Videorückblick Festveranstaltung und Fachtagung zum 30jährigen Jubiläum des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Am 14. Mai 2025 feierte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin sein 30. Jubiläum. Gegründet 1995 in Schwerin, fördert der Verband bis heute das Recht von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf eine angemessene Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe. Anlässlich des Jubiläums fand am 15. Mai die diesjährige Fachtagung des Verbandes unter dem Titel “Kooperation und kooperative Behandlungs-, Rehabilitation- und Unterstützungsformen in der psychiatrischen Versorgung: Perspektiven nach 50 Jahren Psychiatrie-Enquete“ in der IHK zu Schwerin statt.

Ein Videorückblick der Veranstaltung kann hier unter Aktuelles im internen Mitgliederbereich des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. angesehen werden.

MV 1 Beitrag zum 30jährigen Jubiläum des Landesverbandes Sozialpsychiatrie MV e.V.

Am 14. Mai 2025 feierte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin sein 30. Jubiläum. Gegründet 1995 in Schwerin, fördert der Verband bis heute das Recht von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf eine angemessene Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe. Zudem fand am 15. Mai eine Fachtagung in der IHK zu Schwerin statt.

Stellungnahme anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Verband in MV macht sich für Gleichberechtigung von belasteten Personen stark

MV – Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern fordert zum europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, dass die Interessen und Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden. Dabei mahnt er, dass Kosteneinsparungen bei Hilfsangeboten die Betroffenen weiter gefährden.

Laut aktuellen Studien erkranken in Deutschland jährlich etwa 30 Prozent der erwachsenen Bevölkerung an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. In Mecklenburg-Vorpommern sind das mehr als 200.00 Personen über 18 Jahren. Hinzu kommen bis zu 50.000 erkrankte Kinder und Jugendliche. „Neben Bluthochdruck, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören psychische Erkrankungen damit zu den häufigsten Gesundheitsrisiken in unserer Bevölkerung“, so Karsten Giertz, Geschäftsführer des Landesverbands. „Tendenz steigend.“

Besonders schwere psychische Erkrankungen, an denen etwa ein bis zwei Prozent der Betroffenen leiden, gehen oftmals mit schwerwiegenden Folgen einher: Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung haben diese Personen ein erhöhtes Risiko für weitere Erkrankungen, Erwerbslosigkeit und Armut. „Viele Betroffene fühlen sich von der Gesellschaft abgehängt und diskriminiert und vereinsamen, besonders im Alter“, so Giertz. „Umso wichtiger ist es, sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und Barrieren abzubauen.“

Zu diesem Zweck ist vor einigen Jahren das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten, das Menschen mit (geistigen) Behinderungen unter anderem den Zugang zu Hilfsangeboten wie begleiteten Wohnformen erleichtern soll. Im Bundesland MV scheitert die Umsetzung aber häufig an Formalien. „Mit großer Sorge beobachten wir, dass in Mecklenburg-Vorpommern von politischer Seite aus immer wieder von Kosteneinsparrungen in der Eingliederungshilfe gesprochen wird“, so Giertz. „Dabei liegen die Ausgaben in diesem Bereich aktuell unter dem Bundesdurchschnitt. Die Sparmaßnahmen gehen immer zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.“

Der Verband fordert daher, dass die Kostenentwicklung transparent dargestellt wird und bestehende Angebote sich effektiver aufeinander abstimmen. „Nur so können wir die psychiatrische und psychosoziale Versorgung sichern und verbessern.“

Der Landesverband setzt sich seit 30 Jahren als unabhängiger Fachverband für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen sowie für die Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern ein. In Mai feiert der Verband sein Jubiläum mit einer Fachtagung in Schwerin.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier einsehen.

Neue Ausgabe des Newsletters der Landesfachstelle: KipsFam

Welche Hilfen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Familien, in denen die Eltern psychisch krank sind oder an einer Suchterkrankung leiden? Wie entwickelt sich die Versorgungslandschaft im Bundesland mit der Zeit? Was fehlt? Das wollen wir herausfinden. Schon 2019 hat das Institut für Sozialpsychiatrie MV e. V. alle spezifischen Angebote in MV erfasst. 2021 und 2023 folgten weitere Erhebungen durch unser Team. Am 19. Februar ist der neue Durchgang gestartet. Bis zum 31. März erfassen wir Angebote in MV, die explizit die Lebenssituation von Kindern aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in den Fokus stellen. Alle Angebote machen wir nach Abschluss der Online-Umfrage auf unserer Homepage sichtbar. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und bedanken uns schon jetzt bei allen, die sich an der Erfassung beteiligen!

Die BlickPost können sie hier frei herunterladen und abonnieren.

Protokoll der letzten LAG Partizipation Mecklenburg-Vorpommern vom 12. November 2024

Bei der Entwicklung, Planung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Behandlungs- und Unterstützungsangeboten hat in den letzten Jahren die partizipative Einbeziehung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Selbsthilfeinitiativen und -bewegungen, durch zunehmende Forschungsaktivitäten sowie durch gesetzliche Reformprozesse wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz an Bedeutung gewonnen.

Gerade durch das Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzlich verpflichtende Grundlage für Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit anderen Behinderungen aktiv und auf gleicher Augenhöhe in die Planung, Durchführung und Evaluation von psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsangeboten einzubeziehen. Zudem ist die partizipative Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen eng mit den Konzepten von Empowerment und Recovery verbunden.

Um die aktive Beteiligung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung sowie die Implementierung von Angeboten des Peer Supportes in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern, entwickelten der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Verein EX-IN Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Initiative der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern, welche gemeinsam mit anderen interessierten Kooperationspartner*innen und Verbänden umgesetzt werden soll.

Am 12. November 2024 fand das letzte Treffen der Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern in Rostock statt. Im Zentrum des Austausches standen partizipative und empowermentfördernde Arbeitsformen in sozialen Organisationen. Außerdem beschäftigte sich die Landesarbeitsgruppe mit verschiedenen Projekten zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Das Protokoll des letzten Treffens der Landesarbeitsgruppe kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Landesarbeitsgruppe Partizipation Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

DFPP-Praxisempfehlung „Beziehungsgestaltung mit Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung“

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) ist eine häufige psychische Erkrankung. Menschen mit BPS brauchen vielfältige psychiatrische Hilfen; daher finden sich diese Personen in nahezu allen psychiatrischen Settings, ambulant und stationär, in der Kurzzeittherapie und Langzeitversorgung. In spezifischen Therapiestationen für Menschen mit einer BPS sind passende Hilfekonzepte meist sehr gut umgesetzt. Doch in nichtspezifischen Settings erleben Helfende und Pflegefachpersonen diese Patient*innen oder Klient*innen oft als herausfordernd. Teilweise können diese Teams keine stimmigen oder ausreichenden Hilfeangebote bieten.

Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP e.V.) hat nun eine Praxisempfehlung entwickelt, die sich gezielt an Pflegefachpersonen und andere Professionelle in nicht-borderlinespezifischen Settings richtet. Sie listet „Dos and Dont´s“ und beschreibt viele hilfreiche Strategien für die Beziehungsgestaltung und bietet praktische Tipps.

Die Praxisempfehlung finden Sie hier.

Pressemitteilung zum Projekt OBEON des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie e.V.

OBEON – Orientierungshilfe und Beratung Online für Menschen in seelischen Belastungssituationen, mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige und Zugehörige.

Psychische Belastungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet, doch oft wissen Betroffene und ihre Angehörigen nicht, wie sie mit ihrer Situation umgehen sollen. OBEON – Orientierung und Beratung Online – wurde ins Leben gerufen, um Menschen in seelischen Belastungssituationen schnell und effizient zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern.

Das Besondere: Das Angebot wurde von Betroffenen, Angehörigen und psychosozialen wie psychiatrischen Fachkräften gleichberechtigt entwickelt. In der Psychiatrie nennt man diesen inklusiven Ansatz Trialog.

Aktuelle Herausforderungen und die Relevanz von OBEON wurden nun in einer Pressemitteilung aufgezeigt. Die Pressemitteilung können Sie hier einsehen.

Themenheft: Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil

In Deutschland lebt von fünf Kindern lebt jeweils ein Kind mit einem psychisch erkrankten Elternteil zusammen. Zahlreichen Studien zufolge weisen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil häufiger Gesundheitsprobleme als Gleichaltrige aus der Allgemeinbevölkerung auf. Repräsentative Bevölkerungsstudien legen nahe, dass die psychische Erkrankung eines Elternteils mit zu den bedeutsamsten Risikofaktoren für die psychische und somatische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gehört.

Trotz des gesundheitlichen Risikos zählen Eltern mit einer psychischen Erkrankung und ihre Kinder immer noch zu einer Zielgruppe, die bisher von den bestehenden Versorgungsangeboten nur unzureichend profitiert. Neben einem allgemeinen Mangel an niedrigschwelligen, präventiven und ganzheitlichen Unterstützungs-, Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten werden die betroffenen Familien mit Hindernissen konfrontiert, welche den Zugang zu geeigneten Behandlungs- und Unterstützungsangeboten erschweren.

In Deutschland steht die Thematik “Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien” bereits länger im Fokus wissenschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Betrachtungen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde das Thema „Kinder aus psychisch und/ oder suchbelasteten Familien“ als Schwerpunkt in der Fachzeitschrift „Klinische Sozialarbeit“ aufgegriffen. Die eingereichten Beiträge geben exemplarisch einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen. Auch die Landesfachstelle Kinder aus psychisch und/ suchtbelasteten Familien Mecklenburg-Vorpommern berichten in ihrem Beitrag über den Entwicklungshintergrund der Landesfachstelle sowie über deren Aktivitäten und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen zum Heft finden Sie hier.

Patientenverfügung und psychische Gesundheit

Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patient*innen dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sog. psychiatrische Patientenverfügung erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.

Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Nervenheilkunde e.V. ein Formular für eine Patientenverfügung samt umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen zum Umgang und konkrete Praxisempfehlungen rund um das Thema Patientenverfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Buchtipp: Selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz – Die WIE-WOHNEN-Studien

Im deutschsprachigen Raum fehlen Studien zur Wirksamkeit der Wohnunterstützung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Es fehlen auch übergreifende und empirisch validierte Standards der Struktur- und Prozessqualität von Assistenzangeboten zum Wohnen. Im vorliegenden Band werden die Ergebnisse eines Forschungsverbundes aus Deutschland und der Schweiz zur Assistenz beim Wohnen dokumentiert. Dabei wird nicht nur die Ausgangslage beschrieben, sondern aus den Studienergebnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet für die Praxis der Assistenz, für die Sozialpolitik und die künftige Forschung.

Zentrale Erkenntnisse sind u.a.: Assistenzleistungen beim Wohnen sind wirksam. Sie haben positive Effekte insbesondere auf die soziale Teilhabe, die erlebte psychische Belastung und die subjektive Lebensqualität. Und: Assistenz beim Wohnen in der eigenen Wohnung ist ebenso wirksam wie die Assistenz in besonderen Wohnformen.

Damit Assistenz- und Behandlungsleistungen ihre volle Wirksamkeit entfalten können, sollten sie von mobilen multiprofessionellen gemeindepsychiatrischen Teams »wie aus einer Hand« erbracht werden. Ein Struktur- und Prozessstandard für solche Teams wird beschrieben.

Für den Transfer der Forschungsergebnisse werden Qualitätskriterien für selbstbestimmtes Wohnen mit Assistenz mittels der »Modelltreue-Skala Selbstbestimmtes Wohnen (MSSW)« definiert und online zur Verfügung gestellt. Damit kann man mit jedem Assistenzangebot feststellen, wo man steht – und wo man vielleicht noch besser werden kann.

Weitere Informationen zum Buch finden Sie hier.

Als E-Book steht das Buch hier kostenlos als Download zur Verfügung.