Anlässlich der aktuellen Diskurse zum Thema Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe und der Umsetzung der Anlage 7 des Landesrahmenvertrages Mecklenburg-Vorpommern für Leistungen der Eingliederungshilfe, plant der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Februar 2022 ein Themenheft zur Wirksamkeit und Wirksamkeitsmessung herauszugeben.
Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit und Wirksamkeitsmessung im Kontext der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, welche Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Im Austausch mit der Praxis, der Selbsthilfe und der Wissenschaft beabsichtigt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. den Diskurs zur Wirksamkeit in der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen aufzunehmen und sich über verschiedene Perspektiven dem Thema Wirksamkeit in der psychosozialen Versorgung zu nähern.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. lädt seine Mitglieder und verschiedene Expert*innen aus Mecklenburg-Vorpommern ein, sich an diesem Themenheft mit eigenen Beiträgen und Erfahrungen aus der Praxis zu beteiligen.
Sollten Sie Zeit und Interesse haben, informieren Sie uns im Vorfeld und reichen Sie gerne Ihre Beiträge bis zum 15. Januar 2022 an folgende Adresse ein: susanne.lauschke@sozialpsychiatrie-mv.de
Nach langer Zeit haben wir mit der Onlinezeitschrift Sozialpsychiatrie M-V wieder den Rundbrief des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. aufgenommen. Mit dem Rundbrief möchten wir in regelmäßigen Abständen über relevante Entwicklungen in der sozialpsychiatrischen Versorgung sowie über die Aktivitäten, Initiativen und über den Stand der aktuellen Projekte des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und seiner Mitglieder zu informieren.
Neben einem Rückblick zur Landesweiten Gedenkveranstaltung ERINNERN, BETRAUERN, WACHRÜTTELN 2021 geben wir in der aktuellen Ausgabe unter anderem einen Einblick in den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem berichten wir über die Hintergründen und den aktuellen Stand des Forschungsprojektes „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychiatrische und psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern“, das das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Kooperation mit dem Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. gegenwärtig durchführt. Darüber hinaus enthält die aktuelle Ausgabe Informationen von unseren Mitgliedern und eine Übersicht zu psychiatriespezifischen Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die aktuelle Ausgabe des Rundbriefes Sozialpsychiatrie M-V ist hier als freie PDF abrufbar.
Die nächste Ausgabe ist für Dezember 2021/ Januar 2022 vorgesehen. Eine Vorschau zu den geplanten Inhalten befindet sich auf der vorletzten Seite der aktuellen Ausgabe. Falls Sie Informationen oder Veranstaltungshinweise in der nächsten Ausgabe teilen möchten, melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle unter lv@sozialpsychiatrie-mv.de
Anlässlich der kommenden Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 möchten wir, der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., im Rahmen unserer Wahlprüfsteine auf die aktuelle Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und auf die Notwendigkeit der politischen Berücksichtigung dieser Belange aufmerksam machen. Mit unseren Fragen wollen wir wichtige und notwendige Themen für die Sozial- und Gesundheitspolitik der einzelnen Parteien anregen.
Wir als landesweiter sozialpsychiatrischer Fachverband setzen uns mit unseren Mitgliedern und Netzwerkpartnern seit 1995 für die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 30 % der Menschen aus der Allgemeinbevölkerung über Beeinträchtigungen durch eine psychische Erkrankung berichten. Dies entspricht etwa 17,8 Millionen Menschen in Deutschland.
Etwa 1 bis 2 % leiden an den schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer Erkrankung und benötigen intensive medizinische und psychosoziale Unterstützung. Aktuellen Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger zufolge beläuft sich der Anteil von Hilfeempfängerinnen und -empfänger mit schweren seelischen Behinderungen in Deutschland auf knapp 50 %. Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen einen hohen Anteil in der Gesellschaft ausmachen und deshalb in den sozialpolitischen Diskursen stärker berücksichtigt werden müssen.
Die Wahlprüfsteine können Sie hier auch als PDF frei herunterladen:
1. Förderung von psychischer Gesundheit in der Bevölkerung durch Prävention
Die Ursachen von psychischen Erkrankungen sind sehr komplex und gehen mit zahlreichen biopsychosozialen Faktoren einher. Aus der Forschung wissen wir jedoch, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten Familien, Personen mit geringem Einkommen und in prekären Lebenslagen (z. B. Wohnungslosigkeit, mit Flucht- und/oder Migrationserfahrungen) sowie alleinlebende und sozial isolierte Menschen mit einem hohen Lebensalter ein besonders Risiko für eine schwere psychische Erkrankung mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen aufweisen. Vor allem in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wird die frühzeitige Inanspruchnahme und der Zugang von geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Übersicht der zur Verfügung stehenden Angebote durch die geografischen Strukturen besonders erschwert.
Welche Rolle nimmt das Thema psychische Gesundheit in Ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ein?
Welche konkreten sozial- oder gesundheitspolitischen Initiativen sind Ihrerseits geplant, um sowohl präventive Maßnahmen als auch Bedarfsanalysen hinsichtlich der Unterstützungsnetzwerke und den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen?
2. Abbau der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
In der Bevölkerung von Deutschland zählen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen immer noch zu einer stigmatisierten Bevölkerungsgruppe. Vorurteile und Diskriminierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen wirken sich negativ auf das gesamtgesellschaftliche Klima aus und erzeugen „unsichtbare Barrieren“ für die stigmatisierte Bevölkerungsgruppe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten zu partizipieren. Um auch für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen nachhaltig gesellschaftliche Barrieren abzubauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, bedarf es unserer Ansicht nach konkretere zielgruppenspezifische Handlungsmaßnahmen für Mecklenburg-Vorpommern an denen sich Expertinnen und Experten aus eigener Erfahrung beteiligen.
Welche Rahmenbedingungen wollen Sie schaffen, um Menschen mit einer Psychiatrieerfahrung derartige Beteiligungschancen zu eröffnen?
Inwiefern haben Sie den Abbau von gesellschaftlicher Stigmatisierung in Ihrer Sozialpolitik mit aufgenommen?
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird ein Paradigmenwechsel im Bereich der Teilhabe und Rehabilitation eingeleitet. Menschen mit Behinderung sollen durch Leistungen der Sozialen Teilhabe stärker zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung befähigt werden. Hierzu wurden unter anderem die Leistungen der qualifizierte Assistenz eingeführt, die von den Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe neben persönlichen und erfahrungsbezogenen auch neue fachliche und handlungsbezogene Kompetenzen erfordern.
Die beiden Herausgeber Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Dieter Röh (HAW Hamburg) sowie die Herausgeberin Lisa Große (ASH Berlin) stellen mit der Unterstützung von zahlreichen Expert*innen im Fachbuch “Soziale Teilhabe professionell fördern” wichtige Grundlagen und Methoden vor, die das fachliche Profil der qualifizierten Assistenz schärfen und aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die einzelnen Grundlagen, Konzepte und Methoden werden vor dem Hintergrund von Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen einzeln und praxisbezogen vorgestellt. Daneben enthält das Buch zahlreiche Grafiken, Arbeitshilfen und Downloadmaterialien.
Das Fachbuch wird voraussichtlich im Oktober 2021 im Psychiatrie Verlag erscheinen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um psychisch erkrankte Menschen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in ihrer Teilhabe zu fördern.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet hierzu ein Weiterbildungsangebot an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt.
Nach einem erfolgreichen ersten Durchlauf der Fortbildungsveranstaltung führt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. einen weiteren Kurs ab September 2021 durch.
Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes verändert sich die psychosoziale Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen im Bereich der Eingliederungshilfe grundlegend. Neue methodische Ansätze und fachliche Konzepte sind gefragt, um psychisch erkrankte Menschen im Rahmen von qualifizierten Assistenzleistungen zu begleiten und in Ihrer Teilhabe zu fördern.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet im nächsten Jahr hierzu ein Weiterbildungsangebot an, das sich an alle Mitarbeitenden richtet, die im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe erbringen. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und dem bestehenden Fachwissen der Teilnehmenden werden neue Methoden und Konzepte zur Umsetzung qualifizierter Assistenzleistungen vorgestellt und praxisnah vermittelt.
Das Selbstbestimmungsrecht steht seit längerem im Fokus des Gesetzgebers. Nicht erst die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert Deutschland auf, eine Aufwertung des Selbstbestimmungsrechtes für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu vollziehen. Die Verabschiedung des Patient*innenverfügungsgesetzes, die Novellierung des Betreuungsrechtes in den Neunzigerjahren mit der Orientierung des Betreuerhandelns an den subjektiven Wünschen der zu betreuenden Personen oder aber auch die Novellierung der PsychischKranken-Gesetze der Länder und des Maßregelvollzuges sind Beispiele, die diese Entwicklung vorangetrieben haben. Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen im Hinblick auf den Umgang mit seiner Erkrankung, seinem Leiden und seinem Genesen, die Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Hinblick auf Grundrechtseingriffe und das Bestimmen der eigenen Ziele im Hinblick auf die Möglichkeiten des Beteiligtseins und des Einbringens in gesellschaftliche Prozesse und Systeme. All das bildet einen (neuen) Rahmen und hat einen enormen Einfluss für und auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Die Tagung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Institutes für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 5.-6. Juni 2019 mit dem Titel „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ hat intensiv ausgelotet, welche Auswirkung diese Forcierung der Selbstbestimmung auf die sozialpsychiatrische Versorgung hat. Die Tagung hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die reformierte Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht den Anspruch einer Stärkung der Selbstbestimmung tatsächlich einlösen kann? Was bedeutet dies für die sozialpsychiatrische Hilfelandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und welche fachlichen Entwicklungen sind hier zu fordern, um dieses Recht auch einzulösen? Bei der Betrachtung des Themas Selbstbestimmung ging es aber auch darum zu beleuchten, wie es sich bei all diesen Entwicklungen mit dem Thema Zwang verhält. Neben dem Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Schwerpunkt der Tagung die Präsentation der Ergebnisse aus der bundesweiten ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) zu den Themen psychiatrische Kliniken, Versorgungsstrukturen und Zwangsmedikation, Geschlossene Wohnheime. Wo und wie findet Zwang statt und welche Schlussfolgerungen für fachliches Handeln lassen sich daraus ziehen?
Bei all den gesetzlichen Neuerungen, fachlichen Erkenntnissen und dem propagierten Wandel muss die zentrale Frage gestellt werden, was kommt letztlich für den Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung heraus? Wird es alter Wein in neuen Schläuchen sein? Bei all den neuen Schildern, Etiketten, neuen Verpreislichungen, neuen Modulen und Leistungsbeschreibungen, dem neuen Gesamtplanverfahren und dem neuen Bedarfsermittlungsinstrument – bei all dem Neuen? Bekommt alles nur einen neuen Namen? Wird das BTHG zum Bürokratiemonster, dass die Menschen mit Behinderungen als Leistungsberechtigte perfekt verwaltet? Oder gelingt eine tatsächliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen? Haben sie tatsächlich bessere Möglichkeiten auf Teilhabe und auf Selbstbestimmung?
Ausgehend von der Fachtagung „Selbstbestimmung und Zwang – in Zeiten sozialpolitischer Umbrüche“ des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Instituts Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde ein Eckpunktepapier formuliert, das sich mit diesen zentralen Fragen beschäftigt und die zentralen Ergebnisse der Tagung beinhaltet.
Das Eckpunktepapier und der Flyer der Tagung kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur ZIPHER-Studie (Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem – Erfassung und Reduktion) finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Tagung können hier eingesehen werden.
Teilhabe ist das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis in der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig ist der Teilhabebegriff bislang konturlos: Die theoretische Ableitung und differenzierte Informationen über Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen in der Eingliederungshilfe fehlten bislang.
In der BAESCAP-Studie wurden diejenigen gefragt, die sonst bei jeder großen Erhebung außen vor bleiben: fast 1900 Nutzer*innen sozialpsychiatrischer Leistungen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie wurden befragt zu ihrer Familiensituation, zu Freundschaften, zu ihrer Ausbildung, zum Beruf und zu ihren Stigmaerfahrungen. Welche Teilhabemöglichkeiten und -hindernisse erleben sie?
Die Ergebnisse der Studie liefern erste Antworten: Trotz Eingliederungshilfe sind sie vielfach abgehängt und chancenlos.
Doch was bedeutet Teilhabe, das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis, eigentlich konkret und wie kann sie theoretisch abgeleitet werden? Welche Facetten des Lebens greifen wir heraus, welche sind wichtig? Die Autorinnen und Autoren verankern Teilhabe auf theoretischer Ebene im Capabilities Approach, sie diskutieren den Teilhabebegriff auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes und sie zeigen auf, was auf sozialpolitischer Ebene nötig ist.
Informationen zu den Herausgebern: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet 1995, ist der unabhängige Fachverband von Anbietern, die im Land Mecklenburg- Vorpommern in der Unterstützung psychisch kranker und behinderter Menschen unmittelbar tätig sind. Er setzt sich ein für eine an der Person des Einzelnen orientierte Psychiatrie und damit für eine dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Prof. Dr. Andreas Speck lehrt und forscht zu Sozialpsychologie, Sozialpsychiatrie und Gender/Diversity im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung der Hochschule Neubrandenburg, er ist im Vorstand des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V.
Am 31.05.2018 fand im Bürgerhaus Güstrow die 23. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zuge des Bundesteilhabgesetzes mit einer Fachveranstaltung unter dem Titel “Alles neu macht das BTHG? Teilhabe im Fokus” verbunden.
Neben einer Einführung zum aktuellen Stand der Umsetzung und Auslegung des Bundesteilhabgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus der Perspektive des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. durch Kristin Pomowski (Geschäftsführerin Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und der Perspektive des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. durch Dr. Martin Böhm (Geschäftsführer Grenzenlos e.V.) fasste Christian Reumschüssel-Wienert (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) die Folgerungen für die psychosoziale Praxis im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabgesetz und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) vor.
Um eine personenzentrierte und am individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeplanung im Bereich der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) das Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX) als ein Verfahren zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfes nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), die Gesamtplankonferenz (§ 119 SGB IX) als ein verbindliches Verfahren zur genaueren Planung der Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch und Wahlrechts der leistungsberechtigten Person und der Gesamtplan (§ 121 SGB IX) zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses gesetzlich verankert.
Zur Umsetzung des Gesamtplanverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte eine Unterarbeitsgruppe der landesarbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern eine Prozessbeschreibung. Aus der Perspektive der psychiatrischen Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychisch Erkrankungen setzte sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Prozessbeschreibung auseinander und veröffentlichte seine Ergebnisse im Rahmen einer Stellungnahme, welche hier abgerufen werden kann.
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