Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Verband in MV macht sich für Gleichberechtigung von belasteten Personen stark

MV – Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern fordert zum europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, dass die Interessen und Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden. Dabei mahnt er, dass Kosteneinsparungen bei Hilfsangeboten die Betroffenen weiter gefährden.

Laut aktuellen Studien erkranken in Deutschland jährlich etwa 30 Prozent der erwachsenen Bevölkerung an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. In Mecklenburg-Vorpommern sind das mehr als 200.00 Personen über 18 Jahren. Hinzu kommen bis zu 50.000 erkrankte Kinder und Jugendliche. „Neben Bluthochdruck, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören psychische Erkrankungen damit zu den häufigsten Gesundheitsrisiken in unserer Bevölkerung“, so Karsten Giertz, Geschäftsführer des Landesverbands. „Tendenz steigend.“

Besonders schwere psychische Erkrankungen, an denen etwa ein bis zwei Prozent der Betroffenen leiden, gehen oftmals mit schwerwiegenden Folgen einher: Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung haben diese Personen ein erhöhtes Risiko für weitere Erkrankungen, Erwerbslosigkeit und Armut. „Viele Betroffene fühlen sich von der Gesellschaft abgehängt und diskriminiert und vereinsamen, besonders im Alter“, so Giertz. „Umso wichtiger ist es, sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und Barrieren abzubauen.“

Zu diesem Zweck ist vor einigen Jahren das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten, das Menschen mit (geistigen) Behinderungen unter anderem den Zugang zu Hilfsangeboten wie begleiteten Wohnformen erleichtern soll. Im Bundesland MV scheitert die Umsetzung aber häufig an Formalien. „Mit großer Sorge beobachten wir, dass in Mecklenburg-Vorpommern von politischer Seite aus immer wieder von Kosteneinsparrungen in der Eingliederungshilfe gesprochen wird“, so Giertz. „Dabei liegen die Ausgaben in diesem Bereich aktuell unter dem Bundesdurchschnitt. Die Sparmaßnahmen gehen immer zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.“

Der Verband fordert daher, dass die Kostenentwicklung transparent dargestellt wird und bestehende Angebote sich effektiver aufeinander abstimmen. „Nur so können wir die psychiatrische und psychosoziale Versorgung sichern und verbessern.“

Der Landesverband setzt sich seit 30 Jahren als unabhängiger Fachverband für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen sowie für die Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern ein. In Mai feiert der Verband sein Jubiläum mit einer Fachtagung in Schwerin.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier einsehen.

30 Jahre Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V. – Festveranstaltung und Fachtagung am 14. und 15. Mai 2025

Kooperation und kooperative Behandlungs- und Unterstützungsformen in der psychiatrischen Versorgung: Perspektiven nach 50 Jahren Psychiatrie-Enquete.

Jährlich weisen etwa 28 Prozent der Erwachsenen und 23 Prozent der Kinder- und Jugendlichen in Deutschland Merkmale einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung auf. Rund ein bis zwei Prozent von ihnen leiden an den schweren und langanhaltenden Auswirkungen ihrer psychischen Erkrankung, die mit einer intensiven Inanspruchnahme von psychiatrischen und psychosozialen Beratungs-, Behandlungs- und Unterstützungsangeboten einhergehen. In der angloamerikanischen Fachliteraturetablierte sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der Begriff „Severe Mental Illness“ (dt.„schwere psychische Erkrankungen“).

Im Zuge der Psychiatrie-Enquete hat sich in den letzten 50 Jahren für die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland ein differenziertes Versorgungssystem mit verschiedenen Beratungs-, Behandlungs- und Unterstützungsformen entwickelt. Dennoch weisen betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch immer zahlreiche psychosoziale Gesundheitsbeeinträchtigungen und gesellschaftliche Teilhabeeinschränkungen auf.

So gehen schwere psychische Erkrankungen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung mit einem erhöhten Risiko für Beschäftigungslosigkeit, Armut, Verschuldung, Wohnungslosigkeit, Viktimisierung, komorbide somatische Erkrankungen und mit einer vorzeitigen Sterblichkeit einher. Gerade im Bereich der Sozialen Teilhabe ist das Risiko für Exklusionsprozesse besonders hoch. Darüber hinaus gehören Menschen mitschweren psychischen Erkrankungen immer noch zu einer Zielgruppe, die erheblichen Stigmatisierungsprozessen und einstellungsbedingten Barrieren in der Bevölkerung ausgesetzt ist.

Aufgrund dieser Risiken bedarf es in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung systemübergreifender und nachhaltiger kooperativer Behandlungs- und Unterstützungsformen, um Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen adäquat zu versorgen. Anlässlich des 50. Jubiläums der Psychiatrie-Enquete beschäftigt sich die Fachtagung mit dem Thema „Kooperation und kooperative Behandlungs-, Rehabilitation- und Unterstützungsformen in der psychiatrischen Versorgung: Perspektiven nach 50 Jahren Psychiatrie-Enquete“. Am Vorabend der Tagung wird das 30. Jubiläum des Landesverbands Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. begangen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier:

Protokoll der letzten LAG Partizipation Mecklenburg-Vorpommern vom 12. November 2024

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.

Am 12. November 2024 fand das letzte Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. Im Zentrum des Austausches standen partizipative und empowermentfördernde Arbeitsformen in sozialen Organisationen. Außerdem beschäftigte sich die Landesarbeitsgruppe mit verschiedenen Projekten zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Das Protokoll des letzten Treffens der Landesarbeitsgruppe kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Orientierungshilfe: Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe

Seit geraumer Zeit ist Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Die letzte Stufe des Gesetzes, die Anfang 2023 wirksam werden sollte, wurde zwar erst einmal ausgesetzt. Die grundlegenden Inhalte des BTHG sind jedoch wirksam und von den Akteur*innen anzuwenden.

Vom BTHG haben sicherlich die meisten schon einmal gehört. Viele Aktive aus der Selbsthilfe waren ja sogar in den Entstehungsprozess des BTHG eingebunden. Das Gesetz hatte es seinerzeit sogar in die Tagesschau geschafft, was man nicht gerade von vielen sozialrechtlichen Regelungen sagen kann. Nicht alle werden aber wissen oder bereits gemerkt haben, was sich mit dem Gesetz für sie geändert hat oder ändern soll. Die Politik verkündete im Zuge seiner Verabschiedung, dass mit dem BTHG ein modernes Teilhabegesetz in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen werde. Fortan stehe die Selbstbestimmung des/der Betroffenen und nicht länger die Fürsorge und Fremdbestimmung durch andere im Vordergrund. Der Reha-Prozess solle vereinheitlicht und vereinfacht werden und nicht zuletzt solle dem/der Berechtigten mehr von seinem/ihrem Einkommen und Vermögen übrigbleiben, wenn er/sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Aber offensichtlich kennen auch viele der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gesetzlichen Neuregelungen und ihre damit verbundenen neuen Rechte noch nicht oder nicht hinreichend genug. Aus diesem Grunde entwickelte die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mit Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung diese Broschüre vor allem als Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen. Zudem zeigt die Broschüre auf, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Landesarbeitsgruppe Arbeit & Beschäftigung

Am 06. November finden das Treffen der Landesarbeitsgruppe Arbeit und Beschäftigung des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt. Die Veranstaltung wird in hybrider Form durchgeführt. Eine digitale Teilnahme ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen zum Ort für eine Präsenzteilnahme folgen.

Landesarbeitsgruppe geschlossene Wohnformen

Am 07. Oktober 2025 findet das zweite Treffen der Landesarbeitsgruppe geschlossene Wohnformen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. voraussichtlich in Neu Kaliß statt.

Buchtipp: Selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz – Die WIE-WOHNEN-Studien

Im deutschsprachigen Raum fehlen Studien zur Wirksamkeit der Wohnunterstützung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Es fehlen auch übergreifende und empirisch validierte Standards der Struktur- und Prozessqualität von Assistenzangeboten zum Wohnen. Im vorliegenden Band werden die Ergebnisse eines Forschungsverbundes aus Deutschland und der Schweiz zur Assistenz beim Wohnen dokumentiert. Dabei wird nicht nur die Ausgangslage beschrieben, sondern aus den Studienergebnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet für die Praxis der Assistenz, für die Sozialpolitik und die künftige Forschung.

Zentrale Erkenntnisse sind u.a.: Assistenzleistungen beim Wohnen sind wirksam. Sie haben positive Effekte insbesondere auf die soziale Teilhabe, die erlebte psychische Belastung und die subjektive Lebensqualität. Und: Assistenz beim Wohnen in der eigenen Wohnung ist ebenso wirksam wie die Assistenz in besonderen Wohnformen.

Damit Assistenz- und Behandlungsleistungen ihre volle Wirksamkeit entfalten können, sollten sie von mobilen multiprofessionellen gemeindepsychiatrischen Teams »wie aus einer Hand« erbracht werden. Ein Struktur- und Prozessstandard für solche Teams wird beschrieben.

Für den Transfer der Forschungsergebnisse werden Qualitätskriterien für selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz mittels der »Modelltreue-Skala Selbstbestimmtes Wohnen (MSSW)« definiert und online zur Verfügung gestellt. Damit kann man mit jedem Assistenzangebot feststellen, wo man steht – und wo man vielleicht noch besser werden kann.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Als E-Book steht das Buch hier kostenlos als Download zur Verfügung.

Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation M-V zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychosozialen Unterstützungsangeboten zur Förderung der sozialen Teilhabe einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2022 die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden in regelmäßigen Treffen zweimal im Jahr umgesetzt wird. An der Landesarbeitsgruppe Partizipation beteiligen sich interessierte Personen aus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bereich der Selbsthilfe und des Peer-Supportes, Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Mitarbeitende aus der sozialpsychiatrischen Praxis (Leistungserbringer und Leistungsträger).

Am 23.05.2023 setzte sich die Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern mit dem Thema „Aktuelle gesetzliche Grundlagen der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz“ auseinander. Im Fokus des Treffens standen der neue Behinderungsbegriff (§ 99 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX), das Gesamtplanverfahren (§§ 117 bis 121 SGB IX) und die Ermittlung von Wirksamkeit der Angebote in der Eingliederungshilfe (§§ 125 Abs. 1 und 2 sowie 128 Abs. 1 SGB IX). Im Rahmen von drei Arbeitsgruppen wurden aktuelle Barrieren in der partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in diesen drei Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, welche in einem Positionspapier in Abstimmung mit den Mitgliedern der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wurden.

Das Positionspapier der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern zur partizipativen Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der Eingliederungshilfe kann hier abgerufen werden: