anders.echt.normal – seelische Gesundheit auf die Ohren?

Obwohl viele Menschen im Laufe ihres Lebens psychische Krisen erleben, sind diese oftmals ein Tabuthema und mit Stigmatisierung verbunden. Falsche Vorstellungen, Mythen und Extreme haften der Psychiatrie und Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisenerfahrungen an. Dass Psychiatrie und Krisen zwar anders, vor allem echt und normal sind, zeigt der neue Podcast des Pfalzklinikums.

Im Rahmen des Podcast möchte das Team des Pfalzklinikums mit falschen Vorstellungen, Mythen und Tabus im Kontext seelischer Gesundheit aufräumen. Der Podcast beschäftigt sich daher mit modernen Angeboten der Psychiatrie und gibt Einblicke in die vielfältigen individuellen Unterstützungsleistungen. Dabei geht es unter anderem darum, welche Konzepte umgesetzt, wie Menschen durch Assistenzleistungen unterstützt werden und was Teilhabe ist. In jeder Podcast-Folge kommen Profis sowie krisenerfahrene Menschen zu Wort und bringen ihre Erfahrungen im Gespräch ein.

Unter dem Titel anders.echt.normal sind die Folgen unter hier oder überall, wo es Podcasts gibt, zu hören. Im 14-tägigen Rhythmus werden weitere Folgen veröffentlicht.

Das Format richtet sich an alle Interessierten, die Psychiatrie besser verstehen wollen.

Hören Sie rein!

Online-Fortbildung “Rechtliche und fachliche Grundlagen zur Pflege und (ergänzenden) Eingliederungshilfe im Kontext der BTHG-Umsetzung”

Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen weisen oftmals komplexe Unterstützungsbedarfe auf, die sowohl Unterstützungsleistungen aus dem Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe notwendig machen. Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes unterliegen beide Bereiche derzeit einem grundlegenden Wandel. Vor allem für Leistungserbringer an der Schnittstelle zwischen Pflege und (ergänzende) Eingliederungshilfe ergeben sich daraus in der Praxis zahlreiche Fragen u.a. zur Abgrenzung der beiden Leistungsarten sowie zur Umsetzung der Bedarfsermittlung.

Zur Unterstützung von Mitarbeitenden, welche an der Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe tätig sind, bietet der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 19. Juni 2024 eine Online-Fortbildung zu den rechtlichen Grundlagen im Bereich der Eingliederungshilfe und Pflege an. Neben einer Einführung in die aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden Grundlagen zur Abgrenzung von Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Orientierungshilfe für Leistungsangebote an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege vorgestellt.

Die Online-Fortbildung richtet sich an alle interessierten Mitarbeitenden aus dem Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe.

 

Videovorlesungsreihe Anthropologische Psychiatrie zum Thema „Ist die (Sozial)Psychiatrie heute sozial?“

An der Universitätsmedizin Hamburg-Eppendorf veranstaltet Thomas Bock jährlich eine Vorlesungsreihe zur Anthropologischen Psychiatrie mit verschiedenen Schwerpunkten. Ziel der Vorlesungsreihe ist, ein menschliches Bild von psychischen Erkrankungen zu vermitteln, sie nicht auf die Abweichung von Normen oder die Folge entgleister Transmitter zu reduzieren. Anlässlich der COVID-19-Pandemie findet seit 2020 die Vorlesungsreihe in digitaler Form statt. Die Veranstaltungsreihe ist eine Kooperation der Universität Hamburg mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Irre menschlich Hamburg e.V. und psychenet. Dabei engagieren sich zahlreiche Expert*innen und Psychiatrieerfahrene sowie Angehörige.

Im Wintersemester 2023/ 2024 beschäftigte sich die Vorlesungsreihe unter dem Motto mit dem Erbe des deutschen Sozialpsychiaters Klaus Dörner. Dörners Werk ist vielschichtig und geht weit über die Psychiatrie hinaus. Am 25. September 2022 ist er im Alter von 88 Jahren gestorben. Ausgehend von seinem Werk fanden im Rahmen der Vorlesungsreihe mehrere Dialoge zum Thema „Ist die (Sozial)Psychiatrie heute sozial?“ statt. Die Vorlesungsreihe wurde nun als Videostream veröffentlicht und mit dem Einverständnis der Veranstalter*innen auf dieser Internetseite eingebettet. Unten können die einzelnen Vorlesungen als Videos angesehen werden.

Ist die (Sozial)Psychiatrie heute sozial?

Mit Prof. Dr. Thomas Bock, Michael Schweiger, Prof. Dr. Dirk Richter, Gwen Schulz & Marion Ryan

Klaus Dörner forderte: „Die Psychiatrie ist sozial oder keine“ und wollte einen „Sozialraum, in dem wir leben und sterben, wo wir hingehören“. – Wo stehen wir heute? Sind die Angebote gerecht? Kommen die Schwächsten zu erst? Brauchen wir mehr und andere Politik, um den sozialen Raum lebendig zu gestalten? Was leistet der auch im Vorfeld der Psychiatrie von selbst? Was ist professionelle Aufgabe? Was können wir post-corona lernen – für Jugendliche, Einsame, Alte Menschen? Welche Vermittlung braucht es zwischen familiären und sozialen Ressourcen? Kann Genesungs-Begleitung eine Brücke zwischen Selbst- und Fremdhilfe bilden?

Mit den Schwächsten beginnen

Mit Prof. Dr. Thomas Bock, Dr. Michael Wunder, Prof. Dr. Karl Beine, Dr. Dr. Samuel Thoma

Klaus Dörners Auftrag – Was heißt Ringen um die richtige Haltung heute? Im Menschen mit der größten Not begegnen wir jedem Menschen – ein christlicher Ansatz. Doch wird die Psychiatrie dem gerecht? Wo stehen wir heute? Welche Haltung gibt uns Orientierung, damit Therapie nicht nur Ware, der Patient nicht nur Kunde und die Psychiatrie nicht nur Markt ist?

„Bürger und Irre“

Mit Prof. Dr. Thomas Bock, Dr. Ute Merkel, Dr. Ralf Seidel, Ralph Höger

Medizingeschichtliche Meilensteine – Was heißt das für die Zukunft? Nürnberger Prozesse und Lehren des NS-Psychiatrie, Wende und Vereinigung mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen der Psychiatrie in DDR und BRD. Was hat die Psychiatrie notwendig gemacht, was macht sie aus und wo bleibt sie fragwürdig im Sinne eines notwendigen gesellschaftlichen Hinterfragens? Auf diesem Hintergrund brauchen wir Mut und Bescheidenheit, sollten eigentlich mit unserem Hilfesystem „in Zelten leben“ und „in Raumen denken“. Betroffenen und Angehörigen werden dabei mehr prägend sein und (wieder) eine aktive Rolle haben (müssen).

Ende der Ver-Anstaltung

Mit Prof. Dr. Thomas Bock, Dr. Charlotte Köttge, Dr. Matthias Heißler, Dr. Bernd Meißnest

Klaus Dörner war überzeigt: Jeder Mensch will tätig sein, braucht eine Wohnung, sein eigenes Leben. Hospitalisierung ist keine Alternative. Wie war es möglich, den Langzeitbereich der Klinik in Gütersloh komplett aufzulösen? Welche politischen Entscheidungen braucht es, damit das überall passiert? Wie können alle Kommunen dem Vorbild folgen, dass Menschen mit Demenz in familienähnlichen Strukturen bleiben. Was ist uns diese Lebensqualität wert? Wie sichern wir diesen Prozess ab – auch für schwererkrankte Menschen? Welche Bedeutung hat der Dritte Sozialraum neben familiären und professionellen Hilfen – erst recht zu Zeiten gesellschaftlicher Alterung und Fachkräftemangel?

„Irren ist menschlich“ – Aber halten Medizin und Pflege in Zukunft das aus?

Mit Prof. Dr. Thomas Bock, Hilde Schädle-Deininger, Ina Jarchov-Jadi & Jessica Reichstein

Das Lehrbuch von Klaus Dörner und Ursula Plog betont den Blick auf das zutiefst Menschliche, fördert eine Suchhaltung, prägt eine dialogische Beziehungskultur – seit über 50 Jahren. Hat all das Psychiatrie und Psychotherapie erreicht und geprägt? Unseren Blick geöffnet für den fließenden Übergang von gesund und krank – sowie die eigenen Krisen? Oder ist das pathologische Denken übermächtig? Die anthropologische Sicht kann die Position der Pflege stärken, zugleich die Multiprofessionalität fördern. Sie ist nötiger und naheliegender denn je, wenn die Psychiatrie sich nach draußen bewegt. Umgekehrt ist nicht alles Menschliche „irre“, brauchen wir Hilfen im sozialen Raum auch unabhängig von der Psychiatrie.

„Was bleibt zu tun?“ – ein trialogischer Rückblick

Mit Gwen Schulz, Prof. Dr. Thomas Bock, Marion Ryan & Dr. Sabine Schütze

Wer sind heute die Schwächsten? Was steht im Vordergrund – Sozialraum oder Anstalt? Halten wir aus, dass Irren menschlich ist? Wieviel Spielraum bleibt fürs Mensch-Sein in Hamburgs Psychiatrie? Kann die Politik helfen, um die privat-/marktwirtschaftlichen Interessen zu stoppen und künftige Psychiatrie sozial zu gestalten? Wie sieht der Trialog Klaus Dörner?

Landesweite Gedenkveranstaltung ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN am 27. Januar 2024 in Alt Rehse & Neubrandenburg

Wir freuen uns, Sie alle in diesem Jahr wieder zur Landesweiten Gedenkveranstaltung einladen zu dürfen.

Am 27.01.2024 Mal treffen wir uns in Alt Rehse, dem Ort mit einer besonders prägenden Geschichte für die Durchführung der menschenverachtenden NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisierungen.

Auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern rufen wir zum 27. Januar, dem Nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und den Internationalen Holocaust-Gedenktag dazu auf, jetzt erst recht hinzuschauen und wachsam zu sein.

Wir erinnern dabei an Wegbegleiter, die unsere Gedenkveranstaltungen seit 2008 aktiv mit prägten und begleiteten: Käthe Schüler, Prof. Dr. Harald Freyberger und Prof. Dr. Klaus Dörner. Wir möchten Sie auch in deren Namen und Andenken dazu aufrufen, nicht darin nachzulassen, den Blick auf die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Geschichte der Profession der Helfenden zu richten. Heute ist es an uns, die Rahmenbedingungen mit ein einer stabilen Haltung von Respekt und Toleranz im Sinne der Menschenrechte und der UN-Behindertenkonvention zu gestalten und gegen alle Anfeindungen und Ausgrenzungen zu verteidigen.

„Nur wenn die „Euthanasie“-Toten uns ohne Unterlass an die stets offenen Wunden der Psychiatrie erinnern, sind sie vielleicht nicht umsonst gestorben.“ Prof. Dr. Klaus Dörner (1933 – 2022).

Weitere Informationen zum Programm und zu den Veranstaltungsorten finden Sie hier:

Themenheft zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll im Zusammenhang mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ermöglicht werden. Seit 2017 unterliegt die Eingliederungshilfe durch das BTHG einem grundlegenden Wandel. Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift Klinische Sozialarbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung des BTHG speziell im Kontext der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Fokus des Themenheftes stehen neben einem allgemeinen Überblick zum Umsetzungsstandes des BTHG die fachlichen Perspektiven und Chancen, die sich aus der Klinische Sozialarbeit für die psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe ergeben und die BTHG-Umsetzung fachlich unterstützen können.

Zu Beginn schauen Michael Beyerlein (Universität Kassel), Yvonne Kahl (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf) und Felix Welti (Universität Kassel) auf die Rolle der Klinischen Sozialarbeit im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe. Ausgehend von den aktuellen Erkenntnissen zur psychosozialen Versorgungssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen beschäftigt sich Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) mit den aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungsleistungen und zeigt mögliche Perspektiven für die psychosoziale Praxis auf. Lisa Große (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) rückt die professionelle Beziehungsgestaltung bei der Bedarfsfeststellung und der Leistungserbringung in den Mittelpunkt. Im Gegensatz zur rechtlichen Verankerung der Sozialraumorientierung und der personenzentrierten Bedarfsermittlung durch das Gesamtplanverfahren erfährt der Begriff der Beziehungsgestaltung im BTHG rechtlich keinerlei Beachtung. Aus ihrer Sicht ist die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe ohne den Fokus auf eine professionelle Beziehungsgestaltung nicht zielführend. In einem abschließenden Beitrag fassen Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.) den aktuellen Umsetzungsstand des BTHG in Deutschland zusammen. Im Bereich der Umsetzung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens und bei den Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe zeigen sie fachliche Perspektive auf, die sich für die Klinische Sozialarbeit ergeben können.

Das Editorial, das Inhaltsverzeichnis und der Beitrag von Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron können hier frei al PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe der Klinischen Sozialarbeit finden Sie hier.

Psychische Gesundheit, Menschenrechte und Gesetzgebung: Leitfaden und Praxis

In den letzten Jahren wurde die psychische Gesundheit zunehmend als ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt. Viele Länder haben den Anspruch auf der Grundlage von internationalen Menschenrechtsstandards die psychische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden in der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Zudem wird die Einführung von Gesetzen und Richtlinien thematisiert, die den Zugang zu qualitativ hochwertiger psychiatrischer Versorgung und Unterstützung sowie das Recht von Menschen mit psychischen Erkrankungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe garantieren. Zahlreiche Länder arbeiten daran, den Zugang zur psychiatrischen Versorgung zu verbessern, die Stigmatisierung und Diskriminierung von psychischen Erkrankungen in der Bevölkerung zu reduzieren und die partizipative Beteiligung von Personen mit Erfahrung in Rechtsreformprozessen und in der Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik zu fördern. Trotz des politischen Willens befinden sich die meisten Länder in einem frühen Reformstadium.

Um Länder besser in diesem Bereich zu unterstützen, hat die Weltgesundheitsorganisation gemeinsam mit dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Leitlinie „Psychische Gesundheit, Menschenrechte und Gesetzgebung: Leitlinien und Praxis“ entwickelt. Die Leitlinien schlägt zahlreiche Empfehlungen für die Entwicklung und Umsetzung einer menschenrechtsbasierten Gesetzgebung im Bereich der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung vor. Darin werden unter anderem rechtliche Bestimmungen dargelegt, die erforderlich sind, um die Deinstitutionalisierung und den Zugang zu qualitativ hochwertigen, personenzentrierten und gemeindenahen psychiatrischen Gesundheitsdiensten zu fördern. Die Leitlinie zeigt auf, wie Gesetze Stigmatisierung und Diskriminierung bekämpfen können, und bietet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung von Zwang in psychiatrischen Diensten zugunsten von Praktiken, die die Rechte und die Würde der Menschen respektieren.

Die Leitlinie enthält außerdem wichtige Informationen, wie bei der Überprüfung, Verabschiedung, Umsetzung und Bewertung von Gesetzen im Zusammenhang mit psychischer Gesundheit ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden kann. Hierzu stellt die Leitlinie eine praktische Checkliste bereit, mit der Länder beurteilen können, ob ihre Gesetze mit den aktuellen Menschenrechtsstandards übereinstimmen.

Der Leitlinie richtet sich in erster Linie an Gesetzgeber*innen und politische Entscheidungsträger*innen, die direkt an der Ausarbeitung, Änderung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Rechtsvorschriften zur psychischen Gesundheit beteiligt sind. Die Leitlinie ist aber auch für Einzelpersonen oder Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie für jede Einrichtung im Bereich der psychischen Gesundheit, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung von Interesse.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zweiter Staatenbericht des UN-Fachausschusses über die Rechte behinderter Menschen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. In Deutschland fand hierzu am 29. und 30. August 2023 die zweite und dritte Staatenprüfung statt. Im Vorfeld äußerten sich die freien Zivilgesellschaften und das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem eigenen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Der UN-Fachausschuss veröffentlichte seinen abschließenden Bericht Anfang dieses Monats.

In dem Bericht wurden die aktuellen gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Hierzu gehören unter anderem die Bundesinitiative Barrierefreiheit, das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Vormundschaftsgesetzes für Kinder und Erwachsene oder auch das Gesetz Kinder- Jugendstärkungsgesetz.

Der Ausschuss äußerte sich jedoch besorgt über die diskriminierende Verwendung des medizinischen Modells zur Definition von Behinderung in vielen Rechtsbereichen auf Bundes- und Landesebene. Darüber hinaus werden fehlende strukturelle Möglichkeiten und Ressourcen für die aktive Beteiligung von Interessenvertretungen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen in allen sie betreffenden sozialpolitischen Angelegenheiten bemängelt. Zudem kritisiert der Ausschuss die unzureichende Menschenrechtsperspektive in den Aktionsplänen der einzelnen Bundesländer sowie die fehlende systematische Überprüfung der UN-BRK-Umsetzung. Auch mangelnde Strategien zur Förderung der Achtung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung nachhaltiger Einstellungsänderungen in der Bevölkerung wurden in dem Staatenbericht angemahnt.

Mit großer Sorge betrachtet der Ausschuss die weitverbreiteten Zwangsunterbringungen, Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen bei Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Beeinträchtigung in Einrichtungen der Pflege, Eingliederungshilfe, Psychiatrie und Forensik. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur „Verhandlungsunfähigkeit“ ist der Ausschuss besorgt über die Möglichkeiten einer unbefristeten Inhaftierung von Menschen mit Behinderungen in forensisch psychiatrische Pflegeeinrichtungen. In diesem Kontext werden unabhängige Beschwerdestellen und Rechtsbehelfsmechanismen in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie in psychiatrische und forensische Einrichtungen gefordert. Der Staatenbericht macht außerdem auf die noch immer bestehende Segregation von Menschen mit Behinderungen in institutionelle Einrichtungen, auf das Fehlen von Maßnahmen zur Förderung der Deinstitutionalisierung und auf bestehende Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen Unterstützungsleistungen in Bezug auf ihren Wohnort frei wählen zu können aufmerksam. Im Bereich der medizinischen und psychosozialen Versorgung werden grundsätzlich fehlende Mechanismen zur Überwindung der gesetzlichen Fragmentierung des Versorgungssystems und zur Sicherstellung von umfassenden und personenzentrierten Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen bemängelt. Auch im Bereich Arbeit und Bildung ist es in den letzten Jahren noch nicht gelungen geeignete Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungssystem und einen inklusiven Arbeitsmarkt sowie geeignete Unterstützungsformen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und komplexen Unterstützungsbedarfen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu entwickeln und flächendeckend umzusetzen. So macht der Ausschuss unter anderem auf die immer noch bestehende hohe Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen, auf die hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen im geschützten Beschäftigungs- und Bildungsbereich sowie auf die niedrigen Übergangsraten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufmerksam.

Ausgehend von der Staatenprüfung formuliert der Fachausschuss für Deutschland eine Vielzahl an Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK. Zu den wichtigsten und nachdrücklichsten Empfehlungen gehören unter anderem:

  • Die Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, in den Umsetzungs- und Überprüfungsprozess der UN-BRK.
  • Die Entwicklung einer umfassenden Deinstitutionalisierungsstrategie mit konkreten Maßnahmen und der Freigabe von entsprechenden personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie mit der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.
  • Die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems und Arbeitsmarktes sowie die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit der Freigabe von entsprechenden Ressourcen und der Bestimmung von klaren Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überprüfung.  

Im Vergleich zum vorherigen Bericht des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2015 lassen sich in Deutschland bisher nur wenige wegweisende Entwicklungen bei der UN-BRK-Umsetzung beobachten. Es bedarf weiterhin auf sozialpolitischer und gesellschaftlicher Ebene zahlreiche Anstrengungen, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und entsprechende Barrieren abzubauen. Als besondere Chance sind die aktuellen gesetzlichen und sozialpolitischen Maßnahmen anzusehen, welche zumindest erstmal formal dazu beitragen, dass sich die Rahmenbedingungen für die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessern. Einschätzungen zur konkreten Umsetzung und zu deren Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bleiben jedoch noch aus. Der vollständige Bericht der Staatenprüfung des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland kann hier frei eingesehen werden.

Vielfalt ohne Alternative!!!

Es geht uns alle an.

Es ist mehr als ein Alarmzeichen. Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher.

In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen. Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage.

Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.

Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern.

Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen.

Es geht uns alle an.

Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen.

Menschenrechte jetzt! Gemeinsamer Parallelbericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei aufgefordert über Parallelberichte diesen Prozess zu unterstützen und ihre Einschätzungen vorzulegen.

In diesem Monat veröffentlichte unter der Koordination des Deutschen Behindertenrates ein Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen einen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK. Dabei kritisiert das Bündnis:

„Deutschland ist noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt. Nach wie vor ist Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung. Zudem werden private Anbieter von Waren und Dienstleistungen immer noch nicht durchgehend zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet; an einer umfassenden Gewaltschutzstrategie zum Schutz von behinderten Mädchen und Frauen fehlt es ebenso, und selbst die schon lange geforderten Partizipationsstandards sind nicht in Sicht.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis ist sich einig, dass Deutschland noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt ist, so dass nach wie vor Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung ist. Das betrifft unter anderem das Bildungssystem, den Arbeitsmarkt und das Gesundheitssystem.“

Insgesamt unterstützen 37 Organisationen den Parallelbericht, darunter Selbstvertretungsverbände von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbände, die Sozialverbände sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Fachverbände der Behindertenhilfe und Psychiatrie.

Der Bericht und weitere Informationen können hier eingesehen werden.

Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Kein Paradigmenwechsel trotz UN-BRK und eine fehlende Menschenrechtsperspektive in der Psychiatrie!!!

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet sich Deutschland alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Grundfreiheiten und Menschenrechten erhalten. Dieser Prozess wird in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss über die Rechte behinderter Menschen in einer Staatenprüfung begleitet und evaluiert. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen sind dabei aufgefordert über Parallelberichte diesen Prozess zu unterstützen und ihre Einschätzungen vorzulegen.

In diesem Monat veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte als offizielle nationale Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK seinen Parallelbericht. Neben den vielen positiven Entwicklungen wie Aktionsplänen zur UN-BRK-Umsetzung im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht kritisiert der Bericht, dass die Umsetzungsdynamik im Bund, in den Bundesländern und Kommunen deutlich nachgelassen hat. Vor allem in den Bereichen Partizipation, Arbeit und Beschäftigung, inklusive Bildung, Vermeidung von Zwang und Selbstbestimmung bestehen erhebliche Handlungsbedarfe.

Nach 14 Jahren UN-BRK hat es laut dem Bericht keine wirklichen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft zur Förderung der Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gegeben. Des Weiteren kritisiert die Monitoring-Stelle in diesem Zusammenhang „eine fehlgeleitete Inklusionsrhetorik, wonach unterschiedliche Akteure aus Politik und Gesellschaft Sonderstrukturen als Teil eines inklusiven Systems bezeichnen.“ Dadurch werden Doppelstrukturen flächendeckend und im Kern unverändert beibehalten.

 Zudem fehlen ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit sowie notwendige diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen als Grundvoraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe. Vor allem im Bereich der psychiatrischen Versorgung fehlt es laut dem Bericht an einer menschenrechtlichen Ausrichtung, an einer Orientierung am biopsychosozialen Modell und an der flächendeckenden Umsetzung der unterstützenden Entscheidungsfindung.

In der Gesamtschau kritisiert das Institut für Menschenrechte, dass Deutschland „bei Weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternimmt, um die Konvention umzusetzen. Die verfügbaren Mittel im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 UN-BRK wurden und werden nicht ausgeschöpft. Erneut vermisst die Monitoring-Stelle in den Berichten des Vertragsstaats im laufenden Prüfverfahren eine selbstkritische und vertiefte Auseinandersetzung mit bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten.“

Der Bericht und weitere Informationen können hier eingesehen werden.