Mit dem Bundesteilhabegesetz wird ein Paradigmenwechsel im Bereich der Teilhabe und Rehabilitation eingeleitet. Menschen mit Behinderung sollen durch Leistungen der Sozialen Teilhabe stärker zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung befähigt werden. Hierzu wurden unter anderem die Leistungen der qualifizierte Assistenz eingeführt, die von den Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe neben persönlichen und erfahrungsbezogenen auch neue fachliche und handlungsbezogene Kompetenzen erfordern.
Die beiden Herausgeber Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.) und Dieter Röh (HAW Hamburg) sowie die Herausgeberin Lisa Große (ASH Berlin) stellen mit der Unterstützung von zahlreichen Expert*innen im Fachbuch “Soziale Teilhabe professionell fördern” wichtige Grundlagen und Methoden vor, die das fachliche Profil der qualifizierten Assistenz schärfen und aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Die einzelnen Grundlagen, Konzepte und Methoden werden vor dem Hintergrund von Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen einzeln und praxisbezogen vorgestellt. Daneben enthält das Buch zahlreiche Grafiken, Arbeitshilfen und Downloadmaterialien.
Das Fachbuch wird voraussichtlich im Oktober 2021 im Psychiatrie Verlag erscheinen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 11. März 2020 ist der Alltag in Deutschland durch die COVID-19-Pandemie deutlich eingeschränkt. Weltweit sind 192 Länder und Regionen von der Pandemie betroffen. Die Anzahl der vom Coronavirus infizierten Personen lässt sich nach dem Johns Hopkins University and Medical Center auf knapp 165 Millionen schätzen (Stand 25.05.2021). Etwa 3 Millionen Menschen sind im Zusammenhang mit dem Virus verstorben. In Deutschland wurden über 3,4 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert und über 86 Tausend fielen dem Virus hierzulande zum Opfer.
Neben der tatsächlichen Gesundheitsgefahr durch das Virus sind die Menschen zusätzlich existenziellen Belastungen unter anderem wegen des wirtschaftlichen Stillstandes und der fortwährenden Verordnungen in vielen Branchen ausgesetzt. Durch die Lockdowns, Hygiene-Maßnahmen und Kontakteinschränkungen zur Verringerung des Infektionsgeschehens ist das öffentliche und soziale Leben über mehrere Monate hinweg deutlich eingeschränkt. Für viele Menschen und Familien geht die soziale Isolation mit erheblichen psychosozialen Belastungen wie Einsamkeit, Sorge um Familienmitglieder, erhöhter Stress oder Angst einher. Vor allem Personen mit einer ausgeprägten Vulnerabilität für psychische Beeinträchtigungen oder mit vorbestehenden psychischen Erkrankungen sind besonders von den Folgen der sozialen Isolation betroffen.
Auch wenn seit einigen Wochen deutliche Lockerungen und eine signifikante Reduktion der Inzidenzzahlen zu beobachten sind, wirkten sich die COVID-19-bedingten Einschränkungen in den vergangenen Monaten im erheblichen Maße auf die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung von gesellschaftlich benachteiligten Gruppen in Deutschland aus. Hierzu gehören unter anderem erwachsene Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder, Jugendliche und Familien oder ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Bei allen Gruppen sind nach wie vor die Lebensqualität, die psychosoziale, die psychiatrische und die allgemeine gesundheitliche Versorgung durch die pandemiebedingten Schutzmaßnahmen deutlich eingeschränkt.
Nach über einem Jahren Pandemie machen nationale und internationale Studien auf die negativen Langzeitfolgen aufmerksam, welche bei einem Großteil der genannten Zielgruppen mit einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit und einer Zunahme von psychosozialen Problemlagen einhergeht. Aber auch Mitarbeitende der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung leiden massiv unter den Pandemiebedingungen.
Im Rahmen einer Stellungnahme möchten wir der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. ausgehend von den Erfahrungen aus der Praxis und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf die überwiegend prekäre Versorgungs- und Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen während der Pandemie aufmerksam machen. Zudem wollen wir auf die Langzeitfolgen der pandemiebedingten Maßnahmen im Hinblick auf die psychische Gesundheit verweisen. Unser Anliegen besteht darin, durch Empfehlungen eine Verbesserung der gesundheitlichen Prävention, Behandlung und Versorgung vor allem für besonders vulnerable Personengruppen in Mecklenburg-Vorpommern anzuregen.
Zu den Empfehlungen zählen unter anderem:
Stärkere Berücksichtigung der Langzeitfolgen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit in der Politik zur Pandemiebekämpfung von Mecklenburg-Vorpommern
Fokussierung stark beeinträchtigter und vulnerabler Zielgruppen bei der Gesundheitsprävention während und nach der Pandemie
Ausbau von aufsuchenden psychosozialen Unterstützungs- und Beratungsangeboten
Ausbau und Finanzierung von digitalen Unterstützung- und Beratungsangeboten
Differenzierung der Schutzverordnungen und Maßnahmen hinsichtlich der Unterstützungsbedarfe von psychisch erkrankten Menschen
Unterstützung von Trägern und Einrichtungen des Gesundheit- und Sozialwesens zur Reduktion der psychischen Belastungen während der Pandemie bei den Mitarbeitenden
Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Seit dem 11. März 2020 ist der Alltag in Mecklenburg-Vorpommern durch die COVID-19-Pandemie deutlich eingeschränkt. Neben der tatsächlichen Gesundheitsgefahr durch das Virus sind die Menschen zusätzlich existentiellen und psychosozialen Belastungen aufgrund des wirtschaftlichen Stillstandes und der allgemeinen Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsgeschehen wie Lockdowns, Hygiene-Vorschriften, Verordnungen oder Kontakteinschränkungen ausgesetzt. Psychisch erkrankte Menschen sind hiervon in besonderer Weise betroffen.
Das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Universitätsmedizin Rostock und der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. führen seit April 2021 in gemeinsamer Kooperation zwei Forschungsprojekte durch, die sich mit den aktuellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychiatrische Versorgung von psychisch erkrankten Menschen und auf die psychiatrischen und psychosozialen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen.
Im Zentrum steht eine allgemeine Statuserhebung zur aktuellen Versorgungssituation sowie zu den inhaltlichen, personellen und strukturellen Veränderungen aufseiten der psychiatrischen und psychosozialen Angebote während des Lockdowns durch zwei Online-Befragungen. Im Anschluss sollen die Perspektiven und Erfahrungen von Patient*innen und Expert*innen im Rahmen von Interviews in einzelnen Angeboten erhoben werden.
Die beiden Forschungsprojekte schließen sämtliche Angebote, Einrichtungen und Institutionen der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ein (z. B. Angebote der Eingliederungshilfe, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychiatrische und psychosomatische Kliniken, berufliche Rehabilitation, Begegnungs- und Tagestätten, niedergelassene Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Nervenärzt*innen).
Neben der allgemeinen Bestandsaufnahme besteht das Ziel beider Forschungsinitiativen darin, Empfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln, um den langfristigen Folgen der Pandemie auf die psychiatrische und psychosoziale Versorgung entgegenzuwirken sowie die soziale Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen auch in besonderen gesellschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern aufrechtzuerhalten.
Bitte unterstützen Sie diese Initiativen und nehmen Sie sich ein wenig Zeit, die beiden Online-Befragungen zu beantworten. Die Links werden Ihnen Anfang Mai zugesandt.
Danke für Ihre Unterstützung
Prof. Dr. Michael Kölch (Universitätsmedizin Rostock), Karsten Giertz (Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V.) und Ingmar Steinhart (Institut Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V.)
In der psychiatrischen Fachwelt werden Zwangsmaßnahmen und geschlossene Unterbringungen gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt bildet unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention sowie mehrere Gesetzesurteile des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs. Eine Zielgruppe, die besonders häufig von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen bedroht ist, sind erwachsene psychisch erkrankte Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen und komplexen Hilfebedarfen. In der Fachwelt hat sich zur Bezeichnung dieser Zielgruppe der umstrittene Begriff „Systemsprenger“ etabliert.
Der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. beschäftigen sich bereits seit Anfang der 2000er Jahre im Rahmen von Forschungsprojekten und fachlichen Initiativen intensiv mit der stationären und außerklinischen Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“. Ende des letzten Jahres wurden die Erkenntnisse und der aktuelle Forschungsstand in einem Bericht zur „Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht und Empfehlungen für die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zusammengefasst.
Anhand der Erkenntnisse kann für Mecklenburg-Vorpommern konstatiert werden, dass sich die Versorgungssituation gerade für psychisch erkrankte Menschen mit komplexen Hilfebedarfen in den letzten zehn Jahren verschlechtert hat. So werden häufig als wichtigste Gründe für die Unterbringung nicht personenbezogene Faktoren wie Aggressivität, Suizidalität oder die Schwere der Erkrankung genannt, sondern das Fehlen von geeigneten passgenauen Unterstützungsangeboten insbesondere im ambulanten Bereich. Auch die Anzahl der untergebrachten Personen aus anderen Bundesländern hat sich aufgrund von unzureichenden Steuerungsprozessen verdoppelt (Psychiatrietourismus).
Hier zeigt sich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen der psychiatrischen Versorgung bisher nicht gelungen ist, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Gleichzeitig sind die Aktivitäten der landesweiten und regionalen psychiatrischen Fachgremien sowie allgemeinen Steuerungsprozesse in der Hilfeplanung (Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren) in den letzten Jahren (nicht nur durch die COVID-19-Pandemie) sehr stark zurückgegangen, so dass die Entwicklung von passgenauen und alternativen Unterstützungsangeboten für diese Zielgruppe nur schwer umgesetzt werden kann und Versorgungsbedarfe nicht sichtbar werden.
Zur Verbesserung der Versorgungssituation von sogenannten „Systemsprengern“ empfiehlt der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. unter anderem folgende Maßnahmen:
die Entwicklung von passgenauen und flexiblen personenzentrierten Hilfen für diese Zielgruppe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und der Teilhabeplanung,
eine stärkere regionale Vernetzung zwischen dem stationären und außerklinischen Bereich,
die Etablierung einer Expert*innenkommission zur Entwicklung von alternativen Lösungsvorschlägen im Falle einer geschlossenen Unterbringung,
Regionale Steuerungs- und Pflichtversorgung psychisch erkrankter Menschen unter Berücksichtigung des individuellen Wunsch- und Wahlrechts zur Einschränkung des Psychiatrietourismus und
Stärkere Thematisierung von Zwangsmaßnahmen und Maßnahmen zur Prävention von Zwang in den einzelnen Kommunen.
Der Bericht „Aktuelle Versorgungssituation von sogenannten Systemsprengern in Mecklenburg-Vorpommern“ kann in einer Lang- und in einer Kurzfassung hier heruntergeladen werden.
Darüber hinaus möchten wir Sie an unser virtuelles Diskussionsforum Zwang am 05.02.2021 zwischen 10:00 – 12.00 Uhr erinnern. Ausgehend von den Erkenntnissen des Berichtes sollen versorgungsrelevante Zusammenhänge, Lösungsmöglichkeiten zur Prävention von Zwangsmaßnahmen und -behandlungen sowie Verbesserungen der Versorgungssituation von psychisch erkrankten Menschen mit komplexen Hilfebedarfen zusammen mit Angehörigen, Expert*innen aus der Forschung und Praxis sowie mit Expert*innen aus eigener Erfahrung diskutiert und erarbeitet werden.
Psychische Erkrankungen von Eltern können sich nachteilig auf die Familie und Elternschaft auswirken. So weisen Kinder mit psychisch erkrankten Eltern ein hohes Risiko auf, selbst eine psychische Störung zu entwickeln. In der Praxis fehlt es häufig an bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten für Eltern mit psychischen Erkrankungen oder Kindern von psychisch belasteten Eltern. In den vergangenen Jahren fand die Problematik von Kindern psychisch und/oder suchtbelasteter Eltern zunehmend Interesse in der Fachöffentlichkeit. Im Zuge dieses Interesses entstanden zahlreiche Projekte deren Schwerpunkt darin besteht, psychischen Auffälligkeiten von Kindern aufgrund familiärer psychischer Belastungen entgegenzuwirken.
Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern führte das Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Kooperation mit der Universitätsmedizin Rostock eine Untersuchung zur aktuellen Versorgungslandschaft für Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern durch. Das Ziel der Untersuchung bestand darin, Handlungsvorschläge für die Verbesserung der Situation von Kindern mit psychisch und/oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Vernetzung und Kooperation der einzelnen zuständigen Akteur*innen (Jugendämter, Kliniken, Schulen, Kindertagestätten etc.) ausbaufähig ist. Viele der Angebote für diese Zielgruppe befinden sich im städtischen Bereich, sodass insbesondere für Kinder aus dem ländlichen Bereich eine Unterversorgung und mangelnde Erreichbarkeit zu den Angeboten besteht. Zudem mangelt es an alterskontinuierlichen Angeboten, insbesondere für Kinder im Grundschulalter und im Jugendalter. Hierbei handelt es sich um sensible Phasen, welche durch Übergänge und altersspezifische Herausforderungen geprägt sind und besondere Unterstützung benötigen. Darüber hinaus sind viele der Unterstützungsangebote im Rahmen von Projektförderstrukturen zeitlich befristet. Eine systematische Einbeziehung der vorhandenen Angebote in die etablierten Versorgungsstrukturen für Familien mit psychischen und/oder suchtbezogenen Belastungen konnte nicht identifiziert werden, sodass sich hier Handlungsbedarfe ergeben.
Zusammenfassend können auf der Grundlage der Erkenntnisse folgende Empfehlungen abgeleitet werden:
der Aufbau eines regionalen, verbindlichen Netzwerks zur systematisierten Kooperation und verbesserten Kommunikation zwischen den verschiedenen Hilfesystemen (v. a. Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Eingliederungshilfe, niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, Schule, Psychiatrieerfahrene, Angehörige, etc.) einschließlich der Klärung von Verantwortlichkeiten und Festlegung verbindlicher Ansprechpartner*innen in den unterschiedlichen Unterstützungssystemen
die Stärkung des interdisziplinären Versorgungssystems und SGB-übergreifender Leistungen für psychisch und suchtbelastete Familien, z. B. in Form von schriftlichen Kooperationsverträgen und/oder der Etablierung verbindlicher, interdisziplinärer, kollegialer Fallbesprechungen (Jugendamt und Gesundheitsamt) zur Feststellung des familienspezifischen Bedarfes und zur Klärung der Leistungsfinanzierung
die Verortung der regionalen Steuerung in den Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
der Aufbau verbindlicher und multidisziplinärer Koordinationsstrukturen nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf landesweiter Ebene, insbesondere ineinandergreifender Prozesse von Sozial-, Psychiatrie- und Jugendhilfeplanung
der flächendeckende Ausbau und die nachhaltige Umsetzung bedarfsgerechter und alterskontinuierlicher Angebote für die Zielgruppe “Kinder aus psychisch und/ oder suchtbelasteten Familien”, die nur über gesicherte Finanzierungsstrukturen gelingen kann
die systematisierte, quantitative Erhebung der Zielgruppe, die Identifizierung fehlender oder nicht ausreichend angepasster Hilfen in den verschiedenen Versorgungsregionen sowie standardisierte Dokumentation und Evaluation der bestehenden Hilfsangebote
eine abgestimmte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen für Fach- und Lehrkräfte und die Bereitstellung zielgruppengerechter Informationen in allen beteiligten Institutionen
die Förderung der Inanspruchnahme und zugleich die Sensibilisierung nicht-professioneller Angebote im Sozialraum, sodass eine langfristige, nicht-stigmatisierende Unterstützung gelingen kann (z. B. in Schulen, KiTas, Kultur- und Sportvereinen).
Weitere Informationen finden Sie hier im vollständigen Abschlussbericht:
Teilhabe ist das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis in der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig ist der Teilhabebegriff bislang konturlos: Die theoretische Ableitung und differenzierte Informationen über Teilhabechancen und -risiken von Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen in der Eingliederungshilfe fehlten bislang.
In der BAESCAP-Studie wurden diejenigen gefragt, die sonst bei jeder großen Erhebung außen vor bleiben: fast 1900 Nutzer*innen sozialpsychiatrischer Leistungen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie wurden befragt zu ihrer Familiensituation, zu Freundschaften, zu ihrer Ausbildung, zum Beruf und zu ihren Stigmaerfahrungen. Welche Teilhabemöglichkeiten und -hindernisse erleben sie?
Die Ergebnisse der Studie liefern erste Antworten: Trotz Eingliederungshilfe sind sie vielfach abgehängt und chancenlos.
Doch was bedeutet Teilhabe, das Schlüsselkonzept sozialpsychiatrischer Praxis, eigentlich konkret und wie kann sie theoretisch abgeleitet werden? Welche Facetten des Lebens greifen wir heraus, welche sind wichtig? Die Autorinnen und Autoren verankern Teilhabe auf theoretischer Ebene im Capabilities Approach, sie diskutieren den Teilhabebegriff auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes und sie zeigen auf, was auf sozialpolitischer Ebene nötig ist.
Informationen zu den Herausgebern: Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet 1995, ist der unabhängige Fachverband von Anbietern, die im Land Mecklenburg- Vorpommern in der Unterstützung psychisch kranker und behinderter Menschen unmittelbar tätig sind. Er setzt sich ein für eine an der Person des Einzelnen orientierte Psychiatrie und damit für eine dauerhafte soziale Integration und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Prof. Dr. Andreas Speck lehrt und forscht zu Sozialpsychologie, Sozialpsychiatrie und Gender/Diversity im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung der Hochschule Neubrandenburg, er ist im Vorstand des Instituts für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e. V. Prof. Dr. Ingmar Steinhart, Diplompsychologe, Vorstand v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Direktor Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. An-Institut der Universität Greifswald, Vorstandsmitglied Aktion Psychisch Kranke e.V.
Die Gestaltung des demographischen Wandels ist für die kommunale Gebietskörperschaft eine facettenreiche Aufgabe und Herausforderung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Versorgung älterer Bürger*innen mit dementiellen und/oder anderen Erkrankungen. Um die Ausweitung stationärer Heimplätze auf das notwendige Maß zu begrenzen, sollte unserer Erachtens das politische Handeln in den Kommunen die ambulante Versorgung deutlich stärken. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die sozialräumliche Fokussierung der Pflege- und Sozialplanung ein. Mit dem Konzept „Sozialraum“ ist einerseits ein geographisch abzugrenzendes Territorium („Südstadt“) gemeint, der mit objektiven Kennzahlen beschreibbar ist: Einwohnerzahl, Altersstruktur etc. Andererseits ist ein Sozialraum aber auch ein subjektiv vermittelter Raum, in dem sich das Alltagsleben der Menschen konkret vollzieht und der so von den individuellen Wahrnehmungen und Deutungen geprägt ist. Das gilt besonders für ältere Menschen, deren Mobilität oft sehr eingeschränkt sein kann und die in ihrem unmittelbaren Alltagsvollzug von dem Sozialraum mit seinen konkreten Ressourcen und Begrenzungen abhängig sind. Das gilt besonders dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit oder eine chronische Erkrankung vorliegt oder sich zu entwickeln droht. Dann werden folgende Fragen drängend: Wie ist die Infrastruktur konkret gestaltet? Wie barrierearm oder barrierefrei ist die Wohnsituation? Wo hindern bauliche Barrieren den Zugang zu wichtigen Einrichtungen wie Ärzten, Ämtern oder den Supermarkt? Welche Qualität hat die Nachbarschaft oder das Vereinsleben? Wie erreichbar sind familiäre Netzwerke? Wer kann bei drohender oder akuter Pflegebedürftigkeit im Sozialraum beraten?
Um die ambulante Versorgung von älteren Menschen zu stärken, muss die sozialräumliche Infrastruktur unter Beteiligung aller dort lebenden Bürger*innen weiterentwickelt werden. Ausgehend von dieser Zielstellung führte der Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V. in der Südstadt und dem Stadtteil Lütten Klein eine Sozialraumanalyse im Rahmen des gerontopsychiatrischen Modellprojektes „Länger leben in Mecklenburg-Vorpommern“ durch. Dieses Modellprojekt wurde vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern finanziell unterstützt. Eine zusätzliche Unterstützung kam – für die Analyse in Lütten Klein – von der Hansestadt Rostock.
Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse und weitere Informationen zum Projekten finden Sie hier.
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