Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern

Das Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation findet am 30.11.2023 statt. Die kostenlose Teilnahme an der Veranstaltung ist sowohl in Präsenzform als in digitaler Form möglich. Der genaue Veranstaltungsort wird zeitnah veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Broschüre zur rechtlichen Betreuung psychisch erkrankter Menschen für Angehörige

Im Verlauf einer psychischen Erkrankung kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen der psychisch Erkrankte eine Entscheidung treffen müsste, dies aber nicht kann, weil er die Notwendigkeit, zu handeln, nicht erkennt oder nicht fähig ist, sich für das Notwendige zu entscheiden. Andere, auch nächste Angehörige, können diese Entscheidung nicht ohne weiteres für ihn treffen, sie müssen hierzu legitimiert sein. Diese Legitimation kann eine (schon vorher erteilte) Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung sein. Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der gerichtlich angeordneten Betreuung sind im Betreuungsrecht geregelt.

Foto von Pixabay

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, unterliegt das Betreuungsrecht aktuell einem grundlegenden Wandeln. Hierbei handelt es sich, um den größten Reformprozess seit der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Zu den wichtigsten Inhalten gehört die Stärkung der Selbstbestimmung der betreuten Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die Qualitätssicherung der beruflichen rechtlichen Betreuung, die Anbindung ehrenamtlicher Betreuer*innen an Betreuungsvereine, die Modernisierung des Vormundschaftsrechts sowie Regelungen im Notvertretungsrecht für Ehegatten.

Mittlerweile gibt es viele Informationsmöglichkeiten zum Betreuungsrecht, die jedoch auf die Besonderheiten der rechtlichen Betreuung für psychisch Kranke und seelisch Behinderte nicht näher eingehen. Es macht doch einen Unterschied, ob jemand aufgrund einer körperlichen, geistigen oder eben einer psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. Die Besonderheit liegt darin, dass die verschiedenen psychischen Krankheitsbilder und Behinderungen „instabil“ sind, d. h. der Betroffene ist oft nur zeitweise so gestört, dass er nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann. Das hat erhebliche, sich von anderen Behinderungsarten unterscheidende Auswirkungen auf die Frage, ob überhaupt, wann und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich wird, und auch darauf, wie der Betreuer sein Amt zu führen hat.

Aus diesem Grund veröffentlichte Landesverband Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit dem Juristen Dr. Gerwald Meesmann die Broschüre “Die rechtliche Betreuung psychisch kranker Menschen: Was Angehörige wissen müssten Informationen, Fragen und Antworten für Angehörige”. Anliegen dieser Schrift ist es, auf die speziellen, psychisch Erkranktekrankte betreffenden Fragen der rechtlichen Betreuung einzugehen.

Die Broschüre ist hier als PDF abrufbar.

Broschüre Wirksamer Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe in leichter Sprache und für Fachkräfte

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der gelebten Realität entspricht und Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalterfahrungen zu machen. Besonders Frauen, die in Institutionen leben, sind von verschiedenen Gewaltformen betroffen.

Der Gesetzgeber hat im Juni 2021 durch die Einführung des § 37a SGB IX die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz zu entwickeln. Er verpflichtet die Rehabilitationsträger dazu, darauf hinzuwirken, dass der Schutzauftrag durch die Leistungserbringer umgesetzt wird.
Was aber ist eine wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX? Bisher sind keine verbindlichen Kriterien für Gewaltprävention und Gewaltschutz im Gesetz beschrieben. Mindeststandards für eine qualitätsgesicherte Umsetzung sind nicht definiert. Hier soll diese Broschüre zur Implementierung und Bewertung wirksamer Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe nach § 37a SGB IX eine erste Brücke schlagen und Unsicherheiten abbauen.

Die Broschüre wurde von der Arbeitsgruppe 33 des Landespräventionsrates Schleswig-Holstein, dem PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH und dem damaligen Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in Orientierung an den Landesrahmenvertrag SGB IX SH erarbeitet. Die Broschüre kann hier für Fachkräfte und in leichter Sprache abgerufen werde.

Digitales Programm Landesweite Gedenkveranstaltung “ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” 2023

ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN

Landesweite Gedenkveranstaltung 2023


Der 27. Januar gilt als internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust sowie als nationaler Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 2008 steht dieser Tag auch im Zeichen der Opfergruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie geistigen und körperlichen Behinderungen, die im Rahmen der T4-Aktionen in der Zeit des Nationalsozialismus umgebracht oder dauerhaft geschädigt wurden. In trialogischer Zusammenarbeit veranstaltet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. seit 2008 gemeinsam mit verschiedenen regionalen Kooperationspartner*innen und Akteur*innen die Landesweite Gedenkveranstaltung „ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN” in Gedenken an die Opfer der „Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit des Nationalsozialismus.

Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen am nationalen Gedenktag für die NS-Opfer zu erinnern, zu trauern und wachzurütteln.

Im Namen der Veranstalter*innen

Grußwort

Stefanie Drese

Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

Eröffnung

Sandra Rieck

Im Namen der Veranstalter*innen und als Vorsitzende des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Beitrag aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen

Undine Gutschow

EX-IN Erfahrungsexpertin aus Wismar

Filmischer Beitrag

„Der schöne leichte Tod“ aus dem Jahr 1994 vom Regisseur und Grimme-Preisträger Michael Krull

Rückblick Landesweite Gedenkveranstaltung 2023: Bilder des Gedenkens aus den verschiedenen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern

Aufruf zum Landesweiten Gedenken ERINNERN — BETRAUERN — WACHRÜTTELN am 27. Januar 2023

Wir rufen in diesem Jahr unsere Mitglieder und landesweit dazu auf, durch regionale Aktionen am 27. Januar 2023 ein gemeinsames Zeichen des Erinnerns an die Opfer des Nationalsozialismus und gegen Faschismus und Menschenfeindlichkeit zu setzen.

Wir wollen insbesondere die Erinnerung an die zu lange vergessenen Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns wachhalten.

Wir wollen dies durch eine landesweite Schweigeminute am 27. Januar 2023 um 10:00 Uhr ausdrücken.

Wir möchten Eure bzw. Ihre regionalen Besuche bzw. Aktionen an Orten des Gedenkens, z.B. an Stolpersteinen, an den einzelnen Mahnmalen, in Gedenkstunden in Psychosozialen Einrichtungen oder im Gemeinwesen – online zusammenführen und am 27.01.2023 ab 19:00 Uhr dokumentieren.

„Nur wenn die „Euthanasie“-Toten uns ohne Unterlass an die stets offenen Wunden der Psychiatrie erinnern, sind sie vielleicht nicht umsonst gestorben.“ Prof. Dr. Klaus Dörner (1933 – 2022)

Die Momente des Gedenkens bitten wir, per Foto festzuhalten und dieses bitte an uns unter LV@sozialpsychiatrie-mv.de zu übersenden (Fotos als JGP- oder PNG-Bild-Datei als Anhang der E-Mail einfügen).

Wir danken allen für das Engagement und wollen damit gemeinsam unsere Haltung für ein vielfältiges und solidarisches Zusammenleben heute zum Ausdruck bringen.

Weitere Informationen und den Aufruf zum Weiterleiten als PDF finden Sie hier:

Im Namen der Veranstalter*innen

Sandra Rieck und Karsten Giertz

(Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V. zur Schaffung von Komplexleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen

Vorschlag zur Schaffung sektoren- und rechtskreisübergreifender Komplexleistungen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Bedarf

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (SMI = severe mental illness) haben oftmals einen Bedarf an Hilfen aus verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs, insbeson­dere aus SGB V und IX, aber auch aus SGB II/III, VI, VIII, XI und XII, sowie aus mehreren Sektoren (ambulant, teilstationär, stationär, stationsäquivalent).

Nicht immer kommen alle Hilfen zum Tragen, die individuell indiziert wären, und meist werden sie unverbunden nebeneinander her geleistet, weil sowohl die Leistungsträger bzw. deren einzelne Abteilungen als auch Leistungserbringer die Angebote getrennt voneinander organi­siert haben.

Es fehlt an Leistungen, die alle einzelnen Hilfen initiieren und miteinander zu Komplex­leistungen verbinden. Gemeint sind

  • eine personell kontinuierliche Bezugsbegleitung mit Anker- und Lotsenfunktion, idealerweise für die gesamte Dauer der Hilfsbedürftigkeit, und
  • eine fallbezogene intensive Vernetzung und Koordination aller beteiligten Dienste unter Einschluss des/der Hilfesuchenden und ihres/seines privaten sozialen Umfelds.

Diese Leistungen werden von der einschlägigen S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ der DGPPN  mit höchsten Evidenzgraden empfohlen, zu erbringen durch gemeindepsychiatrische multiprofessionelle Teams. Im „Funktionalen Basismodell gemeindepsychiatrischer Versorgung“ von Steinhart und Wienberg sind sie, bezogen auf deutsche Rahmenbedingungen, detailliert beschrieben.

Solche sektoren- und rechtskreisübergreifenden Leistungen sind – im Unterschied zu Hilfen für psychisch erkrankte bzw. behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 43a SGB V, 46 SGB IX) – in keinem SGB-Band als Regelleistungen vorgesehen.

Bisherige Annäherungen

Da der Bedarf an Bezugsbegleitung und Vernetzung in der Arbeit mit SMI-Personen offenkundig ist und spürbar wird, haben diverse Erbringer von Regelleistungen sich bemüht, diese Funktionen in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren, auch ohne dafür eine eigene Leistungsvergütung zu erhalten. Das gilt beispielsweise für Institutsambulanzen, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Soziotherapeuten.

In den genannten Leistungsarten sind bei weitem nicht alle Anbieter in übergreifender Weise tätig. Außerdem bleiben sie in der Regel auf ihren jeweiligen Rechtskreis (SGB-Band) beschränkt.

Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen des Gesetzgebers und nachgeordneter Stellen gefehlt, übergreifende Komplexleistungen zu ermöglichen oder wenigstens die Koordination von Einzelleistungen (Case Management) auf den Weg zu bringen. Zu nennen wären hier das verpflichtende Entlassmanagement, die stationsäquivalente Behandlung, die Teilhabe- und Gesamtplanung im SGB IX, die berufsgruppenübergreifende koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-Richtlinie), das trägerübergreifende persönliche Budget u. v. m.

Alle genannten Maßnahmen sind entweder eng auf einzelne oder wenige Rechtskreise beschränkt geblieben oder nur an wenigen Stellen zum Tragen gekommen.

Das gilt bisher ebenso für Modellvorhaben und Selektivverträge sowie für Ansätze, leistungs­trägerübergreifende Finanzierungen zu erproben.

Somit steht weiterhin aus, mittels gesetzgeberischer Maßnahmen zu bewirken, dass die oben beschriebene leitliniengerechte Funktion rechtssicher eingeführt und so ausgestaltet wird, dass sie die folgenden Vorgaben erfüllt:

  • Sie muss trotz der sehr heterogenen Versorgungsstrukturen in allen Regionen angeboten werden können.
  • Sie muss unabhängig davon, an welcher Stelle des regionalen Versorgungssystems eine hilfebedürftige Person zunächst vorstellig wird, niederschwellig erreichbar sein.
  • Sie muss unabhängig davon sein, welche Kombination aus Einzelleistungen jemand erhält.
  • Sie muss ein Kooperationsgebot enthalten, um eine gemeinsame Planung und vernetzte Erbringung von Leistungen aus unterschiedlichen Rechtskreisen nicht nur zu ermöglichen, sondern herbeizuführen.

Vorschlag

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie schlägt vor, in allen SGB-Bänden eine sektoren- und rechtskreisübergreifende Vernetzung aller Hilfen in Verbindung mit kontinuierlicher Bezugsbegleitung als neue, zusätzliche Regelleistung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einzuführen und die fallbezogene Zusammenarbeit über die Sektoren und Rechtskreise hinweg verbindlich vorzuschreiben (Kooperationsgebot).

Es sollte in allen beteiligten Rechtskreisen problemlos darstellbar sein, inwiefern bzw. in welchen Fällen diese Begleitungs- und Vernetzungsleistung aus der Sicht des jeweiligen Leistungsträgers begründet werden kann, d. h. welche Indikationen vorliegen müssen und welche Ziele erreicht werden sollen (Symptomreduktion, Teilhabe, Arbeitsplatz, Kindeswohl usw.). Eine übergreifende Übereinstimmung der Indikationen und Ziele wäre nicht erforderlich, so dass gewährleistet bliebe, dass jeder Kostenträger nur die für ihn spezifischen Leistungen finanziert.

Dann wären Fachkräfte der Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psycho- und Soziotherapeutinnen und –therapeuten ebenso wie Institutsambulanzen, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe sowie Pflegedienste oder Rehabilitationseinrichtungen berechtigt und verpflichtet, bei Vorliegen der Voraussetzungen (SMI, komplexer Hilfebedarf)

  • alle beteiligten Dienste zu gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Klienten/Patienten und ihrer Angehörigen zu gemeinsamer Hilfeplanung und ‑durchführung einzuladen sowie
  • entsprechende Einladungen anderer, vorrangig in der Bezugsbetreuung stehender Dienste anzunehmen.

Solche übergreifenden Vernetzungen wären dann nicht damit verbunden, dass der Kostenträger des einladenden Dienstes die Teilnahme rechtskreisfremder Personen finanzieren müsste, die keine Leistungen aus seinem Zuständigkeitsbereich erbringen. Jeder Leistungsträger würde nur die Tätigkeit „seiner“ Leistungserbringer bezahlen.

Oben genannte, bereits bestehende Ansätze zu übergreifenden Komplexleistungen würden durch diesen Vorschlag nicht behindert oder unterlaufen, sondern in ihrer Vollständigkeit und Wirksamkeit gestärkt.

Ein zusätzliches, womöglich gemeinsames Verfahren der Leistungsträger zu Hilfeplanung, Qualitätsstandards, Zulassungsberechtigungen, Vergütungen usw. wäre nicht erforderlich. Jeder Leistungsträger könnte die neue Leistung nach seinen eingespielten Regularien ausgestalten.

Es würde sich weiterhin erübrigen, leistungsträgerübergreifende Finanzierungen zu fordern. Die Erfahrung mit allen uns  bekannten Anläufen in dieser Richtung lehrt, dass eine solche Ko-Finanzierung besonders schwer auf den Weg zu bringen wäre.

Dagegen gibt es viele bereits etablierte Formen der Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern, bis hin zur Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden in etlichen Regionen. Solche regionsspezifischen Verbünde sind der geeignete Rahmen und Ausgangspunkt für die intensive Zusammenarbeit aller Dienste.


Köln, im Oktober 2022

Nils Greve
Vorsitzender

Die Stellungnahme kann hier als PDF abgerufen werden:

Save the Date 1. Bielefelder Teilhabekongress am 15. und 16. Juni 2023

Jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder einer Behinderung soll an der Gesellschaft teilhaben können und voll in die Gemeinschaft einbezogen werden. Das ist die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Was bedeutet das konkret?

Auf dem 1. Bielefelder Teilhabekongress geben Beiträge aus Wissenschaft und Praxis hierzu viele Anregungen. Organisiert wird die Veranstaltung am 15. und 16. Juni 2023 von den v. Bodelschwingsche Stiftungen Bethel und der medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld.

Weitere Informationen zum Programm und zu den Anmeldungen finden Sie hier.

Berufliche Rehabilitation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen durch stärkenorientiertes Case Management

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen weisen in vielen Lebensbereichen erhebliche Beeinträchtigungen auf. Besonders in der beruflichen und sozialen Teilhabe sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einem hohen Exklusionsrisiko ausgesetzt. Das subjektive Gefühl des sozialen Eingebundenseins und eine gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit oder bezahlte berufliche Beschäftigung gehören jedoch mit zu den wichtigsten gesundheitsrelevanten Faktoren, welche sich positiv auf die Genesung und soziale Teilhabe auswirken. Um die Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern, werden in den letzten Jahren vermehrt recovery- sowie stärkenorientierte Versorgungsmodelle, -konzepte und Interventionen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung diskutiert.

Darüber hinaus stellen die in den vergangenen Jahren umgesetzten Novellierungen der Sozialgesetzbücher die Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation vor neuen Anforderungen. Sie müssen ihre Leistungen nun verstärkt personenzentriert und unter möglichst großer Partizipation der Teilnehmer*innen erbringen. Individuell ausgestaltete und maßgeschneiderte Rehabilitationsverläufe sollen die Wirksamkeit erhöhen und nicht zuletzt auch zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit führen. Voraussetzung dafür ist auf Seiten der Leistungserbringer die Abkehr vom Maßnahmedenken hin zu einer individualisierten Prozesssteuerung, die Ressourcen und Interessen der Teilnehmer*innen ebenso im Fokus hat wie deren Bedarfe und die Barrieren des Lebensumfelds. Mit dieser Anforderung wächst die Bedeutung einer  personenzentrierten und zielgerichteten Prozesssteuerung sprunghaft.

In der neuen Ausgabe der Zeitschrift Die Berufliche Rehabilitation stellen Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Prof. Dr. Corinna Ehlers (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim) das stärkenorientierte Case Management als ein Handlungsansatz zur Förderung von Recovery und zur Gestaltung der personenzentrierten Unterstützung bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in der beruflichen Rehabilitation vor.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift finden Sie hier.

2. Forum Arbeit und psychische Gesundheit online am 19. Oktober 2022

Anlässlich der Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen aufgrund von psychischen Belastungen und diversen Bedarfen in der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit psychischen Erkrankungen organisiert der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemeinsam mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und den Akteur*innen aus dem Rehapro-Projekt IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben seit dem letzten Jahr das Forum Arbeit und psychische Gesundheit. Im Rahmen eines Austausches mit den Akteur*innen aus der Selbsthilfe, aus der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung, aus den Gesundheitswissenschaften und aus der Wirtschaft soll das Thema Arbeit und psychische Gesundheit in regelmäßigen Online-Veranstaltungen und Diskussionen in Mecklenburg-Vorpommern weiter vertieft werden.

Unter dem Motto Zukunft Inklusiver Arbeitsmarkt · Zurück ins Berufsleben im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte findet auch in diesem Jahr zur Woche der Seelischen Gesundheit am 19. Oktober zwischen 14:00 bis 17:00 Uhr das Online-Forum Arbeit und psychische Gesundheit statt. Den diesjährigen thematischen Schwerpunkt bildet die berufliche Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Denn das Potential und die inklusive Kraft von Arbeit ist insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigen und/ oder Erkrankungen enorm. Die Teilhabe am Arbeitsleben gibt uns einen Stellenwert im Leben und in unserer Gesellschaft. Viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen sehen die Arbeit daher als wesentlichen Faktor zur Stabilisierung ihrer Gesundheit an.

In der Praxis bleibt die Verwirklichung des bestehenden Rechts auf Arbeit und Beschäftigung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention dennoch vielerorts eine Zukunftsvision, denn sowohl im sozialpsychiatrischen Unterstützungssystem als auch auf dem Arbeitsmarkt gelingt es noch nicht ausreichend, Inklusion zu ermöglichen. Umso wichtiger sind regionale Initiativen und Modellvorhaben, die Wege zurück ins Berufsleben erproben und ermöglichen sowie wichtige Schritte in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes eröffnen.

Neben Fachbeiträgen zur Bedeutung von Arbeit für die Genesung und soziale Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie zu den Auswirkungen von Stigmatisierung als einstellungsbedingte Barriere für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Arbeit werden die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen aus dem Rehapro-Projekt IPS-Coaching – Zurück ins Berufsleben vorgestellt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und die Veranstaltung wird online über Cisco Webex durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail zeitnah vor der Veranstaltung. Hierzu ist eine Anmeldung bis zum 14. Oktober 2022 unter Angabe des Veranstaltungstitels an LV@sozialpsychiatrie-mv.de nötig. Weiter Informationen zum Programm finden Sie hier im Flyer zur Veranstaltung.

Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. auf der DGSP-Fachtagung “Die Zukunft der Sozialpsychiatrie”

Unter dem Motto “Die Zukunft der Sozialpsychiatrie – Positionen, Ideen, Diskussionen und Perspektiven” fand am 10. und 11. Juni in Berlin eine Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. statt. Den Hintergrund der Tagung bildeten gesellschaftliche Veränderungen, welche neue Herausforderungen an die Sozialpsychiatrie stellen und einen Diskussionsprozess im Verband anregten.

Bild aus dem Tagungsflyer

Im Rahmen der Tagung setzte sich die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. zusammen mit ihren Gästen (selbst-)kritisch mit den Konzepten und Grundsätzen der Sozialpsychiatrie auseinander. Ziel war es, gemeinsame Perspektiven für die Sozialpsychiatrie und sozialpsychiatrische Versorgung zu entwickeln. Diese sollten sich auf wissenschaftliche Ansätze, praktische Konzepte und Methoden, bestehende Versorgungsstrukturen sowie auf übergreifende politische Handlungsstrategien für die Zukunft beziehen. Dabei standen im Zentrum der Tagung fünf „Schlüsselbegriffe“ (Subjekt, Alltag, Normalität, Krankheit, Partizipation), die in den Hauptvorträgen und in vertiefenden Workshops bearbeitet wurden.

Auch der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde von den Veranstalter*innen eingeladen und gebeten im Rahmen eines Workshops zum Thema Subjekt und subjektorientierte Psychiatrie eine Einführung in das Handlungskonzept des Capability Approach zu geben. Hierzu stellte Karsten Giertz aus dem Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgehend von den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur sozialen Teilhabe und Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen die zentralen theoretischen Annahmen des Capability Approach vor. Im Anschluss diskutierten die Workshopteilnehmer*innen Perspektiven und Konsequenzen für die sozialpsychiatrische Praxis und Versorgung.

Die Dokumentation der Veranstaltung kann hier auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. eingesehen werden.