Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus – Mitglieder- und Fachveranstaltung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.

Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.

Die Dokumentation der Tagung finden Sie hier.

Stellungnahme zum Entwurf der Umsetzung des Gesamtplanverfahren

Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Gesamtplankonferenz (§ 119 SGB IX) als ein verbindliches Verfahren zur genaueren Planung der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechts der leistungsberechtigten Person und der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses gesetzlich verankert.

Zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte eine Unterarbeitsgruppe der landesarbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eine Prozessbeschreibung. Aus der Perspektive der psychiatrischen Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychisch Erkrankungen setzte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Prozessbeschreibung auseinander und veröffentlichte seine Ergebnisse im Rahmen einer Stellungnahme, welche hier abgerufen werden kann.

Veranstaltung Bundesteilhabegesetz – Chancen und Herausforderungen

Im Rahmen der 22. Mitgliederversammlung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 21 Juli 2017 in Schwerin eine Fachveranstaltung zu dem Bundesteilhabgesetz und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch.

Neben einer Einführung zum aktuellen Forschungsstand zur Teilhabe- und Versorgungssituation von schwer psychisch erkrankten Menschen in Deutschland durch Prof. Dr. Ingmar Steinhart (Projektleiter Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und zu den Chancen und Herausforderungen des Bundesteilhabegesetzes für Leistungserbringer durch Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht Reinhold Hohage (Kanzlei Hohage, may & Partner Hamburg), berichteten Hartmut Renken (Abteilungsleiter Soziales und Integration Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern) und Jör Rabe (Direktor Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern über den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes und einer einheitlichen Teilhabeplanung in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Anschluss folgte eine trialogisch besetzte Podiumsdiskussion.

Weitere Informationen und die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.