule) und Prof Dr. Dieter Röh (HAW Hamburg) in ihren Impulsreferaten heraus, dass es eines ganzheitlichen Verständnisses in der Sozialpsychiatrie bedarf: Da Angebote oftmals zu funktional seien und die Bedarfe der Hilfesuchenden zu individuell, solle das Fachpersonal sich stärker am Alltag der Klient*innen orientieren. Im Fokus stand dabei die Zusammenarbeit: Strukturen öffnen, Gemeinsames nutzen, fachlich unterstützen – nur gemeinsam könne eine Umstrukturierung gelingen.
Konsens bestand unter allen Teilnehmenden darin, dass für die Umsetzung Ressourcen notwendig sind: Geld und Zeit stünden allerdings nur den wenigsten in ausreichender Menge zur Verfügung. Auch an gesetzlichen Rahmenbedingungen mangele es oft. Besonders in den Workshops zu SOTERIA und forensischer Nachsorge wurde zudem deutlich, dass Angebote in Mecklenburg-Vorpommern rar gesät und oftmals nicht zielführend sind.
Auf einer Podiumsdiskussion berichteten Vertreter*innen unterschiedlicher Sektoren von ihren Erfahrungen. So sei ein struktureller Ausbau von Angeboten sowie eine Vernetzung unter Betroffenen für Hilfesuchende gewinnbringend. Dabei dürften nicht die Bedürfnisse der Angehörigen übersehen werden. „Der Klient soll nicht nur überleben, sondern in Lebendigkeit geführt werden“, betonte Genesungsbegleiter Frank Hammerschmidt (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.).
Auch in den Pausen wurde – bei guter Aussicht und bestem Sonnenschein – weiter diskutiert. Genau dieser offene Dialog sei wichtig, resümierte Andreas Zobel in seinem Schlusswort. „Wir können stolz auf die Dinge sein, die wir erarbeitet haben – der Handlungsbedarf aber ist immens.“
Präsentationen der Impulsvorträge und der Workshops
Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.
Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.
Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakoniekonische werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt wird.
Am 23. Mai 2023 findet in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. das nächste Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation statt. Die Teilnahme ist kostenlos und sowohl in digitaler Form als auch in Präsenzform möglich. Interessierte Personen, Mitarbeiter*innen aus der psychiatrischen Versorgung, Psychiatrieerfahrene und Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind eingeladen, sich am Austausch innerhalb der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen.
Die Einladung mit der Tagesordnung und den Informationen für die Anmeldung finden Sie hier:
Seit Jahren wird eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Ausrichtung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Deutschland diskutiert. Vor allem mit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher personenzentriert und sozialraumorientiert auszurichten.
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die erfolgreiche Umsetzung der Konzepte Personenzentrierung und Sozialraumorientierung in der Praxis von höchster Relevanz. Allerdings fand eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Konzept Sozialraumorientierung und mit den spezifischen sozialraumorientierten Unterstützungsmethoden unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Sozialpsychiatrie bisher nur unzureichend statt.
Insbesondere in hochstrukturierten Settings wie den besonderen und geschlossenen Wohnformen sowie bei Klient*innen mit komplexen Unterstützungsbedarfen bestehen diverse Herausforderungen bei der Umsetzung von personenzentrierten und sozialraumorientierten Unterstützungsformen.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. veranstalten deshalb am 05. Mai 2023 zwischen 09:00 und 16:30 Uhr eine Fachtagung zu diesem Thema. Die Veranstaltung findet im Technologie Zentrum, Alter Holzhafen 19 in 23966 Wismar statt. Im Rahmen von Fachvorträgen und Workshops soll ein Diskurs in Mecklenburg-Vorpommern angeregt werden, der sowohl die fachlichen und rechtlichen Anforderungen als auch die Herausforderungen in der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungen aufgreift. Im Vorfeld der Fachtagung veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seine 28. Mitgliederversammlung.
Die Einladung und das finale Programm sowie die Informationen zur Anmeldung finden Sie hier im Programm:
Das Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation findet am 30.11.2023 statt. Die kostenlose Teilnahme an der Veranstaltung ist sowohl in Präsenzform als in digitaler Form möglich. Der genaue Veranstaltungsort wird zeitnah veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Im Verlauf einer psychischen Erkrankung kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen der psychisch Erkrankte eine Entscheidung treffen müsste, dies aber nicht kann, weil er die Notwendigkeit, zu handeln, nicht erkennt oder nicht fähig ist, sich für das Notwendige zu entscheiden. Andere, auch nächste Angehörige, können diese Entscheidung nicht ohne weiteres für ihn treffen, sie müssen hierzu legitimiert sein. Diese Legitimation kann eine (schon vorher erteilte) Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung sein. Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der gerichtlich angeordneten Betreuung sind im Betreuungsrecht geregelt.
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, unterliegt das Betreuungsrecht aktuell einem grundlegenden Wandeln. Hierbei handelt es sich, um den größten Reformprozess seit der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Zu den wichtigsten Inhalten gehört die Stärkung der Selbstbestimmung der betreuten Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Qualitätssicherung der beruflichen rechtlichen Betreuung, die Anbindung ehrenamtlicher Betreuer*innen an Betreuungsvereine, die Modernisierung des Vormundschaftsrechts sowie Regelungen im Notvertretungsrecht für Ehegatten.
Mittlerweile gibt es viele Informationsmöglichkeiten zum Betreuungsrecht, die jedoch auf die Besonderheiten der rechtlichen Betreuung für psychisch Kranke und seelisch Behinderte nicht näher eingehen. Es macht doch einen Unterschied, ob jemand aufgrund einer körperlichen, geistigen oder eben einer psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. Die Besonderheit liegt darin, dass die verschiedenen psychischen Krankheitsbilder und Behinderungen „instabil“ sind, d. h. der Betroffene ist oft nur zeitweise so gestört, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Das hat erhebliche, sich von anderen Behinderungsarten unterscheidende Auswirkungen auf die Frage, ob überhaupt, wann und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich wird, und auch darauf, wie der Betreuer sein Amt zu führen hat.
Aus diesem Grund veröffentlichte Landesverband Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Juristen Dr. Gerwald Meesmann die Broschüre “Die rechtliche Betreuung psychisch kranker Menschen: Was Angehörige wissen müssten Informationen, Fragen und Antworten für Angehörige”. Anliegen dieser Schrift ist es, auf die speziellen, psychisch Erkranktekrankte betreffenden Fragen der rechtlichen Betreuung einzugehen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.
Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird. Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Umsetzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe nach § 37a SGB IX eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.
Die Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates Schleswig-Holstein, dem PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH und dem damaligen Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in Orientierung an den Landesrahmenvertrag SGB IX SH erarbeitet. Die Broschüre kann hier für Fachkräfte und in leichter Sprache abgerufen werde.
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