Themenheft zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll im Zusammenhang mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ermöglicht werden. Seit 2017 unterliegt die Eingliederungshilfe durch das BTHG einem grundlegenden Wandel. Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift Klinische Sozialarbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung des BTHG speziell im Kontext der psychosozialen Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im Fokus des Themenheftes stehen neben einem allgemeinen Überblick zum Umsetzungsstandes des BTHG die fachlichen Perspektiven und Chancen, die sich aus der Klinische Sozialarbeit für die psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich der Eingliederungshilfe ergeben und die BTHG-Umsetzung fachlich unterstützen können.

Zu Beginn schauen Michael Beyerlein (Universität Kassel), Yvonne Kahl (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf) und Felix Welti (Universität Kassel) auf die Rolle der Klinischen Sozialarbeit im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe. Ausgehend von den aktuellen Erkenntnissen zur psychosozialen Versorgungssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen beschäftigt sich Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) mit den aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung von sozialraumorientierten Unterstützungsleistungen und zeigt mögliche Perspektiven für die psychosoziale Praxis auf. Lisa Große (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) rückt die professionelle Beziehungsgestaltung bei der Bedarfsfeststellung und der Leistungserbringung in den Mittelpunkt. Im Gegensatz zur rechtlichen Verankerung der Sozialraumorientierung und der personenzentrierten Bedarfsermittlung durch das Gesamtplanverfahren erfährt der Begriff der Beziehungsgestaltung im BTHG rechtlich keinerlei Beachtung. Aus ihrer Sicht ist die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe ohne den Fokus auf eine professionelle Beziehungsgestaltung nicht zielführend. In einem abschließenden Beitrag fassen Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.) den aktuellen Umsetzungsstand des BTHG in Deutschland zusammen. Im Bereich der Umsetzung des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens und bei den Leistungen zur Förderung der Sozialen Teilhabe zeigen sie fachliche Perspektive auf, die sich für die Klinische Sozialarbeit ergeben können.

Das Editorial, das Inhaltsverzeichnis und der Beitrag von Karsten Giertz und Ingo Müller-Baron können hier frei al PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Ausgabe der Klinischen Sozialarbeit finden Sie hier.

Landesarbeitsgruppe Besondere Wohnformen

Das erste Treffen der Landesarbeitsgruppe Besondere Wohnformen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. findet am 11. und 12. April 2024 in Demmin statt.

Fachtagung „Vernetzte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund: Kooperation und gemeinsame Verantwortung“ am 06. November 2023 in Frankfurt am Main

Vernetzte und koordinierte Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen sind einerseits ein Thema mit langer Tradition, andererseits durch verschiedene aktuelle Entwicklungen neu belebt:

Im Bereich der Behandlung sind neue Möglichkeiten durch Modellprojekte nach § 64b SGB V, die KSVPsych-Richtlinie und durch die stationsäquivalente Behandlung entstanden. Das Bundesteilhabegesetz hat die Teilhabeplanung vor einigen Jahren verankert und die Gesamtplanung des Trägers der Eingliederungshilfe soll mit den Leistungen zur Pflege gemeinsam gestaltet werden.

Diese Beispiele zeigen, dass das Bewusstsein über das Erfordernis koordinierter Hilfen gewachsen ist. In der Praxis erleben wir folgerichtig verschiedene Initiativen, die sich um leistungsträgerübergreifende und koordinierte Hilfen bemühen, wie etwa in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden oder in anderen Modellen vernetzter Versorgung. Neben dieser geübten Praxis, die manchmal über gesetzliche Regelungen hinaus geht, stehen zugleich rechtliche Vorgaben, die nur rudimentär umgesetzt werden.

Diese Entwicklung birgt Risiken in sich. Es zeichnen sich zwei Szenarien ab:

(1) Weiterhin entwickelt jeder Leistungsbereich koordinierte Leistungen nur innerhalb seiner Leistungszuständigkeit. Dann treffen sich zur Abstimmung der koordinierten Hilfe in Zukunft nur noch die Fall- und Casemanager:innen verschiedener Leistungsträger mit den Menschen mit Leistungsansprüchen und die Versäulung wird weiter zementiert.

(2) Oder wir nähern uns endlich über verschiedene Einzelschritte einer Zukunft an, in denen jeder Leistungsbereich seinen Teil von Leistungen erbringt, und die Beteiligten einigen sich mit den Menschen mit Leistungsansprüchen darauf, dass die notwendige Koordination von eine:r der schon vorhandenen Akteur:innen übernommen wird.

Mit der Fachtagung „Vernetzte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund: Kooperation und gemeinsame Verantwortung“ soll aufgezeigt und erörtert werden, was heute schon möglich ist, wo aber noch Handlungs- und Steuerungsbedarfe bestehen. Die Fachtagung wird. Die Tagung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde am 6. November 2023 in Frankfurt am Main veranstaltet. Kooperationspartner sind die Aktion Psychisch Kranke, das Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit sowie der Dachverband Gemeindepsychiatrie.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier: