Empfehlungen der S3-Leitlinie Schizophrenie für Betroffene und Angehörige

2019 wurde die S3-Leitlineie „Schizophrenie“ durch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde sowie durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. in Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Verbänden und Fachgesellschaften veröffentlicht.  Ausgehend von der systematischen und kritischen Auswertung von aktuellen wissenschaftlichen Studien beinhaltet die S3-Leitlinie Empfehlungen für die Behandlung und Versorgung von Menschen mit psychotischen und schizophrenen Erkrankungen. Die Leitlinie ist nicht rechtlich bindend, sondern unterstützt die Entscheidungsfindung und gilt bis mindestens März 2023. In einer Lang- und Kurzfassung kann die S3-Leitlinie „Schizophrenie“ hier heruntergeladen werden.

Neben der neuen Schwerpunktsetzung auf somatische Begleiterkrankungen bei Menschen mit psychotischen und schizophrenen Erkrankungen, der multiprofessionellen Behandlung nach dem Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung, der gleichberechtigten Berücksichtigung von Psychotherapie und weiteren psychosozialen Therapien gegenüber der psychopharmakologischen Therapie, den neuen Empfehlungen in der psychopharmakologischen Behandlung und beruflichen Rehabilitation, beinhaltet die Leitlinie auch relevante Neuerungen für Betroffene und ihren Angehörigen. Die Rheinische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie hat diese Empfehlungen in einem Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann.

Zugang zur Psychotherapie für Menschen mit intensiven und komplexen Unterstützungsbedarfen

Die psychotherapeutische Behandlung von psychischen Erkrankungen gilt in vielen Leitlinien neben der psychiatrischen und psychopharmakologischen Behandlung bei vielen Krankheitsbildern als Behandlung der ersten Wahl. Allerdings erhalten nur wenige Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Zugang zu entsprechenden psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Vor allem psychisch erkrankte Menschen mit komplexen und umfangreichen Hilfebedarfen werden von der psychotherapeutischen Versorgung nahezu ausgeschlossen.

Anlässlich des BARMER Arztreport 2020 zum Thema “Psychotherapie – veränderter Zugang, verbesserte Versorgung” widmete sich der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. der psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen. Die Erkenntnisse und Positionen des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Auseinandersetzung mit dem BARMER Arztreport wurden in jeweils zwei Dokumenten zusammengefasst.

Position des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erkenntnisse des Landesverbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.